Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933, wurde der Unterricht durch die Deutschkunde-Bewegung stark reformiert. Das Hauptziel des Unterrichts war nun nicht mehr, die Schüler zu bilden, sondern sie zu einem ideologischen Gemeinschaftssinn zu erziehen. „Erst dem jungen Menschen, der in Wehrgemeinschaft und Arbeitsdienst die lebendige Volksgemeinschaft erfahren und bewährt hat, kann der geistige Sinn der Volksgemeinschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft durch die geistige Erziehung nahegebracht werden.“ (Riedel, Kai. Schülerauslese an höheren Schulen. Erlaß vom 27.03.1935). Man erzog die Kinder dazu, sich nicht als Individuum, sondern als Mitglied des deutschen Volkes zu sehen. Dies galt sowohl für die Höhere, als auch für die Volksschule. Die Schüler wurden gezielt auf ihre spätere Aufgabe in der Gesellschaft geschult. Die Mädchen zu guten Müttern und Hausfrauen, die Männer zu sportlichen und starken Soldaten. Die intellektuelle Bildung trat in dieser Zeit komplett in den Hintergrund. Die Schüler stellten die Basis für ein neues, deutsches, nationalsozialistisches Volk, da Kinder noch frei von Wertvorstellungen und leicht zu beeinflussen sind.
Der erste Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel war das ‚Gesetz zur Widerherstellung des Berufsbeamtentums’ vom 07. April 1933. Dieses Gesetzt regelte, dass nur die Beamten ihre Stelle behalten durften, welche nationaler Auffassung, arisch und kein Mitglied kommunistischer Partein waren. „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen" (§3); „Beamte die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jeder Zeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes..." (§4) (Riedel, Kai. Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums) Eine Ausnahme gab es bei Beamten, welche im 1. Weltkrieg an der Front standen.
Inhalt
1. Entwicklung des Schulsystems im Nationalsozialismus
2. Die Grundlagen des ‚neuen’ Unterrichts
3. Die Gemeinschaft
4. Sprachreinigung
5. Das Schrifttum
6. Die Volksschule
7. Die Mittelschule
8. Die Oberschule
9. Die Feier
10. Die Schulbücherei
11. Literatur
1. Entwicklung des Schulsystems im Nationalsozialismus
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933, wurde der Unterricht durch die Deutschkunde-Bewegung stark reformiert. Das Hauptziel des Unterrichts war nun nicht mehr, die Schüler zu bilden, sondern sie zu einem ideologischen Gemeinschaftssinn zu erziehen. „Erst dem jungen Menschen, der in Wehrgemeinschaft und Arbeitsdienst die lebendige Volksgemeinschaft erfahren und bewährt hat, kann der geistige Sinn der Volksgemeinschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft durch die geistige Erziehung nahegebracht werden.“[1]. Man erzog die Kinder dazu, sich nicht als Individuum, sondern als Mitglied des deutschen Volkes zu sehen. Dies galt sowohl für die Höhere, als auch für die Volksschule. Die Schüler wurden gezielt auf ihre spätere Aufgabe in der Gesellschaft geschult. Die Mädchen zu guten Müttern und Hausfrauen, die Männer zu sportlichen und starken Soldaten. Die intellektuelle Bildung trat in dieser Zeit komplett in den Hintergrund. Die Schüler stellten die Basis für ein neues, deutsches, nationalsozialistisches Volk, da Kinder noch frei von Wertvorstellungen und leicht zu beeinflussen sind.
Der erste Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel war das ‚Gesetz zur Widerherstellung des Berufsbeamtentums’ vom 07. April 1933. Dieses Gesetzt regelte, dass nur die Beamten ihre Stelle behalten durften, welche nationaler Auffassung, arisch und kein Mitglied kommunistischer Partein waren. „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen " (§3); „Beamte die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jeder Zeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes..." (§4)[2] Eine Ausnahme gab es bei Beamten, welche im 1. Weltkrieg an der Front standen. Diese drei Kriterien wurden bei den Lehrern anhand von Fragebögen und eidesstattlicher Erklärungen zur arischen Abstammung überprüft . Ebenfalls mussten die Lehrer innerhalb von drei Tagen eine Distanzerklärung darüber abgeben, dass sie nicht der SPD angehörten. Die Anzahl der NSDAP-Mitglieder stieg in dieser Zeit enorm. Auch diejenigen, die zwar nicht Mitglied der SPD, sondern des ‚Allgemeinen Deutschen Lehrervereins’ waren und nicht zur NSDAP wechselten, waren automatisch ab diesem Zeitpunkt Mitglied einer nationalsozialistischen Partei, da aus dem ‚Allgemeinen deutschen Lehrervereins’ kurzerhand der ’Nationalsozialistische Lehrerbund’ (NSLB) wurde.
Auch die Schüler wurden von den rassenpolitischen Maßnahmen kurz nach Hitlers Reichskanzlerernennung nicht verschont. Schon am 25. April 1933 regelte man mit dem ‚Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen’, dass der Anteil jüdischer Schüler an Schulen und Hochschulen 5 % des Gesamtanteils nicht überschritten werden durfte.[3] Ab dem 13. September waren die Fächer Rassenkunde und Vererbungslehre Prüfungspflicht für alle Schüler.[4]
Der nächste harte Eingriff der Nationalsozialisten in das Schulwesen geschah am
30. Januar 1934 mit dem Gesetz zur ‚Neuordnung des Reiches’:
Artikel 1: Die Volksvertretung der Länder werden aufgehoben
Artikel 2: (1) Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über.
(2) Die Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung.
Artikel 3: Die Reichsstatthalter unterstehen der Dienstaufsicht des Reichsminister des Innern.
Artikel 4: Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen.
Artikel 5: Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Artikel 6: Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. [5]
Die Ordnung des Schulwesens war nun nicht mehr Aufgabe der Länder, sondern der Reichsregierung. Der Weg für eine einheitliche nationalsozialistische ‚Umerziehung’ der Schüler war nun gegeben. Alle Lehrer wurden ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, an Seminaren und Kursen teilzunehmen, wo nationalsozialistische Methoden, Stoffe, Inhalte etc. gelehrt wurden. Richtlinien wurden geändert und im Studium brachte man den angehenden Lehrern mit neuen Fächern wie Vererbungslehre, Rassen- und Volkskunde bei, die Schüler nationalsozialistisch zu erziehen. Schulbücher, welche nicht der neuen Ideologie entsprachen, wurden entsorgt, neue nationalsozialistisch ausgerichtete Bücher, wie die Rassenkunde, wurden angeschafft. Das Ziel, ein nationalsozialistisches Deutschland zu schaffen rückte immer näher und die Maßnahmen dazu wurden immer gravierender und drastischer.
Das Hauptaugenmerk lag ab 1935 speziell darauf, die ‚Judenfrage’ in den Griff zu bekommen und ein perfektes Volk ‚heranzuzüchten’. Der Erlass ‚Die Schülerauslese an höheren Schulen’ vom 27. März 1935 schloss folgende Schüler vom Unterricht gänzlich aus: „Die Aufgabe der höheren Schule ist es, den körperlichen, charakterlich und geistig gut veranlagten Teil der deutschen Jugend zu erziehen (…). Die höhere Schule hat daher die Pflicht, unter den zu ihr kommenden Jugendlichen eine Auslese zu treffen, welche die Ungeeigneten und Unwürdigen ausscheidet, um die Geeigneten und Würdigen um so mehr fördern zu können. Die ständige Prüfung muss sich auf die körperliche, charakterliche, geistige und völkische Gesamteignung erstrecken.“[6] Am 10. September 1935 wurde angekündigt, dass es ab 1936 eine Rassentrennung in den Volksschulen gibt[7], ab dem 15. November 1938 durften jüdische Kinder überhaupt nicht mehr am Unterricht teilnehmen.[8] Ihnen war nur noch der Besuch jüdischer Schulen gestattet.
Zu Beginn des Schuljahres 1938/1939 wurde das komplette Schulsystem in dem Erlaß ‚Erziehung und Unterricht in der höheren Schule’[9] umstrukturiert und vereinfacht. Es gab nun nur noch drei verschiedene Schulformen, die Volks-, Mittel- und Oberschule. In der Oberschule wurden Mädchen und Jungen getrennt von einander unterrichtet. So konnte eine spezielle und gerichtete Erziehung und Ausbildung stattfinden. Die Mädchen im hauswirtschaftlichen, die Jungen im naturwissenschaftlichen, mathematischen Bereich. 1942 wurden sämtliche jüdische Schulen geschlossen.[10]
Hitler hatte es somit in sechs Jahren (1933-1939) geschafft, das Schulsystem so umzustrukturieren, dass in den Schulen rein arische, sportliche, politisch fromme Schüler von politisch frommen Lehren zu nationalsozialistisch denkenden guten Müttern und Hausfrauen und starken Soldaten ‚gemacht’ wurden. Die Grundlage für einen erfolgreichen Sieg des Krieges war gelegt.
[...]
[1] Riedel, Kai. Schülerauslese an höheren Schulen. Erlaß vom 27.03.1935
[2] Riedel, Kai. Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums.
[3] Schwingel, Georg. S. 174
[4] Lammel, Inge
[5] Riedel, Kai. Neuordnung des Reichs.
[6] Riedel, Kai. Schülerauslese an höheren Schulen. Erlaß vom 27.03.1935
[7] Lammel, Inge
[8] Lammel, Inge
[9] Hopster, Norbert.
[10] Schwingel, Georg. S. 179.
- Arbeit zitieren
- Julia Wehmeier (Autor:in), 2006, Deutschunterricht im Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56827
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