Ein wesentliches Merkmal der Christenheit ist seit jeher die Eucharestiefeier. Als von Jesus eingesetzte Mahlfeier lebt sie als Sakrament in der katholischen Kirche weiter und ist untrennbar mit ihr verbunden. Daher verdient sie es zurecht, mit der größtmöglichen Sorgfalt behandelt zu werden, um all diejenigen, die sich unter ihr auf der ganzen Welt vereinen, zur Anteilnahme an Christi Leib und Blut zu führen. [...]
Gliederung
A. Die Instruktion »Redemptions Sacramentum«
B. Zum Verhältnis von Priester und Gemeinde
1. Texte außerhalb von »Redemptions Sacramentum«
2. Die Aussagen der Instruktion
3. „Zelebrierende Gemeinde“ vs. „Feiernde Gemeinde“? —Die Aussagen von RS 42
a) Die Konzelebration des Priesters mit der Gemeinde
b) »Feiernde Gemeinde« vs. »Zelebrierende Gemeinde«?
4. Zusammenfassung zum Verhältnis Priester und Gemeinde
a) Die Gläubigen/die Gemeinde
b) DerPriester
c) Probleme
C. „...die unter dem Bischof oder einem von ihm Beauftragten stattfindet.“
Die Vorsteher der Eucharistie
D. Von der Theorie zur Praxis
E. Literaturverzeichnis
Anhang
A. Die Instruktion »Redemptionis Sacramentum«
Ein wesentliches Merkmal der Christenheit ist seit jeher die Eucharistiefeier. Als von Jesus eingesetzte Mahlfeier1 lebt sie als Sakrament in der katholischen Kirche weiter und ist untrennbar mit ihr verbunden. Daher verdient sie es zu Recht, mit der größtmöglichen Sorgfalt behandelt zu werden, um all diejenigen, die sich unter ihr auf der ganzen Welt vereinen, zur Anteilnahme an Christi Leib und Blut zu führen. Dementsprechend legte das II. Vatikanische Konzil in der Liturgiekonstitution fest:
„So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, dass die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewusst, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei“2.
Der Tenor des Konzils war also eindeutig, die Eucharistiefeier und die Liturgie allgemein als eine Feier des Volkes Gottes, gleichsam als „Höhepunkt des Tun der Kirche“3 zu betrachten.
Natürlich ist im Laufe der Zeit eine Änderung dieser Sichtweise notwendig geworden -Verständnisfragen sind neu festzulegen und evtl, auch neue Richtlinien, wie die Diskussion um eine gemeinsame ökumenische Eucharistiefeier zeigt. So gab Papst Johannes Paul II. am 17.04.2003 die Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ heraus, mit dem Ziel, das „Staunen über die Eucharistie neu zu wecken“4 In diesem Schreiben kündigt er bereits an, dass er „die zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie beauftragt, ein eigenes Dokument - auch mit Hinweisen rechtlicher Natur - zu diesem Thema von so großer Bedeutung vorzubereiten“, denn „niemand darf das Mysterium unterbewerten, das unseren Händen anvertraut wurde: Es ist zu groß, als dass sich irgendjemand erlauben könnte, nach persönlichem Gutdünken damit umzugehen, ohne seinen sakralen Charakter und seine universale Dimension zu achten.“5 Dieses Dokument wurde am 25.03.2004 als Instruktion »Redemptions Sacramen- tum« veröffentlicht. Diese Verlautbarung war schon im Vorfeld mit Spannung erwartet worden und vereinzelte Gerüchte tauchten auf, die prophezeiten, dass durch dieses Schreiben die Mitwirkung der sog. Laien6 an der Feier der Eucharistie drastisch eingeschränkt werde. Die Rolle des Vorstehers werde wieder stark hervorgehoben, die Gottesdienstbesucher, die ja doch auch Träger der Eucharistiefeier seien, sollten wieder in den Stand der „Nur-Hörer“ gesetzt werden.
Die Aufgabe dieser Arbeit soll es nun sein, die Aussagen der Instruktion zu den Trägern und Vorstehern der Eucharistiefeier herauszufiltern und kritisch zu betrachten. Bringt die Instruktion neue Aussagen, die gar in Widerspruch zu wesentlichen Texten der Vergangenheit stehen, oder wiederholt sie lediglich bereits Bekanntes? Und auch der pastorale Gesichtspunkt soll nicht aus dem Blickfeld geraten. Welche Probleme ergeben sich als Konsequenzen dieser Aussagen in der Praxis?
B. Zum Verhältnis von Priester und Gemeinde 1. Texte außerhalb von »Redemptions Sacramentum«
Seit dem Trienter Konzil gab es in der Sichtweise des Verhältnisses von Priester und Gemeinde einschneidende Veränderungen. Die tridentinische Liturgiereform war keine Reform, die speziell für das Volk gedacht war. Deutlich wird das z.B. in Kap. 8 der 22. Sitzung, wo es heißt:
„Auch wenn die Messe einen großen Bildungswert für das gläubige Volk besitzt, so schien es den Vätern doch nicht nützlich zu sein, dass sie allerorten in der Volkssprache gefeiert werde.“7
Und auch wenn im fortlaufenden Text die Erklärung der Mysterien gefordert wird, so kann man doch davon ausgehen, dass dies weitgehend unterlassen wurde und die Liturgie für das Volk ein unverständliches Mysterium blieb8. Und auch der Kan. 8 des Kap. 9 ist eher gegen die Teilnahme der Gemeinde gerichtet, denn dort steht:
„Wer sagt, die Messen, in denen allein der Priester sakramental kommuniziert, seien unerlaubt und deshalb abzuschaffen: der sei mit dem Anathema belegt“9
Ganz anders ging das II. Vatikanische Konzil mit diesem Thema um. Es rückte alle Gläubigen - nicht den Priester allein - in den Mittelpunkt des liturgischen Geschehens und richtete das Verhältnis von Priester und Gemeinde in der Liturgie neu aus, indem es den Seelsorgern auftrug, auf eine „bewusste, tätige und geistlich gewinnbringende Teilnahme aller Gläubigen“ zu achten. Damit vollzog das Konzil einen wichtigen Umschwung in der Liturgiegeschichte.
„In dem Wort von der tätigen Teilnahme aller Gläubigen am Gottesdienst fand das Anliegen seinen programmatischen Ausdruck. Das Konzil ging davon aus, dass diese tätige Teilnahme vom Wesen der Liturgie selbst gefordert und deshalb bei der von ihm initiierten allgemeinen Erneuerung der Liturgie durchgängig zu beachten sei. Riten und Texte sollten dabei nicht zuletzt so geordnet werden, dass das ganze Volk Gottes ,in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann’ (SC21)“10
2. Die Aussagen der Instruktion
Die Aussagen über die Teilnahme der der Gläubigen an der Eucharistie finden sich in der Instruktion in Kapitel II, das entsprechend überschrieben ist: „Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie.“ Auf den ersten Blick entspricht die Auffassung der Instruktion der des Konzils, gibt jedoch einschränkende Regelungen vor, wenn z.B. ausgesagt wird:
„Obwohl die Feier der Liturgie zweifellos das Kennzeichen der tätigen Teilnahme aller Christgläubigen hat, folgt daraus jedoch nicht, dass alle über die Gesten und Körperhaltungen hinaus gleichsam aus Notwendigkeit tatsächlich etwas tun müssten, so als ob jeder zwingend irgendeine besondere liturgische Aufgabe verrichten müsste. In der katechetischen Ausbildung ist gewissenhaft dafür zu sorgen, dass oberflächliche Auffassungen und Gewohnheiten korrigiert werden, die sich in den letzten Jahren mancherorts eingeschlichen haben, und dass bei allen Christgläubigen immer wieder neu der Sinn für das echte Staunen vor der Größe jenes Glaubensmysterium geweckt wird, das die Eucharistie ist, in deren Feier die Kirche immerfort ,von der alten in die neue Wirklichkeit’ übergeht.“11
Damit stellt sich durchaus die Frage, ob die tätige Teilnahme nicht doch wieder einer Ordnung unterworfen wird, in deren Mittelpunkt der hauptamtliche Seelsorger steht, derja für die katechetische Ausbildung der Gemeinde zuständig ist. Besonders Nr. 42 der Instruktion muss im Folgenden besonders betrachtet werden, denn sie bringt Wesentliches über das Verhältnis von Priester und Gemeinde zum Ausdruck. Anhand dieser Aussagen soll dieses Verhältnis genauer analysiert werden.
3. „Zelebrierende Gemeinde“ vs. „Feiernde Gemeinde“? — Die Aussagen von RS 42
In der deutschen Übersetzung des Textes findet sich folgender Wortlaut:
„Man muss verstehen, dass die Kirche nicht aus menschlichem Willen zusammenkommt, sondern von Gott im Heiligen Geist zusammengerufen wird und im Glauben auf eine ungeschuldete Berufung antwortet (ekklesia ist nämlich eng verbunden mit klesis - Berufung). Das eucharistische Opfer darf ferner nicht als «Konze- lebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden. Im Gegenteil, die von den Priestern gefeierte Eucharistie ist eine Gabe, «die auf radikale Weise die Vollmacht der Gemeinde überragt. [...] Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, bedarf unbedingt eines geweihten Priesters, der ihr vorsteht, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Die Gemeinde kann sich aber nicht selbst einen geweihten Amtsträger geben». Es bedarf dringend des gemeinsamen Willens, dass in dieser Sache jede Zweideutigkeit vermieden und für die Schwierigkeiten der letzten Jahre eine Abhilfe geschaffen wird. Daher sollen Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» - oder in anderen modernen Sprachen «celebrating assembly», «asamblea celebrante», «assemblée célébrante», «assemblea celebrante» - und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.“
Besonders zu beachten sind dabei die unterstrichenen Abschnitte, in denen es zum einen um das Verständnis des Konzelebrationsbegriffs, zum anderen um die feiernde Gemeinde geht.
a) Die Konzelebration des Priesters mit der Gemeinde
Wenn nun in RS die Vorstellung von der Konzelebration des Priesters mit der Gemeinde verneint wird, dann stellt sich zuerst die Frage, welche Sicht von Konzelebration die Instruktion vertritt. Eine entsprechende terminologische Klärung von Konzelebration nimmt Hans Bernhard Meyer vor. Zunächst schreibt er jedoch über die aktive Teilnahme aller Gläubigen:
„Das Prinzip der aktiven Mitfeier (actuosa, piena et conscia participado) aller, entsprechend der hierarchischen Ordnung der Gemeinde und der aus ihr folgenden Rollenverteilung, ist für alle liturgischen Feiern konstitutiv, so auch für die Eucharistie. Man kann - im weitesten Sinne des Wortes - von einer Konzelebration aller Teilnehmer sprechen. Das Recht und die Pflicht zu solcher Mitfeier gründen in Taufe und Firmung. Sie werden weiter spezifiziert durch die dauernde Weihe oder zeitweilige Beauftragung zu bestimmten Ämtern und Diensten, bedeuten aber auch, dass alle, nicht nur jene, die ein Amt haben oder einen besonderen Dienst ausüben, berechtigt und verpflichtet sind, ihren Teil zu einer Feier beizutragen (vgl. AEM 1-5).
[...]
1 Vgl. dazu SC 47: „Unser Erlöser hat beim Letzten Abendmahl in der Nacht, da er überliefert wurde, das eucharistische Opfer seines Leibes und Blutes eingesetzt, um dadurch das Opfer des Kreuzes durch die Zeiten hindurch bis zu seiner Wiederkunft fortdauern zu lassen und so der Kirche, seiner geliebten Braut, eine Gedächtnisfeier seines Todes und seiner Auferstehung anzuvertrauen: das Sakrament huldvollen Erbarmens, das Zeichen der Einheit, das Band der Liebe, das Ostermahl, in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird.“
2 SC48.
3 SC10.
4 Ecclesia de Eucharistia 6.
5 Ecclesia de Eucharistia 52.
6 Hier und im folgenden soll der Begriff »Laie« immer im Sinne des c. 207 §1 CIC gebraucht werden: „Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden; die übrigen dagegen heißen Laien.“
7 DH 1749.
8 Vgl.Adam, S. 39.
9 DH 1758,vgl. dazu DH 1747.
10 Haunerland, S. 185.
11 RS 40.
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.