Die Mauerschützenprozesse haben die Frage, ob jemand rückwirkend bestraft werden kann für Handlungen, die zu der Zeit, als sie begangen wurden, nicht strafbar gewesen sind, erneut in den Mittelpunkt rechtsphilosophischer und rechtstheoretischer Debatten rücken lassen und sind unter den Gegensatz „Rechtspositivismus“ versus „Naturrecht“ kontrovers diskutiert worden. Strittig ist hierbei insbesondere die Existenz von so etwas wie gesetzlichem Unrecht oder überpositivem Recht. Dies verleiht der Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs und der sogenannten „Radbruchschen Formel“ eine Aktualität, die über ein rein akademisch-philosophisches Interesse hinausgeht.
Diese Arbeit versucht zu zeigen, dass die Methode Radbruchs weder rechtpositivistisch noch naturrechtlich vorgeht. Unter Einschluss beider Positionen entwickelt Radbruch vielmehr eine Position jenseits der ideologischen Lager. Im Mittelpunkt steht hierbei die Untersuchung der Methode der Radbruchschen Rechtsphilosophie, gestützt auf Radbruchs rechtsphilosophisches Hauptwerk, der Rechtsphilosophie von 1932 unter Berücksichtigung anderer Radbruchscher Texte aus verschiedenen Schaffensperioden.
Im Bewusstsein des Pluralismus der Welt- und Wertanschauungen und der Rechtssysteme auf der einen Seite, der Globalisierung und des Zusammenwachsens vieler Bereiche des menschlichen gesellschaftlichen Lebens auf der anderen Seite, erscheint Radbruchs relativistische Einstellung, die von Toleranz geprägt ist und trotzdem nach einem gemeinsamen „Nenner“ sucht und Grenzen setzt, unverzichtbar.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- 1. DIE METHODE DER RADBRUCHSCHEN RECHTSPHILOSOPHIE
- 1.1. Methodendualismus
- 1.2. Methodentrialismus
- 1.3. Relativismus
- 1.4. Die möglichen Aufgaben der Rechtsphilosophie
- 2. DIE RECHTSPHILOSOPHIE VON 1932
- 2.1. DER BEGRIFF DES RECHTS
- 2.1.1. Die Rechtsidee
- 2.1.1.1. Gerechtigkeit
- 2.1.1.2. Recht und andere Normanen (Moral und Sitte)
- 2.1.1.3. Zweckmäßigkeit
- 2.1.1.4. Rechtssicherheit
- 2.1.1.5. Die Antinomien der Rechtsidee
- 2.2. DIE GELTUNG
- 2.1.1. Die Rechtsidee
- 2.1. DER BEGRIFF DES RECHTS
- 3. VERÄNDERUNGEN DER RECHTSPHILOSOPHIE RADBRUCHS NACH 1932
- 4. SCHLUSS
- SIGLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS
- SIGLEN
- LITERATUR
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs, insbesondere seine Methode und die zentralen Elemente seiner Argumentation. Sie befasst sich mit Radbruchs Hauptwerk, der „Rechtsphilosophie" aus dem Jahr 1932, und untersucht, wie sich seine Positionen im Laufe seiner späteren Schriften entwickelt haben. Die Arbeit beleuchtet die Frage, wie Radbruch den Konflikt zwischen Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit des Rechts begreift und welche Rolle der Relativismus in seiner Rechtsphilosophie spielt.
- Methodendualismus und Relativismus als Grundpfeiler der Radbruchschen Rechtsphilosophie
- Die Rechtsidee als Kernstück der Rechtsphilosophie Radbruchs, die sich aus den Komponenten Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit zusammensetzt
- Die Rolle des Relativismus und die Frage der Geltung des Rechts
- Die Entwicklung der Radbruchschen Rechtsphilosophie nach 1932 und die Frage des „gesetzlichen Unrechts" und des „übergesetzlichen Rechts"
- Die Bedeutung der Radbruchschen Formel für die Frage des Verhältnisses von positivem Recht und Gerechtigkeit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Arbeit und ihre Zielsetzung vor. Sie erläutert, warum die Rechtsphilosophie Radbruchs auch heute noch relevant ist, und führt in die Themenbereiche ein, die im weiteren Verlauf der Arbeit behandelt werden.
Im ersten Kapitel wird die Methode der Radbruchschen Rechtsphilosophie untersucht. Es wird der Methodendualismus als Trennung von Sein und Sollen und der Relativismus als Folge dieser Trennung erläutert. Radbruchs Argumentation, dass die Rechtsphilosophie als Wissenschaft des Bekenntnisses zu einem bestimmten Rechtssystem zu betrachten ist, wird dargestellt.
Im zweiten Kapitel wird die „Rechtsphilosophie" von 1932 näher betrachtet. Radbruchs Definition des Rechtsbegriffs als „die Wirklichkeit, die zur Rechtsidee hinstrebt" wird erläutert. Die drei Bestandteile der Rechtsidee, die Gerechtigkeit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit, werden untersucht. Es wird gezeigt, wie Radbruch das Verhältnis dieser drei Komponenten zueinander begreift und wie er die Frage der Geltung des positiven Rechts auf der Grundlage des Relativismus und der Rechtssicherheit beantwortet.
Im dritten Kapitel werden die Veränderungen der Rechtsphilosophie Radbruchs nach 1932 untersucht. Es wird dargestellt, wie Radbruch seine Positionen im Kontext der NS-Zeit und der Nachkriegszeit weiterentwickelt hat. Insbesondere wird die Entwicklung der Radbruchschen Formel vom „gesetzlichen Unrecht" und dem „übergesetzlichen Recht" beleuchtet.
Im Schluss werden die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst. Es wird die Bedeutung der Radbruchschen Rechtsphilosophie für das heutige Rechtsdenken diskutiert und die Frage nach dem Status des „gesetzlichen Unrechts" und des „übergesetzlichen Rechts" weiter erörtert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Rechtsphilosophie, Gustav Radbruch, Methodendualismus, Relativismus, Rechtsidee, Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit, Rechtssicherheit, Geltung des Rechts, gesetzliches Unrecht, übergesetzliches Recht, Radbruchsche Formel, Naturrecht, Rechtspositivismus.
- Citar trabajo
- Enrico Schäfer (Autor), 2000, Gustav Radbruchs Rechtsphilosophie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5707
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