Den Ereignissen des Hoftags in Besançon schenkten deutsche Historiker bereits in der älteren Geschichtsforschung ihr besonderes Interesse. Hier kommt der Konflikt zwischen Papst und Kaiser, der sich bereits in den Jahren vor 1157, u. a. in Sutri 1155, herauskristallisiert hat, offen zum Ausbruch. Dieses angespannte Verhältnis entstand durch die unterschiedliche Auffassung beider von der Legitimation weltlicher und geistlicher Macht. Dabei ist umstritten, wie das Verhalten der Handlungsträger auf dem Reichstag 1157 in Burgund zu bewerten ist. In der älteren deutschen Forschung nahm man zunächst an, Papst Hadrian IV. habe mit seinem den Streit auf dem Reichstag auslösenden Brief an den Kaiser die Freilassung des Bischofs Eskils von Lund erreichen wollen. Dem entgegen stellt H. Schrörs die Beanstandung der Gefangennahme Eskils von Lund nur als vordergründigen Zweck des Briefes dar. E. Otto folgt diesem, indem er in dem Brief ebenfalls einen Vorwand des Papstes zu erkennen glaubt. Er geht davon aus, der Papst habe in dem Brief den Kaiser zurechtweisen und zu einem Zusammenwirken mit der Kirche ermahnen wollen. Spätere Historiker, v. a. W. Heinemeyer, vertiefen diese Thesen.
Die folgende Arbeit wird die Handlungsweise der politischen Akteure auf dem Hoftag von Besançon darstellen. Es soll besonders der Frage nachgegangen werden, inwieweit der Streit vom Papst provoziert wurde, um seinen Machtanspruch geltend zu machen. Dabei wird untersucht werden, ob der Dolmetscher Rainald von Dassel durch seine bewusst scharfe Übersetzung den Streit auslöste und welche Rolle das Verhalten der Legaten dabei spielte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Die Quellen und ihre Besonderheiten
2.2 Ursachen des Streites
2.2.1 Die päpstliche Gesandtschaft
2.2.2 Der Brief des Papstes
2.2.3 Die Bedeutung des Wortes beneficium
2.2.4 Sutri als Interpretationsansatz für beneficium
2.3 Die Reaktionen auf den Brief
2.4 Das Einlenken des Papstes
3. Zusammenfassung
I Quellen- und Literaturverzeichnis
I.1. Quellenverzeichnis
I. 2 Literaturverzeichnis
I. 3 Hilfsmittel und Nachschlagewerke
1. Einleitung
Den Ereignissen des Hoftags in Besançon schenkten deutsche Historiker bereits in der älteren Geschichtsforschung ihr besonderes Interesse. Hier kommt der Konflikt zwischen Papst und Kaiser, der sich bereits in den Jahren vor 1157, u. a. in Sutri 1155, herauskristallisiert hat, offen zum Ausbruch.[1]. Dieses angespannte Verhältnis entstand durch die unterschiedliche Auffassung beider von der Legitimation weltlicher und geistlicher Macht. Dabei ist umstritten, wie das Verhalten der Handlungsträger auf dem Reichstag 1157 in Burgund zu bewerten ist. In der älteren deutschen Forschung nahm man zunächst an, Papst Hadrian IV. habe mit seinem den Streit auf dem Reichstag auslösenden Brief an den Kaiser die Freilassung des Bischofs Eskils von Lund erreichen wollen. Dem entgegen stellt H. Schrörs die Beanstandung der Gefangennahme Eskils von Lund nur als vordergründigen Zweck des Briefes dar[2]. E. Otto folgt diesem, indem er in dem Brief ebenfalls einen Vorwand des Papstes zu erkennen glaubt[3]. Er geht davon aus, der Papst habe in dem Brief den Kaiser zurechtweisen und zu einem Zusammenwirken mit der Kirche ermahnen wollen. Spätere Historiker, v. a. W. Heinemeyer, vertiefen diese Thesen.
Die folgende Arbeit wird die Handlungsweise der politischen Akteure auf dem Hoftag von Besançon darstellen. Es soll besonders der Frage nachgegangen werden, inwieweit der Streit vom Papst provoziert wurde, um seinen Machtanspruch geltend zu machen. Dabei wird untersucht werden, ob der Dolmetscher Rainald von Dassel durch seine bewusst scharfe Übersetzung den Streit auslöste und welche Rolle das Verhalten der Legaten dabei spielte.
2. Hauptteil
2.1 Die Quellen und ihre Besonderheiten
Zur Untersuchung der Hintergründe und Ursachen des Streites kann auf gut überlieferte Quellen zurückgegriffen werden. Zum einen sind Urkunden des Reichstages erhalten, so dass sie in den Quelleneditionen der Regesta Imperii und in der Monumenta Germaniae Historica zu finden sind. Zum anderen berichtet der Hofhistoriker Rahewin von den Ereignissen des Reichstages. So können seine Schilderungen mit den Schreiben des Papstes und des Kaisers verglichen werden. In den Gesta Frederici III schreibt Rahewin, wie der Kaiser sich Mitte Oktober nach Burgund begab, um dort einen Reichstag abzuhalten. Zur Steigerung seiner Glaubwürdigkeit und der Authentizität seines Berichtes fügt er Textdokumente ein. Mit Hilfe dieser schildert er den Reichstag, zu welchem Vertreter der Römer, Apulier, Tuscer, Venetaner, Italiker, Franzosen, Engländer und Spanier angereist waren. Rahewins Anliegen ist es, dieses bedeutende Geschehen festzuhalten. Vor seiner Schilderung der Angelegenheiten Burgunds berichtet Rahewin von den päpstlichen Gesandten und dem von ihnen überbrachten Brief. In diesem fordert der Papst den Kaiser auf, für die Interessen der Kirche einzutreten und den Bischof Eskil von Lund aus der Gefangenschaft zu entlassen. Bei dem Geschehen um den Brief handelt es sich um das wichtigste Ereignis des Reichstages. Zur Darstellung des Streites fügt Rahewin den Brief Hadrians IV an Friedrich vom 20. September 1157 ein, außerdem das wahrscheinlich noch im Oktober erstellte Rundschreiben des Kaisers an die deutschen Fürsten, in welchem er sie über die Vorfälle in Besançon unterrichtet. Zusätzlich eingebaut ist ein weiterer Brief des Papstes, verfasst Ende 1157, in welchem er versucht, die deutschen Bischöfe in dem Streit auf seine Seite zu ziehen. Weiterhin sind die gemeinsame Antwort der Bischöfe und der Entschuldigungsbrief Hadrians, durch welchen der Streit beendet wurde, in der Chronik enthalten. Die Bedeutung des Streites betont Rahewin, indem er seiner Schilderung voranstellt:
“Prolixitatem huius narrationis non causabitur, qui materie pondus ac temporis, quo hec tempestas protracta est et protrahitur, diuturnitatem diligenter consideraverit.”[4]
2.2. Ursachen des Streites
2.2.1 Die päpstliche Gesandtschaft
Den Brief des Papstes an Kaiser Barbarossa überbrachten die beiden päpstlichen Legaten Roland, Kardinalpriester von St. Markus und Kanzler der römischen Kirche sowie Bernhard, Kardinalpriester von St. Klemens. Rahewin berichtet, dass sie mit Ehren vom Kaiser, wie es sich gebührte, empfangen wurden. Ihre Antrittsaudienz findet in einem kleinen Kreis statt. Der Kaiser wird von den Legaten begrüßt mit den Worten:
„Salutat vos beatissimus pater noster papa Adrianus et universitas cardinalium sancte Romane ecclesie, illi ut pater, illi fratres.“[5]
Er wird von ihnen als Sohn des Papstes und Bruder der Kardinäle angesprochen. Damit wäre der Kaiser dem Papst untergeordnet. Zwar war es gewöhnlich, dass der Papst als der „geistliche Vater aller Kleriker und Laien angesehen“[6] wurde, jedoch war es neu, dass als weiterer Absender das Kardinalskollegium hervortrat. Diese Form der Anrede bezeichnet Rahewin als „notabile“[7]. Jedoch folgten auf die Begrüßungsworte keine Reaktionen von Seiten der umstehenden Fürsten und des Kaisers. Denn Barbarossa war als deutscher König gleichzeitig Mitglied des Domkapitels und „bezeichnete sich selbst als frater seiner Mitkanoniker“[8]. Allerdings standen Reichsfürsten in der Zeit Friedrichs I. mit Kardinälen auf einer Ebene. Aber mit dem Eintritt des Kaisers in die kirchliche Hierarchie musste selbiger gleichzeitig eine Rangminderung hinnehmen[9]. Die Anrede entsprach dem neuen Selbstbewusstsein des Kardinalskollegs, wirkte sich aber nachteilig auf das Ansehen des Kaisers aus. Der Kaiser war sich somit der Tragweite jener Neuerung bewusst. Er ging jedoch nicht auf sie ein, sondern „überhört(e)“[10] sie gewissermaßen. Die Vorgänge der Antrittsaudienz werden einzig in dem Bericht Rahewins geschildert. Dabei verbürgt er sich für die Richtigkeit lediglich mit einem „fuisse dicitur“[11]. Er scheint also nicht selbst anwesend gewesen zu sein. Jedoch gibt es nach W. Heinemeyer keinen Grund, an dem Wahrheitsgehalt seiner Darstellung zu zweifeln[12]. Die ungewöhnliche Begrüßungsformel erzeugte zwar keinen Protest, beeinflusste aber mit großer Wahrscheinlichkeit wenigstens zum Teil die Atmosphäre des folgenden Tages. Für die bereits vor Besançon getrübte Beziehung zwischen Kaiser und Papst spricht die „unwahre Angabe über den Inhalt ihrer Mission“[13], welche die Legaten vortrugen. Angeblich waren sie gekommen, um die Ehre des Reiches (honor imperii) zu stärken, was sich jedoch als falsch herausstellte[14]. Von Hadrian werden die Gesandten in dem Brief als „dilectos scilicet filios nostros“[15], und als „viros utique religione, prudentia et honestate“[16] vorgestellt. Rahewin dagegen beschreibt sie als „ambo divitiis, maturtate et gravitate insignes“[17]. Seine Charakterisierung erfolgt ohne unmittelbare Wertung. Diese fließt später ein. Als im Juni 1158 zwei päpstliche Legaten den Entschuldigungsbrief des Papstes überbringen, werden sie vom Papst weniger herzlich empfohlen. Rahewin hingegen betont die Klugheit und weltliche Gewandtheit der späteren Legaten und stellt so einen Gegensatz zu der früheren Gesandtschaft dar[18]. Er zeigt damit, dass das undiplomatische Verhalten der päpstlichen Legaten eine Rolle bei dem Streit von Besançon spielte, auch wenn er den Gesandten nicht ausdrücklich eine Schuld zuweist.
2.2.2 Der Brief des Papstes
Einen Tag nach dem Empfang der Legaten wurde in einer großen Versammlung unter der Anwesenheit verschiedener Fürsten der Brief Hadrians vom 20. September vorgetragen. Rahewin unterbricht hier seinen Bericht. Er fügt den Wortlaut des Briefes ein, um den Grad der Objektivität zu erhöhen. Bei dem Schreiben des Papstes handelt es sich um eine Kredenz. Diese enthält Angaben über den Zweck der Gesandtschaft, die Vorstellung der Gesandten sowie die seit Ludwig dem Frommen übliche Fides-Klausel. Letztere steht in diesem Brief erst am Ende und ersucht den Adressaten, den Überbringern des Briefes Glauben zu schenken. Die Erörterung über die Festhaltung des Bischofs Eskil von Lund bildet den Hauptteil des Briefes. Der Papst fordert den Kaiser auf, für dessen Freilassung einzutreten. Diese briefliche Mitteilung bildet somit den „ausgesprochene(n) Hauptzweck der Gesandtschaft“[19]. Dass der Kaiser sich trotz eines vorausgegangenen päpstlichen Schreibens untätig verhalten hatte, kennzeichnet die getrübte Beziehung zwischen dem Hof und der Kurie. Gleich im ersten Satz, nach der Begrüßung wird gegen den Kaiser der Vorwurf erhoben, ein Verbrechen ungesühnt zu lassen. Dieser Vorwurf wird verschärft, indem der Papst darlegt, dass ein solches Verbrechen in Deutschland bisher nicht geschehen sei. Dies bedeutet, dass der Kaiser seiner Aufgabe, das Recht zu schützen, nicht nachkommt. Der Ton des Briefes ist ungewöhnlich übellaunig. Dem Kaiser wird vorgehalten, dass selbiger Würden und Ehren durch die Kirche erhalten hätte. Der Papst erklärt weiterhin, dass es ihn nicht gereuen würde, wenn der Kaiser noch mehr beneficia aus der Hand der Kirche empfinge. Rahewin setzt daraufhin seinen Bericht fort. Nach seiner Schilderung wurde der Unwille der Fürsten bereits durch die scharfen Formulierungen zu Beginn des Briefes hervorgerufen. Die Vorwürfe, welche der Papst dem Kaiser in dem Brief hielt, überschritten das gewohnte Maß deutlich. Der „Anlass zu künftigem Übel“[20] schien daher schon am Anfang des Briefes gegeben zu sein. Aber schließlich entfachte die Übersetzung des mehrdeutigen Wortes beneficium als Lehen einen Sturm der Entrüstung unter den Fürsten und dem Kaiser. Rahewin führt die Reaktion darauf zurück, dass unter den Fürsten bekannt war, wie einige Römer behaupteten, der Kaiser habe die Krone durch päpstliche Schenkung erhalten.[21] Diese Vorstellung stand im Gegensatz zu der des Kaisers und der Fürsten. Hinzu kam nach Rahewin die Erinnerung an ein Gemälde in Rom. Heinemeyer nimmt an, dass Rainald von Dassel nach seiner Übersetzung auf dieses verwies[22]. Auf diesem Bild wurde die Kaiserkrönung durch den Papst derart dargestellt, dass der Betrachter dem Gemälde entnehmen musste, die Krone sei als Lehen empfangen worden. Deshalb zweifelten die Umstehenden nicht an der Übersetzung Rainalds. Als ein Legat in dem Tumult äußerte:
[...]
[1] Vgl. Miethke, S. 24.
[2] Vgl. Schrörs, S.53ff.
[3] Vgl. Otto, S. 35.
[4] Gesta Frederici III, 10 (25f.).
[5] Gesta Frederici III, 10 (7-9).
[6] Heinemeyer, S.170.
[7] Gesta Frederici III, 10 (6).
[8] Heinemeyer, S. 170.
[9] Vgl. Ebd., S.171.
[10] A. a. O.
[11] Gesta Frederici III, 10 (7).
[12] Vgl. Heinemeyer S.174.
[13] R. Jordan, S.39.
[14] Vgl. Gesta Frederici III, 13 (22).
[15] MGH Constt. Nr. 164.
[16] A. a. O.
[17] Gesta Frederici III, 10 (30).
[18] Ebd., 25 (9-13).
[19] Heinemeyer, S. 176.
[20] Ebd., S.176.
[21] Gesta Frederici III, 11.
[22] Heinemeyer, S.180.
- Quote paper
- Katharina Frauenlob (Author), 2005, Der Streit zwischen Kaiser und Papst auf dem Reichstag in Besançon 1157, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54107
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