Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus nach 1990. Dabei geht es vor allem um das Wiedererstarken des Nationalen, rechten Mob und Pogrome. Zunächst wir der Rechtsextremismus definiert und eine Unterscheidung zwischen rassistischer und rechtsextremer Gewalt gemacht. Weiterhin wird erklärt wie es sich erklären lässt, dass hunderte von Personen gegen Gesetze verstoßen, indem sie andere mit Steinen und Brandbomben bewerfen, und sie sogar versuchen, totzuschlagen. Dabei wird auf den Zusammenhang zwischen Menschenmassen, Gruppen und Gewalt eingegangen. Außerdem werden die wichtigsten historischen Ereignisse nach den 1990er Jahren aufgezeigt und mittels eines Zeitstrahls verbildlicht. Zum Schluss werden Parallelen zur heutigen Zeit gezogen als auch Langzeitfolgen von Rechtsextremismus aufgezeigt.
Nach 1990: Wiedererstarken des Nationalen, rechter Mob und Pogrome
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- Wissenschaftlich gibt es keine einheitliche Definition
- Kann man als Zielsetzungen verstehen, die den Individualismus zugunsten einer völki- schen, kollektivischen, ethnisch homogenen Gemeinschaft in einem starken National- staat aufheben wollen.
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„Unter Rechtsextremismus verstehen wir die Gesamtheit von Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen, organisiert oder nicht, die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Un- gleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklarationen ablehnen, (…) von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen De- mokratie ablehnen. “ (Jaschke, H. 2011, in: Botsch, G., 2012, S.2).
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Rechtsextreme und rassistische Gewalt stehen zwar in Bezug zueinander, sind aber nicht iden- tisch.
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Die Gewaltausbrüche und die Pogrome gegen Geflüchtete, z.B. in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda Anfang der 1990er fanden in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit, da die meisten BeobachterInnen mit derartigen Gewaltexzessen nicht gerechnet hatten und entsprechend überrascht waren.
Wie lässt es sich erklären, dass hunderte von Personen gegen Gesetze verstoßen, ? indem sie andere mit Steinen und Brandbomben bewerfen, und sie sogar versuchen, totzuschlagen?
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- Die Massenmedien und teilweise auch die Wissenschaft identifizieren meistens die sozialstrukturellen Merkmale der TäterInnen, die an den Gewaltakten beteiligten waren.
- Es wird wie bei den Pogromen in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda auf das männliche Geschlecht, den erheblichen Alkoholkonsum oder die rechtsextreme Radikalisierung von “Wendeverlierern” hingewiesen.
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Dabei wird oft übersehen, dass die mehr oder weniger spontan ausbildenden Situa- ! tionen von Massengewalt vielfältige Ähnlichkeiten aufweisen.
Bei einer genaueren Betrachtung der genannten Gewaltereignisse ist rasch zu erken- nen, dass sich die Täter sozialstrukturell zwar unterscheiden, die Formen, wie sich Gewalt entwickelt, aber vergleichbar sind.
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In größeren Menschenansammlungen kann sich eine Eigendynamik entwickeln.
- Kann zu vielfältigen Formen von Übergriffen kommen.
- Einzelne Personen können von der in der Masse entstehenden Dynamik förmlich mitgerissen wurden “rauschartiger Zustand”.
- Expressive Gewalt (entwickelt sich oft eher spontan).
- Es geht bei dieserm Typ von Gewaltanwendung um den eskalierenden Gewaltakt.
Ma ssenansammlungen von Personen führen aber nicht gleich automatisch zu Gewaltexzessen. (Die meisten Rockkonzerte, Demonstrationen oder Volksfeste verlaufen - abgesehen von einzelnen meist isolierten Schlägereien, Übergriffen etc. - gewaltfrei.)
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- Massen seien mit Emotionen wie Angst, Anspannung, Verachtung und Wut aufgeheizt, die sich in Gewaltakten entleeren können.
- Werden diese nicht sofort unterbrochen, scheint in der Masse vieles möglich zu sein, was sonst verboten ist.
- Die Aufhebung der Normalität in der Masse verleitet auch Personen, die normaler- weise nicht zu Gewalt neigen, Steine zu werfen oder zu schlagen.
- Kollektive Gewalthandlungen ereignen sich häufig dann:
- Wenn bei Massenansammlungen ein kleines Zeitfenster vorhanden ist.
- Wenn eine größere Gruppe von Menschen den Eindruck bekommt, dass die staat- lichen Organe Recht und Ordnung nicht durchsetzen können.
- z.B. Rostock-Lichtenhagen: Staud und Radke (2012) bestätigen, dass bei den Ausschreitungen die Polizei von der Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern al- lein gelassen wurde. (Wasserwerfer wurden zu spät versandt, zusätzliche Beamte verweigert, moderne Schutzausrüstung nicht ausgegeben. Es wurden bei dem Einsatz sogar Kräfte abgezogen).
Bei den rassistischen Pogromen gegen Geflüchtete in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda lag die Gemeinsamkeit darin, dass es bei diesen Ereignissen einen Au- genblick gab, bei welchem die Masse der Anwesenden feststellte, dass Gewalttaten nicht unmittelbar verhindert und geahndet werden. (Hängt auch mit Polizeiver- sagen zusammen)
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- Es handelt sich in den meisten Fällen nicht um eine vollkommen anonyme Masse, in der alle Personen einander unbekannt sind. Vielmehr gibt es innerhalb von Massen "soziale Verdichtungen".
- Diese haben bereits vorher existiert.
- Sind für die Stabilisierung der Gewaltanwendung aus der Masse heraus wichtig sind.
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4.2. Rassistische und rechtsextremistische Ausschreitungen und Pogrome
- Zwischen 1991 und 1994 erlebte die Bundesrepublik insgesamt einen Anstieg rassistischer und rechtsextremer Gewalt in einem bis dahin unvorstellbarem Ausmaß.
- So sind die Städte Hoyerswerda, Rostock, Mölln, Solingen bis heute Synonyme für rassistische und rechtsextreme Gewalt nach der Wiedervereinigung.
- Aber nicht nur Migranten wurden Opfer rechtsextremer Gewalt, sondern auch alternative Jugendliche, behinderte Menschen, Obdachlose, Homosexuelle und andere Gruppierungen. Mehr dazu: Todesopfer rechtsextremer und rassis- tischer Gewalt seit 1990.
Hoyerswerda
- Asylsuchende und Vertragsarbeiter wurden nach mehrtägigen Ausschreitungen unter dem Beifall der umstehenden Menge aus ihren Unterkünften vertrieben und mit Brandflaschen und Steinen beworfen.
- An den Übergriffen waren bis zu 500 Menschen beteiligt.
- Neonazis feierten daraufhin "Deutschlands erste ausländerfreie Stadt" seit 1945.
Rostock-Lichtenhagen
- Pogrom
- Etwa hunderte Rechtsextreme und bis zu 3.000 „Schaulustige“ belagerten die Unter- künfte von Asylbewerbern.
- Später setzten sie die Unterkünfte in Brand.
Die Instrumentalisierung der Opfer
- Nach dem Pogrom von Rostock-Lichtenhagen wurden Forderungen nach der Grund- gesetzänderung noch stärker vorgetragen. -> Man führte die rassistische Gewalt auf angeblich zu hohe Asylbewerberzahlen zurück. Dies wurde mit der Warnung vor der »Gefährdung des inneren Friedens« verbunden.
Mölln
- Rechtsextreme verübten einen Brandanschlag auf die Wohnhäuser türkischstämmi- ger Familien. Es starben drei Menschen.
Änderung des Grundrechts auf Asyl
Einige Medien und Parteien führten die verstärkte rechtsextreme Gewalt auf Fehler in der deutschen Flüchtlingspolitik und die ungewohnt hohe Zahl von Asylbewerbern zurück.
- Unter dem Druck des öffentlichen Diskurses verständigten sich Vertreter von Union, SPD und FDP im Dezember 1992 auf eine Neuregelung des Asylrechts.
- Nach dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen gab die SPD nach, die sich davor ge- gen Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen hatte.
- Ziel: Die Verfahren sollten beschleunigt und ein "Asylmissbrauch" verhindert wer- den.
- Bundestag verabschiedete den sogenannten "Asylkompromiss": Eine Grundge- setzänderung, die das Asylgesetz und das Recht auf Asyl in Deutschland stark ein- schränkte.
Solingen
- Drei Tage nach der Änderung des Grundrechts ereignet sich der Brandanschlag auf ein Wohnhaus einer türkischstämmigen Familie Genç.
- Zu diesem Zeitpunkt folgenschwerste rassistische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik.
- Die Opfer des Anschlags waren keine Asylbewerber.
- Fünf Menschen starben und viele weitere Familienmitglieder erlitten zum Teil lebens- gefährliche Verletzungen.
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- Arbeit zitieren
- Stefanie Fritz (Autor:in), 2019, Rassismus und Rechtsextremismus nach 1990. Wiedererstarken des Nationalen, rechter Mob und Pogrome, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/542492
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