Die Aufgabe eines Arztes ist es Leben zu erhalten. Patienten, die sich einem Arzt anvertrauen, gehen davon aus, dass dieser sie nach bestem Wissen und Gewissen medizinisch versorgt. In der Zeit des Nationalsozialismus galt ein Patient jedoch nicht gleich als Patient. Gehörte die betreffende Person einer „minderwertigen Rasse“ oder einer sozialen Gruppierung an, die dem NS-Regime ein Dorn im Auge war, so wurde der hippokratische Eid außer Kraft gesetzt. Der Ort, an dem dies in seiner perversesten Art zu Tage trat, war das Konzentrationslager. Als der Ort des Maßnahmenstaates wurde in den KZs schikaniert, misshandelt und getötet. Die Lager waren als Zonen eigenen Rechts, außerhalb aller Gesetze, konzipiert und organisiert. Einmal inhaftiert gab es keine Ansprüche mehr, weder auf juristischen Beistand noch auf medizinische Versorgung, und schon gar nicht auf körperliche Unversehrtheit. Dies ging sogar soweit, dass Menschen gegen ihren Willen wie „Versuchskaninchen“ behandelt und missbraucht wurden.
Die medizinischen Experimente in den Konzentrationslagern kann man in zwei Kategorien einteilen: zum einen sind da die so genannten ad hoc-Versuche zu nennen, die lediglich das medizinische Interesse, mitunter die sadistische Ader eines SS-Arztes befriedigen bzw. seine Kenntnisse, beispielsweise über die menschliche Anatomie oder Chirurgie erweitern sollten. Darüber hinaus gab es aber auch Versuche, die für spezifische ideologische und militärische Zwecke durchgeführt wurden. Sie wurden von maßgeblichen Institutionen des NS-Regimes in Auftrag gegeben und keines dieser medizinischen Experimente, die unter der Schirmherrschaft der SS durchgeführt wurden, geschah ohne die vorherige Zustimmung des Reichsinnenministers und Reichsführers-SS Heinrich Himmler. Dies zeigt deutlich in welchem Ausmaß diese Versuche staatlich legitimiert wurden.
Im Folgenden sollen daher die medizinischen Zustände in den Konzentrationslagern untersucht werden: Wie erfolgte die medizinische Versorgung der Häftlinge und welche Funktion nahm der Arzt dabei ein? Welche wissenschaftlichen Zwecke verfolgten die Experimente? Und was waren die Motive der Ärzte, sich an den ethisch nicht zurechtfertigenden Versuchen an Menschen zu beteiligen?
Gliederung
1. Einleitung
2. Ärzte im KZ als Herren über Leben und Tod
3. Menschen als „Laborratten“
3.1 Höhenflugexperimente – Tod durch Unterdruck
3.2 Sulfonamidversuche – Kampf gegen Wundinfektionen
3.3 Versuche zur Massensterilisation Maßnahmen einer negativen Bevölkerungspolitik
4. Die Rechtfertigung und Motive der Täter
5. Fazit
6. Quellen und Literatur
1. Einleitung
Die Aufgabe eines Arztes ist es Leben zu erhalten. Patienten, die sich einem Arzt anvertrauen, gehen davon aus, dass dieser sie nach bestem Wissen und Gewissen medizinisch versorgt. Sicher kommt es vor, dass man an der Qualifikation des ein oder anderen Arztes zweifelt, auch Ärzte sind nicht unfehlbar, dass ein Arzt jedoch seinen Patienten vorsätzlich falsch oder gar nicht behandelt oder ihn zu medizinischen Zwecken missbraucht, muss als ethischer Supergau bezeichnet werden.
In der Zeit des Nationalsozialismus galt ein Patient jedoch nicht gleich als Patient. Gehörte die betreffende Person einer „minderwertigen Rasse“ oder einer sozialen Gruppierung an, die dem NS-Regime ein Dorn im Auge war, so wurde der hippokratische Eid außer Kraft gesetzt und der Patient war keiner. Der Ort, an dem dies in seiner perversesten Art zu Tage trat, war das Konzentrationslager. Als der Ort des Maßnahmenstaates wurde in den KZs schikaniert, misshandelt und getötet. Die Lager waren als Zonen eigenen Rechts, außerhalb aller Gesetze, konzipiert und organisiert. Einmal inhaftiert gab es keine Ansprüche mehr, weder auf juristischen Beistand, noch auf medizinische Versorgung und schon gar nicht auf körperliche Unversehrtheit. Dies ging sogar soweit, dass Menschen gegen ihren Willen wie „Versuchskaninchen“ behandelt und missbraucht wurden.
Die medizinischen Experimente in den Konzentrationslagern kann man in zwei Kategorien einteilen: zum einen sind da die so genannten ad hoc Versuche zu nennen, die lediglich das medizinische Interesse, mitunter die sadistische Ader eines SS-Arztes befriedigen bzw. seine Kenntnisse, beispielsweise über die menschliche Anatomie oder Chirurgie erweitern sollten. Darüber hinaus gab es aber auch Versuche, die für spezifische ideologische und militärische Zwecke durchgeführt wurden, sie wurden von maßgeblichen Institutionen des NS-Regimes in Auftrag gegeben und keines dieser medizinischen Experimente, die unter der Schirmherrschaft der SS durchgeführt wurden, geschah ohne die vorherige Zustimmung des Reichsinnenministers und Reichsführers-SS Heinrich Himmler. An den meisten dieser Versuche war Himmler sogar ausgesprochen interessiert und ließ sich regelmäßig Zwischenberichte zukommen und machte darüber hinaus sogar Vorschläge bezüglich der Versuchsdurchführungen. Dies zeigt deutlich in welchem Ausmaß diese Versuche staatlich legitimiert wurden.
Im Folgenden sollen daher die medizinischen Zustände in den Konzentrationslagern untersucht werden; wie erfolgte die medizinische Versorgung der Häftlinge und welche Funktion nahm der Arzt dabei ein? Welche wissenschaftlichen Zwecke verfolgten die Experimente? Und was waren die Motive der Ärzte sich an den ethisch nicht zurechtfertigenden Versuchen an Menschen zu beteiligen?
„Ich schwöre Dir, Adolf Hitler,
Als Führer und Kanzler des Deutschen Reiches
Treue und Tapferkeit.
Ich gelobe Dir und den von Dir bestimmten Vorgesetzten
Gehorsam bis in den Tod,
so wahr mir Gott helfe.“
SS-Eid[1]
2. Ärzte im KZ als Herren über Leben und Tod
Die Menschen, die in den Konzentrationslagern interniert wurden, weil sie in den Augen der Nazis eine falsche Weltanschauung vertraten, einer minderwertigen Rasse oder anderen unerwünschten Minderheiten angehörten, besaßen nur eine verschwindend geringe Überlebenschance. Der in Buchenwald inhaftierte französische Prof. Charles Richet berichtet von einer durchschnittlichen Lebensdauer von sechs Monaten.[2] Der Großteil der Häftlinge starb jedoch bereits innerhalb der ersten drei Monate, da die Phase der physischen und psychischen Anpassung besonders schwierig war.[3] Dies gilt für Konzentrationslager wie Buchenwald oder Dachau ebenso wie für Auschwitz und die übrigen 19 Hauptlager mit ihren 1202 Außenlagern. Die Häftlinge waren extremem Hunger ausgesetzt, litten an verschiedensten Krankheiten, und dennoch mussten sie jeden Morgen bevor sie zur Arbeit getrieben wurden stundenlang zum Appell antreten; am Abend nach der Kräfte zehrenden Arbeit wiederholte sich diese Prozedur; Tag für Tag, egal ob Hitze oder Frost herrschte. Nur wenige Menschen können eine solche Tortur längere Zeit überleben.
Die Folge der massiven Unterernährung war die so genannte Hungerkrankheit: die Menschen magern bis auf das Skelett ab, so dass sie nur noch die Haut direkt auf den Knochen tragen; Flüssigkeit sammelt sich in den Geweben, so dass Ödeme (Schwellungen) an den Gliedmaßen und im Abdominalbereich (Bauch) entstehen. Die so genannten „Muselmänner“ schleppten sich entkräftet durch das Lager, „angetrieben von dem einzigen Ziel: essen! Den Bauch füllen, egal womit. Mit Kartoffelschalen, Gras oder sogar mit Erde.“[4] Da ihnen keine medizinische Versorgung zukam und sie nicht in den Häftlingskrankenbau (HKB) aufgenommen wurden, starben sie in den Waschräumen, Toilettenanlagen, vor den Baracken oder auf ihren Pritschen. Der Tod war allgegenwärtig. Nur wer sich irgendwie zusätzliches Brot organisieren konnte, zumeist durch Bestechung oder Diebstahl, hatte die Möglichkeit dem Hungertod zu entgehen.[5]
In allen Konzentrationslagern gab es Ärzte; allesamt Angehörige der SS. Bei ihrem Eintritt in die SS hatten sie einen Treueid auf Adolf Hitler geleistet und ihm Gehorsam bis in den Tod geschworen. Ein Eid, der für die meisten KZ-Ärzte mehr Wertigkeit besaß, als der ebenfalls von ihnen abgelegte hippokratische Eid, der sie zum Bewahren von Leben und zur Pflege der Kranken verpflichtete. Kaum einer der Ärzte erachtete jedoch die medizinische Versorgung der kranken Häftlinge als seine Aufgabe; vielmehr hatten Ärzte im KZ die Funktion Arbeitsunfähige zur Tötung zu selektieren, Misshandlungen, Folter und Hinrichtungen zu überwachen und nicht zuletzt Menschen zu Töten.[6]
Ein wichtiger Faktor für die Transformation des Heilers zum Henker war das Euthanasie-Programm; es bildete die Brücke zum Genozid. Der in der damaligen Medizin anerkannte Grundsatz, die Schwachen, die Kranken und die allgemein Unerwünschten zu töten, um auf diese Weise die Heilung der Gesellschaft, d.h. die Züchtung der erblich Gesunden und die Beseitigung der erblich Kranken, zu fördern, wurde auf die Konzentrationslager ausgeweitet und vor allem in Auschwitz institutionalisiert.[7] Auschwitz wurde zu einem „Unternehmen der öffentlichen Gesundheitspflege“, in dem getötet wurde, „um den Volksorganismus gesund zu erhalten.“[8] Die SS-Ärzte waren nahezu alle Vertreter der nationalsozialistischen Rassenideologie. Dr. Klein, Lagerarzt in Auschwitz drückte dies besonders deutlich aus: „Aus Achtung vor dem menschlichen Leben schneide ich einen vereiterten Blinddarm heraus, die Juden sind der vereiterte Blinddarm am Körper Europas.“[9]
Die Eingangsselektionen an der berüchtigten Rampe in Auschwitz standen im alleinigen Verantwortungsbereich der Lagerärzte. Den Anordnungen des Reichsarztes SS Grawitz zufolge, durften die Selektionen nur von Ärzten vorgenommen werden.[10] Bei der Ankunft eines Transports hatten zwei Ärzte Dienst zu haben: ein Arzt war für den „Rampendienst“ zuständig, der andere Arzt übernahm die Überwachung des Vergasungs- und Verbrennungsvorgangs.
Die an der Rampe ankommenden Personen hatten zumeist Ahnung was mit ihnen geschah. Sie wurden aus den völlig überfüllten Viehwaggons getrieben, in denen sie häufig mehrere Tage zusammengepfercht waren, und mussten Beschimpfungen und Schläge über sich ergehen lassen; sie waren der absoluten Willkür ihrer Peiniger ausgesetzt. Anschließend wurden sie durch den SS-Arzt, an dem sie in fünfer Reihen vorbei marschieren mussten, selektiert. Nach einer kurzen Betrachtung entschied der Arzt welche Person sofort zu sterben hatte, und welche Person noch kräftig genug war, um deren Arbeitskraft auszubeuten, bevor auch sie zu sterben hatte. Auf einer Seite hatten sich die Arbeitsfähigen aufzustellen, auf der anderen Seite bildete sich ein Zug, der direkt in den Tod führte. Bei diesen Selektionen entschieden die Ärzte nicht nach menschlichen Gesichtspunkten, nicht einmal nach medizinischen; es ging einzig und allein darum, den Arbeitskräftebedarf in den Lagern zu decken. Waren ausreichend arbeitsfähige Häftlinge im Lager, wurden mitunter ganze Transporte ohne jede Selektion ins Gas geschickt; im umgekehrten Fall wurden entsprechend mehr Häftlinge als „arbeitsfähig“ eingestuft. Der „Nachschub“ an Arbeitskräften schien endlos zu sein.
Aufgrund der schlechten hygienischen Verhältnisse brachen in den Lagern vielfach Typhus-, Malaria- oder Tuberkulose-Epidemien aus; die Ärzte versuchten in solchen Fällen nicht etwa die Kranken zu heilen, nein, sie schickten den gesamten Block, in dem die Krankheit aufgetreten war, in den Tod und versuchten auf diese Weise die Ausbreitung der Krankheiten zu stoppen.[11] „Sie haben nicht die Läuse vernichtet, die Überträger der Seuche waren. Sie haben die Menschen vernichtet.“[12] Nachdem in Auschwitz die Gaskammern in Betrieb genommen worden waren, erhöhte sich die Zahl der selektierten Kranken um ein Vielfaches: am 29. August 1942 selektierten SS-Lagerarzt Entress und Sanitätsdienstgrad (SDG) Klehr insgesamt 746 Häftlinge, die noch am gleichen Tag in den Gaskammern getötet wurden.[13] Dieser Vorgang wurde euphemistisch „Epidemiebekämpfung“ genannt.[14]
In den Jahren 1941 bis 1943, vor allem bevor die Gaskammern fertig gestellt wurden und die systematische Tötung durch Zyklon B begann, erfolgte die medizinische Tötung der Häftlinge zumeist durch Giftinjektionen. Die „Entdeckung“ von Phenol[15] als bestmöglichstes Tötungsmittel bedurfte zahlreicher Versuche mit anderen Giften, wie Wasserstoffsuperoxyd, Benzin oder Evipan, die den Häftlingen zunächst in die Adern, später intrakardial, also direkt ins Herz, injiziert wurden.[16] Das so genannte „Abspritzen“ der durch den Arzt zur Tötung selektierten Häftlinge, erfolgte in der Regel durch die SDG, nur selten verabreichten die Ärzte die Spritzen selbst.[17] SDG, wie Josef Klehr in Auschwitz, mussten jedoch nicht lange zu solchen Taten gebeten werden, sie töteten im Hochgefühl ihrer Macht. Kranke wurden ermordet, von denen angenommen wurde, dass sie innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen nicht mehr arbeitsfähig würden, aber auch gesunde Häftlinge, die aufgrund politischer Gründe liquidiert werden sollten. Die Selektion der Kranken erfolgte in der Regel ohne jede medizinische Diagnose; nach einer oberflächlichen Begutachtung des „Patienten“, der zu diesem Zweck nicht einmal berührt wurde, erfolgte die Einteilung in „arbeitsfähig“ oder „arbeitsunfähig“. Auf die Krankenkarten derjenigen, die auf diese Weise, sozusagen im Vorbeigehen, als „arbeitsunfähig“ eingestuft wurden, wurden fiktive Todesursachen geschrieben und die dazugehörigen Menschen in den Tod geschickt.[18] Kinder wurden ebenso getötet, da sie für die Lagerverwaltung als Arbeitskräfte wertlos waren und als „zusätzliche Esser“ das Lagerleben belasteten.[19] Stanislaw Glowa, der Schreiber des HKB in Auschwitz, gibt die Zahl der während des Zeitraums Frühjahr 1942 bis Ende 1943 auf diese Weise ermoderten Häftlinge mit 30 000 an.[20] Der SS-Arzt war Herr über Leben und Tod.
Das Morden erfolgte wie am Fließband: Der Lagerarzt sonderte die Häftlinge aus, die seiner Meinung nach zu töten waren. Die Selektierten wurden anschließend zum HKB gebracht und in das kleine Ambulanzzimmer einzeln nackt hereingeführt. „Der Häftling musste sich dann auf einen Stuhl setzen. [Der SDG] tastete dann den Brustkorb des Häftlings ab, wo die Spritze eingeführt werden sollte und führte dann die Injektionsnadel unmittelbar ins Herz ein. […] Der Häftlingspfleger hielt den Häftling nur leicht fest, damit der Häftling, wenn er tot war nicht vom Stuhl fiel.“ Phenol wirkt lähmend auf die Atmung und so tritt der Tod bei intrakardialer Injektion binnen weniger Sekunden ein; anschließend wurde der Leichnam sofort aus dem Ambulanzzimmer in den hinteren Waschraum geschleppt, damit vorne das nächste Opfer eintreten konnte.[21] Am 28. Juli 1942 wurden auf diese Weise 86 Häftlinge getötet, weil sie unter Verdacht [!] standen, an Flecktyphus erkrankt zu sein.[22]
[...]
[1] SS-Eid zitiert nach Höhne, Heinz: Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS, München 2002, S. 138.
[2] Vgl. Aussage Charles Richet, in: Französisches Büro des Informationsdienstes über Kriegsverbrechen (Hg.): Konzentrationslager. Dokument F 321 für den Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg, Frankfurt/Main 1988, S. 114.
[3] Vgl. Zamecnik, Stanislav: Erinnerungen an das „Revier“ im Konzentrationslager Dachau, in: Dachauer Hefte 4. Medizin im NS-Staat. Täter, Opfer, Handlanger (Studien und Dokumente zur Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager), 1988, S. 129.
[4] Ebda., S. 128.
[5] Vgl. Frister, Roman: Die Mütze oder der Preis des Lebens, Berlin 1997, S. 48.
[6] Vgl. Klee, Ernst: Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer, Frankfurt/Main 2004, S. 20f..
[7] Vgl. Lifton, Robert Jay: Ärzte im Dritten Reich, Stuttgart 1993, S. 176 sowie Baader, Gerhard: Heilen und Vernichten: Die Mentalität der NS-Ärzte, in: Ebbinghaus, Angelika / Dörner, Klaus (Hrsg.): Vernichten und Heilen. Der Nürnberger Ärzteprozess und seine Folgen, Berlin 2001, S. 280.
[8] Scharsach, Hans-Henning: Die Ärzte der Nazis, München 2000, S. 146.
[9] Vgl. Aussage Ella Lingens vom 19.9.1960, Auschwitz-Verfahren, Bl. 6557, zitiert nach Klee: NS-Medizin, S. 406.
[10] Vgl. Scharsach: Ärzte der Nazis, S. 141.
[11] Vgl. Aussage Münch vom 16.3.1960, Auschwitz-Verfahren, Bl. 4606, zitiert nach Klee: NS-Medizin, S. 402.
[12] Aussage Stanislaw Glowa, zitiert nach Scharsach: Ärzte der Nazis, S. 148.
[13] Vgl. Czech: Kalendarium, S. 290.
[14] Vgl. Klee: NS-Medizin, S. 398.
[15] Früher auch als Karbolsäure benannt.
[16] Vgl. Aussage Fejkiel vom 7.6.1960, Auschwitz-Verfahren, Bl. 5794, zitiert nach Klee: NS-Medizin, S. 22 sowie Czech, Danuta: Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945, Hamburg 1989, S. 108.
[17] Vgl. Zamecnik: „Revier“, S. 134.
[18] Vgl. Aussage Dr. med. Michel Scheckter, in: Dokument F 321, S. 185.
[19] Vgl. Klee: NS-Medizin, S. 23-25.
[20] Vgl. Aussage Stanislaw Glowa vom 21.11.1960, Auschwitz-Verfahren, Bl. 7053, zitiert nach Klee: NS-Medizin, S. 25.
[21] Vgl. Aussage Klehr vom 25.5.1961, Auschwitz-Verfahren, Bl. 8963, zitiert nach Klee: NS-Medizin, S. 23f..
[22] Vgl. Czech: Kalendarium, S. 259.
- Citar trabajo
- Marcus Sonntag (Autor), 2006, SS-Ärzte und Versuche am Menschen im KZ, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57172
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