Immer mehr Menschen werden immer älter. Die Auswirkungen dieser demographischen Entwicklung zu meistern, stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Mehrheit der älteren Menschen (ca. 90%) wünscht sich, solange wie möglich in den gewohnten vier Wänden bleiben zu können Eine wesentliche Herausforderung für die Zukunft liegt darin, für alte Menschen, die nicht mehr ganz selbstständig leben können, aber auch noch nicht die Rundumversorgung eines Pflegeheimes brauchen, alternative Wohnformen anzubieten. (vgl. Caritas 2004, S. 28) Dem Wunsch alter Menschen nach einem selbstbestimmten und weitgehend unabhängigen Leben kommt Betreubares Wohnen (BW) entgegen (vlg. Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik, 2003, S. 4). Aus diesem Grund soll es hier unter dem Aspekt der Gesundheitssoziologie behandelt werden. Neben allgemeinen Informationen zu dieser relativ neuen Wohnform werden auch bisherige Erkenntnisse, die Zufriedenheit der Bewohner, sowie deren Gesundheit behandelt.
Inhalt
1. Einleitung
2. Definition und Abgrenzung „Betreubares Wohnen“
3. Entstehungsgeschichte
4. Betreubares Wohnen – Rahmenbedingungen
4.1. Bauliche Vorgaben
4.2. Die Zielgruppe und Rechtsträger des Betreubaren Wohnens
4.3. Betreuungssicherheit
5. Gründe für Betreubares Wohnen
5.1. demographische Entwicklung
5.2. ältere Menschen verlassen nur ungern ihre Wohnumgebung
5.3. Selbstständigkeit durch Infrastruktur
5.4. körperliche und geistige Fitness
5.5. hohe Zufriedenheit
6. Betreubares Wohnen in Zukunft
7. Quellennachweis
1. Einleitung
Immer mehr Menschen werden immer älter. Die Auswirkungen dieser demographischen Entwicklung zu meistern, stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen.
Die Mehrheit der älteren Menschen (ca. 90%) wünscht sich, solange wie möglich in den gewohnten vier Wänden bleiben zu können Eine wesentliche Herausforderung für die Zukunft liegt darin, für alte Menschen, die nicht mehr ganz selbstständig leben können, aber auch noch nicht die Rundumversorgung eines Pflegeheimes brauchen, alternative Wohnformen anzubieten. (vgl. Caritas 2004, S. 28)
Dem Wunsch alter Menschen nach einem selbstbestimmten und weitgehend unabhängigen Leben kommt Betreubares Wohnen (BW) entgegen (vlg. Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik, 2003, S. 4). Aus diesem Grund soll es hier unter dem Aspekt der Gesundheitssoziologie behandelt werden. Neben allgemeinen Informationen zu dieser relativ neuen Wohnform werden auch bisherige Erkenntnisse, die Zufriedenheit der Bewohner, sowie deren Gesundheit behandelt.
2. Definition und Abgrenzung „Betreubares Wohnen“
Unter dem Begriff Betreubares Wohnen können unterschiedliche Kombinationsformen von Betreuung und Wohnen verstanden werden.
Grundsätzlich bezeichnet es eine Wohnform für ältere Menschen, bei der im Bedarfsfall verschiedene Dienstleistungen (zB. Rufhilfe, Essen auf Rädern, usw.) in Anspruch genommen werden können. Neben dem Mietvertrag wird meist ein so genannter Betreuungsvertrag mit einem Dienstleistungsunternehmen, wie zum Beispiel Rotes Kreuz, Volkshilfe, welches eine Grundversorgung und eventuell zusätzliche Wahlleistungen sicherstellt (vlg. Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik, 2003, S. 7).
Im Gegensatz zum "Betreuten Wohnen" stehen die Bewohner nicht ständig "unter Aufsicht", haben aber jederzeit die Möglichkeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der zentrale Grundsatz des Betreubaren Wohnens lautet: "So viel Freiheit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig." (vgl. Freisleben-Teutscher, 2002)
Anders als bei Alten- und Pflegeheimen, in denen eine gewisse „Verwahrmentalität“ herrscht, soll BW die Möglichkeit zum selbstständigen Wohnen bieten. Diese Wohnform für Senioren versteht sich als Alternative zum Wohnen in den eigenen vier Wänden und dem Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim. (vlg. Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik, 2003, S. 4)
„Betreubares Wohnen soll kein „Pflegeheim-light“ sein, sondern ein bedarfsgerechtes Wohnangebot, das auch eine Entlastung der in den nächsten Jahren erforderlichen Heimplätze in Oberösterreich bewirken soll.“ (Martin 2000, S. 4)
3. Entstehungsgeschichte
Die Idee für Betreubares Wohnen entstand ursprünglich in Baden-Württemberg vor ca. 10 Jahren. (vgl. Freisleben-Teutscher, 2002). Die Grundlage für BW in Österreich bildete die Einführung des einheitlichen Pflegegeldes 1993 mit dem sich die Länder verpflichtet haben für erforderliche stationäre, teilstationäre und ambulante Sachleistungen so genannte "Bedarfs- und Entwicklungspläne zur Pflegevorsorge" zu erstellen. Bei dieser Bedarfserhebung stellte das Land OÖ. fest, dass in den Heimen viele Bewohner lebten, die zwar relativ geringen Betreuungsbedarf hatten, aber aus Gründen der nicht altersgerechten Wohnsituation (kein Lift, schlechte Heizung, schlechte Nahversorgung) in ein Heim zogen. Es wurde daher, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen, als Planungsziel bis zum Jahr 2010 der Bau von rund 2.500 „betreubaren Wohnungen“ vereinbart. Seit 1997 wird der Bau von BW vom Land OÖ. speziell gefördert (100 % Wohnbauförderung) (vgl. Martin, 2000, S. 1)
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- Mag. Viktoria Lehner (Author), 2006, Betreubares Wohnen in Oberösterreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58046
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