In dieser Arbeit soll geklärt werden, ob das Thema „Pränatale Diagnostik und Präimplantatsdiagnostik“ ein Thema für den Religionsunterricht an berufsbildenenden Schulen sein kann. Gerade die Frage, inwieweit der Mensch in die Schöpfung Gottes eingreifen darf, kann Schülerinnen und Schüler vor große ethische und Gewissensprobleme stellen. Deshalb ist es wichtig die Frage zu klären, ob es in einem Religionsunterricht behandelt werden kann.
Um der Leserin und dem Leser die Materie verständlicher zu machen, erfolgt am Beginn dieser Arbeit eine Sachklärung von unterschiedlichen Untersuchungsmethoden der Pränatalen Diagnostik und der Präimplantatsdiagnostik. Die ethische Frage wird dargelegt durch die Positionen der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche Deutschlands (EKD).
Im hierauf folgenden Abschnitt wird der Versuch unternommen, die Thematik im Religionsunterricht religionspädagogisch umzusetzen. Die moralisch-ethische Ansprechbarkeit von Berufsschülern wird kurz versucht zu erläutern. Weiterhin wird eine mögliche Unterrichtseinheit vorgestellt. Diese wird anschließend reflektiert.
Am Ende dieser Hausarbeit folgt eine eigene Meinung des Autors zum Thema und ein abschließendes Fazit.
Bei der Anfertigung dieser Arbeit ist mir bewusst geworden, wie schwierig dieses Thema im Religionsunterricht zu behandeln ist. Eine einheitliche Lösung kann es sicherlich nicht geben, da jede Klasse andere Voraussetzungen zu diesem Thema mitbringt. Dadurch ist die Lehrkraft aufgefordert dieses Thema immer wieder neu aufzuarbeiten. Vor allem die Neuerungen in der Wissenschaft und die Regelungen, welche durch die Politik ständig neu diskutiert werden, müssen einen aktuellen Einfluss in den entsprechenden Unterricht erhalten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sachklärung
2.1 Pränatale Diagnostik (PND)
2.1.1 Ultraschall (Sonographie)
2.1.2 Triple-Test
2.1.3 Chorionzottenbiopsie
2.1.4 Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)
2.1.5 Kordozentose (Nabelschnurpunktion)
2.2 Präimplantationsdiagnostik (PID)
3. Ethische Positionen
3.1 Evangelische Kirche
3.2 Katholische Kirche
4. Religionspädagogische Umsetzung der Thematik im Religionsunterricht
4.1 Moralisch – ethische Ansprechbarkeit
von Berufsschülern
4.2 Unterrichtseinheit zu PND und PID
4.2.1 Intention des Religionsunterrichtes
4.2.2 Unterrichtsablauf
4.2.3 Reflexion der Unterrichtseinheit
5. Eigene Meinung
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Es war der 24.Juli 2005, ein sonniger und warmer Tag. Vor der evangelischen Kirche in Gießen versammelten sich Verwandte, Freunde und Bekannte von Arne. Denn heute hatten wir uns getroffen, um die Taufe des im April geborenen Jungen zufeiern.
Nach dem Gottesdienst traf sich die Familie, Freunde und Bekannte zur Feier der Taufe. Das Ereignis der Taufe versetzte die Gesellschaft in gute Stimmung. Man führte gute Gespräche und alle hatten ihre Freude an Arne. Aber jeder Tag geht einmal zu Ende und so machte auch ich mich auf den Heimweg.
Jetzt alleine mit meinen Gedanken, kam mir erst in den Sinn, dass die Geburt von Arne auch anders hätte ausgehen können. Nachdem mir meine Freundin Kerstin die schöne Nachricht von ihrer Schwangerschaft erzählt hatte, kam kurz danach auch eine dunkle Wolke auf und trübte die Freude. Bei der ersten Routineuntersuchung stellte die Frauenärztin fest, dass im Blut der Mutter Antigene von Röteln vorhanden sind. Dieses Untersuchungsergebnis veranlasste die Frauenärztin zu der Aussage, dass das Kind auf jeden Fall behindert sein wird. Natürlich war das für uns alle ein Schock und besonders für die werdenden Eltern. Nach einigen Überlegungen, ließ sich die werdende Mutter in der Universitätsklinik Gießen weiter betreuen. Weitere Untersuchen wurden durchgeführt, mit positiveren Ergebnissen.
Aber wie wäre die Entscheidung der Eltern gewesen, wenn sich die Klinik der ursprünglichen Auffassung der Frauenärztin angeschlossen hätte? Was wäre passiert, wenn das Kind mit einer Behinderung geboren worden wäre? Oder hätten sich die Eltern vielleicht für eine noch ganz andere und radikalere Lösung entschieden?
Durch routinemäßige Schwangerschaftsuntersuchungen können bereits in einer sehr frühen Entwicklungsphase des Kindes Fehlbildungen diagnostiziert werden. Aber nicht immer haben diese Untersuchungen positive Ergebnisse. Wie reagieren die werdenden Eltern auf so eine Nachricht?
Greift der Mensch mit der Pränatalen Diagnostik (PND) nicht so in die Schöpfung ein und schwingt sich so auf, über Leben zu entscheiden, ob nun gesund oder behindert? Kann man entscheiden, welches Leben lebenswert ist oder nicht? Und was ist mit der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der die menschliche Entscheidung noch weiter reichender Folgen hat? Hierbei erfolgt die Befruchtung außerhalb des weiblichen Körpers. In der Petrischale und unter dem Mikroskop wird hierbei entschieden, welche der befruchteten Eizellen das gewünschte Ergebnis bringt, damit sie anschließend der Frau implantiert werden kann. Die anderen befruchteten lebensfähigen Eizellen werden hinterher verworfen.
Kann mit der PID nicht auch Leben durch die Züchtung von neuem Zellmaterial gerettet werden, indem gesunde Embryonenzellen kranken Menschen zur Genesung eingepflanzt werden? Kann dadurch die PID gerechtfertigt werden?
Es handelt sich mithin um ein schwieriges und weites Thema. Im folgendem soll daher untersucht werden, ob bzw. in wie weit dieses Thema zur Erarbeitung mit einer Berufsschulklasse geeignet ist. Dieser Problemstellung soll in der folgenden Seminararbeit nachgegangen werden, mit dem Ziel einer möglichst abschließenden Beantwortung.
2. Sachklärung
2.1 Pränatale Diagnostik (PND)
Unter der Pränatalen Diagnostik versteht man Untersuchungen die während der Schwangerschaft durchgeführt werden, also eine vorgeburtliche Diagnostik. Sie dient der individuellen Betreuung der schwangeren Frau und des ungeborenen Kindes. Ziel der Pränatalen Diagnostik ist es, Entwicklungsstörungen während der Schwangerschaft zu erkennen und so frühzeitig eine optimale Therapie anbieten zu können.[1] Die Pränatale Diagnostik wird in zwei Gruppen eingeteilt, einmal in die nicht invasiven Methoden und in die invasiven Methoden. Bei den nicht invasiven Methoden erfolgen die Untersuchungen ohne in den Körper der Frau einzudringen. Die invasiven Methoden dagegen erfordern ein Eindringen in den Körper der Frau, um so z.B. Fruchtwasser entnehmen zu können.[2] Auch bei der Anwendung der Pränatalen Diagnostik kann eine Behinderung des Kindes nicht ausgeschlossen werden. Deshalb gehört eine intensive Beratung der Schwangeren oder des Paares mit zu den wichtigsten Aufgaben der betreuenden Ärzte.[3] Weiterhin ist die PND als ambivalent anzusehen, da sie als therapeutisch aber auch als selektive Maßnahme angewendet werden kann.
2.1.1 Ultraschall (Sonographie)
Bei der Ultraschalluntersuchung werden mittels einer Sonde Schallwellen in den Körper der Mutter gesendet. Durch Reflexion des Körpers werden diese Schallwellen erneut durch die Sonde aufgenommen und zu Bildern umgewandelt. Diese Reflexionen werden auf einem Monitor sichtbar gemacht.
Bei der Ultraschalluntersuchung gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Die erste Variante ist die, bei der der Schallkopf auf die Bauchdecke der Mutter gesetzt und die Untersuchung durchgeführt wird. Bei der zweiten Variante wird ein stabförmiger Schallkopf in die Vagina eingeführt (Vaginaler Ultraschall). Der Vaginale Ultraschall kann im ersten Drittel der Schwangerschaft eingesetzt werden, zwischen der 6. und 14. Schwangerschaftswoche. Die Bauchdeckenultraschalluntersuchung kann während der ganzen Schwangerschaft durchgeführt werden.[4]
Die Ultraschalluntersuchung kann eingesetzt werden, um eine evtl. Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft zu erkennen. Durch eine Ultraschalluntersuchung kann eine Mehrlingsschwangerschaft erkannt werden. Weiterhin kann der Ultraschall zur Kontrolle und zur Entwicklung von Herztönen und Wachstum des ungeborenen Kindes verwendet werden. Aber auch bei der Suche nach Fehlentwicklungen während der Schwangerschaft kann die Ultraschalluntersuchung eingesetzt werden. So kann es durch die Nackenfaltenmessung beim Ungeborenen einen Hinweis auf das Down-Syndrom geben. Während einer Untersuchung per Ultraschall erfährt die Schwangere weitere Einzelheiten über ihr ungeborenes Kind. So können Aussagen über die Körperform des Kindes gemacht werden, die Schwangerschaftsdauer, Wachstumsverlauf, Aussagen über die Nierentätigkeit und einige andere Dinge.
Laut Mutterpass sind während einer Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. In der 9.-12. Woche, 19.-22. Woche und in der 29.-32. Woche.[5] Somit wird in jedem Trimenon einer Schwangerschaft der Schwangeren eine Ultraschalluntersuchung angeboten.[6]
2.1.2 Triple-Test
Der Triple-Test ähnelt bei der Vorgehensweise dem Ersttrimester-Test. Auch hier wird der schwangeren Frau Blut entnommen und auf Hormone (HCG, Östriol, AFP) untersucht. Bei dem Triple-Test wird aus den Hormonwerten, der genauen Schwangerschaftsdauer, Alter und Gewicht der Frau die Risikoeinschätzung berechnet. Mit dieser Methode ist evtl. eine Einschätzung einer Down-Syndrom-Erkrankung oder anderer Chromosomenabweichung möglich. Weiterhin stellt diese Untersuchung eine Möglichkeit dar, um den Neuralrohrdefekt (sog. Offener Rücken) zu erkennen. Dieses Krankheitsbild lässt sich anhand eines erhöhten Alphafetoprotein- Wertes (AFP – Wert) erkennen. Der Triple-Test kann in der 16.-18. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Die Ergebnisse liegen innerhalb einer Woche vor.[7]
2.1.3 Chorionzottenbiopsie
Bei der Chorionzottenbiopsie wird mittels einer Hohlnadel durch die Bauchdecke in den sich bildenden Mutterkuchen gestoßen und entsprechendes Gewebe entnommen. Dies geschieht unter Kontrolle mittels Ultraschall. Das gewonnene Gewebe wird dann im Labor auf ihren Chromosomensatz hin untersucht. Durch diese Untersuchungsmethode lassen sich Hinweise auf evtl. Chromosomenabweichungen, Verdacht auf Stoffwechselerkrankungen und andere Erkrankungen feststellen. Diese Untersuchung kann in der 10.-12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Das Ergebnis liegt nach ca. 1-8 Tagen vor. Bei einer Langzeitkultur jedoch erst nach ca. zwei Wochen. Durch die Chorionzottenbiopsie liegt ein eventuelles Risiko einer Fehlgeburt bei 2-4%.[8] Weiterhin sind Komplikationen wie Blutungen und Schmerzen eine Folge dieser Untersuchungsmethode. Wenn nicht alle entnommenen Zellen den gleichen Befund aufweisen, muss die Untersuchung wiederholt oder eine Langzeitkultur angelegt werden, was eine zusätzliche Belastung für die Schwangere darstellen kann.[9]
2.1.4 Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)
Ähnlich wie bei der Chorionzottenbiopsie wird eine Hohlnadel durch die Bauchdecke eingeführt. Mit der Hohlnadel entnimmt der Arzt aus der Fruchtblase ca. 15-20 ml Fruchtwasser. Auch dieser Eingriff erfolgt unter Ultraschallkontrolle. In dem Fruchtwasser befinden sich Zellen des ungeborenen Kindes. Die lebenden Zellen werden bis zur Zellteilung im Labor kultiviert. Die Chromosomen werden nun nach Anzahl und Struktur untersucht. Die Methode der Fruchtwasseruntersuchung wird eingesetzt, wenn bei Ultraschall-, Ersttrimester-Test- oder Triple-Test -Untersuchungen Abweichungen vorgekommen sind. Bei der Fruchtwasseruntersuchung können zum Beispiel Chromosomenabweichungen, Neuralrohrdefekt (sog. Offener Rücken) sowie Muskel- und Stoffwechselerkrankungen erkannt werden. Als Nebenwirkungen können bei der Frau leichte Wehen und Blutungen auftreten. Die Fehlgeburtsrate liegt zwischen 0,5-1%. Bei einer krankhaften Veränderung des ungeborenen Kindes muss bei einer Abtreibung bereits der Geburtsvorgang eingeleitet werden, was für die schwangere Frau eine enorme physische Belastung darstellt. Die Amniozentese kann während der 14.-20. Schwangerschaftswoche zur Diagnostik eingesetzt werden.[10]
2.1.5 Kordozentese (Nabelschnurpunktion)
Bei der Kordozentese wird nach einer örtlichen Betäubung der Bauchdecke mittels einer Hohlnadel die Nabelschnur des Kindes punktiert. Aus der Nabelschnur wird Blut entnommen, welches auf Bluterkrankungen und Chromosomenabweichungen untersucht werden kann. Die Untersuchung wird unter Ultraschallkontrolle durchgeführt. Die Kordozentese wird zwischen der 21. – 23. Schwangerschaftswoche angewandt werden. Das Risiko einer Fehlgeburt liegt bei 1-5%.[11]
2.2 Präimplantationsdiagnostik (PID)
Wie die Pränatale Diagnostik ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) ein Verfahren zur genetischen Diagnostik. Der Begriff der PID wird in der Reproduktionsdiagnostik zur Bestimmung von Anomalien von Embryonen verwendet, bevor sie in den Leib der Mutter transferiert werden.[12] Der Unterschied der beiden Methoden besteht darin, dass bei der PND ein vorhandener Embryo bzw. Fötus im Mutterleib untersucht wird. Bei der PID liegen jedoch diese Embryonen bereits vor der Schwangerschaft vor. Die Zeugung erfolgte somit in-vitro, außerhalb des Leibes der Mutter. Diese Embryonen werden nun auf Krankheiten und Behinderungen untersucht. Nur genetisch gesunde Embryonen werden der Mutter zum Austragen einer Schwangerschaft implantiert. Somit ist die PID in Bezug auf eine Schwangerschaft eine rein selektive Methode. Embryonen, die einen genetischen Defekt aufweisen, werden verworfen und vernichtet.[13]
In die PID werden allerdings in Bezug auf das therapeutische „Klonen“ Hoffnungen gesetzt. Vor allem bei Erkrankungen wie Alzheimer, Mukoviszidose, Parkinson und anderen, könnten, ähnlich wie bei einer Organtransplantation, Erfolge erzielt werden. Hierzu würde man einen genetisch identischen Embryonen benötigen, um den Kranken hiermit zu therapieren. Diese Form der Therapie könnte als somatische Therapie bezeichnet werden. Diese Art der Nutzung von Embryonen wird durch das Embryonen-Schutzgesetz (ESchG) untersagt und ist somit in Deutschland nicht erlaubt. Bei der Keimzellentherapie würde in der Petrischale eine Veränderung der Erbanlage durchgeführt werden. Somit würde man das Geschlecht des Kindes ändern. Auch dieses ist nach dem ESchG ausdrücklich verboten.[14]
Auf die spezifische Frage der PID in Bezug auf die Infertilität und Sterilität wird in dieser Arbeit nicht eingegangen (assistierte Fortpflanzung). Ebenso wenig auf die Hormonbehandlung, die einer künstlichen Befruchtung voraus geht.
[...]
[1] Vgl. Kirchenamt d. Ev. Kirche i. Deutschland/ Sekretariat d. Deutschen Bischofskonferenz: Wie viel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin. Hannover und Bonn 1997, S. 8.
[2] Vgl. Kurmann, M.: Die Verfahren. Methoden der Pränataldiagnostik. In: Bitte nicht stören. Eine Aktion zu den Auswirkungen vorgeburtlicher Diagnostik. Von Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Präsentationsmappe.
[3] Vgl. Kirchenamt d. Ev. Kirche i. Deutschland/ Sekretariat d. Deutschen Bischofskonferenz: Wie viel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin. Hannover und Bonn 1997, S. 10.
[4] Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Pränataldiagnostik. Beratung, Methoden und Hilfe. Eine Erstinformation. Köln. Auflage: 6.100.11.05. Bestellnummer: 13625100.
[5] Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): A. a. O., o. S.
[6] Vgl. Schroeder-Kurth, T.: Pränatalmedizin. In: Korff, Wilhelm/ Beck, Lutwin/ Mikat, Paul: Lexikon der Bioethik. Gütersloh 1998, Gütersloher-Verlagshaus, Band 3, S. 44f.
[7] Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): A. a. O., o. S.
[8] Vgl. Kirchenamt d. Ev. Kirche i. Deutschland/ Sekretariat d. Deutschen Bischofskonferenz: Wie viel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin. Hannover und Bonn 1997, S. 9.
[9] Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Pränataldiagnostik. Beratung, Methoden und Hilfe. Eine Erstinformation. Köln. Auflage: 6.100.11.05. Bestellnummer: 13625100.
[10] Vgl. Kurmann, M.: Die Verfahren. Methoden der Pränataldiagnostik. In: Bitte nicht stören. Eine Aktion zu den Auswirkungen vorgeburtlicher Diagnostik. Von Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Präsentationsmappe.
[11] Vgl. Brol, R.: Pränatale Diagnostik als ethische Herausforderung unserer Gesellschaft. St. Ottilien 1998, EOS - Verlag, S. 56f.
[12] Vgl. Brol, R.: A. a. O., S. 59.
[13] Vgl. Volz, S.: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Kontext von Präimplantations- und Pränataldiagnostik. In: Graumann, S./ Grüber, K. (Hrsg.): Medizin, Ethik und Behinderung. Frankfurt am Main 2003, Mabuse-Verlag, S. 75.
[14] Vgl. Schmidt, A.: Therapie. In: Korff, W. / Beck, L. / Mikat, P.: Lexikon der Bioethik. Gütersloh 1998, Gütersloher-Verlagshaus, Band 3, S. 55.
- Citation du texte
- Bodo Böke (Auteur), 2006, Pränatale Diagnostik und Präimplantationsdiagnostik. Ein Thema für den Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57573
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