Im folgenden Artikel soll untersucht werden, inwieweit in der Zeit des Nationalsozialismus die Kompensationsstützen Staat-Versicherungen-Private eine finanzielle Bewältigung von Naturkatastrophen im Dritten Reich angingen, und ob sie gemeinsam oder einzeln in der Lage waren, oder dies sein wollten, die Schäden nachhaltig zu bezahlen.
Es geht in diesem Artikel nicht darum, finanzielle Aufwendungen für Deichbau, technische Katastrophenabwehr etcetera zu rekonstruieren, sondern lediglich darum, die finanzielle Bewältigung der drei Kompensatoren Staat, Private und Versicherungen in ihrem Zusammenspiel aufzuzeigen. Bestand im Untersuchungszeitraum zwischen diesen Kompensatoren eine Risikopartnerschaft, oder agierten diese unabhängig voneinander, oder gar gegeneinander?
Wenn auch die Geschichte des Versicherungswesens für die Zeit von 1933 bis 1945 schwierig zu rekonstruieren ist, lassen sich doch wesentliche Elemente einer finanziellen Kompensation von Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden, wodurch immer wieder Versicherungsaspekte berührt werden, an Einzelbeispielen aufzeigen.
Inhalt
Einleitung
Die Risikopartnerschaft als Modell für eine finanzielle Kompensation
1) Die Sturmkatastrophe im Januar 1936
2) Die finanzielle Bewältigung von Naturkatastrophen als Beispiel einer geglückten Risikopartnerschaft?
3) Das schwere Hochwasser in Schlesien im Jahr 1938
Zusammenfassung
Bibliographie
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