Moderne Gesellschaften zeichnen sich unter anderem durch eine Lockerung und Pluralisierung ehemals verbindlicher Wertvorstellungen aus. Individualisierte Weltanschauungen und hedonistische Handlungsmuster weichen die Stabilität und Vorhersehbarkeit des Ablaufes sozialer Interaktionen auf. Die Arbeit thematisiert die Institution "Recht" in seiner Funktion als soziologisches Verhaltensregulativ. Einer theoretischen Analyse des Wesens, der Entstehung und Funktion normativer Verhaltenssätze folgt eine sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen "Recht" aus der Persektive der soziologischen Systemtheorie Niklas Luhmanns. Neben der Fokussierung Luhmanns Verständnis von handlungsleitenden Tatbeständen wie Sitte, Moral und Recht, soll dieses Heft gleichzeitig einen kompakten aber zugleich umfassenden Einblick in das Verständnis Luhmanns systemtheoretischer Überlegungen darstellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Recht als Produkt der Vergesellschaftung
2.1. Recht als gesellschaftliches Phänomen
2.2. Das Recht - Ordnungsregulativ differenzierter Gesellschaften
3. Soziale Funktionen und Aufgaben des Rechts
4. Recht in der neueren soziologischen Theorie
4.1. Recht als Kernelement der soziologischen Theorie
4.2. Niklas Luhmanns „Funktionalistische Systemtheorie“
4.2.1. Niklas Luhmann - Neudefinition der sozialen Theorie
4.2.2. Allgemeine Grundsätze der Systemtheorie nach Niklas Luhmann
4.2.3. Spezielle Systemtheorie am Beispiel des sozialen Teilsystems Recht
5. Resumée
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert das Phänomen "Recht" aus einer soziologischen Perspektive, wobei sie insbesondere die Entwicklung rechtlicher Normen als Produkt der Vergesellschaftung und ihre stabilisierende Funktion in modernen Gesellschaften unter Anwendung der Systemtheorie von Niklas Luhmann untersucht.
- Recht als soziales Phänomen und Produkt der gesellschaftlichen Evolution
- Die soziologische Notwendigkeit von Recht zur Ordnung komplexer Gesellschaften
- Funktionen des Rechts wie Verhaltenskoordination, Erwartungssicherheit und soziale Integration
- Systemtheoretische Analyse des Rechts nach Niklas Luhmann
- Abgrenzung des Rechts von Moral und anderen sozialen Systemen
Auszug aus dem Buch
4.2.3. Spezielle Systemtheorie am Beispiel des sozialen Teilsystems Recht
Die unter 4.2.2. unternommene Beschreibung zentraler Basiskomponenten Luhmanns Theorie soll an dieser Stelle ausreichen, um sich einer Betrachtung des Rechtssystems zuwenden zu können.
Wie jedem anderen funktionalen Teilsystem kommen auch dem Recht die allgemeinen Bauelemente und Wesenheiten von Systemen zu.
Die spezielle soziale Funktion des Rechtssystems ist das Austragen von Konflikten. Sein binärer Code die Unterscheidung in „Recht“ und „Unrecht“. Seine systemspezifische Operations- bzw. Kommunikationsweise und interne Struktur wird durch die Gesamtheit der Regeln des Rechtsverfahrens definiert und besteht aus der Rechtsordnung, Gesetzen, Präjudizien und - vor allem - aus Verträgen. Seine spezifische Form der Kommunikation bilden Rechtsaussagen. (Vgl. Luhmann zitiert nach Münch 2004, Bd.3, S. 212f sowie Luhmann 1995, S. 402ff zitiert nach Horster 1997, S. 149)
Als Folge seiner Qualität als autopoietisches System beziehen sich alle Operations- und Entscheidungsweisen des Rechts auf andere seiner strukturspezifischen Operationsweisen. All das, was Recht ist, kann daher „...nur in Bezugnahme auf anderes Recht ermittelt werden“ (Luhmann 1981, Bd.2, S. 99-102 zitiert nach Horster 1997, S. 115). Die Positivität des Rechts erklärt Luhmann somit anhand des Begriffs der Selbstreferenz, wobei deren materielle Ausgestaltung von Gesellschaft zu Gesellschaft variiert. (Vgl. ebd., S.114)
In Österreich findet sich die Charakterisierung des Rechts als „autopoietische“ bzw. „positive“ systemische Ordnung in Artikel 18 B -VG, dem „Legalitätsprinzip“, wo es u. a. heißt: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden“ (Art. 18 B-VG etwa in: Klecatsky / Morscher 1999, S. 61).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung umreißt das Ziel der Arbeit, Recht aus einer soziologischen Perspektive zu betrachten, und grenzt diesen Ansatz von rechtsphilosophischen oder ethischen Fragestellungen ab.
2. Das Recht als Produkt der Vergesellschaftung: Dieses Kapitel erläutert die Genese des Rechts als Antwort auf die zunehmende Komplexität sozialer Beziehungen und den Übergang von Gemeinschaft zu Gesellschaft.
3. Soziale Funktionen und Aufgaben des Rechts: Hier werden die zentralen Leistungen des Rechts, wie die Erzeugung kollektiver Strukturen und die Herstellung von Erwartungssicherheit, dargelegt.
4. Recht in der neueren soziologischen Theorie: Dieses Kapitel analysiert das Rechtssystem unter Anwendung von Niklas Luhmanns funktionalistischer Systemtheorie als autopoietisches System.
5. Resumée: Das Resumée fasst zusammen, dass ein effektives Rechtssystem unverzichtbar für die Stabilität moderner, differenzierter Gesellschaften ist.
Schlüsselwörter
Rechtssoziologie, Recht, Gesellschaft, soziale Ordnung, Systemtheorie, Niklas Luhmann, Vergesellschaftung, Funktionen des Rechts, Erwartungssicherheit, autopoietisches System, soziale Integration, Komplexitätsreduktion, Rechtsnormen, Differenzierung, soziale Evolution.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der soziologischen Analyse des Rechts als ein für die moderne Gesellschaft essenzielles, ordnungsstiftendes Phänomen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen und funktionalen Genese des Rechts, den Aufgaben des Rechtssystems im Alltag und der systemtheoretischen Betrachtungsweise nach Niklas Luhmann.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, den Stellenwert des Rechts für die Organisation gesellschaftlichen Lebens aus einer soziologischen Sichtweise zu erklären und aufzuzeigen, warum es für die Stabilität moderner Gesellschaften unverzichtbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen theoretischen, soziologischen Ansatz unter besonderer Berücksichtigung der systemtheoretischen Soziologie von Niklas Luhmann sowie der Ansätze von Émile Durkheim und Ferdinand Tönnies.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Rechts als Produkt der Vergesellschaftung, eine Analyse der sozialen Funktionen des Rechts und eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Systemtheorie Luhmanns im Hinblick auf das Rechtssystem.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind unter anderem Rechtssoziologie, Systemtheorie, soziale Ordnung, Erwartungssicherheit und autopoietische Systeme.
Warum betrachtet der Autor das Recht nicht unter dem Aspekt der Gerechtigkeit?
Der Autor grenzt sich explizit von der rechtsphilosophischen Frage nach „Recht und Gerechtigkeit“ ab, da sein Fokus rein auf der soziologischen Erklärung der funktionalen Notwendigkeit des Rechts liegt.
Was versteht man in diesem Kontext unter „doppelter Kontingenz“?
Die „doppelte Kontingenz“ beschreibt die soziale Unsicherheit, da Individuen in ihren Handlungen wechselseitig voneinander abhängig sind und sich nicht sicher sein können, wie das Gegenüber auf das eigene Handeln reagiert; das Recht dient hier als Mittel zur Strukturierung dieser Unsicherheit.
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- Raphael Salzmann (Author), 2006, Recht als soziales Phänomen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55831