Durch das Urteil „Überseering“ des EuGH muss eine Gesellschaft, die ihren Verwaltungssitz aus dem EU-Ausland nach Deutschland verlegt, als ausländische Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaates anerkannt werden. Eine ausländische Gesellschaft kann in Deutschland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen und über diese hier gewerblich tätig sein. O. g. Urteil hat diesen eine Niederlassungsfreiheit zugesprochen, folglich werden sie in Deutschland als Gesellschaften ausländischen Rechts anerkannt; dieser Anerkennung stand bisher die Sitztheorie im Wege.
Diese Hausarbeit soll zunächst die polnische Gesellschaftsform darstellen, bei der es wie bei der deutschen GmbH eine Haftungsbegrenzung gibt. Es wird aufgezeigt, wie eine solche Gesellschaft gegründet wird, wie ihre Finanz- und Organisationsverfassung geregelt ist und die Stellung ihrer Gesellschafter erläutert. Ferner wird darauf eingegangen, wie sie ins deutsche Handelsregister gelangt und somit in Deutschland tätig werden kann. Die polnische Gesellschaftsform, die mit der deutschen GmbH sehr viele Gemeinsamkeiten aufweist, ist die so genannte „Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia", welche mit „sp. z o. o.“ abgekürzt wird und übersetzt „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ bedeutet. Diesen Zusatz muss die Firma der GmbH auch enthalten. Die gesetzlichen Normen über die polnische GmbH sind im polnischen Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften (HGG) zu finden. Das neue HGG ist seit dem 01.01.2001 in Kraft getreten und löste das HGG vom 27.06.1934 ab. Ziel der Novellierung war die Anpassung des polnischen Rechts an das Recht der Europäischen Gemeinschaft. Aus diesem Grund orientierte sich der neue Gesetzestext am niederländischen, belgischen, deutschen und amerikanischen Rechtssystem.
Genauso wie im deutschen GmbHG liefert das polnische Recht keine Definition der GmbH. Im HGG wird die GmbH lediglich als eine Kapitalgesellschaft definiert (Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 HGG). Gemäß Art. 151 Abs. 1 kann sie von einer oder mehreren Personen zu jedem rechtlich zulässigen Zweck gegründet werden. Die Gesellschafter haften nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Art. 151 Abs. 4). Ihre wichtigste Eigenschaft ist, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Bei der eingetragenen GmbH handelt es sich um eine juristische Person mit den daraus folgenden Rechten und Pflichten.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Gründung der GmbH
- 2.1 Gründungsschritte
- 2.2 Stammkapital
- 2.2.1 Kapitalerhöhung
- 2.2.2 Kapitalherabsetzung
- 3. Die GmbH in Gründung
- 4. Die Einpersonen-GmbH
- 5. Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- 5.1 Anspruch auf Gewinnbeteiligung
- 5.2 Kontroll- und Sonderrechte
- 5.3 Verpflichtung zur Erbringung der Einlage
- 5.4 Veräußerung und Einziehung von Anteilen
- 5.5 Ausschluss eines Gesellschafters
- 6. Organe der GmbH
- 6.1 Vorstand
- 6.2 Gesellschafterversammlung
- 6.3 Revisionskommission und Aufsichtsrat
- 7. Auflösung der GmbH
- 8. Eintragung ins deutsche Handelsregister
- Anhang
- Zusammengefasste Übersicht über die GmbH
- Auszug aus dem polnischen Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften (HGG)
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Gesellschaftsform der polnischen GmbH, die mit der deutschen GmbH vergleichbar ist und eine Haftungsbegrenzung vorsieht. Die Arbeit analysiert die Gründungsschritte, die Finanz- und Organisationsstruktur sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter der polnischen GmbH. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie eine polnische GmbH ins deutsche Handelsregister gelangt und somit in Deutschland tätig werden kann.
- Gründung einer polnischen GmbH
- Finanzstruktur und Organisationsform der polnischen GmbH
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- Eintragung einer polnischen GmbH ins deutsche Handelsregister
- Vergleich der polnischen GmbH mit der deutschen GmbH
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Seminararbeit ein und beleuchtet die Relevanz des EuGH-Urteils „Überseering" für die Anerkennung ausländischer Gesellschaften in Deutschland. Kapitel 2 behandelt die Gründung der polnischen GmbH, wobei die notwendigen Schritte, die Rolle des Gesellschaftsvertrags, die Höhe des Stammkapitals, die Kapitalerhöhung und die Kapitalherabsetzung erläutert werden. Kapitel 3 befasst sich mit der GmbH in Gründung, ihrer Rechtsfähigkeit und der Haftung der Gesellschafter. Kapitel 4 gibt einen Überblick über die Einpersonen-GmbH und ihre Besonderheiten. Kapitel 5 beleuchtet die Rechte und Pflichten der Gesellschafter der polnischen GmbH, darunter der Anspruch auf Gewinnbeteiligung, Kontroll- und Sonderrechte, die Einlageverpflichtung, die Veräußerung und Einziehung von Anteilen sowie der Ausschluss eines Gesellschafters. Kapitel 6 analysiert die Organe der polnischen GmbH, insbesondere den Vorstand, die Gesellschafterversammlung sowie die Revisionskommission und den Aufsichtsrat. Kapitel 7 behandelt die Auflösung der polnischen GmbH und die verschiedenen Gründe, die zu einer Auflösung führen können. Kapitel 8 befasst sich mit der Eintragung einer polnischen GmbH ins deutsche Handelsregister und den notwendigen Voraussetzungen und Formalitäten.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die polnische GmbH, die Gründung einer GmbH, die Gesellschaftsform, die Haftungsbegrenzung, die Finanzstruktur, die Organisationsform, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Eintragung ins Handelsregister, das deutsche Handelsregister, die Zweigniederlassung, das Tochterunternehmen und den Vergleich mit der deutschen GmbH.
- Arbeit zitieren
- Christoph Lersmacher (Autor:in), 2005, Die Gesellschaftsform des polnischen Rechts und deren Gründungsvoraussetzungen , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55947
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