Eine Kopfbedeckung - sie diente wohl ihrem Erfinder zunächst nur als Schutz vor den Witterungseinflüssen der Natur. Aber schon lange benutzen Könige, Päpste und andere führende Personen Kopfbedeckungen, um sich und Ihre Funktion auch optisch herauszustellen bzw. sich zu „erhöhen“. Gruppen von Menschen verwenden Kopfbedeckungen mit uniformen Charakter, allerdings mit unterschiedlichsten Zielen. Zu nennen sind hier exemplarisch Ziele wie Gleichschaltung der einzelnen Individuen, Machtgewinn bzw. Machterhalt durch einen mit einhergehenden Gruppenzwang. Religiös motivierte Kopfbedeckungen bedienen sich u.a. auch einer gewissen Symbolik. In dieser Hinsicht unterscheiden sie sich in keiner Weise von Symbolen, wie sie in allen Ideologien verwendet werden. Letztendlich zeigen sie öffentlich, dass sich ihr Träger mit gewissen Regeln, Werten und Zielen identifiziert. Das einzelne Individuum unterwirft sich gewissen Einschränkungen, um nicht anarchisch dem Gesetz des Stärkeren zu unterliegen. - Oder aber eine „Mehrheit“ benutzt Symbole, um Randgruppen auszugrenzen, wie zum Beispiel die Häftlingskleidung oder den Judenstern im dritten Reich.
Inhalt
Das Kopftuch in Deutschland und Frankreich
Einleitung
Regeln im Islam contra Werteverlust
Entwicklung in Deutschland
Kopftuch und internationale Demokratie
Die Situation in Frankreich
Parallelgesellschaft
Resümee
Schlusswort
Literaturverzeichnis
Einleitung
Eine Kopfbedeckung - sie diente wohl ihrem Erfinder zunächst nur als Schutz vor den Witterungseinflüssen der Natur. Aber schon lange benutzen Könige, Päpste und andere führende Personen Kopfbedeckungen, um sich und Ihre Funktion auch optisch herauszustellen bzw. sich zu „erhöhen“. Gruppen von Menschen verwenden Kopfbedeckungen mit uniformen Charakter, allerdings mit unterschiedlichsten Zielen. Zu nennen sind hier exemplarisch Ziele wie Gleichschaltung der einzelnen Individuen, Machtgewinn bzw. Machterhalt durch einen mit einhergehenden Gruppenzwang.
Religiös motivierte Kopfbedeckungen bedienen sich u.a. auch einer gewissen Symbolik. In dieser Hinsicht unterscheiden sie sich in keiner Weise von Symbolen, wie sie in allen Ideologien verwendet werden. Letztendlich zeigen sie öffentlich, dass sich ihr Träger mit gewissen Regeln, Werten und Zielen identifiziert. Das einzelne Individuum unterwirft sich gewissen Einschränkungen, um nicht anarchisch dem Gesetz des Stärkeren zu unterliegen. – Oder aber eine „Mehrheit“ benutzt Symbole, um Randgruppen auszugrenzen, wie zum Beispiel die Häftlingskleidung oder den Judenstern im dritten Reich.
Regeln im Islam contra Werteverlust
Zu klären ist der Hintergrund und der Zweck, den das religiös / ideologisch motivierte Tragen eines Kopftuchs hat. Daraus ergibt sich die eigentliche Problematik des „Kopftuchstreits“, dessen Ursprung die naiven Kleidungsvorschriften im Islam sind. Alle Muslime sind dazu aufgefordert Ihren Körper zu bedecken, so dass nicht die Aufmerksamkeit des anderen Geschlechts auf sich gezogen wird. Kleidung darf z.B. nicht eng anliegend oder durchscheinend sein. Zusätzlich gilt für Frauen, ihr Haar zu bedecken, weil die Frisur eine wichtige Rolle für Ihr Aussehen spielt und oft eine gewisse Anziehungskraft auf das andere Geschlecht ausübt.1
So heißt es im Koran: „O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen. Das ist besser, damit sie erkannt und nicht belästigt werden. ...“2
Dass der Koran – ähnlich wie die Bibel – den Mann gesellschaftlich über die Frau stellt, ist allgemein bekannt. Unter anderem ist dies in den Kleidungsvorschriften zu erkennen. Es heißt „Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen, und dass sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein muss, und dass sie ihre Tücher über ihre Busen ziehen sollen und ihre Reize vor niemanden enthüllen als vor ihren Gatten, oder ihren Vätern... “3
Dazu passend erkennt der Koran insbesondere die „weibliche Lust“ als „teuflischen Ursprungs“, was in manchen afrikanischen Ländern in der Beschneidung kleiner Mädchen gipfelt, welche für diese häufig tödlich endet.
Tatsächlich ist sich die islamische Welt uneinig, bis zu welchem Grad sich die muslimische Frau in der Öffentlichkeit verhüllen muss. Und nicht in allen islamischen Kulturen ist das Tragen des Kopftuchs praktizierte, religiöse Pflicht. Aber gerade in arabischen Ländern wie z.B. Iran, Saudi-Arabien oder Afghanistan wird es als Symbol weiblicher Unterdrückung von Menschenrechtsorganisationen bewertet.
Das Tragen oben angeführter muslimischer Kleidung steht im „westlich“ geprägten Europa im krassem Gegensatz zu dem, was derzeit an Freizügigkeit toleriert wird. Beeinflusst von den modernen Medien ist das westliche Straßenbild geprägt. Insbesondere auch von der Werbeindustrie, welche routinemäßig junge weibliche aber auch männliche Körper verkaufsfördernd platziert. Wer jugendlich wirkt und das auch noch optisch zur Schau stellen kann, besitzt die besten Voraussetzungen in einer globalisierten Gesellschaft – wird suggeriert.
Nicht nur innerhalb der muslimischen Gemeinschaft wird dies als Werteverlust einer degenerierten westlichen Gesellschaft gesehen. Dennoch bleibt für die meisten freiheitlich erzogenen Europäer das muslimisch, religiös-ideologisch getragene Kopftuch fremd. Auf Fremdes reagiert aber anderseits der Durchschnittsmensch zurückhaltend, manche Menschen sogar ängstlich oder sogar gewalttätig.
Entwicklung in Deutschland
In Deutschland machte das Kopftuch die 1972 in Kabul / Afghanistan geborene Muslima und Beschwerdeführerin Fereshta Ludin für die breite Masse publik. Sie lebt seit 1987 ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland und hat seit 1995 die deutsche Staatsangehörigkeit. Um für die muslimischen Lehrerinnen das Recht zu erstreiten mit Kopftuch im baden-würtembergischen Schuldienst zu unterrichten, ging sie im Klageweg von 1997 bis 2003 über alle Instanzen.
Erst das Bundesverfassungsgericht erkannte, dass für die vorhergehenden Verbote des Kopftuchs im Unterricht keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage bestünde. Ferner, „Der aufgrund zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein“.4 Allerdings steht im Vordergrund „...das Gebot, die eigene Stellung im Staatsdienst nicht zur Propagierung der Religion zu missbrauchen.“5 Andererseits darf aber die deutsche, liberale Demokratie keine Diskriminierung zulassen. Insbesondere steht das Grundrecht auf Religionsfreiheit im Disput mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der einzelnen Persönlichkeit. Insbesondere junge Menschen lassen sich allzu leicht beeinflussen. Deren Erziehung im demokratischen Sinne ist aber Teil des Bildungsauftrags des Staates.
Nun ist Bildung und Erziehung Länderhoheit, weshalb bis heute keine einheitliche gesetzliche Grundlage in Deutschland bestehen kann. So haben das Saarland, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sich für ein Verbot des Kopftuchs in öffentlichen Schulräumen per Gesetz entschieden. Von der gesetzlichen Reglementierung bzw. dem Verbot sind demnach ebenso christliche Nonnen betroffen, eine gesetzliche Diskriminierung existiert demnach nicht. Die Diskussion wird wohl zwischen den deutschen Bundesländer auch in Zukunft weitergeführt werden müssen, um einer einheitlichen Regelung nahe zu kommen.
Das Kopftuchverbot in Schulräumen ist aber nur ein gesetzliches Reagieren, damit eine neutrale Erziehung gewährleistet ist. Tatsächlich ist die Bevölkerung gespalten, was das Kopftuch angeht. Ein ernstes Agieren in der Kopftuchproblematik findet derzeit erst vereinzelt statt – jedenfalls innerhalb der demokratischen deutschen Kräfte.
[...]
1 Sharun Yaha: „Menschen der Schrift & die Muslime – das natürliche Bündnis zwischen Christentum , Judentum und Islam“
2 Koran, Sure 24, Vers 31
3 Koran, Sure 33, Vers 59
4 Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 24.September 2003, 2 BvR 436/02, Seite1
5 Peter Philipp, Keine Chance für Sektierer
- Citation du texte
- Cindy Ludwig (Auteur), 2006, Das Kopftuch in Deutschland und Frankreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56331
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