In dieser Arbeit wird zunächst die steuerliche Problematik internationaler Verrechnungspreise aufgegriffen und auf den Grundsatz des Fremdvergleichs abgestellt. Darauf aufbauend werden verschiedene Methoden zur Verrechnungspreisermittlung und damit zusammenhängende Probleme dargestellt. Abschließend beschäftigt sich diese Seminararbeit mit den aktuellen Dokumentationsvorschriften gemäß den oben genannten Normen.
Rund 85 Prozent der betroffenen Unternehmen bezeichnen die Gestaltung der internationalen Verrechnungspreise als das wichtigste steuerliche Thema. Deshalb ist es von besonderem Interesse, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Verrechnungspreise und deren Ermittlungsmethoden
2.1 Begriffsabgrenzungen
2.2 Angemessenheit der Verrechnungspreise
2.3 Standardmethoden
2.3.1 Preisvergleichsmethode
2.3.2 Wiederverkaufspreismethode
2.3.3 Kostenaufschlagsmethode
2.4 Gewinnorientierte Methoden
2.4.1 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
2.4.2 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
2.4.3 Gewinnvergleichsmethode
2.5 Preisbestimmung bei Bandbreiten
3 Dokumentation von Verrechnungspreisen
3.1 Allgemeine und erhöhte Mitwirkungspflichten
3.2 Spezielle Aufzeichnungspflichten
3.3 Sachverhaltsdokumentation
3.3.1 Allgemeine Unternehmensinformationen
3.3.2 Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
3.3.3 Funktions- und Risikoanalyse
3.4 Angemessenheitsdokumentation
4 Ausblick und Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Internationalen Verrechnungspreisen kommt im Rahmen eines zunehmend globalisier-ten Wirtschaftslebens eine immer größere Bedeutung zu. Bereits vor vielen Jahren fan-den Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmen, die multinationalen Konzernen angehören, in einem nicht unbeachtlichen Umfang statt: Schon Anfang der neunziger Jahre ergaben diverse Studien, dass zwischen 50 und 60 Prozent des gesam-ten Welthandels zwischen international verbundenen Unternehmen abgewickelt wur-den.1
Steuerlich stellt sich in diesem Zusammenhang eine höchst interessante Frage, die vor allem die deutsche Finanzverwaltung chronisch misstrauisch zu machen scheint: Inwie-fern haben die beteiligten Unternehmen die erzielten Ergebnisse steuerlich akzeptabel zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt?2 Denn durch das in der Regel hohe Ge-winntransferpotential besteht für den Fiskus die Gefahr erheblicher Steuerausfälle durch entsprechende Gewinnverlagerungen in das niedriger besteuernde Ausland.3
Um solchem Gestaltungsmissbrauch entgegenzuwirken hat der deutsche Gesetzgeber die Steuerpflichtigen durch § 90 Abs. 3 AO bereits vor einigen Jahren dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über Art und Inhalt der Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Per-sonen im Ausland zu erstellen. Um diese Dokumentationspflichten weiter zu konkreti-sieren, hat das Bundesfinanzministerium die sog. Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-verordnung (GAufzV) vom 13.11.20034 erlassen und zu dieser mit Schreiben vom 12.04.20055 umfänglich Stellung bezogen.6
In dieser Seminararbeit wird zunächst die steuerliche Problematik internationaler Verrechnungspreise aufgegriffen und auf den Grundsatz des Fremdvergleichs abgestellt. Darauf aufbauend werden verschiedene Methoden zur Verrechnungspreisermittlung und damit zusammenhängende Probleme dargestellt. Abschließend beschäftigt sich diese Seminararbeit mit den aktuellen Dokumentationsvorschriften gemäß den oben genann-ten Normen.
Rund 85 Prozent der betroffenen Unternehmen bezeichnen die Gestaltung der internati- onalen Verrechnungspreise als das wichtigste steuerliche Thema.7 Deshalb ist es von besonderem Interesse, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
2 Verrechnungspreise und deren Ermittlungsmethoden
2.1 Begriffsabgrenzungen
SCHMALENBACH prägte einst das Postulat ‚Mehr Markt im Betrieb’. Einzelne Abteilungen sollten mehr Eigenverantwortung übernehmen und die innerhalb des Konzerns erbrachten Leistungen an die anderen Abteilungen berechnen, quasi wie eigene Unternehmen handeln. Durch diese sog. innerbetrieblichen Verrechnungspreise versprach er sich, den Gewinn des Gesamtkonzerns zu steigern.8
In der Betriebswirtschaftslehre und im Steuerrecht werden Preise für Güter und Dienstleistungen, die konzernangehörige Unternehmen untereinander in Rechnung stellen, als Konzernverrechnungspreise definiert.9 Denkbar ist dieser Leistungsaustausch sowohl zwischen Teilbereichen von Unternehmen (z. B. zwischen Stammhaus und Betriebsstätte) sowie verschiedenen Unternehmen eines Konzerns (z. B. zwischen Schwestergesellschaften).10 Im Gegensatz zu innerbetrieblichen Verrechnungspreisen werden Konzernverrechnungspreise effektiv fakturiert, geschuldet und gezahlt.11
Darauf aufbauend sind internationale (Konzern-)Verrechnungspreise Wertansätze, die für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen zwischen einzelnen Konzerngesellschaften internationaler Unternehmen fakturiert werden.12 Auf diese wird sich im Folgenden beschränkt.
Im Gegensatz zum Marktpreis, der sich durch das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage im freien Wettbewerb bildet, werden Verrechnungspreise stets zweckorien-tiert festgesetzt; d. h. durch die bewusste Gestaltung werden bestimmte Ziele verfolgt.13
2.2 Angemessenheit der Verrechnungspreise
Nach § 1 AStG und Art. 7 Abs. 2 OECD-MA ist bei der Beurteilung von Verrechnungspreisen zwischen nahe stehenden Personen der Grundsatz des Fremdvergleichs (sog. „Arm’s length principle“) zu beachten. Somit ist dieser das zentrale Element für die Bildung angemessener Verrechnungspreise.14
Der deutsche Fiskus verlangt bei konzerninternen grenzüberschreitenden Transaktionen, dass dieser Grundsatz bei der Bemessung der Verrechnungspreise stets eingehalten wird. Beispielsweise muss eine Tochtergesellschaft eine angemessene Vergütung erhalten, wenn sie einer Schwestergesellschaft Waren liefert. Dies ist dann der Fall, wenn für die Lieferung ein Preis gezahlt wird, den auch fremde Dritte hätten bezahlen müssen bzw. den fremde Dritte untereinander vereinbart hätten. Eine Studie über die internationale Verrechnungspreispraxis führt als Extrembeispiele für unrealistische Verrechnungspreise etwa 0,6 US-Cent für Fieberthermometer oder 973 US-Dollar für Plastikeimer auf. Dies dürften jedoch seltene Einzelfälle sein.15
2.3 Standardmethoden
Die Finanzverwaltung führt sowohl in den Verwaltungsgrundsätzen16 als auch in den Verwaltungsgrundsätze-Verfahren17 drei sog. Standardmethoden auf, mit denen die An-gemessenheit der Verrechnungspreise überprüft werden kann: die Preisvergleichsme-thode, die Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmethode. Diese Me-thoden stehen ausdrücklich nebeneinander, sind also in ihrer Anwendung gleichwer-tig.18
2.3.1 Preisvergleichsmethode
Bei der Preisvergleichsmethode19 („comparable uncontrolled price method“) sind Prei-se, die zwischen international verbundenen Unternehmen vereinbart wurden, mit sol-chen Preisen zu vergleichen, die bei ähnlichen Geschäften zwischen Dritten vereinbart worden sind. Möglich sind hier der äußere Preisvergleich, bei dem Preise zwischen un-
[...]
1 Vgl. SCHMID-PICKERT, G. (2005), S. 255 sowie FROTSCHER, G. (2001), S. 267.
2 Vgl. NAUMANN, M. / FÖRSTER, H. (2004), S. 2419.
3 Vgl. hierzu den grundlegenden Beitrag von MANDLER, U. (2002), S. 929 ff.
4 BGBl I 2003, S. 2296; BStBl I 2003, S. 739.
5 BStBl I 2005, S. 570.
6 Vgl. GRÜTZNER, D. (2005), S. 612.
7 Vgl. NESTLER, A. / SCHAFLITZL, A. (2003), S. 197 sowie ERNST & YOUNG (2001), S. 2 f.
8 Vgl. MÖNNIGHOFF, P. (2005), S. 3 sowie SCHMALENBACH, E. (1948), S. 8 ff.
9 Vgl. SCHMIDT, L. / SIGLOCH, J. / HENSELMANN, K. (2005), S. 334.
10 Vgl. NESTLER, A. / SCHAFLITZL, A. (2003), S. 197.
11 Vgl. MANDLER, U. (2002), S. 929.
12 Vgl. MANDLER, U. (2002), S. 929.
13 Vgl. BAUMHOFF, U. in MÖSSNER, M. u. A. (2005), S. 404.
14 Vgl. BORSTELL, T. in VÖGELE, A. / BORSTELL, T. / ENGLER, G. (2004), S. 2.
15 Vgl. zu diesem Abschnitt KPMG (2005) S. 21.
16 BMF v. 23.02.1983, BStBl I 1983, S. 218 (VwG 1983).
17 BMF v. 12.04.2005, BStBl I 2005, S. 570 (VwG-Verfahren).
18 Vgl. WILKE, K.-M. (2006), Rz. 560, S. 156.
19 Tz. 2.2.2 VwG 1983, Tz. 3.4.10.3 Buchst. a) VwG-Verfahren, Tz. 2.6 ff. OECD-Leitlinien 1995.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Betriebswirt (FH) Christian Thiede (Autor:in), 2006, Verrechnungspreise und deren Dokumentation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56247
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