Bei der Arbeit handelt es sich um eine wissenschaftliche Abhandlung der Artikel 17 und 18 der Richtlinie (EU) 2019/1023. Diese Richtlinie hat ein Verfahren zum Gegenstand, welches es Unternehmen künftig ermöglichen soll, bereits im insolvenzpräventiven Bereich auf bestimmte Sanierungswerkzeuge zurückzugreifen und somit den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung abzuwenden.
Die betreffenden Artikel befassen sich insbesondere mit dem Schutz von Finanzierungsmaßnahmen, die eine Stabilisierung des sanierungsbedürftigen Unternehmensträgers beabsichtigen. Maßgeblich hierfür ist, inwiefern derartige Maßnahmen Ansprüchen der Insolvenzanfechtung gem. §§129 ff. InsO unterliegen.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik und einer Darstellung sowie Erläuterung der Artikel 17 und 18. Daraufhin werden vorhandene Parallelerscheinungen im geltenden Recht aufgezeigt und schließlich realistische Umsetzungsoptionen diskutiert.
Gliederung
Literaturverzeichnis
A. Einführung: Die Restrukturierungsrichtlinie
I. Allgemeines zur Richtlinie (EU) 2019/1023
II. Vorhandene Regelungen in der InsO
1. Das Insolvenzplanverfahren
2. Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
a) Eigenverwaltung
b) Schutzschirmverfahren
3. Das Verhältnis der Restrukturierung zur InsO
B. Beschränkung der Insolvenzanfechtung in der Folgeinsolvenz: Schutz der Sanierungsfinanzierung und sonstiger „Transaktionen“
I. Problemstellung
II. Allgemeines zur Insolvenzanfechtung
III. Die Vorgaben der Restrukturierungsrichtlinie
1. Art. 17 und Art. 18 Restrukturierungsrichtlinie
2. Erläuterung der Regelungen
IV. Parallelerscheinungen im geltenden Recht
1. Insolvenzanfechtung von Handlungen des Insolvenzverwalters
a) Insolvenzanfechtung in der Folgeinsolvenz von Handlungen des ersten Insolvenzverwalters
b) Insolvenzanfechtung in der Folgeinsolvenz von Handlungen des eigenverwaltenden Schuldners
c) Insolvenzanfechtung von Handlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
2. Insolvenzanfechtung in der Folgeinsolvenz bezüglich des Insolvenzplans
a) Insolvenzanfechtung von Planumsetzungsmaßnahmen
b) Insolvenzanfechtung von Planregelungen
3. Insolvenzanfechtung eines ausländischen Sanierungsplans in der Folgeinsolvenz
4. Insolvenzanfechtung nach Scheitern einer außergerichtlichen Restrukturierung
V. Vergleich mit den vorhandenen Regelungen
1. Vergleich mit der Insolvenzanfechtung von Handlungen des Insolvenzverwalters
2. Vergleich mit der Insolvenzanfechtung von Planregelungen und Planumsetzungsmaßnahmen
3. Vergleich mit der Insolvenzanfechtung eines ausländischen Sanierungsverfahrens
4. Vergleich mit der Insolvenzanfechtung nach gescheitertem außergerichtlichem Sanierungsverfahren
C. Fazit: Auswirkungen der Richtlinie (EU) 2019/1023 auf das bisherige Recht
I. Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung in der Folgeinsolvenz
1. Die Auswirkungen im Einzelnen
2. Gemeinsame Auswirkungen
II. Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 im Allgemeinen
- Citar trabajo
- Thies Lennart Mirbach (Autor), 2020, Beschränkung der Insolvenzanfechtung in der Folgeinsolvenz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/541319
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