Am 21. Oktober 1969 wählt der deutsche Bundestag den ersten sozialdemokratischen Bundeskanzler: Willy Brandt. Die neue Regierung paßte ihre Außenpolitik an den internationalen Wandel an. Sie formulierte eine Art Unabhängigkeitserklärung, die vor allem der USA verdeutlichen sollte, dass die Bundesrepublik von nun an eine selbständigere Politik führen werde. Aus der bequemen Bundesregierung wurde ein loyaler Verbündeter. Durch das neue Selbstbewußtsein der Bundesrepublik und eine aktivere Kooperation im westlichen Bündnis trug die neue Regierung wesentlich zur Gestaltung des internationalen Wandels bei. Es gilt zunächst die Veränderung der außenpolitischen Grundsätze der sozialliberalen Koalition unter den Aspekten der Kontinuität und des Wandels zu untersuchen. Hierbei wird vor allem die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zu Rate gezogen. Inwiefern kann man einen Bruch mit der Außenpolitik, insbesondere der Ostpolitik der vorangegangenen Regierungen feststellen? Wo läßt sich eine Beständigkeit oder eine Weiterentwicklung feststellen?
Im zweiten Teil der vorliegenden Arbeit werden die Verträge an sich erörtert. Welchen Verlauf nahmen sie? Welche Bedingungen wurden gestellt und welche Konzessionen gemacht? In welchem Kontext müssen die einzelnen Verträge betrachtet werden? Nahmen sie Einfluß auf die europäische Entspannungspolitik und welche Funktion erhielten sie in diesem Gesamtkomplex? Der Darstellung zugrunde liegende Literatur sind die Werke von Bracher, Jäger, Link: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Republik im Wandel 1969-1974. Die Ära Brandt1 und Peter Bender: Neue Ostpolitik. Vom Mauerbau bis zum Moskauer Vertrag.2 Das Ziel ist, einen Gesamtüberblick über die Ostpolitik der sozial-liberalen Koalition zu bieten, deren Struktur und Wandel nachzuvollziehen. Abschließend werden die ostpolitischen Aktivitäten der Regierung Brandt bewertet und deren Bedeutung für die Wiedervereinigung erläutert.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
1. Kontinuität und Erneuerung
2. Die Ostverträge
a. Der Moskauer Vertrag
b. Der Warschauer Vertrag
c. Das Berlin-Abkommen
d. Der Grundlagenvertrag
e. Der Prager Vertrag
3. Die Ostpolitik Willy Brandts und ihre historische Bedeutung (Schlußbetrachtung)
Literaturverzeichnis
Einleitung
Ende der sechziger Jahre verwandelte sich das internationale Kräfteverhältnis; die Sowjetunion entwickelte sich durch nukleare Stärkung von einer kontinentalen Macht zu einer Globalmacht. Westeuropa und Japan erlangten weitgehende ökonomische Eigenständigkeit und somit ein größeres politisches Ansehen. China entwickelte sich aus der Kulturrevolution heraus zu einem neuen regionalen Machtfaktor und geriet in Konflikt mit der Sowjetunion. Die USA, geschwächt durch den Vietnam-Krieg, strebte eine Neuregelung ihrer Führungsrolle im Westen sowie ihres Verhältnisses zu China und zur Sowjetunion auf entspannungspolitischer Basis an. Diese außenpolitische und wirtschaftliche Neuordnung wurde zum Primat der Weltpolitik erhoben.
Am 21. Oktober 1969 wählt der deutsche Bundestag den ersten sozialdemokratischen Bundeskanzler: Willy Brandt. Die neue Regierung paßte ihre Außenpolitik an den internationalen Wandel an. Sie formulierte eine Art Unabhängigkeitserklärung, die vor allem der USA verdeutlichen sollte, dass die Bundesrepublik von nun an eine selbständigere Politik führen werde. Aus der bequemen Bundesregierung wurde ein loyaler Verbündeter. Durch das neue Selbstbewußtsein der Bundesrepublik und eine aktivere Kooperation im westlichen Bündnis trug die neue Regierung wesentlich zur Gestaltung des internationalen Wandels bei.
Es gilt zunächst die Veränderung der außenpolitischen Grundsätze der sozial-liberalen Koalition unter den Aspekten der Kontinuität und des Wandels zu untersuchen. Hierbei wird vor allem die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zu Rate gezogen. Inwiefern kann man einen Bruch mit der Außenpolitik, insbesondere der Ostpolitik der vorangegangenen Regierungen feststellen? Wo läßt sich eine Beständigkeit oder eine Weiterentwicklung feststellen?
Im zweiten Teil der vorliegenden Arbeit werden die Verträge an sich erörtert. Welchen Verlauf nahmen sie? Welche Bedingungen wurden gestellt und welche Konzessionen gemacht? In welchem Kontext müssen die einzelnen Verträge betrachtet werden? Nahmen sie Einfluß auf die europäische Entspannungspolitik und welche Funktion erhielten sie in diesem Gesamtkomplex? Der Darstellung zugrunde liegende Literatur sind die Werke von Bracher, Jäger, Link: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Republik im Wandel 1969-1974. Die Ära Brandt[1] und Peter Bender: Neue Ostpolitik. Vom Mauerbau bis zum Moskauer Vertrag.[2]
Das Ziel ist, einen Gesamtüberblick über die Ostpolitik der sozial-liberalen Koalition zu bieten, deren Struktur und Wandel nachzuvollziehen. Abschließend werden die ostpolitischen Aktivitäten der Regierung Brandt bewertet und deren Bedeutung für die Wiedervereinigung erläutert.
1. Kontinuität und Erneuerung
Ein Wandel vollzog sich auch innerhalb der Regierung. In der Regierungserklärung der sozial-liberalen Koalition unter Willy Brandt wurden die Begriffe Kontinuität und Erneuerung zu den Schlüsselwörtern der nachfolgenden Innen- und Außenpolitik erhoben. Kontinuität und konsequente Weiterentwicklung wurde das Leitmotiv der neuen Ostpolitik.[3] Angeknüpft an die Friedensnote der Regierung Erhard/Schröder vom März 1966[4], übernahm die Regierung Brandt die von Außenminister Schröder angewandte Politik der Beweglichkeit. Schröder eröffnete unter dem Stichwort Gewaltverzicht die Perspektive einer mitteleuropäischen Friedensordnung. Nach der Errichtung von Handelsmissionen in verschiedenen osteuropäischen Staaten und der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Rumänien verfiel die neue Politik der Entspannung jedoch mit dem Einmarsch der Warschauer Pakt Staaten in Prag im Sommer 1968 in Stagnation.[5] Das gewaltsame Eingreifen der Sowjetunion zur Sicherung ihrer Macht in Osteuropa widerlegte den Entspannungsversuch durch Gewaltverzicht.
Brandt erkannte die Notwendigkeit einer Konkretisierung des Gewaltverzichts und setzte die Sowjetunion an oberste Stelle der Ansprechspartner in der Entspannungspolitik. Er bot der UdSSR an, in die Gespräche über Gewaltverzicht auch andere Sachfragen zu involvieren. Damit die Skepsis der kommunistischen Regierung der Sowjetunion gedämmt wird, kündigte Brandt an, den Vertrag über Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen zu unterzeichnen und somit zu signalisieren, dass die Sicherheitsinteressen der Sowjetunion nicht gefährdet sein werden.[6] Weiterhin bestätigte die neue Regierung in ihrer Regierungserklärung die Tatsache der „zwei Staaten in Deutschland“.[7] Mit diesem Schritt erkannte Brandt die Staatlichkeit der DDR de facto an. Nicht ohne damit auf Kritik zu stoßen. Denn noch in der Bundestagsresolution der CDU/CSU und der SPD vom 25. September 1968 bekannten beide Parteien, auch nach Aufgabe der Hallstein-Doktrin die DDR weder als Ausland noch als einen zweiten deutschen Staat zu betrachten.[8] Während Kritiker dies als Bruch der Kontinuität beurteilten, war diese Anerkennung für Brandt die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Ansätze. Er sah die Notwendigkeit, sich der veränderten Lage anzupassen, den Alleinvertretungsanspruch aufzugeben, ohne entgegen der Befürchtungen anderer die Wiedervereinigung aus den Augen zu verlieren.
Anregungen zur Neuformulierung der Ostpolitik nahm sich Brandt von Präsident Kennedy. Dieser äußerte sich am 26. Juni 1963 vor Berliner Studenten und forderte zu gesamt-europäischen Denken auf.[9] Daran knüpften auch Brandts frühe Überlegungen, möglichst ausgiebige Kommunikation mit dem Osten aufzubauen. Zur gleichen Zeit entwickelte Egon Bahr, außenpolitischer Berater Brandts, sein Konzept des „Wandels durch Annäherung“ auf Basis des Friedens- und Entspannungsprogramms Kennedys.[10] Nachdem Willy Brandt nun Regierungsverantwortung übernommen hatte, berief er sich auf seine frühen Überlegungen und erklärte zu seinem langfristigen Ziel, eine europäische Friedensordnung zu schaffen. Eine solche Ordnung müßte nicht nur sicherheitspolitischen Anforderungen gerecht werden, sondern auch Grenzen einebnen und eine neustrukturierte Zusammenarbeit möglich machen. Dem sollte ein europäisches Volksgruppenrecht, Menschenrechte, das Recht auf Freizügigkeit, Informationsfreiheit sowie das Selbstbestimmungsrecht zugrunde liegen.[11]
Innerhalb der Regierung, aber auch öffentlich regte Brandt zu konzeptionellen Überlegungen an, er erstrebte eine strukturelle Neuorientierung, die die Grundzüge einer europäischen Friedensordnung unter Einschluß der Bundesrepublik dokumentiert. Gegenüber der DDR vertrat die Brandtsche Regierung die Politik der kleinen Schritte, gegenüber der UdSSR und anderen osteuropäischen Staaten Bahrs Konzept des „Wandels durch Annäherung“. Die Verträge mit Moskau, Warschau, Prag und der DDR entspannten das Verhältnis Westdeutschlands und Osteuropas, die ersten Grundbausteine auf dem Wege zu einer gesamteuropäischen Friedensordnung wurden bewältigt.
2. Die Ostverträge
a) Der Moskauer Vertrag
Noch während innerhalb der sozial-liberalen Koalition über die neue Regierungserklärung diskutiert wurde, empfing Außenminister Scheel am 30. Oktober 1969 den sowjetischen Botschafter in Bonn. Damit wurde der Vorschlag der UdSSR vom 12. September 1969, Gespräche zum Thema Gewaltverzicht wiederaufzunehmen, in die Tat umgesetzt. Bereits im Dezember des vorigen Jahres kamen der sowjetische Außenminister Gromyko und der deutsche Botschafter in Moskau, Allardt, zu offiziellen Gesprächen zusammen. Jedoch konnten diese Treffen nur mäßigen Erfolg verbuchen.[12] Die Sowjetunion wich nicht von ihrer Forderungsliste ab. Die Bundesrepublik sollte vor Beginn der Verhandlungen über einen Gewaltverzichtsvertrag den territorialen Status quo im Sinne der Unveränderlichkeit der bestehenden Grenzen und die DDR völkerrechtlich anerkennen, auf die Wiedervereinigung verzichten, das Münchener Abkommen für ungültig erklären und West-Berlin vom Bund trennen. Nur ein wichtiger Punkt dieser Forderungsliste, der Verzicht auf Atomwaffen, war durch die Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrags bereits erledigt.
Die Bonner Vierer-Gruppe, ein deutsch-alliiertes Gremium, einigte sich auf drei Richtlinien für die deutsche Ostpolitik: Die Rechte der vier Siegermächte durften durch die ostpolitischen Verhandlungen nicht angegriffen werden, das besondere Verhältnis der zwei Staaten auf deutschem Boden sollte aufrecht erhalten werden und der UN-Beitritt der beiden deutschen Staaten mit einer Vorbehaltserklärung der vier Mächte verbunden werden. Durch dieses Einverständnis den Rücken von den drei Westmächten gestärkt, konnte sich die Bundesregierung völlig auf ihren neuen Kurs der Entspannung mit dem Osten konzentrieren. Der Meinungsaustausch über einen Gewaltverzichtvertrag, der von der Großen Koalition unter Kiesinger begonnen wurde, wurde nun von der Regierung Brandt fortgeführt und intensiviert. Am 22. September 1969 erreichte Brandt im Gespräch mit Gromyko in New York einen wichtigen Schritt, ohne den die ostpolitischen Verhandlungen der Bundesrepublik sich noch länger hingezogen hätten. Die Sowjetunion zeigte endlich Nachgiebigkeit und Bereitschaft, über praktische Sachfragen zu verhandeln.
[...]
[1] Bracher, Karl Dietrich; Jäger, Wolfgang; Link, Werner: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Republik im Wandel 1969-1974. Die Ära Brandt, Stuttgart 1986.
[2] Bender, Peter: Neue Ostpolitik. Vom Mauerbau bis zum Moskauer Vertrag, München 1986.
[3] Vgl. Meissner, Boris (Hrsg.): Die deutsche Ostpolitik 1961-1970. Kontinuität und Wandel, Köln 1970,
S. 380- 381.
[4] Vgl. Schmitt, F. J. (Hrsg.): Deutschland- und Ostpolitik im Deutschen Bundestag, Bonn 1973, S. 250.
[5] Vgl. Bracher, Jäger, Link: Republik im Wandel, S. 164.
[6] Vgl. Auswärtiges Amt (Hrsg.): Aussenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Vom Kalten Krieg zum
Frieden in Europa. Dokumente von 1949-1989, Bonn 1990, S. 326-327.
[7] Vgl. Schöllgen, Gregor: Willy Brandt. Die Biographie, Berlin 2001, S. 171.
[8] Vgl. Meissner: Ostpolitik, S. 292.
[9] Bracher, Jäger, Link: Republik im Wandel, S. 169.
[10] Vgl. Brandt, Willy: Begegnungen und Einsichten. Die Jahre 1960 – 1975, Hamburg 1976, S. 56.
[11] Vgl. Bracher, Jäger, Link: Republik im Wandel, S. 173.
[12] Vgl. Baring, Arnulf: Machtwechsel. Die Ära Brandt-Scheel, Stuttgart 1983, S. 264.
- Arbeit zitieren
- Andrea Gebhardt (Autor:in), 2002, Struktur und Wandel der Ostpolitik Willy Brandts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56420
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