Die vorliegende Studienarbeit beschäftigt sich mit der geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland. Zum Konzept dieser Studienarbeit gehört es, die verschiedenen Telematikmodule, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Ziele und Kosten der elektronischen Gesundheitskarte zu betrachten.
Der erste Abschnitt Elektronische Gesundheitskarte skizziert zunächst die möglichen Elemente einer elektronischen
Gesundheitskarte. Dabei werden die geplanten Pflichtbestandteile sowie spätere mögliche freiwillige Anwendungen dargestellt.
Der nachfolgende Teil Rahmenbedingungen steht vor dem Hintergrund, dass mit der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte Möglichkeiten für eine informationstechnologische Gesundheitskontrolle bestehen könnten. Die umfassendere
Datenverarbeitung muss haftungsrechtlich bewertet werden, da die externe Speicherung von Patientendaten Probleme in Verbindung mit der ärztlichen Schweige- und Dokumentationspflicht hervorruft. Daher werden das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, als Grundelement der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die ärztliche Schweige- und Dokumentationspflicht sowie mögliche Datenschutz-und Datensicherheitselemente verdeutlicht.
Der Abschnitt Finanzierung befasst sich mit den Kosten und dem Einsparpotenzial der elektronischen Gesundheitskarte. Dabei werden die Einsparungseffekte verdeutlicht, welche durch die Gesundheitskarte hervorgerufen werden können. Im Bereich der Kosten werden die einzelnen Leistungserbringer im Gesundheitswesen zusätzlich betrachtet. Dadurch können Einsparungseffekte und Kosten für die einzelnen Leistungserbringer betrachtet werden und mögliche Problemfelder aufgedeckt werden.
Ziel der Studienarbeit ist es, die elektronische Gesundheitskarte als Medium der medizinischen Dokumentation mit den verschiedenen Elementen vorzustellen. Dennoch sind mit der Einführung der Gesundheitskarte verschiedene Probleme vorhanden. Diese
Hindernisse, wie Datenschutz und Kosten-Nutzen-Verhältnis werden verdeutlicht und es werden mögliche Lösungsansätze dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
2 Elektronische Gesundheitskarte
2.1 Bisherige Krankenversicherungskarte
2.2 Telematische Ausgestaltungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte
2.2.1 Vorbemerkung
2.2.2 Administrative Funktionen
2.2.2.1 Versicherungsdaten
2.2.2.2 Elektronisches Rezept
2.2.3 Medizinische Funktionen
2.2.3.1 Arzneimitteldokumentation
2.2.3.2 Notfalldaten
2.2.3.3 Elektronischer Arztbrief
2.2.3.4 Elektronische Patientenakte
3 Rahmenbedingungen
3.1 Gesundheitsmodernisierungsgesetz
3.2 Ärztliche Schweige- und Dokumentationspflicht
3.3 Datenschutz und Datensicherheit
3.3.1 Verschlüsselung
3.3.2 Heilberufsausweis
4 Finanzierung
4.1 Kosten
4.2 Einsparpotential
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1 Laufzeiten von Rezepten8
Abbildung 2 Elektronisches Rezept Datenübermittlung per Kartenvariante
Abbildung 3 Elektronisches Rezept Datenübermittlung per Servervariante
Abbildung 4 Kommunikationsbeziehungen zwischen Ärzten und Krankenhäusern
Tabelle 1 Kosten der Testphase für die Beteiligten
Tabelle 2 Investitionskosten je Rahmenbedingung und Bundesgebiet
Tabelle 3 Betriebskosten je Rahmenbedingung und
Bundesgebiet
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
„Gesundheit ist in der subjektiven und öffentlichen Wahrnehmung ein hohes, wenn nicht sogar das höchste menschliche Gut.“[1]
Durch Flexibilisierung der Arbeitswelt und Globalisierung der Wirtschaft ist die Gesellschaft mit dynamischen Veränderungen in Ihrer Umwelt geprägt. Je mehr Flexibilität der Bevölkerung abverlangt wird, umso bedeutsamer ist für die Menschen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme. Erst sozialer Schutz schafft Vertrauen und Sicherheit. Daher ist soziale Sicherheit ein wesentlicher Produktionsfaktor für moderne Gesellschaften.[2]
Der Rückgang der Geburtenrate in Deutschland führt langfristig zu einem veränderten Altersaufbau der Bevölkerung. Das Gesundheitswesen wird dennoch auch in Zukunft ein dynamischer Wachstumsmarkt sein. Um die Teilhabe aller Versicherten am Gesundheitswesen sicherstellen zu können, muss die Versorgung optimiert und die vorhandenen Mittel effektiver und effizienter eingesetzt werden.[3],[4]
Die strikte Trennung von Versorgungsbereichen führt zu Behandlungen auf der falschen Versorgungsebene, die Erbringung medizinisch nicht notwendiger Leistungen sowie unzureichender Informationsprozesse. Kennzeichnend für die derzeitige Situation sind Überkapazitäten, Überdiagnostik und –therapie. Die Gesellschaft aber ist derzeit geprägt von einem wachsenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung und einem veränderten Rollenverständnis des Patienten. Die Patienten können und wollen durch die eigene Mitwirkung Einfluss auf den Heilungsverlauf nehmen und werden somit zum Koproduzenten der eigenen Gesundheit.[5]
In den vergangenen Jahren wurden bereits gewaltige Beträge im Gesundheitswesen eingesetzt. Besonders in den Bereichen der Computersysteme, Software und Netze erfolgten große Investitionen. Dennoch ist man von dem Ziel einer elektronischen Kommunikation weit entfernt.[6] Die Reformen im Gesundheitswesen setzen auf verbesserte Informations- und Kommunikationsprozesse. Dadurch soll die Versorgungsqualität, Transparenz und Effektivität gesteigert werden. Um dies zu erreichen, muss ein Institutionen übergreifender Datenaustausch erfolgen.[7]
Dem deutschen Gesundheitswesen steht durch die Telematik noch eine Revolution bevor. Durch eine Vielzahl von Konzepten und Projekten kann die Bedeutung von Gesundheitstelematik für das deutsche Gesundheitswesen bereits abgeleitet werden.[8]
Am 03.05.2002 wurde eine Einigung mit den Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen für ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau der Telematik erzielt. So wurde beschlossen, dass im Rahmen einer elektronischen Gesundheitskarte verschiedene Telematikmodule, z.B. elektronisches Rezept, usw. eingeführt werden sollen. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde am 17.10.2003 beschlossen, dass die elektronische Gesundheitskarte in Deutschland zum 01.01.2006 eingeführt werden soll.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte soll die Erschließung vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven vorantreiben. Dabei darf es jedoch nicht vorrangig um Rationalisierung gehen, sondern vielmehr müssen bei der Qualität der Versorgung und der Wirtschaftlichkeit Fortschritte erzielt werden. Der Schutz sensibler Patientendaten muss dennoch erhalten bleiben. Spezielle Verfahren der Verschlüsselung bzw. Pseudonymisierung versichertenbezogener Daten müssen geschaffen werden.
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Studienarbeit beschäftigt sich mit der geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland. Zum Konzept dieser Studienarbeit gehört es, die verschiedenen Telematikmodule, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Ziele und Kosten der elektronischen Gesundheitskarte zu betrachten.
Der erste Abschnitt Elektronische Gesundheitskarte skizziert zunächst die möglichen Elemente einer elektronischen Gesundheitskarte. Dabei werden die geplanten Pflichtbestandteile sowie spätere mögliche freiwillige Anwendungen dargestellt.
Der nachfolgende Teil Rahmenbedingungen steht vor dem Hintergrund, dass mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Möglichkeiten für eine informationstechnologische Gesundheitskontrolle bestehen könnten. Die umfassendere Datenverarbeitung muss haftungsrechtlich bewertet werden, da die externe Speicherung von Patientendaten Probleme in Verbindung mit der ärztlichen Schweige- und Dokumentationspflicht hervorruft. Daher werden das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, als Grundelement der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die ärztliche Schweige- und Dokumentationspflicht sowie mögliche Datenschutz- und Datensicherheitselemente verdeutlicht.
Der Abschnitt Finanzierung befasst sich mit den Kosten und dem Einsparpotenzial der elektronischen Gesundheitskarte. Dabei werden die Einsparungseffekte verdeutlicht, welche durch die Gesundheitskarte hervorgerufen werden können. Im Bereich der Kosten werden die einzelnen Leistungserbringer im Gesundheitswesen zusätzlich betrachtet. Dadurch können Einsparungseffekte und Kosten für die einzelnen Leistungserbringer betrachtet werden und mögliche Problemfelder aufgedeckt werden.
Ziel der Studienarbeit ist es, die elektronische Gesundheitskarte als Medium der medizinischen Dokumentation mit den verschiedenen Elementen vorzustellen. Dennoch sind mit der Einführung der Gesundheitskarte verschiedene Probleme vorhanden. Diese Hindernisse, wie Datenschutz und Kosten-Nutzen-Verhältnis werden verdeutlicht und es werden mögliche Lösungsansätze dargelegt.
2 Elektronische Gesundheitskarte
2.1 Bisherige Krankenversicherungskarte
Die Einführung der Krankenversicherungskarte im Jahr 1993/94 war für die damalige Zeit revolutionär und dient heute noch in vielen Ländern als Vorbild. Seit der Einführung erhielten in Deutschland rund 90% der Bevölkerung eine Versicherungskarte der GKV oder eine Karte der PKV.[9]
Die Krankenversicherungskarte ist eine einfache Speicherkarte mit lediglich ca. 300 Bytes. Als Merkmale sind
der Name und die Nummer der Krankenkasse,
Titel, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Versicherten,
Versicherungsstatus und –nummer sowie
das Ablaufdatum der Gültigkeit der Karte
gespeichert.[10] Die Karte dient dabei den GKV-Versicherten als Legitimation für eine Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, Arzneimitteln oder Heil- und Hilfsmittel. Größtes Problem stellt jedoch das lange Gültigkeitsdatum der Karte dar. Da die Karte nicht, wie bei EC-Karten oder Kreditkarten, zentral gesperrt werden kann, macht es einen längeren unbefugten Gebrauch im Rahmen von Diebstählen, Verlust oder nach Versicherungswechsel möglich.[11]
Seit der Einführung der Krankenversicherungskarte werden verschiedene Änderungsoptionen diskutiert. So fehlen auf der jetzigen Versicherungskarte jegliche Hinweise zu Geschlecht oder Zuzahlungsstatus. Dadurch ließen sich einige Verfahrensabläufe innerhalb von Arztpraxen vereinfachen.[12]
Mit der „Vereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der erforderlichen Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur gemäß § 291a SGB V“ wurde von den verantwortlichen Institutionen des Gesundheitswesen beschlossen, dass eine Erweiterung der Krankenversicherungskarte zur elektronischen Gesundheitskarte zum 01.01.2006 erfolgt.
2.2 Telematische Ausgestaltungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte
2.2.1 Vorbemerkung
Die elektronische Gesundheitskarte wird mit verschiedenen Funktionen ausgestattet. Dabei werden administrative (verpflichtende) Funktionen und medizinische (freiwillige) Funktionen unterschieden.[13]
Nach der Einführung der Gesundheitskarte werden zunächst die administrativen Funktionen realisiert. Die Daten zur Beschreibung des Versicherungsverhältnisses sowie das elektronische Rezept stellen somit den Anfang der elektronischen Gesundheitskarte dar (vgl. § 291 Abs. 2 SGB V[14] i.V.m. § 291a Abs. 2 und 3 SGB V).
Nach erfolgreicher Einführung der administrativen Funktionen sollen die medizinischen Funktionen, wie Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation, Arztbrief, Patientenakte usw. möglich sein.
2.2.2 Administrative Funktionen
2.2.2.1 Versicherungsdaten
Für die neue Krankenversicherungskarte ist geplant, dass neben der Unterschrift des Versicherten zusätzlich noch ein Lichtbild des Versicherten auf der Versichertenkarte erscheinen wird. Für die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung ist vorgesehen, dass die maschinelle Übertragung der Versichertendaten für die Abrechnungsunterlagen erfolgen muss (vgl. § 291 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 291a Abs. 2 und 3 SGB V). Daher sind gemäß § 291a SGB V ausschließlich folgende Angaben vorgesehen:
Bezeichnung der Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung des Wohnortes,
Familienname und Vorname des Versicherten,
Geburtsdatum,
Geschlecht,
Anschrift,
Krankenversichertennummer,
Versichertenstatus,
Zuzahlungsstatus,
Tag des Beginns des Versicherungsschutzes und
bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufes.
Zusätzlich muss die Gesundheitskarte einen Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen im Geltungsbereich der EWR-Staaten und der Schweiz enthalten. Somit ist man mit der europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC), als Ersatz des Formulares E111, berechtigt, alle medizinisch sofort notwendigen Behandlungen im europäischen Ausland zu erhalten (Vgl. § 291a Abs. 2 SGB V).
2.2.2.2 Elektronisches Rezept
Bei dem elektronischen Rezept wird allgemein von den größten kurzfristig zu erwartenden Einspareffekten ausgegangen. Daher stellt das Rezept unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit einer Telematikplattform eine der Kernanwendungen dar.[15]
Dies liegt einerseits an Einsparpotenzialen durch die Vermeidung von bestehenden Medienbrüchen und andererseits daran, diese Mittel für den Aufbau der anderen Infrastruktur zu verwenden.[16]
Bereits heute werden rund 80% aller ca. 700 Mio. Rezepte elektronisch erstellt. Dennoch erfährt dieses Rezept von der Erstellung beim Arzt bis zur statistischen Aufarbeitung mehrfache Medienbrüche.[17] Somit dauert es heute bis zu 6 Monate nach der Ausgabe des Medikamentes durch die Apotheke bis zur Erfassung bei den Krankenkassen (siehe Abbildung 1).[18]
[...]
[1] Simon, M., Das Gesundheitssystem in Deutschland, 2005, S. 9.
[2] Vgl. o.V., Forderungen der Ersatzkassenverbände zur Strukturreform, 2002 (Internet).
[3] Vgl. Jähn, K., Nagel, E., e-Health, 2004, S. 2-3.
[4] Vgl. o.V., Forderungen der Ersatzkassenverbände zur Strukturreform, 2002 (Internet).
[5] Vgl. o.V., Forderungen der Ersatzkassenverbände zur Strukturreform, 2002 (Internet).
[6] Vgl. Klusen, N., Meusch, A., Gesundheitstelematik, 2002, S. 155.
[7] Vgl. o.V., Telematik im Gesundheitswesen, 2005, S. 8.
[8] Vgl. Klusen, N., Meusch, A., Gesundheitstelematik, 2002, S. 5.
[9] Vgl. Bertrand, U., Kuhlmann, J., Stark, C., Der Gesundheitschip, 1995, S. 114.
[10] Vgl. Lehmann, T., Meyer zu Bexten, E., Handbuch der Medizinischen Informatik, 2002, S. 557.
[11] Vgl. Noelle, G., Warda, F., Telemedizin und eHealth in Deutschland, 2002, S. 98.
[12] Vgl. Noelle, G., Warda, F., Telemedizin und eHealth in Deutschland, 2002, S. 99 und vgl. Klusen, N., Meusch, A., Gesundheitstelematik, 2002, S. 166.
[13] Vgl. o.V., Hintergrundinformationen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland, 2005 (Internet).
[14] SGB V, BGBl. I 1988, S. 2477, zuletzt geändert durch Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 29.8.2005, BGBl. I S. 2570.
[15] Vgl. o.V., Telematik im Gesundheitswesen, 2005, S. 25.
[16] Vgl. Noelle, G., Warda, F., Telemedizin und eHealth in Deutschland, 2002, S. 112.
[17] Vgl. o.V., Gesundheitskarte AKTUELL: Informationen zum elektronischen Rezept, 2005 (Internet).
[18] Vgl. Noelle, G., Warda, F., Telemedizin und eHealth in Deutschland, 2002, S. 117 ff.
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