Das Mahnverfahren ist in den § 688ff. der ZPO geregelt und hat in der Praxis eine große Bedeutung. Es gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, bei passivem
Verhalten des Gegners (kein Widerspruch oder Einspruch) zu einem
Vollstreckungstitel, dem Vollstreckungsbescheid, §§ 700, 794 Abs. 1 Nr. 4, zu
gelangen, ohne die Beschwerlichkeit und längere Dauer eines streitigen Verfahrens hinnehmen zu müssen. Viele Gläubiger probieren daher erst einmal, auf diesem bequemen Weg zum Titel zu kommen. Legt allerdings der Antragsgegner
Widerspruch gegen den Mahnbescheid (§ 694) oder Einspruch gegen den
Vollstreckungsbescheid (§§ 700 Abs. 1, 338) ein, so beginnt jetzt erst (nach
Abgabe, §§ 696, 700 Abs. 3) das streitige Urteilsverfahren: Das gesamte
Verfahren dauert dann also länger als bei normaler Klageerhebung (§ 253), nämlich um die Dauer des vorgeschalteten Mahnverfahrens.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Überblick
- Zum Widerspruch im Einzelnen, S 694
- Rechtshängigkeit
- Abgabe
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Kurzvortrag befasst sich mit dem Mahnverfahren, einem wichtigen Instrument im deutschen Zivilprozessrecht. Ziel ist es, den Ablauf und die Besonderheiten dieses Verfahrens zu erläutern, insbesondere im Hinblick auf die Rechtshängigkeit und die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht.
- Das Mahnverfahren als Alternative zum streitigen Verfahren
- Die Rolle des Antragstellers und des Antragsgegners
- Der Widerspruch als zentrale Verfahrenshandlung
- Die Rechtshängigkeit und ihre Auswirkungen
- Die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung bietet einen Überblick über das Mahnverfahren, seine Relevanz in der Praxis und seine Unterschiede zum normalen Klageverfahren. Der Schwerpunkt liegt auf der Möglichkeit, durch den Mahnbescheid einen Vollstreckungstitel zu erlangen, ohne ein langwieriges streitiges Verfahren zu durchlaufen.
Der Abschnitt "Zum Widerspruch im Einzelnen, S 694" erläutert die rechtlichen Anforderungen an den Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Dabei werden die Fristen, die Form und die Folgen eines verspäteten Widerspruchs beleuchtet.
Der Abschnitt "Rechtshängigkeit" beschäftigt sich mit den verschiedenen Stadien der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren. Die Einreichung des Mahnbescheid-Antrags bewirkt bereits eine Hemmung der Verjährung und Fristwahrung. Mit Zugang der Akten nach Abgabe an das Prozessgericht ist das Mahnverfahren beendet und das Urteilsverfahren anhängig. Die Rechtshängigkeit tritt schließlich mit Zustellung des Mahnbescheids ein.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Mahnverfahren, den Vollstreckungsbescheid, den Widerspruch, die Rechtshängigkeit, die Abgabe, das Urteilsverfahren, den Antragsteller, den Antragsgegner, die Fristwahrung und die Verjährung.
- Quote paper
- Dr. iur. Lars Jaeschke (Author), 2006, Das Mahnverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56162
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.