Die vorliegende Seminararbeit zeichnet die Entstehungsgeschichte deraÎÁdÐ×des Propheten Muhammad nach und behandelt anhand eines Überblicks über die gängigen Thesen westlicher Orientalisten und Islamwissenschaftler die Frage der Authentizität der Überlieferungen und die damit einhergehende Problematik der Datierung dieser Traditionen. Hierzu ist es unerlässlich, anhand eines kurzen Forschungsüberblicks eine Einführung in die Entwicklung des islamischen Rechtssystems zu geben und die damit verbundene historische Relevanz der prophetischen Aussagen im Islam zu klären. Konkret ist also die Frage zu untersuchen, welchen Einfluss dasÎadÐ×auf die Bildung der klassischen Rechtsschulen hatte, wie es der Unitarisierung der islamischen Gemeinde diente und welche Bedeutung den prophetischen Traditionen als Rechtsquelle insgesamt zukommt. Anschließend soll dargestellt werden wie als Folge gewachsener politischer Relevanz zahlreiche neueaÎÁdÐ×in Umlauf kamen und welche verschiedenen Methoden derÎadÐ×-Kritikdie klassischen Rechtsgelehrten entwickelt haben, um den kanonischen Bestand derÒaÎÐÎundsunan-Sammlungenaus der vermutlich seit dem 2. Jh. H. im Umlauf befindlichen Vielzahl von Traditionen herauszufiltern. Thema dieser Arbeit soll ferner die Darstellung und Analyse der Thesen westlicher Gelehrter des 19./20. Jh. (Goldziher, Schacht, Sezgin, Juynboll, Motzki u.a.) bezüglich der Authentizität der als kanonisch geltenden Traditionen sein und ihre Methodiken zur Frage der Datierung der Traditionen. Die Forschungskontroversen sollen anhand ausgewählter Quellen nachgezeichnet werden, um einen Überblick über die gängigen Lehrmeinungen zu gewinnen. Zu hinterfragen ist zunächst das Phänomen der „ÎadÐ×-Inflation“ und der Gründe für insbesondere im 2. Jh. H. zahlreich aufkommende Fälschungen. Es soll untersucht werden, warum die Zahl deraÎÁdÐ×stark zugenommen hat und welche rechtspolitische Entwicklung dieser Zunahme zugrunde liegt. Um dies anschaulich zu machen, soll die Geschichte der Entstehung der Rechtsschulen kurz skizziert werden und die dadurch entwickelten verschiedenen Interpretationsansätze bezüglich prophetischer Traditionen. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung, Fragestellung, Quellenlage
2. Die Problematik der Datierung der aÎÁdÐ× des Propheten zur Bestimmung der Authentizität der überlieferten Traditionen
2.1 Einführung in das Thema anhand eines kurzen Überblicks über die Erkenntnisse der ÎadÐ×-Forschung des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts
2.2 Die Entstehung der Rechtsschulen
2.3 Die Entstehung der ÎadÐ×-Kritik
2.4 Die Problematik der Datierung von Traditionen anhand der isnÁd-Analyse in der neueren Forschung
2.5 Das System der isnÁd-Bündel-Analyse von Juynboll am Beispiel der „Prophet – Ibn ÝUmar – NÁfiÝ – MÁlik b. Anas“ - Tradentenkette
2.6 Die frühe Verschriftlichung als vermeintlicher Nachweis für die unverfälschte Tradierung in prophetischer Zeit entstandener aÎÁdÐ×
3. Fazit
4. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung, Fragestellung, Quellenlage
Die vorliegende Seminararbeit zeichnet die Entstehungsgeschichte der aÎÁdÐ× des Propheten Muhammad nach und behandelt anhand eines Überblicks über die gängigen Thesen westlicher Orientalisten und Islamwissenschaftler die Frage der Authentizität der Überlieferungen und die damit einhergehende Problematik der Datierung dieser Traditionen.
Hierzu ist es unerlässlich, anhand eines kurzen Forschungsüberlicks eine Einführung in die Entwicklung des islamischen Rechtssystems zu geben und die damit verbundene historische Relevanz der prophetischen Aussagen im Islam zu klären. Konkret ist also die Frage zu untersuchen, welchen Einfluss das ÎadÐ× auf die Bildung der klassischen Rechtsschulen hatte, wie es der Unitarisierung der islamischen Gemeinde diente und welche Bedeutung den prophetischen Traditionen als Rechtsquelle insgesamt zukommt. Anschließend soll dargestellt werden wie als Folge gewachsener politischer Relevanz zahlreiche neue aÎÁdÐ× in Umlauf kamen und welche verschiedenen Methoden der ÎadÐ×-Kritik die klassischen Rechtsgelehrten entwickelt haben, um den kanonischen Bestand der ÒaÎÐÎ und sunan -Sammlungen aus der vermutlich seit dem 2. Jh. H. im Umlauf befindlichen Vielzahl von Traditionen herauszufiltern.
Thema dieser Arbeit soll ferner die Darstellung und Analyse der Thesen westlicher Gelehrter des 19./20. Jh. (Goldziher, Schacht, Sezgin, Juynboll, Motzki u.a.) bezüglich der Authentizität der als kanonisch geltenden Traditionen sein und ihre Methodiken zur Frage der Datierung der Traditionen. Die Forschungskontroversen sollen anhand ausgewählter Quellen nachgezeichnet werden, um einen Überblick über die gängigen Lehrmeinungen zu gewinnen.
Zu hinterfragen ist zunächst das Phänomen der „ÎadÐ×-Inflation“ und der Gründe für insbesondere im 2. Jh. H. zahlreich aufkommende Fälschungen. Es soll untersucht werden, warum die Zahl der aÎÁdÐ× stark zugenommen hat und welche rechtspolitische Entwicklung dieser Zunahme zugrunde liegt.
Um dies anschaulich zu machen, soll die Geschichte der Entstehung der Rechtsschulen kurz skizziert werden und die dadurch entwickelten verschiedenen Interpretationsansätze bezüglich prophetischer Traditionen. Die Entstehung von Wissenschaften der ÎadÐ×-Kritik ist zurückzuführen auf die in zeitlichem Abstand zu Muhammads Tod einsetzende Zunahme an aÎÁdÐ×. Erst mit der Kanonisierung der als authentisch erachteten Traditionen in den al-kutub as-sitta (sechs Bücher), von denen zwei (BuÌÁri und Muslim) besonderes Ansehen genießen, gelang dieser Prozess zu einem Abschluss. Die Gründe für diese Entstehung vermeintlicher aÎÁdÐ× sollen nachgezeichnet und die als Reaktion darauf entwickelten Methoden der klassischen ÎadÐ×-Kritik kurz erläutert werden.
Diese Untersuchungen sollen in Zusammenhang mit den gängigen Thesen westlicher Orientalisten und Islamwissenschaftler gestellt werden, um hierdurch aufgeworfene Fragen umfassend beantworten zu können.
Aus der Untersuchung ergeben sich Fragen zu Ursprung und Entstehung des ÎadÐ×-Materials insgesamt und zur Authentizität des in der muslimischen Welt als gesichert geltenden Bestands der kanonischen Sammlungen. Ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl prophetischer Aussagen aus diesen Werken die tatsächlichen Aussagen des Propheten widerspiegelt? Oder handelt es sich „nur“ um die Verfassung der islamischen Gemeinde zu einem historisch späteren Zeitpunkt (Goldziher)? Wann könnte dieser Zeitpunkt anzusetzen sein, in dem die Mehrzahl der aÎÁdÐ× entstanden sein könnte (Parteikämpfe)?
Die Quellenlage in Bezug auf diesen Forschungsgegenstand ist wie auch sonst im Bereich der frühen islamischen Geschichte äußerst spärlich. Überliefert ist zwar eine Vielzahl von aÎÁdÐ×, allerdings nur als Sammlungen in Werken, die 150 Jahre und später nach Muhammads Tod entstanden sind. Dieser Umstand erfordert einen besonders kritischen Umgang mit den Texten und eine genaue Untersuchung ihrer Entstehungsgeschichte. Dadurch kommt es zwangsläufig zu Meinungsdifferenzen zwischen der islamischen Tradition, die das als kanonisch bestimmte Ergebnis klassisch-islamischer ÎadÐ×-Kritiker des 2. und 3. Jh. H. für authentische Aussagen des Propheten erachten und historisch-kritisch argumentierenden Wissenschaftlern des 19. und 20. Jahrhunderts. Im Rahmen dieser Arbeit sollen vor allem die strittigen jüngeren Forschungspositionen untersucht werden.[1]
2. Die Authentizität der überlieferten aÎÁdÐ× des Propheten untersucht im Zusammenhang mit der Problematik der Datierung der Traditionen
2.1 Einführung in das Thema anhand eines kurzen Überblicks über die Erkenntnisse der ÎadÐ×-Forschung des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts
Die kritische ÎadÐ×-Forschung in der westlichen Islamwissenschaft begann mit Ignaz Goldziher im 19. Jahrhundert, der sich erstmals historisch-kritisch mit dem ÎadÐ× in seinem Werk Ueber die Entwickelung des Íadîth im Rahmen seiner Muhammedanischen Studien auseinandersetzte.[2] Er stellte der sunnitischen Lehrmeinung, die die in den kitab as-sitta enthaltenen aÎÁdÐ× für authentisch und kanonisch erklärt, die These entgegen, bei dem größten Teil des ÎadÐ×-Bestandes handele es sich nicht um tatsächliche Aussagen des Propheten, sondern um das Resultat der religiösen, historischen und gesellschaftlichen Entwicklungen des Islam in den beiden ersten Jahrhunderten der islamischen Geschichte.[3]
Zu dieser Ansicht gelangte Goldziher im Rahmen der Untersuchung des ÎadÐ×-Textes (matn) zahlreicher Traditionen, der seiner Ansicht nach nicht authentische Aussagen des Propheten widerspiegele, sondern Ausdruck eines langen entwicklungsgeschichtlichen Prozesses der islamischen Gemeinde sei.
Diesen Standpunkt, dass die große Anzahl an überlieferten Traditionen durch ihre Beziehung zu den Parteikämpfen im Islam zu erklären sei, erläutert Goldziher anhand zahlreicher Beispiele in einem zentralen Kapitel seines Werkes.[4]
Das Ziel der Obrigkeit lag darin, durch ihre politischen Standpunkte rechtfertigende aÎÁdÐ×, den eigenen Machtanspruch durchzusetzen und sich den Gehorsam des Volks zu sichern. Aber auch die oppositionellen politischen Parteien der sich erst herausbildenden Gemeinde (wie z.B. der ËariÊÐya, MurÊÐÞa, QadarÐya) wussten, das ÎadÐ× für ihre politischen Ziele einzusetzen. Auch in Bezug auf religionsgesetzliche Fragen und dogmatische Streitpunkte wurde das ÎadÐ× offenbar von allen Seiten instrumentalisiert. Dies zeigt, welchen politischen Stellenwert das ÎadÐ× in der sich entwickelnden islamischen Gemeinde eingenommen hatte.
Schacht greift Goldzihers Thesen etwa 50 Jahre später wieder auf und versucht, den Ursprung der Traditionen in Zusammenhang mit der Entwicklung der islamischen Jurisprudenz zu setzen. Dies ist insbesondere deshalb von größter Bedeutung, da es eine mögliche Erklärung dafür liefert, warum dem ÎadÐ× im 2. und 3. Jahrhundert islamischer Zeitrechnung größere Bedeutung zugekommen sein sollte, als im 1. Jahrhundert. Auch erweitert Schacht das Spektrum der Untersuchungen. Während sich Goldzihers Arbeiten insbesondere mit solchen aÎÁdÐ× auseinandersetzten, die für die politischen Zustände im Reich aussagekräftig waren, setzte Schacht den Fokus auf normative Traditionen, also solche, die für die Entwicklung des islamischen Gesetzes und der Herausbildung der spezifisch islamischen Jurisprudenz bedeutsam waren.
In seinen Thesen geht Schacht so weit, selbst einen authentischen Kernbestand prophetischer Traditionen in Frage zu stellen[5] und die gesamte Entstehungsgeschichte der umfangreichen ÎadÐ×-Literatur auf spätere Jahrhunderte zu datieren.
Auch wenn dieses Ergebnis wohl als überzogen zu bewerten ist, lohnt es sich, auf die Argumentation Schachts näher einzugehen und die Geschichte der Entstehung der Rechtsschulen kurz zu skizzieren. Dies soll deutlich machen, wie das ÎadÐ× zu einem Machtinstrument wurde und warum es zahlreiche Gründe gab, falsche Traditionen in Umlauf zu bringen. Auch für das Verständnis der Entstehung des Systems der islamischen ÎadÐ×-Kritik ist dieser Abstecher unerlässlich.
2.2 Die Entstehung der Rechtsschulen
Schacht setzt die Entstehung rechtlich relevanter aÎÁdÐ× in zeitlichen Zusammenhang mit der Entstehung der islamischen Rechtsschulen ab dem 1. Jahrhundert H. Deren Vorläufer, vor allem die alten Schulen von Kufa und Basra im Irak und von Mekka und Medina im ÍiÊaz, kannten das ÎadÐ× nicht als Rechtsquelle. In den ersten drei Generationen nach dem Tod des Propheten hatte das altarabische Schiedsgericht, das in lokalen Bräuchen und regionalem Gewohnheitsrecht verankert war, seinen Fortbestand. Auch die ersten Kalifen hatten kein Interesse daran, das bestehende Recht zu modifizieren und neue Rechtsquellen durchzusetzen.[6]
Das intellektuelle Leben in den ersten beiden Jahrhunderten islamischer Zeitrechnung fand verteilt auf verschiedene regionale Zentren statt. So ist es kaum verwunderlich, dass sich in den unterschiedlichen Schulen voneinander abweichende dogmatische Standpunkte und komplementäre Lehrmeinungen entwickelten. In der Frühzeit waren die Unterschiede in der Doktrin noch vergleichsweise gering. Ihre persönliche Ausgestaltung erfuhr eine Schule durch die Ausrichtung nach ihrem Oberhaupt. Allen Schulen gemeinsam war die Anwendung des spezifischen regionalen Gewohnheitsrechts und die Anwendung der eigenen Meinung.[7]
Diese Praxis ist sichtbar in den beiden frühesten islamischen Rechtsschulen, den gegen Ende des 1. Jahrhunderts H. entstandenen Íanaf Ðten und M Álik Ðten.
Die auf AbÙ ÍanÐfa (699-767), Abu Jusuf und Aš-ŠaibÁni zurückgehenden Hanafiten entwickelten sich aus der alten Schule Kufas. Die sunna des Propheten und die Verwendung von aÎÁdÐ× bei der Urteilsfindung spielte in ihrer Rechtsauslegeung neben dem Koran und der Verwendung pragmatischer Gesichtspunkte nur eine untergeordnete Rolle. Die Hanafitische Schule galt als einer der wichtigsten Vertreter der ahl al ra ÞÐ, die der Verwendung des eigenen Verstands eine große Bedeutung beimaßen.[8]
Auch die zur etwa gleichen Zeit in Medina aus der lokalen medinensischen Rechtsschule formierten M Álik Ðten (sie gehen zurück auf MÁlik b. Anas, 708-795 n.Chr.) griff in der Rechtsfindung überwiegend auf medinensische Rechtspraxis und lokale Traditionen zurück, die trotz der Nähe zum prophetischen Handlungsfeld nicht immer mit prophetischen Traditionen übereinstimmte.
Eine der herausragenden Leistungen Schachts bestand darin, aufzuzeigen, wie die Auseinanderentwicklung in der Lehre zwischen Medina und Kufa im 2. Jahrhundert H. vonstatten ging. Im Zentrum seiner Untersuchungen steht der Rechtsgelehrte Muhammad b. IdrÐs aš-ŠÁfiÞÐ (767-820), Gründer der zeitlich an dritter Stelle entstandenen islamischen Rechtsschule, der Š Áfi ÞÐ ten.[9] ŠÁfiÞÐ war zwar Schüler ImÁm MÁliks, akzeptierte aber nicht dessen Abstellung auf Gewohnheitsrecht und die daraus allmählich gewachsene Rechtspraxis der Schule. Er setzte sich in seiner Doktrin bewusst von der medinensischen und der kufischen Rechtsschule ab, die beide der sunna des Propheten einen geringeren Stellenwert einräumten als ihrer eigenen Tradition und dem Mittel pragmatischer Urteilsfindung.
Schacht macht deutlich, dass ŠÁfiÞÐ dafür kämpfte, diese in seinen Augen willkürlichen Methoden durch strikte Regeln zu ersetzen. Dies konnte nach seinen Vorstellungen allein durch den Rückgriff auf die sunna des Propheten sichergestellt werden und durch die Verwendung, der dieser hauptsächlich zugrunde liegenden aÎÁdÐ× als Leitfaden für die Ausarbeitung und Anwendung rechtlicher Praxis.[10]
ŠÁfiÞÐ gehörte damit zu einem der wichtigsten Vertreter, der als Oppsition zu den ahl al-ra ÞÐ entstandenen ahl al- Îad Ð×, einer Bewegung, die verstärkt auf die ursprünglichen Quellen des Islam zurückgehen wollte.
Es gibt verschiedene Gründe, warum diese Bewegung im 2. Jahrhundert entstand und zunehmend an Boden gewann. Als einer der Hauptgründe muss wohl die in kurzer Zeit enorme Ausdehnung des islamischen Reichs gesehen werden, die die Vereinheitlichung des Rechts erforderlich machte. Um dieses Ziel erreichen zu können, bedurfte es der Unterwerfung unter eine einzige Autorität. Keine andere Persönlichkeit als der Prophet Muhammad, dessen Autorität auch von den ahl al- ra ÞÐ nicht in Frage gestellt wurde, bot sich besser an.[11]
Den Untersuchungen Schachts über Muhammad b. IdrÐs aš-ŠÁfiÞÐ kommt auch heute noch Geltung zu und es ist weithin anerkannt, dass erst ŠÁfiÞÐ die wesentlichen theoretischen Konzepte der Scharia ausgearbeitet hat und Gründer der klassischen islamischen Rechtstheorie ist, die auf vier Rechtsquellen basiert. Nagel bestätigt Schachts Ergebnisse und kommt zu dem Schluss, dass die Relevanz, die ŠÁfiÞÐ bei der Ausarbeitung seines methodischen Konzepts dem ÎadÐ× eingeräumt hat, auf den um das Jahr 800 n. Chr. erreichten Zustand der ÎadÐ×-Literatur zurückzuführen ist; „diese war soweit gediehen, daß nunmehr hinreichend viele Traditionen vorlagen, die über ihre Überliefererkette mit Muhammad verknüpft worden waren und somit als authentisch betrachtet wurden.“[12]
[...]
[1] Eine ausführliche Darstellung der klassisch-muslimischen Positionen zu Ursprung des ÎadÐ×, Entwicklung und Kanonisierungsprozessen findet sich u.a. bei MuÎammad Zubayr ÑiddÐqÐ, ÎadÐ×-Literature: Its Origin, Development & Special Features, Calcutta 1961.
[2] Ignaz Goldziher, Muhammedanische Studien II, Hildesheim 1961 (1890). Siehe auch C. Snouck Hurgronje, Le droit musulman, in: Revue de l’histoire des religions, 37 (1898), 6ff.
[3] Ibid. 5.
[4] Ibid., III. Das Íadîth in seiner Beziehung zu den Parteikämpfen im Islam, 88-130.
[5] Joseph Schacht, The Origins of Muhammadan Jurisprudence, Oxford 1979 (1950): Schacht datiert die Entstehung erster rechtlicher AÎÁdÐ× auf das Jahr 100 H.
[6] Joseph Schacht, Introduction to Islamic Law, Oxford 1964, 15.
[7] Schacht, Origins, 7.
[8] Eerik Dickinson, The Development of early sunnite ÍadÐth Criticism. The Taqdima of Ibn AbÐ ÍÁtim al-RÁzÐ (240/854-327/938), Leiden 2001, 1-5.
[9] Schacht, Origins, 9ff.
[10] Ibid., 10.
[11] Dickinson, 4.
[12] Tilman Nagel, Das islamische Recht: Eine Einführung, Westhofen 2001, 175.
- Arbeit zitieren
- Daniel Quadbeck (Autor:in), 2005, Die Entstehung der Hadithe des Propheten Muhammad und die wissenschaftlichen Diskussionen um ihre zeitliche Datierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57788
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