Thema
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Ursachen der standortbedingten und rechtsformbedingten Betriebsaufspaltung.
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Inhaltsverzeichnis
1. Thema
1.1 Definition
1.2 Voraussetzungen
2. Rechtsformbedingte Betriebsaufspaltung
2.1. Differenzierung der einzelnen Typen kann erfolgen hinsichtlich
- der Rechtsform
- der Entstehungsform
- des Umfangs der Verpachtungsvolumen.
- der Beteiligungsverhältnisse
2.2. Formen der rechtsformbedingten Betriebsaufspaltung
2.2.1. Die echte Betriebsaufspaltung
2.2.1.1. Besitz-Personengesellschaft / Betriebs-Kapital- Gesellschaft
2.2.1.1.1. Besitz-Personengesellschaft
2.2.1.1.2. Betriebs-Kapitalgesellschaft
2.2.1.2. Betriebs-(Produktions-)Personengesellschaft/Vertriebs- Kapitalgesellschaft
2.2.1.2.1 Betriebs-(Produktions-)Personengesellschaft
2.2.1.2.2 Vertriebs-Kapitalgesellschaft
2.2.1.3 Mehrgesellschaft
2.2.2 Die umgekehrte Betriebsaufspaltung
2.2.3 Die unechte Betriebsaufspaltung
2.2.4 Die sogenannte Mischform
2.2.4.1 Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
2.2.4.2 Die kapitalistische Betriebsaufspaltung
2.2.4.3 Die dreistufige Betriebsaufspaltung
2.2.4.4 Die Einheitsbetriebsaufspaltung
3. Standortbedingte Betriebsaufspaltung
3.1. Formen der standortbedingten Betriebsaufspaltung
3.1.1. Inländische Betriebsaufspaltung / Teilung
3.1.2. Ausländische Betriebsaufspaltung / Teilung
3.1.3. Transnationale Teilung
4. Vor- u. Nachteile
4.1. Vorteile
4.2. Nachteile
5. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abkürzungen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Thema
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Ursachen der standortbedingten und rechtsformbedingten Betriebsaufspaltung.
1.1. Definition
Bei der Betriebsaufspaltung wird eine ursprünglich einheitliche Unternehmung in zwei oder mehrere Betriebe mit jeweils eigener Rechtsform aufgeteilt, wobei meistens die Vorteile einer Personengesellschaft einerseits und die Vorteile einer Kapitalgesellschaft andererseits kombiniert werden.1
Manche Autoren bezeichnen die Betriebsaufspaltung auch als Doppelgesellschaft.2
Diese „alte“ Bezeichnung sollte aber nicht mehr verwendet werden, da es den Kern der Aufspaltung missverständlich interpretiert.3
Die Betriebsaufspaltung ist keine eigenständige Rechtsform, der Begriff ist gesetzlich nicht definiert.3
1.2. Voraussetzungen ?
Verflechtungen
- sachliche Verflechtung siehe 2.2.1
- personelle Verflechtung, das bedeutet, dass gleiche Personen oder Personengruppen in beiden Unternehmen ihren geschäftlichen Willen allein durchsetzen können.
- Enge Verflechtung.
Zwischen Besitz und Betriebsgesellschaft muss es eine enge Verflechtung geben, d. h., ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille muss bestehen. (mehr als 50 % der Anteile durch gleiche Personen oder Personengruppen)
zwischen Besitz- u. Betriebsgesellschaft darf keine Mitunternehmerschaft bestehen. Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung schließen sich gegenseitig aus.
2. Rechtsformbedingte Betriebsaufspaltung
Beweggründe für eine rechtsformbedingte Betriebsauspaltung. Wie schon in Punkt 1.1 erwähnt, können bei einer Betriebsaufspaltung die Vorteile der jeweils gewählten Rechtsformen genutzt werden.
z. B. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] bei Kapitalgesellschaften Haftungsbeschränkung u.a.
- bei Personengesellschaften [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Steuervorteile u.a.
Des weiteren gibt es bestimmte Pflichten bei Gesetzen/Vorschriften die vermieden werden können.
z. B. beim HGB, PublG oder dem MitbG.
Sie geben Größenkriterien vor, nach denen bestimmte Pflichten erfüllt werden müssen.
Pflichten können durch eine Betriebsaufspaltung umgangen werden.
z.B.
- die Prüfungs- u. Offenlegungspflicht oder
- unter die Publizitätspflicht zu fallen.
Weitere Beweggründe
- Unternehmenskontinuität
- fremdes Management
- Auseinandersetzung
- Vererbung
- Alters- und Witwenversorgung
- Kapitalbeschaffung
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Gesellschaft als reine Personengesellschaft weiterzuführen.4
Betriebsunternehmen können ggf. von den Pachteinnahmen finanziert werden.
2.1. Differenzierung der einzelnen Typen kann erfolgen hinsichtlich
- ... der Rechtsform
Theoretisch können Betriebs- und Besitzunternehmen jede gesetzlich zulässige Rechtsform annehmen, also auch Einzelunternehmen sein.5
Am häufigsten ist allerdings die Kombination eines Besitzpersonenunternehmens (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GbR) mit einer Betriebskapitalgesellschaft (meist GmbH, vereinzelt AG).
- ... der Entstehungsform
Es gibt echte 2.2.1 und unechte 2.2.3 Betriebsaufspaltung.
- ... des Umfangs der Verpachtungsvolumen.
Einzelne Wirtschaftsgüter oder das gesamte AV und UV der Besitzgesellschaft.
- ... der Beteiligungsverhältnisse
- personelle Ebene
(sowohl als auch Gesellschafter und
Nur -Gesellschafter / Nur -Betriebsgesellschafter
- sachliche Ebene (nach Höhe der Beteiligung)
2.2. Formen der rechtsformbedingten Betriebsaufspaltung.
Es werden verschiedene Formen der Betriebsaufspaltung unterschieden.6
2.2.1. Die echte Betriebsaufspaltung
Bei ihr werden aus einer bestehenden Personengesellschaft betriebliche Funktionen ausgegliedert und einer neu zu gründenden Kapitalgesellschaft übertragen (sachliche Verflechtung), deren Anteile die bisherigen Gesellschafter halten.
Es gibt folgende mögliche Typen:
2.2.1.1. Besitz-Personengesellschaft / Betriebs-Kapital- Gesellschaft
Bildung einer Besitz-Personengesellschaft und einer Betriebs-Kapital-
Gesellschaft.
Hauptziel: Übertragung des gesamten Risikos der betrieblichen Tätigkeit auf die Kapitalgesellschaft. 7
2.2.1.1.1. Besitz-Personengesellschaft
Sie behält gewöhnlich das Eigentum an dem AV des Betriebes und verpachtet oder vermietet Teile/Abteilungen an die Betriebs-Kapitalgesellschaft, welche dann die Funktionen z.B. Beschaffung, Produktion, Absatz u. a. durchführt.
So wird der Besitz-Personengesellschaft das volle Risiko der betrieblichen Tätigkeiten entzogen. Die Pachtzinsen sind hier die Betriebseinnahmen.7
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