Im 11. Jahrhundert wurden von der Kirchenreform drei Ziele angestrebt. Dazu zählten die Bekämpfung der Simonie, die Verringerung der Autorität von Laien im Bereich der Kirche sowie die Behauptung des Zölibats. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass bereits seit dem 10. Jahrhundert der Gedanke der Kirchenfreiheit mit der Abfertigung von Simonie assoziiert wurde. Das Verbrechen, welches im folgenden Text kurz angesprochen wird, hatte als Strafe die Exkommunikation zur Folge.
Diese Idee stammt von Papst Gregor dem Großen, welcher 590 bis 604 im Amt war. Dieser diente einige Jahre später als eines der Vorbilder von Papst Gregor VII., welcher dieselbe Ansicht vertrat. Zu den Eigenschaften der römischen Kirche verfasste er im Jahre 1075 ein Diktat, welches als "Dictatus Papae" bekannt wurde. Dieses bildet ein wichtiges Fundament für die Beziehung zwischen Kirche und Staat, da hier die Meinung von Gregor VII. niedergeschrieben ist. Durch Provokationen vonseiten des Königs kommt es schließlich zum bekannten Investiturstreit, welcher die damalige und heutige Gesellschaft prägt.
Die Forschungslage über das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht ist einheitlich und weist kaum Kontroverse auf. Bischof und Goez untersuchen das Verhältnis, indem sie auf die Zweischwerterlehre verweisen. Laut Hartmann entwickelt sich das zunächst freundschaftliche Verhältnis zu einem Negativen, was von Jedin bestärkt wird. Bagliani und Frank gehen nicht explizit auf die Beziehung der beiden Gewalten ein.
Um das genannte Thema genauer zu untersuchen, wird im Folgenden zunächst auf die Person Gregor VII. eingegangen, um dessen Werdegang besser nachvollziehen zu können. Im Anschluss daran wird der "Dictatus Papae" als Quelle verwendet und in Beziehung zum Verhältnis der beiden Mächte gesetzt. Danach folgt eine Diskussion über die Absichten des Diktats. Daraufhin wird der Verlauf des Investiturstreits umschrieben, damit man nachvollziehen kann, wie sich die Beziehung von Sacerdotium und Imperium entwickelte. Daran knüpft dann der letzte Punkt an, welcher sich ausschließlich mit dem eigentlichen Element, nämlich das Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Macht, beschäftigt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Investiturstreit
2.1 Gregor VII
2.1.1 Zur Person
2.1.2 Der Dictatus Papae
2.2 Entstehung und Verlauf unter Gregor VII. und Heinrich IV
2.3 Das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im 11. Jahrhundert wurden von der Kirchenreform drei Ziele angestrebt. Dazu zählten die Bekämpfung der Simonie, die Verringerung der Autorität von Laien im Bereich der Kirche sowie die Behauptung des Zölibats. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass bereits seit dem 10. Jahrhundert der Gedanke der Kirchenfreiheit mit der Abfertigung von Simonie assoziiert wurde. Das Verbrechen, welches im folgenden Text kurz angesprochen wird, hatte als Strafe die Exkommunikation zur Folge. Diese Idee stammt von Papst Gregor dem Großen, welcher 590-604 im Amt war.1 Dieser diente einige Jahre später als eines der Vorbilder von Papst Gregor VII., welcher dieselbe Ansicht vertrat. Zu den Eigenschaften der römischen Kirche verfasste er im Jahre 1075 ein Diktat, welches als „Dictatus Papae“ bekannt wurde. Dieses bildet ein wichtiges Fundament für die Beziehung zwischen Kirche und Staat, da hier die Meinung von Gregor VII. niedergeschrieben ist. Durch Provokationen von Seiten des Königs kommt es schließlich zum bekannten Investiturstreit, welcher die damalige und heutige Gesellschaft prägt.
Die Forschungslage über das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht ist einheitlich und weist kaum Kontroverse auf. Bischof und Goez untersuchen das Verhältnis, indem sie auf die Zweischwerterlehre verweisen. Laut Hartmann entwickelt sich das zunächst freundschaftliche Verhältnis zu einem Negativen, was von Jedin bestärkt wird. Bagliani und Frank gehen nicht explizit auf die Beziehung der beiden Gewalten ein.
Um das genannte Thema genauer zu untersuchen, wird im Folgenden zunächst auf die Person Gregor VII. eingegangen, um dessen Werdegang besser nachvollziehen zu können. Im Anschluss daran wird der „Dictatus Papae“ als Quelle verwendet und in Beziehung zum Verhältnis der beiden Mächte gesetzt. Danach folgt eine Diskussion über die Absichten des Diktats. Daraufhin wird der Verlauf des Investiturstreits umschrieben, damit man nachvollziehen kann, wie sich die Beziehung von Sacerdotium und Imperium entwickelte. Daran knüpft dann der letzte Punkt an, welcher sich ausschließlich mit dem eigentlichen Element, nämlich das Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Macht, beschäftigt.
2. Investiturstreit
2.1 Gregor VII.
2.1.1 Zur Person
Hildebrand wurde wohl vor 1030 geboren, was man aus den Angaben der Autoren folgern kann. Bagliani gibt an, dass er wahrscheinlich vor 1029 auf die Welt kam,2 Goez gibt dagegen um 1015 an.3 Jedin wiederrum legt 1019-1030 als Zeitraum der Geburt fest.4 An den unterschiedlichen Aussagen lässt sich erkennen, dass das genaue Geburtsjahr nicht erforscht ist. Seine Familie soll in dürftigen Verhältnissen in der Toskana, genauer gesagt in Soana, gelebt haben, was nur von Jedin und Bagliani erwähnt wird. Diese nennen auch den Namen seines Vaters, der Bonizo lautete.5
Als kleiner Junge kam Hildebrand nach Rom, wo er von seinem Onkel in einem Marienkloster großgezogen6 und am Lateran gefördert wurde.7 Im Jahre 1047 begleitete er Gregor VI. als dessen Kleriker ins Exil nach Köln. Nach Gregors Tod im selben Jahr, trat er in ein Kloster ein.8 Bei der Frage, wann er dann als Mitarbeiter von Leo IX. nach Rom zurückging, gehen die Meinungen auseinander. Jedin ist der Ansicht, dies sei 1047 oder Anfang des Jahres 1048 geschehen,9 Goez hingegen 1049.10 Sie sind sich aber einig, dass er dort „mit der Verwaltung von S. Paolo fuori le mura betraut“11 wurde. Nach seiner Erhebung zum Archidiakon stieg sein Ansehen deutlich. Goez beschreibt, dass Hildebrand, „als er die Funeralien für Alexander II. leitete, […] von den Anwesenden in tumultuarischen Formen zum neuen Papst erhoben [wurde] (22. April 1073).“12 Ab sofort nannte er sich Gregor VII., wodurch er vor allem an sein Vorbild Gregor VI. erinnert.
2.1.2 Der Dictatus Papae
Der von Gregor VII. niedergeschriebene Dictatus Papae dient, wie schon angesprochen, als „Schlüsseltext für das Verhältnis [zwischen ihm und dem] König- und Kaisertum.13 Dieser besteht aus 27 Sätzen, welche ohne jegliche Systematik die Sonderrechte und Aufgaben der römischen Kirche aufzeigen. Für die Beziehung von Papst- und Kaisertum sind folgende Sätze von besonderer Wichtigkeit. Durch Satz Nummer 22 („Die römische Kirche hat sich niemals geirrt und wird sich nach dem Zeugnis der Schrift auch niemals irren“)14 wird die Unfehlbarkeit der römischen Kirche deutlich. „Seinen Urteilsspruch (sententia) darf niemand nochmals zur Erörterung stellen (retractare), und er allein kann aller Entscheidungen anfechten,“15 wie es in Satz 18 geschrieben steht, bedeutet also, dass „Der Nachfolger Petri […] von niemandem in der Welt gerichtet werden [darf].“16 Der 12. Leitsatz ist auch von großer Bedeutung, denn dem Papst „allein ist es gestattet, Kaiser abzusetzen.“17 Der letzte Satz hebt hervor, dass es dem Papst erlaubt ist, die Untergebenen des Kaisers vom Treueid loszusagen. Der Papst kann also die geltende Weltordnung verändern, was später im Text am Beispiel von Canossa angesprochen wird.
Der Dictatus Papae wurde in Gregors Briefregister zwischen dem 3. Und 4. März 1075 eingereiht,18 was bei den Autoren keine Meinungsverschiedenheiten zustande kommen lässt. Bagliani erwähnt, dass das Dokument aber wahrscheinlich schon zu Beginn seines Pontifikats erstellt wurde. Jedoch werden durch die Absicht bezüglich des Dictatus Papae Kontroverse hervorgerufen. Laut Frank wurde das Diktat des Papstes lange als „Kampfprogramm“19 angesehen. Er zeigt außerdem auf, dass der Altkatholizismus „den Dictatus Papae als kirchlichen Verfassungsbruch“20 wertet. Es könnte aber auch der Fall sein, dass die sogenannte Indexhypothese unterstrichen wird, wenn es sich lediglich um Stichpunkte für eine Materialsammlung handelt.
Goez und Jedin verneinen die These, dass es um eine Machtfrage geht. Nach Jedin soll für Gregor hierbei nur die Reform von Interesse gewesen sein.21 Goez dagegen ist der Meinung, man könne das Ganze als „Gedankensammlung“22 ansehen, welche nicht für die Öffentlichkeit gedacht war und ausschließlich Gregors Gedanken „über die rechte Ordnung in der Welt und in der Kirche“23 beschreibt. Ähnlicher Ansicht dazu ist außerdem Bagliani. Er ist der Überzeugung, „es handle […] sich weder um eine Sammlung von Leitsätzen noch um die Niederschrift eines Pontifikatsprogramms, sondern einfach um den Index einer kleinen Kanonessammlung, die nicht beendet worden oder später verlorengegangen sei.“24
Schließlich erkennt man, dass Gregor ein Vertreter des alten Weltbilds ist. Für ihn stehen also die beiden Gewalten, Sacerdotium sowie Regnum, nicht auf einer Höhe: „das Sacerdotium besaß den höheren Rang, und Gregor tat alles, um es wieder für Gottes Wirken frei zu machen sowie die ihm gebührende Autorität zu sichern,“25 so Jedin. Jeder Christ muss dem Papst gehorsam sein und unter dessen Macht für das Reich Gottes streiten, „nicht nur die seiner oberbischöflichen Gewalt untergebenen Priester und Mönche, sondern auch die weltlichen Herrscher.“26
2.2 Entstehung und Verlauf unter Gregor VII. und Heinrich IV.
Durch Provokation des Königs Heinrich IV., welcher die genannten Ansichten des Papstes mit Füßen trat, kam es zum Investiturstreit. Darunter versteht man die Auseinandersetzung der geistlichen und weltlichen Macht „um die Rechte bei der Einsetzung (Investitur) von Bischöfen, Äbten und anderen Geistlichen in hohe und niedere Kirchenämter.“27 Dieser Konflikt begann unter dem oben schon genauer beschriebenen Gregor VII. und Heinrich IV., über den so gut wie keine Informationen in der behandelten Literatur vorliegen.
1075 erlaubte Heinrich es sich Bischöfe zu erheben, womit er also die Laieninvestitur beanspruchte, wodurch sich eine Kluft zwischen König und Papst öffnete. Das Motiv hierzu lässt sich leicht erschließen. Gregor war ein Sympathisant des sogenannten absolutistischen Papsttums, wonach das Papsttum die „oberste Instanz [war], die alle richten, aber selber von niemandem gerichtet werden könne.“28 Zu einem der Ziele zählte die Vernichtung der Simonie. Hartmann erklärt, dass diese Bezeichnung auf eine Erzählung in der Apostelgeschichte zurückzuführen ist, „in der ein Zauberer namens Simon dem Apostel Petrus viel Geld anbietet, um die Kräfte des Heiligen Geistes zu erlangen.“29 Als Simonist betitelt man also jemanden, der die „Gaben des Heiligen Geistes“30 käuflich beschaffen möchte. Deshalb wollte Gregor, dass Heinrich die Einsetzungen zurücknahm, was dieser jedoch nicht tat. Daraufhin formulierte Gregor im selben Jahr noch eine Mahnung, in der er mit der Absetzung drohte. Dies wiederrum erwiderte der König am 24. Januar 1076 mit einer Aufforderung zur Abdankung, was in der Synode von Worms entschieden wurde. Die Gegenmaßnahme des Papstes bestand dann darin, Heinrich für exkommuniziert zu erklären. Außerdem „entband [er] die königlichen Untertanen vom Treueid und suspendierte alle beteiligten Bischöfe, war aber bereit, deren Suspension aufzuheben, sollten sie dem Papst Gehorsam leisten.“31 Dies hatte zur Folge, dass die meisten Bischöfe sich vom König abwandten. Die Fürstenopposition drohte Heinrich, er werde abgesetzt, wenn er ein Jahr später immer noch von dem Bann belegt sei. Um die Freisprechung zu erlangen, machte er sich auf den Weg nach Italien. Der Papst, welcher zur gleichen Zeit auf der Reise nach Deutschland war, „zog sich beim Herannahen des Königs auf die Festung Canossa bei Mantua zurück.“32 Oben wurde schon kurz erwähnt, dass dieses Ereignis eine Bedeutung für die Weltordnung darstellte. Im Hofe der Burg bettelte Heinrich als Büßer drei Tage am Stück, um die Absolution des Banns zu erzielen. Schließlich ging Gregor dem Willen des Königs nach und wiederrief die Exkommunikation. Nichts desto trotz wurde Herzog Rudolf von Rheinfelden von der deutschen Fürstenopposition zum Gegenkönig auserwählt.33 Vorerst verhielt sich Gregor neutral, indem er den neu Gewählten nicht unterstützte. Im Jahre 1080 wurde der Bann gegenüber Heinrich aber ein zweites Mal ausgesprochen, wodurch sich Gregor mit Rudolf von Schwaben als König einverstanden erklärte. Der Gegenschlag bestand nun darin, dass der Bischof Wibert von Ravenna zum Gegenpapst ernannt wurde, welcher den Namen Clemens III. wählte.34 „1084 – nach der Flucht Gregors ins Exil nach Salerno (bei Neapel) [wurde er] in Rom inthronisiert […] und [krönte] Heinrich zum Kaiser.“35
[...]
1 Wilfried Hartmann: Kirchenreform und Investiturstreit, in: Bernd Moeller u.a. (Hg.): Ökumenische Kirchengeschichte. Von den Anfängen bis zum Mittelalter, Bd. 1, Darmstadt 2006, S. 231.
2 Agostino Paravicini Bagliani: Die römische Kirche 1054-1124. Reform und Erstarken des Papsttums, in: Andre Vauchez (Hg.): Machtfülle des Papsttums (1054-1274), Freiburg i. Br. 1994, S. 46.
3 Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, Darmstadt 2009, S. 57.
4 Hubert Jedin: Der Kampf Gregors VII., in: Hubert Jedin/Karl Baus (Hg.): Handbuch der Kirchengeschichte. Vom kirchlichen Frühmittelalter zur gregorianischen Reform, Bd. 3, Freiburg 1962, S. 423.
5 Ebd., S. 423.
6 Ebd., S. 423.
7 Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 57.
8 Jedin: Der Kampf Gregors, S. 423.
9 Ebd., S. 423.
10 Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 57.
11 Jedin: Der Kampf Gregors, S. 423.
12 Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 57.
13 Ebd., S. 57.
14 Heiko A. Obermann u.a. (Hg.): Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen. Ein Arbeitsbuch, Bd 2: Mittelalter, Neukirchen-Vluyn 2011, S. 90.
15 Ebd., S. 90.
16 Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 58.
17 Obermann: Kirchen- und Theologiegeschichte, S. 89.
18 Bagliani: Die römische Kirche, S. 59.
19 Isnard Wilhelm Frank: Kirchengeschichte des Mittelalters, 2. Auflage, Düsseldorf 2008, S. 87.
20 Ebd., S. 87.
21 Jedin: Der Kampf Gregors, S. 427.
22 Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 58.
23 Ebd., S. 58.
24 Bagliani: Die römische Kirche, S. 59.
25 Jedin: Der Kampf Gregors, S. 424.
26 Ebd., S. 424.
27 Bischof, Franz Xaver: Christliche Gesellschaftsordnung im abendländischen Mittelalter, in: Ders. u. a.: Einführung in die Geschichte des Christentums, Freiburg i. Br. 2012, S.221.
28 Ebd., S. 222.
29 Hartmann: Kirchenreform und Investiturstreit, S. 231.
30 Ebd., S. 231.
31 Ebd., S. 224.
32 Ebd., S. 224.
33 Hartmann: Kirchenreform und Investiturstreit, S. 238.
34 Ebd., S.238.
35 Bischof: Christliche Gesellschaftsordnung, S. 225.
- Arbeit zitieren
- Nina Hans (Autor:in), 2017, Der Investiturstreit. Das Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Macht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/544355
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