Im Frühjahr des Jahres 2002 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (im Folgenden Basler Ausschuss) das dritte Konsultationspapier zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (im Folgenden Basel II) veröffentlicht. Die Neuregelungen der Eigenkapitalunterlegung, von Banken, sorgte in der deutschen Presse für kontroverse Diskussionen. Ziel der folgenden Arbeit soll es sein die Neuregelungen, die Basel II mit sich bringen, näher zu erläutern, und eventuelle Veränderungen bei der Kreditvergabe der Banken gegenüber dem Mittelstand zu beschreiben.
Zum besseren Verständnis werden zunächst die aktuell gültigen Regelungen von Basel I beschrieben, da durch Basel II die 8 % ige Eigenkapitalunterlegung aus Basel I übernommen wird. Im Folgenden wird speziell die Erste der drei Säulen des Basler Akkords erläutert, da hier die innovativsten Veränderungen zu finden sind. Bei der ersten Säule erfolgt nun mit Hilfe von internen und externen Ratings eine risikogerechtere Beurteilung der Kreditnehmer durch die Bank. Auf Grund der enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung Kleiner- und Mittelständischer Unternehmen (KMU) wird speziell die Kreditvergabepraxis der Banken an diese Unternehmen betrachtet. Von besonderer Bedeutung ist hier die Frage, ob sich die Kreditkonditionen verbessern oder eher verschlechtern. In diesem Kontext werden die Zugeständnisse des dritten Konsultationspapiers an den Mittelstand beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Anhang 1
Anhang 2
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
2 Von Basel I zu Basel II
2.1 Hintergründe von Basel I
2.2 Schwachstellen von Basel I
2.3 Die drei Säulen von Basel II
2.4 Mindestkapitalanforderungen bei Kreditrisiken
2.4.1 Der Standardansatz
2.4.2 Der IRB – Ansatz
2.5 Kreditrisikominderung
2.6 Mindestkapitalanforderungen bei operationalen Risiken
3 Auswirkungen auf Kleine und Mittlere Unternehmen
4 Schlussbemerkungen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die 4 Bereiche der Bankenaufsicht
Tabelle 2: Übersicht der 4 Risikogewichtsklassen
Tabelle 3: Benchmark Risikogewichte im Foundation Approach
Tabelle 4: Überblick der acht Geschäftsfelder sowie die
entsprechenden Beta Faktoren
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Der „Drei Säulen Ansatz“ von Basel II
Abbildung 2: Ratingskalen von Standart and Poor´s und Moody´s
Abbildung 3: Kosten Nutzen Zusammenhang der drei Ansätze
Abbildung 4: Minderung des regulatorischen Eigenkapitals durch
Kreditsicherheiten
1 Einleitung
Im Frühjahr des Jahres 2002 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (im Folgenden Basler Ausschuss) das dritte Konsultationspapier zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (im Folgenden Basel II) veröffentlicht. Die Neuregelungen der Eigenkapitalunterlegung, von Banken, sorgte in der deutschen Presse für kontroverse Diskussionen. Ziel der folgenden Arbeit soll es sein die Neuregelungen, die Basel II mit sich bringen, näher zu erläutern, und eventuelle Veränderungen bei der Kreditvergabe der Banken gegenüber dem Mittelstand zu beschreiben.
Zum besseren Verständnis werden zunächst die aktuell gültigen Regelungen von Basel I beschrieben, da durch Basel II die 8 % ige Eigenkapitalunterlegung aus Basel I übernommen wird. Im Folgenden wird speziell die Erste der drei Säulen des Basler Akkords erläutert, da hier die innovativsten Veränderungen zu finden sind. Bei der ersten Säule erfolgt nun mit Hilfe von internen[1] und externen Ratings[2] eine risikogerechtere Beurteilung der Kreditnehmer durch die Bank. Auf Grund der enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung Kleiner- und Mittelständischer Unternehmen (KMU) wird speziell die Kreditvergabepraxis der Banken an diese Unternehmen betrachtet. Von besonderer Bedeutung ist hier die Frage, ob sich die Kreditkonditionen verbessern oder eher verschlechtern. In diesem Kontext werden die Zugeständnisse des dritten Konsultationspapiers an den Mittelstand beschrieben.
Im Schlussteil soll die neue Rolle der Banken bei Kreditvergabegesprächen angesprochen und kurz das Problem der prozyklischen Wirkung von Basel II beleuchtet werden.
2 Von Basel I zu Basel II
2.1 Hintergründe von Basel I
Für das Funktionieren einer Volkswirtschaft, insbesondere bei der Finanzierung von Unternehmen, ist es entscheidend, ein stabiles Bankensystem zu haben. Die Stabilität hängt in hohem Maße von der Höhe der Eigenkapitalunterlegung der Banken ab.[3] Durch die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung der Finanzmärkte sowie die stetige Zunahme des Wettbewerbs, führten dazu, dass die Banken gezwungen wurden, immer neue und risikoreichere Geschäftsfelder zu besetzen.[4] Aus diesem Grund entwickelte der Basler Ausschuss[5] im Jahre 1988 den ersten Basler Akkord (Basel I). In Deutschland wurde dieser Akkord im Grundsatz 1 des KWG festgeschrieben und erlangte somit Gesetzeskraft.
2.2 Schwachstellen von Basel I
Der Grundgedanke von Basel I besteht darin, die Kreditvergabe an das haftende Eigenkapital der Bank zu binden; somit hängt die Höhe des maximal zu vergebenden Kreditvolumens vom haftenden Eigenkapital der Bank ab.[6] Das Eigenkapital soll hierbei als Risikopuffer für Ausfälle im Kreditgeschäft dienen.[7] Die Eigenkapitalunterlegung erfolgt nach einem recht einfachen und starren Muster. Die Bank muss 8% haftendes Eigenkapital für den vergebenen Kredit ausweisen, irrelevant ob es sich um einen guten oder schlechten Schuldner handelt. Firmenkredite werden mit 100% gewichtet, allerdings kann dieser Satz durch eine grundschuldliche Absicherung auf 50% gesenkt werden. Daraus folgt, dass Banken maximal das 12,5-fache des ihnen zur Verfügung stehenden Eigenkapitals in Form von Krediten an Unternehmen vergeben können.[8]
In den letzten 20 Jahren kam es zu einer stetigen Weiterentwicklung der Volkswirtschaften, im Rahmen der Globalisierung wurden die Länder immer enger miteinander verbunden. Daraus resultierten völlig neue Finanzierungsformen und immer komplexer werdende Finanzsysteme. Des weiteren entwickelten die Banken interne Rating Verfahren um das Kreditrisiko einzelner Kreditnehmer genauer zu differenzieren. Dies wirkt sich allerdings nicht auf die Höhe der Eigenkapitalunterlegung aus.[9]
Da Basel I den beschriebenen Änderungen im Bankengeschäft und der Einführung interner Rating Verfahren nicht gerecht werden konnte, entwickelte der Basler Ausschuss das Konsultationspapier Basel II. Der Ausschuss verfolgte dabei das Ziel, „das Risikomanagement stärker zu betonen und dazu beizutragen, die Bonitätsbeurteilungsverfahren der Banken sukzessive zu verbessern.“[10] Die Neuen Regelungen wenden sich formal nur an international tätige Banken. Jedoch werden alle Banken in Deutschland betroffen sein, da die Regelungen durch entsprechende EU – Richtlinien nahezu unverändert in nationales Recht umgesetzt werden sollen.[11] Die Umsetzung erfolgt anhand des sogenannten 3 Säulen Modells, das im folgenden näher erläutert werden soll.
2.3 Die drei Säulen von Basel II
Im Mittelpunkt des neuen Basler Akkords stehen die Bestrebungen der ersten Säule, welche die Mindestkapitalforderungen an die Kreditinstitute reformiert, indem das zu hinterlegende Eigenkapital mittels umfassender Regeln und Berechnungen ermittelt wird.[12] Als weitere Säule wurde das aufsichtliche Über-prüfungsverfahren überarbeitet und neu formuliert. Der Basler Ausschuss verfolgte dabei das Ziel einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht.[13] Tabelle 1 zeigt die 4 Bereiche der Bankenaufsicht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Die 4 Bereiche der Bankenaufsicht (Quelle: Übelhör, M./Warns, C. (2004), S.34 – 35.
Die dritte Säule soll zur Ergänzung der ersten und zweiten Säule dienen.[14] Sie steht unter dem Oberbegriff „Marktdisziplin“. Durch umfangreiche Pflichten zur Offenlegung und Transparenz sollen die Kunden in die Lage versetzt werden, das Risikoprofil und die Eigenkapitalausstattung der Bank besser beurteilen zu können.[15] Zum Besseren Verständnis des 3 Säulen Modells soll Abbildung 1 beitragen.
Abbildung 1: Der „Drei Säulen Ansatz“ von Basel II (Quelle: Schneck, O./Morgenthaler, P./Yesilhark, M. (2003), S.21)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die geforderte Eigenkapitalquote einer Bank lässt sich nach folgender einfacher Formel berechnen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das dritte Konsultationspapier enthält lediglich Änderungen zur Behandlung des Kredit- und operationellen Risikos. Die Behandlung von Marktrisiken wurde bereits im Jahr 1996 durch den Ausschuss im Rahmen von Basel I neu geregelt und wurde unverändert übernommen.[17] Aus diesem Grund wird nur auf die Eigenkapitalunterlegung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos eingegangen.
2.4 Mindestkapitalanforderungen bei Kreditrisiken
Der Basler Ausschuss gewährt den Banken zwei verschiedene alternative Vorgehensweisen zur Ermittlung des zu unterlegenden Eigenkapitals. Zum einen den sogenannten Standardansatz und zum anderen den Internal Rating – Based Approach (IRB – Ansatz). Im Rahmen des IRB – Ansatzes stehen den Banken zwei gleichwertige Ansätze, nämlich der Basisansatz (Foundation Approach) und der fortgeschrittenen Ansatz (Advanced Approach), zur Verfügung.[18]
2.4.1 Der Standardansatz
Im Gegensatz zu Basel I erfolgt nun bei Basel II eine differenziertere Betrachtung des Kreditrisikos. Erreicht wird dies durch Unterscheidung von verschiedenen Kreditnehmern[19] und durch die Einführung von vier Risikogewichtsklassen für jede Kreditnehmergruppe. Basel II hält an der Mindestkapitalunterlegung von 8% aus Basel I fest. Tabelle 2 zeigt die von Basel II zu unterscheidenden vier Risikogewichtsklassen und deren Auswirkung auf die Eigenkapitalunterlegung der Bank.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2:Übersicht der 4 Risikogewichtsklassen (Quelle: Bisani, H. – P.(2004), S.141.)
Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass Banken für einen Schuldner mit einwandfreier Bonität nur noch 1,6% Eigenkapital unterlegen müssen. Auf Grund der aktuell gültigen Regelung werden 8 % gefordert.
Die Bonitätsprüfung und die Einteilung der Schuldner in eine der Risikogewichtsklassen erfolgt durch externe Rating Agenturen.[21] Die bekanntesten Rating Agenturen sind Standart and Poor´s und Moody´s. In Abbildung 2 werden die Ratingskalen der beiden Agenturen dargelegt. Der Basler Ausschuss bedient sich in seinem Konsultationspapier der Notenskala von Standart and Poors.[22] Erfolgt die Kreditvergabe an Unternehmen die kein externes Rating verwenden, erfolgt eine Risikogewichtung zu 100% und verhält sich somit analog zu Basel I.[23]
Abbildung 2:Ratingskalen von Standart and Poor´s und Moody´s
(Quelle: Schneck, O./Morgenthaler, P./Yesilhark, M.(2003), S.61.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.4.2 Der IRB - Ansatz
Hier handelt es sich sicherlich um den innovativsten Aspekt der neuen Eigen-kapitalvereinbarung, indem die Banken anhand interner Ratings das Risiko eines Schuldners beurteilen und somit auch eine Steuerung der Höhe der Eigenkapitalunterlegung möglich ist.[24]
Bei Anwendung des IRB- Ansatzes verlangt der Basler Ausschuss eine Aufteilung des Anlagebuchgeschäftes in fünf verschiedene Forderungsklassen mit unterschiedlichem Risikopotential. Zu unterscheiden sind: Unternehmen, Staaten, Banken, Retail[25] und Beteiligungen. Im weiteren wird dabei hauptsächlich auf den Bereich der Unternehmen eingegangen. Forderungen gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich als Schuldverpflichtung einer Kapital- oder Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens definiert.[26] Das Risikogewicht ist beim IRB - Ansatz durch sogenannte Risikokomponenten bestimmt. Sie fließen dann in die Risikogewichtsfunktion ein.[27] Es werden folgende Risikokomponenten unterschieden:
- Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) In einem ersten Schritt ermittelt die Bank anhand eines Internen Rating Verfahrens die interne Ratingklasse, danach muss in einem zweiten Schritt die PD der entsprechenden Ratingklasse für ein Jahr bestimmt werden.
- Forderungshöhe im Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD) Die Höhe der Restforderung zum Zeitpunkt des Kreditausfalls muss nicht zwingend angenommen werden, es könnte zum Beispiel auch die freie Kreditlinie des Kreditnehmers herangezogen werden.
- Verlust bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) Der Verlust ist abhängig vom Erlös der Vermögenswerte und der Verwertung von Sicherheiten und Garantien des Kreditnehmers. Normalerweise handelt es sich um einen Prozentsatz der EAD.
- Restlaufzeit des Kredites (Effective Maturity, M) Restlaufzeit ist ein Risikofaktor im IRB-Ansatz.[28]
Der IRB - Ansatz ermöglicht den Banken die Bonität der Schuldner zu schätzen, und als Ergebnis die zukünftigen potentiellen Verlustbeträge zu erhalten. Diese bilden dann die Grundlage für die Mindesteigenkapitalunterlegung.[29]
[...]
[1] Internes Rating: Das Ergebnis der internen Risikomessung einer Bank in ihrem Kreditportfolio.
[2] Externes Rating: Ratings von privaten oder staatlichen Agenturen.
[3] Vgl. Meister, E./Hohl, S. (2002), S.4.
[4] Vgl. Schneck, O./Morgenthaler, P./Yesilhark, M. (2003), S.15.
[5] Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Ausschuss der Zentralbanken und der Bankenaufsichtsinstanzen der wichtigsten Industrieländer. Vertreten sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Schweden, die Schweiz, Spanien, USA und das Vereinigte Königreich. Der Sitz befindet sich bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel.
[6] Vgl. Schneck, O./Morgenthaler, P./Yesilhark, M. (2003), S.16.
[7] Vgl. Prümer, M. (2003), S.15.
[8] Vgl. Schneck, O./Morgenthaler, P./Yesilhark, M. (2003), S.17.
[9] Vgl. Prümer, M. (2003), S.15.
[10] Überblick über die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (2003), S.2, Tz 3.
[11] Vgl. Schäfer, D. (2003), S.1.
[12] Vgl. Taistra, G. (2003), S.1.
[13] Vgl. Übelhör, M./Warns, C. (2004), S.34.
[14] Vgl. Überblick über die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (2003), S.11 – 12, Tz 48, 52.
[15] Vgl. Schneck, O./Morgenthaler, P./Yesilhark, M. (2003), S.21.
[16] Vgl. Erläuternde Angaben zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (2001), S.3.
[17] Vgl. Überblick über die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (2003), S.3, Tz 10.
[18] Vgl. Schneck, O./Morgenthaler, P./Yesilhark, M. (2003), S.27.
[19] Können Staaten, Banken, Unternehmen und Privatpersonen sein.
[20] Im Bezug auf die 8% Eigenkapitalunterlegung aus Basel I. (20 % * 8 % = 1,6 %).
[21] Sie müssen von der Bankenaufsicht anerkannt und genehmigt werden.
[22] Vgl. Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (2003), S.19, Tz 73.
[23] Vgl. Überblick über die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (2003), S.4, Tz 14.
[24] Vgl. Überblick über die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (2003), S.5, Tz 18.
[25] Retail = Privatkundenkredit.
[26] Vgl. Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (2003), S.45, Tz 186.
[27] Vgl. Schneck, O./Morgenthaler, P./Yesilhark, M. (2003), S.27.
[28] Vgl. Meister, E./Hohl, S. (2002), S.9-10.
[29] Vgl. Erläuternde Angaben zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (2001), S.4.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Betriebswirt Timo Werner (Autor:in), 2004, Welche Neuregelungen sind bei der Eigenkapitalunterlegung bei Banken zu erwarten und welche Auswirkungen haben sie auf das Kreditgeschäft mit KMU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57624
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.