Es ist bekannt dieses Bild, das zur Zeit im Jüdischen Museum zu Berlin (Kreuzberg) hängt: Ein 34jähriger jüdischer Geschäftsmann ist darauf zu sehen, mit dem Eisernen Kreuz am Revers, vor seinem Kölner Laden am Marsilstein 20; direkt davor ein SA-Posten und ein Mann in Zivil, der sich dem Geschäft nähert und mit dem Rücken zum unbekannten Fotografierenden steht. Richard Stern wollte Jude und Deutscher zugleich sein. Als er am 1. April 1933 dem Boykott jüdischer Geschäfte durch die Nationalsozialisten entgegentrat, demonstrierte er dadurch seinen Anspruch auf ein gleichberechtigtes Leben in der Mitte der deutschen Gesellschaft, indem er ostentativ auf seinen Einsatz im Ersten Weltkrieg hinwies. Sein Beispiel zeigt, dass nicht alle Juden mit der nationalsozialistischen Machtübernahme ihr Verhalten ohne Widerspruch den Erwartungen der neuen Machthaber anpassten. Dabei diente ihm das Eiserne Kreuz II. Klasse, die krönende Auszeichnung eines loyal getragenen Militärdienstes, als Bürgschaft für eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft: Für ihn, den Patrioten, war demzufolge unbegreiflich, dass unter der Hitler-Regierung plötzlich all seine Verdienste um das Vaterland nichts mehr gelten sollten. Und sein Schicksal ist nur eines von vielen: „Das Leben Richard Sterns zeigt [...] exemplarisch den Weg der Deutschen jüdischen Glaubens in die Schoah.“ (Corbach).
In der folgenden Abhandlung soll sich Richard Stern und seinem Protest genähert werden, wobei dargelegt wird, aus welcher Motivation heraus und vor welchem Erfahrungshintergrund seine Handlungen zu verstehen sind, erscheinen sie doch dem heutigen Betrachter angesichts der Kenntnis um den späteren Verlauf der Geschichte vielmehr als wahnwitzig oder als sinnlos, angesichts des Wissens um die Totalität des immer rassisch und nie nationalpatriotisch begründeten Antisemitismus der Nationalsozialisten. Zur Bearbeitung des Themas werden neben einer historischen Einordnung dieses Mannes und der Inhalte seines Aufbegehrens auch die Denkfundamente erhellt, die ihm Legitimation und Rechtmäßigkeit versprachen, sowie der Wandel in seinem Selbstverständnis nach seinem Protest.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Verwendete Quellen und Literatur
I Der antijüdische Boykott vom 01. April 1933
I.1 Die antijüdische Boykottbewegung vor dem 01. April 1933
I.2 Motivationen und „Legalisierung“ des Boykotts
II Der 01. April 1933 im Leben des Richard Stern
II.1 Kurzbiographie Richard Sterns
II.2 Der Protest
II.3 Das Flugblatt
III Die zwei Prinzipien der „jüdischen Lebenslüge“
III.1 Kriegsdienst als Integration?
III.2 Der Glaube an die Rechtsstaatlichkeit
IV Ausblick – Schlussfolgerungen
Quellen- und Literaturverzeichnis
Einleitung
Es ist bekannt dieses Bild, das zur Zeit im Jüdischen Museum zu Berlin (Kreuzberg) hängt: Ein 34jähriger jüdischer Geschäftsmann ist darauf zu sehen, mit dem Eisernen Kreuz am Revers, vor seinem Kölner Laden am Marsilstein 20; direkt davor ein SA-Posten und ein Mann in Zivil, der sich dem Geschäft nähert und mit dem Rücken zum unbekannten Fotografierenden steht. Richard Stern wollte Jude und Deutscher zugleich sein. Als er am 1. April 1933 dem Boykott jüdischer Geschäfte durch die Nationalsozialisten entgegentrat, demonstrierte er dadurch seinen Anspruch auf ein gleichberechtigtes Leben in der Mitte der deutschen Gesellschaft, indem er ostentativ auf seinen Einsatz im Ersten Weltkrieg hinwies. Sein Beispiel zeigt, dass nicht alle Juden mit der nationalsozialistischen Machtübernahme ihr Verhalten ohne Widerspruch den Erwartungen der neuen Machthaber anpassten. Dabei diente ihm das Eiserne Kreuz II. Klasse, die krönende Auszeichnung eines loyal getragenen Militärdienstes, als Bürgschaft für eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft: Für ihn, den Patrioten, war demzufolge unbegreiflich, dass unter der Hitler-Regierung plötzlich all seine Verdienste um das Vaterland nichts mehr gelten sollten. Und sein Schicksal ist nur eines von vielen: „Das Leben Richard Sterns zeigt [...] exemplarisch den Weg der Deutschen jüdischen Glaubens in die Schoah.“[1]
In der folgenden Abhandlung soll sich Richard Stern und seinem Protest genähert werden, wobei dargelegt wird, aus welcher Motivation heraus und vor welchem Erfahrungshintergrund seine Handlungen zu verstehen sind, erscheinen sie doch dem heutigen Betrachter vielmehr als wahnwitzig – angesichts der Kenntnis um den späteren Verlauf der Geschichte – oder als sinnlos – angesichts des Wissens um die Totalität des immer rassisch und nie nationalpatriotisch begründeten Antisemitismus der Nationalsozialisten. Zur Bearbeitung des Themas werden neben einer historischen Einordnung dieses Mannes und der Inhalte seines Aufbegehrens auch die Denkfundamente erhellt, die ihm Legitimation und Rechtmäßigkeit versprachen, sowie der Wandel in seinem Selbstverständnis nach seinem Protest.
Verwendete Quellen und Literatur
Wie bei den meisten „unspektakulären“ Einzelschicksalen im Dritten Reich ist es auch im Falle des Richard Stern leider mehr als schwierig, Literatur zu finden, die sich für eine genauere Untersuchung verwenden ließe. Dabei kann hier glücklicherweise zumindest auf zwei Zeugnisse zurückgegriffen werden, die, wenn auch begrenztes, dafür aber hervorragendes Quellenmaterial darstellen: Zum Einen lag als unverzichtbares Dokument das Flugblatt vor, das Stern selbst verfasst und am 1. April 1933 an seine Kunden verteilt hatte. Aus dessen Inhalt sind eindeutige Aussagen über Sterns Motivation und sein Selbstverständnis ablesbar. Abgedruckt wurde es in Dieter Corbachs vierzig Seiten schmalem Heft „Ich kann nicht schweigen!“ (Köln 1988) gefunden, welches auch die Hauptsekundärliteratur bildet, auf die sich diese Arbeit stützt. Corbach hatte für seine (liebevolle) Zeichnung der Lebensgeschichte Richard Sterns das Material von dessen Neffen Rudi Romberg zur Verfügung, der seinem Onkel 1939 ins Exil in die USA gefolgt ist, und darf Anspruch auf Korrektheit erheben. Zum Anderen stellt die Fotografie, die ein unbekannter Fotograf am Tage des Boykotts von Richard Stern vor seinem Kölner Geschäft gemacht hat und die in der Einleitung dieser Arbeit bereits beschrieben wurde, eine unentbehrliche visuelle Quelle dar, aus der Schlussfolgerungen gezogen werden dürfen. Weiterhin wurden verschiedene Schilderungen der Ereignisse vom 1. April 1933 durch jüdische Zeitzeugen hinzugezogen, die mit ihren Darstellungen hier Angesprochenes erhärten können. Dabei sind v.a. die von Margarete Limberg und Hubert Rübsaat herausgegebenen Selbstzeugnisse aus dem jüdischen Alltag genutzt worden. Für den nötigen wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund der deutschen Juden kurz vor und nach dem April-Boykott stützen sich diesbezügliche Kapitel u.a. auf die Darlegungen Günter Plums, Heinrich Walles und Avraham Barkais.
I Der antijüdische Boykott vom 01. April 1933
Um die Situation, der sich Richard Stern am 1. April 1933 gegenübersah, angemessen bewerten zu können, müssen zunächst die antijüdischen Boykottmaßnahmen in der Zeit zwischen dem 30. Januar und dem 1. April 1933 dargestellt werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die „rechtliche Verschiebung“ zu legen, d.h. auf das Herstellen einer „legalen“ Grundlage für den April-Boykott[2] seitens der Nationalsozialisten, indem sie sich als eigentlich Agierende hinter dem Schleier des gezwungenermaßen Reagierenden verbargen. Der Aspekt der „Legitimierung“ ist deshalb zu erhellen, da daran ersichtlich wird, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dem im jüdischen und mithin in Richard Sterns Selbstverständnis eine Schlüsselrolle zukommt, nach außen hin auch weiterhin noch Bestand hatte.
I.1 Die antijüdische Boykottbewegung vor dem 01. April 1933
Antijüdische Boykottbewegungen gab es schon vor der NS-Machtübernahme; sie wurden in der 2. Hälfte der 1920er Jahre ausgeweitet. Indes verschärften sich diese nach der Installierung der Hitler-Regierung und manifestierten sich in spontanen Aktionen von SA-Angehörigen in einigen Gegenden des Reiches. Dabei ist hervorzuheben, dass die jüdischen Handels- und Gewerbetreibenden bis zum 30. Januar 1933 in Boykottfällen sowohl Verwaltung als auch Justiz (wenn auch oft halbherzig) auf ihrer Seite hatten, was sich mit diesem Datum jedoch änderte. Waren die ersten Wochen der neuen Regierung noch begleitet von „lediglich“ einzelnen terroristischen Gewaltakten gegen jüdische Geschäfte, Friedhöfe, Synagogen etc., so kam es sofort nach den Wahlen vom 5. März 1933 zu organisierten reichsweiten Großmaßnahmen wie bspw. vom 8. bis 12. März 1933, wobei Hitlers Aufrufe zur Disziplin vom 10. und 12. März eine gewisse Beruhigung brachten, indes wohl eher die Beschwichtigung konservativer Kritiker intendierten.[3] In Köln – diese Beispiele sind aufgrund ihres Stattfindens im unmittelbaren Wahrnehmungsbereich Richard Sterns sehr bedeutend – wurde am 8. März ein Anschlag auf die Synagoge in der Roonstraße verübt, und einige Tage später drangen SA-Leute dort in den Schlachthof ein, vertrieben die jüdischen Kulturbeamten und zwangen die anwesenden jüdischen Händler zu einer „Spende“ für die NSDAP.
Festzuhalten ist für diese ersten nationalsozialistischen Maßnahmen gegen die Juden nach dem 30. Januar 1933, dass sie willkürlich waren und jedweder rechtlichen Grundlage und Legitimation seitens des Staates entbehrten. Diese Grundlage wurde mit dem 1. April 1933 hergestellt.
I.2 Motivationen und „Legalisierung“ des Boykotts
Die rechtliche Legitimierung des April-Boykotts konnte erreicht werden, als die angesprochenen antisemitischen (und antioppositionellen) Gewalthandlungen der Nationalsozialisten in einer negativen Auslandspresse behandelt und Anzeichen eines internationalen Handelsboykotts gegen des Deutsche Reich sichtbar wurden. Die Regierung Hitler beschloss als „Antwort“ auf diese „jüdische Greuelpropaganda“ am 26. März 1933 für den Samstag, den 1. April, pünktlich um 10 Uhr früh einen reichsweiten Boykott gegen jüdische Geschäfte,[4] der erst mit der „Kapitulation des Auslands“ enden sollte und in der Presse als „aufgezwungene Abwehrmaßnahme der Partei“ angekündigt wurde.[5] Damit war eine Verschiebung von der Unrechtmäßigkeit hin zum Recht des „Angegriffenen“ vollzogen worden. Interessant in diesem Zusammenhang ist v.a. die Reaktion vieler jüdischer Organisationen, wie bspw. des Vorstands der Kölner Synagogengemeinde, der noch am 31. März gegen die ausländische „Greuelpropaganda“ aufrief. Darin zeigen sich zwar einerseits die verzweifelten Versuche, weitere Ausschreitungen und letztendlich den Boykott zu verhindern, doch andererseits sind Anzeichen dafür zu erkennen, der Regierung Hitler „mit tagtäglich größerer Besorgnis“ eine gewisse Rechtmäßigkeit in ihrem Handeln zuzusprechen, indem man die Rabulistik, dass „eine Greuelpropaganda gegen das deutsche Volk und seine Regierung in ausländischen Zeitungen entfesselt wurde,“ aufnahm, weiter trug und unter der übernehmenden Verinnerlichung nationalsozialistischer Termini den Wunsch kundtat, „an dem Aufbau und Aufstieg des Vaterlandes mitzuarbeiten.“[6] Anhand dieser einen Äußerung allein ist nicht nur abzulesen, wie sehr sich von (offizieller) jüdischer Seite darum bemüht wurde, den Boykott als die Maßnahme eines Rechtsstaates zu rechtfertigen, der sich einer Provokation gegenübersah und darauf „lediglich“ antwortete. Es lässt sich auch der Glaube und der Wunsch ersehen, durch Parteinahme daran mitzuwirken.
Der Ablauf des Boykotts ist bekannt: SA-Leute marschierten an jenem Samstag auf und bezogen reichsweit vor jüdischen Geschäften, Warenhäusern, Arztpraxen und Kanzleien Stellung. Die Schaufenster und Türen wurden teils mit dem Davidsstern gekennzeichnet, teil mit Plakaten und Parolen behaftet wie „Kauft nicht bei Juden!“ Kunden, Patienten und Klienten wurden am Betreten der betreffenden Gebäude gehindert, beschimpft und eingeschüchtert. Was die Solidaritätsbeweise seitens der nichtjüdischen Bevölkerung betrifft, so liegen darüber widersprüchliche Informationen vor: Werden diese von einigen Historikern als so bedeutend charakterisiert, dass sie sogar mitverantwortlich für die Einstellung des Boykotts einen Tag später waren,[7] warnen andere vor einer Überbewertung solcher „Widerstände“ mit Verweis auf eine allgemeine Begrüßung wirtschaftlicher Maßnahmen gegen die Juden.[8] Fakt ist, dass der Boykott in der Tat nur von kurzer Dauer war und am 2. April inoffiziell beendet wurde, weil die Notwendigkeit einer „Rücksichtnahme“ auf das Ausland noch bestand und die beginnende wirtschaftliche Erholung, für die auch die Juden unentbehrlich waren, nicht eingebüßt werden sollte.[9]
Von vornherein trug diese Aktion einen völlig anderen Charakter in sich als die Persekutionen der Kommunisten und übrigen Arbeiterorganisationen gleich nach der nationalsozialistischen Machtübernahme. Ging es dort um die Zerschlagung des organisierten Widerstandes, so stellte der Boykott die Einleitung zur Isolierung der jüdischen Bürger dar. Nach Drobisch standen dabei keine wirtschaftlichen Erwägungen im Vordergrund, sondern die Absicht, „brutale Macht zu demonstrieren, die Gegner durch den Straßenterror einzuschüchtern, die eigenen Anhänger zu mobilisieren und zu fanatisieren“ sowie die „pseudorevolutionäre Aktivität der [...] Nazianhänger vom Klassenkampf ab- und auf das jüdische ‚Antisymbol’“ hinzulenken. Er sieht darin eine „große Ablenkungsdemagogie“ und den ersten „Testfall,“ wie fest die Fundamente für weitere schärfere Verfolgungsmaßnahmen gegen die Juden schon waren.[10] Bei Monika Richarz werden die Ursachen für den Boykott ähnlich ebenfalls „weniger wirtschaftlich und außenpolitisch“ begründet, als „daß hier die öffentliche Brandmarkung der Juden vollzogen wurde als erster Schritt zur rassistischen Segregation, zur gesellschaftlichen Ausgrenzung der Juden.“[11] Und als solcherlei wurde er auch von jüdischer Seite her wahrgenommen: Zum ersten Mal empfanden diese in einer gänzlichen Hilflosigkeit ihre diffamierende Recht- und Wehrlosigkeit: offiziell gebrandmarkt, gesellschaftlich und „aus dem nationalen Konsens ausgegliedert.“[12] Ihre staatliche Sicherheit war mit einem Male weggebrochen. Die Maßnahmen gegen sie waren begründet, offiziell von der Regierungspartei angeordnet und durchgeführt worden. Für die deutschen Juden war damit das für sie so immens fundamentale Prinzip des Rechtsstaates gefährdet, unter dessen Schutz sie sich bisher geglaubt haben. Eine weitere Legitimierung dieses Prinzips erwies sich als problematisch, wurde aber heftig betrieben und für viele Juden zum Verhängnis.
[...]
[1] Corbach, Dieter: „Ich kann nicht schweigen!“: Richard Stern, [Spurensuche jüdischen Lebens, 2], Köln 1988, S. 4.
[2] Es sei kurz darauf hingewiesen, dass der in dieser Arbeit verwendete Begriff „Boykott“ nichts mit dem im Ar-beitskampf (auch vor 1933 schon) legalen Boykott zu tun hat, welcher nur dann erlaubt war, wenn er nicht die „Vernichtung“ des Gegners bezweckte. Es liegt auf der Hand, dass der völkische Boykott gegen die Juden eine ganz eigene Qualität besaß; über seine Ziele wird im Folgenden noch zu sprechen sein.
[3] Vgl. Plum, Günter: Wirtschaft und Erwerbsleben, in: Benz, Wolfgang (Hg.): Die Juden in Deutschland 1933-1945. Leben unter nationalsozialistischer Herrschaft, 2. unveränd. Aufl., München 1989, S. 268-313, S. 272-74.
[4] Der Boykott und die Reaktionen auch der jüdischen Anwälte und Ärzte bleiebn in dieser Abhandlung weitest gehend unberücksicht.
[5] Aufruf der nationalsozialistischen Parteileitung in: Corbach, a.a.O., S. 32.
[6] Gemeindeblatt der Synagogengemeinde zu Köln vom 31.3.1933.
[7] Vgl. bspw. Drobisch, Klaus/Goguel, Rudi/Müller, Werner: Juden unterm Hakenkreuz, Frankfurt/Main 1973, S. 86.
[8] Vgl. bspw. Limberg, Margarete & Rübsaat, Hubert (Hg.): Sie durften nicht mehr Deutsche sein. Jüdischer Alltag in Selbstzeugnissen 1933-1938, Frankfurt/Main & New York 1990, S. 26f.
[9] Vgl. Plum, a.a.O., S. 277.
[10] Drobisch, a.a.O., S. 83.
[11] Richarz, Monika (Hg.): Jüdisches Leben in Deutschland, Selbstzeugnisse der Sozialgeschichte 1918-1945, Bd. 3, Stuttgart 1982, S. 41f.
[12] Steinbach, Peter: „Vergangen, zerstört für immer jene Welt.“ Stationen deutsch-jüdischer Beziehungen vom Antisemitismusstreit des 19. Jahrhunderts bis zum Völkermord an den Juden in nationalsozialistischen Vernichtungslagern, in: Deutsche Jüdische Soldaten. Von der Epoche der Emanzipation bis zum Zeitalter der Weltkriege. Eine Ausstellung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Zusammenarbeit mit dem Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam, Potsdam, und dem Cebtrum Judaicum, Berlin, hg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Potsdam, Hamburg, Berlin und Bonn 1996, S. 87-118, S. 101.
- Citation du texte
- Dominik Jesse (Auteur), 2005, Die Selbstbehauptung des Richard Stern am 01. April 1933, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54790
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