Der Islam zählt zu den drei mächtigsten und am weitesten verbreiteten Weltreligionen, er ist die religiöse Basis für viele Millionen Menschen und blickt auf eine lange Tradition zurück. Er stand einmal für Fortschritt und Abschaffung der Unterdrückung der Menschen, für ihn opferten- und opfern noch heute- zahlreiche Gläubige ihr Leben. Doch eben aus diesem Grund steht der Islam heute stärker denn je unter der kritischen Betrachtung der Außenwelt. Uns Außenstehenden stellt sich die Frage, wie das Leben “hinter den Kulissen” der mächtigen Religion aussieht, besonders für das gemeinhin “hinter Schleiern und gesellschaftlichen Zwängen verborgene” weibliche Geschlecht. Wie ist es möglich, dass gemeinhin behauptet wird, der Islam stehe für die Freiheit der Frauen, wo doch immer wieder von Themen wie “Zwangsheirat”, “Ehrenmord”, “Unterdrückung der Frau” und der “völligen Unterordnung dieser unter die Männer” gesprochen wird? Ist sie wirklich ein hinter vielen Schleiern verborgenes, in den eigenen vier Wänden eingeschlossenes Geschöpf, vom Mann unterdrückt und ohne jedes Recht auf eigene Meinung ohnmächtiger, niederer Bestandteil einer Gesellschaft, deren Religion Frauen verachtet und ihnen dieses menschenunwürdige Los diktiert? Und vor allem: Sind diese “westlichen Eindrücke” der Unterdrückung und Unterordnung Bestandteile des Religiösen, sind sie fest im Koran verankert und somit Ziele, nach denen jeder (männliche) Muslim gottgewollt streben sollte? Oder aber entstammen sie lediglich der jahrhundertealten Tradition? Dieser Fragestellung möchte ich im Rahmen meiner Hausarbeit nachgehen. [...]
Inhaltsverzeichnis
I. Vorwort
II. Das islamische Recht und die Sharia
2.1 Die Berücksichtigung der Frau im Koran
2.2 Die Sunna
2.3 Die Idschma und die Kiyas
III. Die Bedeutung der Sharia für das heutige,
islamische Rechtssystem
IV. Exemplarische Rechte der Frauen in der Sharia
4.1 Die Mündigkeit
4.2 Die Ehe
V. Die Frau in der muslimischen Gesellschaft
5.1 Die Bedeutung, eine Tochter zu sein
5.2 Die Bedeutsamkeit der Jungfräulichkeit
5.3 Das Kopftuch: Religiöses Symbol oder
Teil der Identität?
VI. Abschlussbetrachtung
I. Vorwort
Der Islam zählt zu den drei mächtigsten und am weitesten verbreiteten Weltreligionen, er ist die religiöse Basis für viele Millionen Menschen und blickt auf eine lange Tradition zurück. Er stand einmal für Fortschritt und Abschaffung der Unterdrückung der Menschen, für ihn opferten- und opfern noch heute- zahlreiche Gläubige ihr Leben. Doch eben aus diesem Grund steht der Islam heute stärker denn je unter der kritischen Betrachtung der Außenwelt. Uns Außenstehenden stellt sich die Frage, wie das Leben “hinter den Kulissen” der mächtigen Religion aussieht, besonders für das gemeinhin “hinter Schleiern und gesellschaftlichen Zwängen verborgene” weibliche Geschlecht. Wie ist es möglich, dass gemeinhin behauptet wird, der Islam stehe für die Freiheit der Frauen, wo doch immer wieder von Themen wie “Zwangsheirat”, “Ehrenmord”, “Unterdrückung der Frau” und der “völligen Unterordnung dieser unter die Männer” gesprochen wird? Ist sie wirklich ein hinter vielen Schleiern verborgenes, in den eigenen vier Wänden eingeschlossenes Geschöpf, vom Mann unterdrückt und ohne jedes Recht auf eigene Meinung ohnmächtiger, niederer Bestandteil einer Gesellschaft, deren Religion Frauen verachtet und ihnen dieses menschenunwürdige Los diktiert? Und vor allem: Sind diese “westlichen Eindrücke” der Unterdrückung und Unterordnung Bestandteile des Religiösen, sind sie fest im Koran verankert und somit Ziele, nach denen jeder (männliche) Muslim gottgewollt streben sollte? Oder aber entstammen sie lediglich der jahrhundertealten Tradition? Dieser Fragestellung möchte ich im Rahmen meiner Hausarbeit nachgehen.
II. Das islamische Recht und die Sharia
Die Grundlage des islamischen Rechts ist der Koran, das heilige Buch aller Muslime. Doch lediglich 80 Verse aus 114 Suren mit jeweils über hundert Versen sind unmittelbar der Regelung rechtlicher Vorgänge gewidmet. Der Koran ist keinesfalls ein Gesetzwerk. Er ist vielmehr zu verstehen als Offenbarung. Seine Aussagen lassen zwar das Wünschenswerte hinsichtlich des religiös-ethischen Zusammenlebens nicht im Verborgenen, allerdings will dieses Buch lediglich Grundlinien aufzeigen, denen der Mensch folgen soll. Dabei erhebt er allerdings sehr wohl den Anspruch, Regel für das gesamte Leben zu sein.[1] Denn für die Gläubigen ist der Koran “zum einen die Gesamtheit der Wahrheiten, von denen er vor Gott und den Menschen Zeugnis ablegen muß, und zum anderen das Gesetz für das Leben in der weltlichen Gemeinschaft.”[2] Doch betrachtet man seine lange Geschichte und die Tatsache, dass selbst ein religiöser Wegweiser nie alle Zweifelsfälle in ihrer Gesamtheit zu bedenken vermag, wurde die Ausbildung eines islamischen Rechtes, das sich an religiösen Grundwerten orientiert, zur Notwendigkeit.[3] Doch dieses Recht konnte aus eben dargelegten Gründen nicht nur aus dem Koran bestehen. Denn ein rechtliches Urteil nur aus dem Koran heraus lösen zu wollen, wäre ebenso zum Scheitern verurteilt wie der Versuch, das selbige mit der Bibel zu versuchen. Somit musste eine Lösung gefunden werden, die Leitlinien des Korans dahingehend zu ergänzen, dass sie auch einen komplizierten oder im Koran nicht direkt erwähnten Fall zu lösen vermochten. Aus diesen Bemühungen heraus entstand schließlich das islamische Recht, die Sharia, die alle rechtlichen Fälle auf der Grundlage des Islams (in seiner Religion, Tradition und Geschichte) bestreitet.
Der Islam bestimmt sowohl die allgemein geltenden Sitten innerhalb der gläubigen Gemeinschaft, als auch das für die meisten islamischen Völker gültige Gesetz, die Sharia selbst. Sie ist ein umfassender Zusammenschluss von Regelungen zum alltäglichen Leben, zum Zusammenleben in der Gemeinschaft und in der Familie, zu dem Bereich, den wir gemeinhin als Strafrecht bezeichnen würden sowie den religiösen Pflichten der Gläubigen.[4] Warum sich dieses Recht jedoch von Region zu Region, von Volk zu Volk und von Stammessippe zu Stammessippe unterscheidet, obwohl es doch stets ähnliche und auf dem Koran fußende Grundprinzipien inne hat, wird erst dann deutlich, wenn man die weitere Zusammensetzung der Sharia betrachtet, die herangezogen wurde, um die im Koran unbeantworteten Aspekte zu klären. Sie ist ein Gefüge aus vier unterschiedlichen Rechtsquellen:
- Dem Koran
- Der Sunna (Tradition)
- Der Idschma (Einheitlichen Meinung der Gelehrten)
- Der Kiyas ( Analogieschluss)[5]
2.1 Die Berücksichtigung der Frau im Koran
Im Koran heißt es über das Zusammenleben von Mann und Frau meiner Ansicht nach sehr bedeutsam: “Und zu seinen (Gottes) Zeichen gehört, dass er euch (den Männern) aus euch selber Gattinnen geschaffen hat, damit ihr bei ihnen wohnet. Und er hat bewirkt, dass ihr (d.h. Mann und Frau) einander in Liebe zugetan seid.“[6] Hier wird deutlich, dass Gott im Koran nicht nur zu den Männern spricht, sondern sich ebenso den Frauen zuwendet. Er betont sogar seinen Wunsch, beide Geschlechter mögen sich in gegenseitiger Liebe zueinander zugetan sein, was meiner Ansicht nach auch Respekt und Achtung voreinander einschließt. Doch finden sich im Koran auch Stellen, die die Ungleichheit, oder besser gesagt, die ungleiche Gewichtung, von Mann und Frau hervorheben. In der 2. Sure (228)[7], die von der Ehescheidung spricht, heißt es zum Beispiel über die Frau: “Die Frauen haben (in der Behandlung von Seiten der Männer) dasselbe zu beanspruchen, wozu sie (ihrerseits den Männern gegenüber) verpflichtet sind, (wobei) in rechtlicher Weise (zu verfahren ist). Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen.”[8] Ob diese Unterordnung nun auf die allgemeine Stellung der Frau zu beziehen ist, wie konservative Moslems es behaupten, oder aber sich lediglich auf die körperliche Unterlegenheit der Frauen gegenüber den Männern bezieht und gleichzeitig zur daraus folgenden größeren Verantwortung der Männer zur Rücksichtnahme ermahnt (ein exegetischer Ansatz moderner, liberaler Muslime), bleibt offen. Je nachdem, wie diese Stelle des Korans interpretiert wird, dürfte auch die Auslegung der nächsten Koranstelle variieren, die davon berichtet, wie die Frau in der Gesellschaft steht und wie ein Mann dem Ungehorsam (s)einer Frau zu begegnen habe (Sure 4: 34 / 38[9]): “Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (…) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (…) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) acht gibt. Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin) wieder gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie!”[10]
Hier spricht der Koran mehrere Details innerhalb des gesellschaftlichen Zusammenlebens an. Zum einen wird hier Bezug auf die ökonomische Situation genommen. Da dem Mann durch die Morgengabe Kosten anheim fallen, werden sie ökonomisch über die Frauen gestellt. Die Morgengabe dient traditionell als finanzielle Absicherung der Frau bei einer Scheidung. Dies war zu Verfasserzeiten des Korans eine existentiell bedeutsame Neuregelung, die viele geschiedene Frauen vor dem Hungertod bewahrte, den sie vorher nahezu in allen Fällen zu erleiden hatten. Doch wurde versäumt, den Preis der Morgengabe festzuhalten. Dies bot den Männern wiederum das “Schlupfloch”, ihr nur symbolischen Charakter anheim fallen zu lassen, so dass keine großen Kosten für ihn entstanden. Wurde die Morgengabe jedoch (ideologisch) korrekt entrichtet, so bedeutete dies eine finanzielle Kostenaufwendung des Mannes zugunsten der Frau, die seine ökonomisch überlegene Funktion rechtfertigt. . Für diese ökonomische “Benachteiligung” der Frau findet sich ebenfalls ein Zusatz im Erbschaftsrecht. Zu Zeiten der Koranüberlieferung noch eine kleine Revolution zugunsten der Frau, die ursprünglich einmal überhaupt nicht erbberechtigt war, so spricht der Koran ihr doch nun zumindest einen Teil des Erbes zu[11]. Dass dieser kleiner ist als der Erbteil des Mannes, war damals selbstverständlich, die ganze Regelung ein deutlich für die Frauen initiierter Kompromiss. Ohne diese kleinen “Feinheiten” zu ihren Gunsten wären wohl die meisten Männer keinesfalls bereit gewesen, sich den Vorschriften des Korans zu beugen. Für die Frauen bedeuteten diese Neuregelungen im Kontext der damaligen Zeit dagegen jedoch keinesfalls eine Benachteiligung, sondern eine revolutionäre Erhöhung im Gegensatz zur Zeit vor der Koranverfassung.
Die völlige gesellschaftliche Gleichstellung von Mann und Frau, wie sie aus heutiger Sicht sicherlich sein sollte, erlebten diese Verse jedoch nie. Während die Modernisierung der (westlichen) Gesellschaft Gleichberechtigung hervorbrachte, blieben die Worte des Korans seit dem 11. Jahrhundert unverändert, die Exegese kam in einigen, traditionell geprägten Gebieten nahezu völlig zum Stillstand.[12] Dieser exegetische Stillstand beeinflusst jedoch nicht nur die Koranauslegung selbst, sondern besonders stark auch die anderen Rechtsquellen des islamischen Rechts, die Sunna, die Idschma und die Kiyas.
2.2 Die Sunna
Die Sunna, die Tradition, bildet neben dem Koran den zweiten Teil der Basis des islamischen Rechts. Schon bald nach dem Tod des Propheten Mohammeds, des Verfassers des Korans, wurde deutlich, dass der Koran allein nicht ausreichte, um ein gottesfürchtiges Leben zu regeln. So begannen Gläubige, so genannte “Hadiße” zu sammeln und zu kanonisieren, Überlieferungen dessen, was Mohammed in einer bestimmten Situation getan, gesagt oder gebilligt habe. Um diesen Hadißen Gültigkeit zu verleihen, war es jedoch notwendig, ihnen die höchstmögliche Legitimation durch Mohammed zu geben. Konnte dieser als “Primärquelle” jedoch aus rein historisch- zeitlichen Gründen seines Todes nicht mehr angeführt werden, so bezog man sich auf seine direkten Nachkommen (Ali, Aischa, u.a.), durch die die Hadiße gleichermaßen eine Legitimation des Propheten in den Augen der Gläubigen erhielten. Da die Hadiße jedoch je nach Intention und Rechtfertigungswunsch variierten, finden sich gerade in ihnen sehr unterschiedliche Aussagen, auch in Bezug auf die Frau. So soll Mohammed zwar einerseits über die Frau gesagt haben: “Ich habe keine Versuchung hinterlassen, die schändlicher für meine Gemeinde wäre als die, die die Frauen für die Männer darstellen.” (Was man in umgekehrter Weise allerdings auch als Hinweis auf die Schwachheit der Männer zu deuten vermag, die nicht in der Lage seien, den Reizen der Frauen zu widerstehen, was den “Vorwurf“ an die Frauen in einen “Vorwurf“ an die Männer umzukehren vermag). Auch findet sich ebenfalls eine Hadiße, die die Frau (im Gegensatz zu dem vorangegangenen, wenn man exegetisch so möchte auch abwertenden Gesichtspunkt) preist und ihre Einzigartigkeit herausstellt: “Die ganze Welt ist eine erfreuliche Einrichtung, das erfreulichste in ihr aber ist eine rechtschaffene Frau”.[13] Diese Widersprüchlichkeiten gewinnen vor allem im Hinblick auf die historische Vergangenheit des Islams an Bedeutung, spiegeln sie doch nur allzu gut die unterschiedlichen Tendenzen und Meinungen der islamischen Gemeinden während der ersten beiden Jahrhunderte nach Mohammeds Tod wieder.[14]
Allgemein gesehen finden sich in der Sunna jedoch zahlreiche Hadiße wieder, die ganz eindeutig und unzweifelhaft in positivster Weise zugunsten der Frau sprechen. Einige davon sollen hier aufgelistet werden[15]:
“Frauen sind die Zwillingshälften der Männer”[16]
“Wer da eine Tochter hat und sie nicht lebendig begräbt, sie nicht beschimpft und ihr nicht seine männlichen Kinder vorzieht, den möge Gott ins Paradies führen.”[17]
“Wer immer Mädchen Gutes tut, es wird ihm ein Vorhang vor dem Höllenfeuer sein”[18]
“Die Besten unter euch sind jene, die sich am besten gegenüber ihren Frauen verhalten”[19]
“Das Paradies liegt zu Füßen der Mütter”[20]
[...]
[1] Vgl. Rauscher, Thomas: Sharia. Islamisches Familienrecht der Sunna und Shia. Band 28 der Schriftenreihe der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Personenstandswesen und verwandte Gebiete M.B.H. Neue Folge. Frankfurt a.M.: Verlag für Standesamtswesen 1987. (Im Folgenden abgekürzt mit: Rauscher.). S.1.
[2] Vgl. Pollok, Christine: Der gebannte Dämon. Arabische Frauen zwischen Phantasie und Wirklichkeit. Band 25. Bielefelder Studien zur Entwicklungssoziologie. Saarbrücken und Fort Lauderdale: Breitenbach Publishers 1984. (Im Folgenden abgekürzt mit: Pollok.). S.56.
[3] Vgl. Rauscher S.1.
[4] Vgl. Walther, Wiebke: Die Frau im Islam. Stuttgart: Kohlhammer 1980. (Im Folgenden abgekürzt mit: Walther). S.33.
[5] Vgl. Pollok, S.57 und Walther, S.24.
[6] Minai, Naila: Schwestern unterm Halbmond. Muslimische Frauen zwischen Tradition und Emanzipation. 3.ungekürzte Auflage. München: DTV 1991.(Im Folgenden abgekürzt mit: Minai.). S.157.
[7] Vgl. Walther S.23.
[8] Vgl. Ebd. Z.14-18.
[9] Vgl. Ebd. Z.44.
[10] Vgl. Ebd. Z.34- 44.
[11] Vgl. Pollok S.55.
[12] Vgl. Ebd. S.57.
[13] Walther S.24, Z.4fff. Und Z.8ff.
[14] Vgl. Walther S.24.
[15] Alle folgenden Hadiße entnommen aus: Minai.
[16] Minai S.17.
[17] Ebd. S.97.
[18] Ebd. S.114.
[19] Ebd. S.157.
[20] Ebd. S.177.
- Citation du texte
- Anonyme,, 2006, Der Islam - Muslimische Frauen zwischen Koran und Sharia, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56698
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