Die soziale Arbeit, ihre Theorien und Methoden sowie deren Ausrichtung und berufliches Selbstverständnis waren - und sind - aufs Engste verknüpft mit gesellschaftlichen Entwicklungen und den sich aus gesellschaftlichen Veränderungsprozessen ergebenden Anforderungen. Da sich soziale Arbeit an die Individuen in einer Gesellschaft mit deren charakterisierenden Merkmalen wendet, mag diese Feststellung zunächst als selbstverständlich erscheinen. Eine genauere Betrachtung der Umstände, unter denen soziale Arbeit entsteht und sich entwickelt ist jedoch unerlässlich, schon allein weil eine exakte Standortbestimmung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld die Kenntnis über dessen Ursprünge im Kontext der jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten voraussetzt. Wesentlich für die Theorie und Praxis in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld sind diese Umstände aber v.a. auch deshalb, weil die Analyse der historischen und gesellschaftlichen Hintergründe wichtige Erkenntnisse über die vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Fragestellungen der sozialen Arbeit vermitteln - und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Perspektiven für diese ermöglichen können.
Wenngleich zunächst allgemein definierend festgestellt werden kann, dass es sich bei der SPFH um eine an Familien gerichtete, ambulante Maßnahme der Hilfen zur Erziehung handelt, kann sich eine annähernd umfassende Beschreibung insbesondere im Fall der SPFH nur aus der genauen Betrachtung ihrer Entstehung und Entwicklung sowie den dabei bedeutsamen gesellschaftlichen Veränderungsprozessen ergeben. Hierbei ist zu bedenken, dass es trotz der fachlichen und wissenschaftlichen Aufmerksamkeit, die die SPFH im Laufe von mehr als drei Jahrzehnten erfahren hat - sowie trotz ihrer gewonnen Bedeutung in der Jugendhilfebislang keine Publikation gab, die einen geschlossenen konzeptionellen Rahmen bereitstellt und umfassende Informationen zu den verschiedenen Fragestellungen im Kontext der SPFH gibt
Während die soziale Arbeit im Allgemeinen - die SPFH aber im Besonderen - zum einen selbst als Gegenstand gesellschaftlicher Veränderungsprozesse betrachtet werden kann, bezieht sich eine zweite Dimension der im o.g. Sinne notwendigen Betrachtung auf die Frage, wie SPFH auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse reagieren kann und muss, um den Anforderungen, die diese an die Individuen in ihren jeweiligen sozialen Bezügen (z.B. Familie) und Lebenssituationen stellt, gerecht werden zu können.
Inhalt
Vorwort
Einleitung
1. Entstehung der sozialpädagogischen Familien- hilfe im Kontext der historischen Entwicklung sozialer Arbeit
1.1. Historische Vorläufer in England und den USA
1.2. Bedeutung der historischen Vorläufer in den USA für die sozialpädagogische Familienhilfe
1.3. Entwicklung der sozialen Arbeit in Deutschland
1.4. Entwicklung der Jugendhilfe in (West-) Deutschland
1.5. Entstehung der sozialpädagogischen Familienhilfe
1.6. Resümee
2. Entwicklung der sozialpädagogischen Familien- hilfe im Kontext rechtlicher Veränderungen
2.1. Die praktischen Anfänge der sozialpädagogischen Familienhilfe
2.2. Rechtsgrundlagen und Grundorientierung der sozial- pädagogischen Familienhilfe im Kinder- und Jugend- hilfegesetz
2.3. Resümee
3. Gesellschaftliche und familiale Veränderungs- Prozesse
3.1. Individualisierung als Grundmerkmal von gesellschaft- lichen Veränderungsprozessen
3.2. Veränderungsprozesse in Ehe und Familie
3.2.1 Veränderung der familiären Beziehungen
3.2.2. Veränderungen hinsichtlich des Kinderwunsches
3.2.3. Veränderungen in der Erziehung
3.2.4. Veränderung familialer Lebensformen
3.3. Bedeutung gesellschaftlicher und familialer Veränderungs- prozesse für die sozialpädagogische Familienhilfe
4. Ansätze und Methoden der sozialpädagogischen Familienhilfe
4.1. Lebenswelt, Sozialraum und Ressourcen als Grundorien- tierungen in der sozialpädagogischen Familienhilfe
4.2. Empowerment als Grundhaltung in der sozialpädagogi- schen Familienhilfe
4.3. Systemische Ansätze als Grundverständnis in der sozial- pädagogischen Familienhilfe
4.4. Sozialpädagogische Familienhilfe als Hilfe zur Erziehung
4.4.1. „Nachsozialisierung“
4.5. Resümee
5. Organisationsformen und Rahmenbedingungen Als Problemfelder der sozialpädagogischen Fa- milienhilfe
5.1. Zugangsvorraussetzungen und -bedingungen der sozial- pädagogischen Familienhilfe
5.2. Differenzierung und Vernetzung in der sozialpädagogi- schen Familienhilfe hilfe
6. Perspektiven der sozialpädagogischen Familienhilfe 82 im Kontext aktueller gesellschaftlicher Veränderungs- prozesse
6.1. Bedeutung der sozialpädagogischen Familienhilfe im Kontext aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen
6.2. Bedeutung der sozialpädagogischen Familienhilfe im Kontext heutiger Familiensituationen
6.3. Perspektiven hinsichtlich Organisationsformen und Rahmenbedingungen
6.3.1. Niedrigschwelligkeit und Freiwilligkeit
6.3.2. Flexibilisierung und Vernetzung
6.3.3. Finanzielle Aspekte
7. Schlussbetrachtung
Literatur
Vorwort
Während meiner beruflichen Tätigkeit als (Heim-)Erzieher für die „flexible erzieherische Hilfen“ im Familienhilfezentrum des Diakonischen Werkes Solingen haben sich für mich im Rahmen der praktischen Tätigkeit sowie innerhalb fachlicher Auseinandersetzungen mit KollegInnen und anderen Fachkräften immer wieder grundsätzliche und weiterführende Fragen in Bezug auf die sozialpädagogische Familienhilfe gestellt, welche mich letztlich zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit dieser veranlasst und motiviert haben.
Wenngleich die vorliegende Arbeit im Stil einer deskriptiven Sekundäranalyse angelegt ist - und dabei die Entstehung, Entwicklung und mögliche Perspektiven der sozialpädagogischen Familienhilfe vorrangig ausgehend von Literaturanalysen Gegenstand meiner Untersuchung sind - so haben die Erfahrungen und Auseinandersetzungen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit hierbei einen beträchtlichen Einfluss genommen.
Als besonders reizvoll in der Auseinandersetzung mit dem vorgegebenem Thema „Entstehung, Entwicklung und Perspektiven der sozialpädagogischen Familienhilfe im Kontext gesellschaftlicher Veränderungsprozesse“ erscheint mir die Möglichkeit der Bearbeitung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fachdisziplinen der Sozialpädagogik. Die während meines Studiums gewonnenen Einblicke in verschiedene Fachdisziplinen erweisen sich dabei zusätzlich als wertvolle Hilfestellung und sollen in der Darstellung deshalb auch eine entsprechende Berücksichtigung finden.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass im Folgenden aus Vereinfachungsgründen und der besseren Lesbarkeit halber die gängige Kurzschreibweise „SPFH“ anstelle von „sozialpädagogische(r/n) Familienhilfe“ verwendet wird.
Einleitung
Die soziale Arbeit, ihre Theorien und Methoden sowie deren Ausrichtung und berufliches Selbstverständnis waren - und sind - aufs Engste verknüpft mit gesellschaftlichen Entwicklungen und den sich aus gesellschaftlichen Veränderungsprozessen ergebenden Anforderungen. Da sich soziale Arbeit an die Individuen in einer Gesellschaft mit deren charakterisierenden Merkmalen wendet, mag diese Feststellung zunächst als selbstverständlich erscheinen. Eine genauere Betrachtung der Umstände, unter denen soziale Arbeit entsteht und sich entwickelt ist jedoch unerlässlich, schon allein weil eine exakte Standortbestimmung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld die Kenntnis über dessen Ursprünge im Kontext der jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten voraussetzt.
Wesentlich für die Theorie und Praxis in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld sind diese Umstände aber v.a. auch deshalb, weil die Analyse der historischen und gesellschaftlichen Hintergründe wichtige Erkenntnisse über die vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Frage-stellungen der sozialen Arbeit vermitteln - und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Perspektiven für diese ermöglichen können.
Wenngleich zunächst allgemein definierend festgestellt werden kann, dass es sich bei der SPFH um eine an Familien gerichtete, ambulante Maßnahme der Hilfen zur Erziehung handelt, kann sich eine annähernd umfassende Beschreibung insbesondere im Fall der SPFH nur aus der genauen Betrachtung ihrer Entstehung und Entwicklung sowie den dabei bedeutsamen gesellschaftlichen Veränderungsprozessen ergeben. Hierbei ist zu bedenken, dass es trotz der fachlichen und wissenschaftlichen Aufmerksamkeit, die die SPFH im Laufe von mehr als drei Jahrzehnten erfahren hat - sowie trotz ihrer gewonnen Bedeutung in der Jugendhilfe - bislang keine Publikation gab, die einen geschlossenen konzeptionellen Rahmen bereitstellt und umfassende Informationen zu den verschiedenen Fragestellungen im Kontext der SPFH gibt. (Helming u.a. 1998)
Während die soziale Arbeit im Allgemeinen - die SPFH aber im Besonderen - zum einen selbst als Gegenstand gesellschaftlicher Veränderungsprozesse betrachtet werden kann, bezieht sich eine zweite Dimension der im o.g. Sinne notwendigen Betrachtung auf die Frage, wie SPFH auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse reagieren kann und muss, um den Anforderungen, die diese an die Individuen in ihren jeweiligen sozialen Bezügen (z.B. Familie) und Lebenssituationen stellt, gerecht werden zu können.
Mit der vorliegenden Arbeit möchte ich beide hier benannten Dimensionen des Arbeitstitels mit jeweils schwerpunktmäßiger Ausrichtung und im Bewusstsein ihrer gegenseitigen Abhängigkeiten verfolgen. Die Auseinandersetzung soll dabei - auf dem Hintergrund von Veränderungsprozessen im Bezug auf die „soziale Frage“ und deren Einflüsse - einerseits ergründen, unter welchen gesellschaftlichen Umständen die SPFH entstanden ist, wie sie sich fachlich weiterentwickelt hat und welche Perspektiven sich aus ihrer Geschichte im Kontext zu gesellschaftlichen Veränderungsprozessen ergeben. Andererseits soll aber auch erörtert werden, mit welchen Ansätzen und Methoden sie auf die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Veränderungsprozesse reagiert und dabei auch Einfluss auf diese nehmen kann und muss.
1. Entstehung der sozialpädagogischen Familien- hilfe im Kontext der historischen Entwicklung sozialer Arbeit
Der erste Abschnitt der vorliegenden Arbeit soll verdeutlichen, welche gesellschaftlichen Gegebenheiten und Veränderungsprozesse die Entstehung der heutigen SPFH beeinflusst - und dabei als eine Art „Nährboden“, in dem sich die späteren Wurzeln dieser entwickelten - letztlich immer noch eine große Bedeutung haben.
1.1. Historische Vorläufer in England und den USA
Obwohl die SPFH im engeren Sinne als Errungenschaft der siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts gilt, so finden sich deren historische Wurzeln genauer betrachtet schon in den reformerischen Ansätzen der sozialen Arbeit im ausgehenden 19. Jahrhundert. (vgl. Nielsen u.a. 1986; Elger 1990) Die Autoren sehen dabei schon in der reformpädagogischen Alternative zum damals existierenden dualen System der öffentlichen und privaten Armenhilfe maßgebliche Veränderungen als bedeutsam und richtungweisend für die Grundorientierung der späteren SPFH. Aufgrund der m.E. auch aktuell wesentlichen Bedeutung - die später noch zu klären sein wird - möchte ich nachfolgend diese Entwicklungen exemplarisch und zusammenfassend darstellen.:
Das duale System der Armenhilfe in Deutschland, England und den USA bestand zum einen in der Verpflichtung von Wohngemeinden gegenüber dem Staat, ihre Armen materiell zu unterstützen. Die nur minimalen und äußerst befristeten Unterstützungen waren allerdings an diskriminierende Umstände gebunden, um „würdige“ von „unwürdigen“ Antragstellern unterscheiden zu können. In Form von „Arbeitshaus-Tests“ wurde dabei z.B. die Arbeitswilligkeit von um Armenhilfe nachsuchenden Familienvorständen gestestet. Zum anderen gab es die karitative Armenpflege von Kirchengemeinden und die philanthropische Armenpflege von mildtätigen Bürgervereinen.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstand in England und den USA zunehmend Kritik an der „hartherzigen“ bzw. willkürlichen und temporären Unterstützung durch die Kommunen, die Kirchengemeinden und der philanthropischen Armenpflege. Damit einher ging die wachsende Erkenntnis, dass die Ursachen für Arbeitslosigkeit und Armut nicht allein in den Familien der Hilfebedürftigen liegen, sondern in der Struktur des Armenviertels oder sogar des kapitalistischen Wirtschaftssystems. Neben der Frage nach Investitionen bzgl. der Wohnverhältnisse resultierte daraus letztlich die Unterstützung von familiären und nachbarschaftlichen Selbsthilfekräften durch junge Akademiker, deren Anliegen auch darin bestand, die tieferen Ursachen für die bestehenden Notlagen zu erforschen. Ab 1883 gab es in England und den USA insbesondere in den Hafenstädten so genannte „settlements“. Hierbei handelte es sich um Wohngemeinschaften junger Akademiker, die innerhalb von Armenvierteln ein dreistufiges System der Intervention in die soziale Lage ihrer Klienten-Gruppen verfolgte. Dieses System bestand zum einen aus der Verbesserung der sozialen Infrastruktur des Armenviertels durch das Angebot von Krabbelstuben, Kindergärten und Schulspeisungen, frühen Formen von Erziehung- und Eheberatung, Anleitung bei der Haushaltsführung, Stellenvermittlung sowie kultureller Pflege und Bildung.
Zum anderen galt die Unterstützung der Verbesserung von Arbeitsbedingungen - insbesondere in der Heimindustrie und den Tagelöhnertätigkeiten männlicher Immigranten - der Unterstützung gewerkschaftlicher Organisationen und der Verbesserung von Wohnbedingungen durch politischen Druck auf die Gemeinden.
Die dritte Ebene der Unterstützung richtete sich auf die Hilfe zur Verbesserung des Kinder- und Frauen-Arbeitsschutzes, der Einführung von Mindestlöhnen sowie der Verbesserung der Gewerbeaufsicht und des Einhaltens baupolizeilicher Auflagen.
Bald nach Gründung der ersten Settlements in den Armenvierteln von London und Chicago gründeten Lillian D. Wald und Mary Brewster - zwei vollakademisch ausgebildete Krankenschwestern - in New York aus eigenen Mitteln einen Hauskrankenpflegedienst, der im Gegensatz zu den kirchlich organisierten Hilfen nicht nur für Gemeindemitglieder, sondern für die Bürgerinnen und Bürger jeglicher Herkunft und Religion zunächst kostenlos tätig wurde. Das nach dessen Standort in einem Armenviertel New Yorks benannte „Henry Street Settlement“ wurde 1903 zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung und expandierte innerhalb von zwei Jahrzehnten - vor allem aufgrund der ab 1909 bestehenden Möglichkeit der Abrechnung der Hausbesuche über die damalig größte New Yorker Krankenversicherung - zu einer Institution mit 250 vollausgebildeten Krankenschwestern für 50 Tausend Patienten und 350 Tausend Hausbesuchen im Jahr 1925.
Als wesentlich an der Arbeit des Henry Street Settlements gilt nach Nielsen u.a. (1986) das Verständnis der Krankenschwestern, nicht nur pflegend, sondern auch unter Einbezug der nicht berufstätigen Familienmitglieder lehrend tätig zu sein. Ihre Lehrtätigkeit bezog sich dabei zunächst auf die Unterweisung in elementaren pflegerischen Tätigkeiten wie der Krankenpflege, der Säuglingspflege oder der Behandlung von ansteckenden Krankheiten und bezüglich der häuslichen Hygiene. Dabei arbeiteten sie gezielt darauf hinaus, sich entbehrlich zu machen und die Familien davor zu bewahren, ihre kranken Angehörigen in die überfüllten öffentlichen Krankenhäuser verlegen zu müssen. Wenig später galten die Aktivitäten des Henry Street Settlements jedoch auch der Verbesserung der Infrastruktur des Gemeinwesens und es gab Jugendgruppen, Freizeit- und Ferienangebote für Jugendliche, Tagesstadtranderholungen für bedürftige Kinder, Schularbeitszirkel und Angebote für Mütter kleinerer Kinder. Darüber hinaus entstanden von den Bewohnern des Settlements organisierte Wanderbibliotheken und Gemäldegalerien sowie diverse Erwachsenenbildungskurse in Handwerk, Kunsthandwerk, Musik und Drama.
Heute ist das Henry Street Settlement eine ganzheitliche soziale Einrichtung, die sich von Säuglingspflege über Kinder- und Jugendarbeit, Nachbarschaftsarbeit und Bildung bis zur Seniorenhilfe mit der ganzen Bandbreite sozialer Arbeit in einem Wohnumfeld beschäftigt. (s. dazu www.henrystreet.org)
Bei einem Besuch des Henry Street Settlements in New York war Alice Salomon, die Begründerin der zweiten Frauenschule für soziale Berufe in Berlin, von dem gemeinwesenorientierten Ansatz der beiden Krankenschwestern so beeindruckt, dass sie den Gedanken der Verbindung von Hausbesuch und konkreter Anleitung in den Bereichen von Haushaltsführung, häuslicher Hygiene und Kindererziehung in ihre Ausbildung übernahm. Ihre Kernaussage hinsichtlich der Kompetenz von Wohlfahrtspflegerinnen besagt, dass die Kunst zu helfen eng zusammenhängt mit der Kunst des Lehrens. Die persönliche Dienstleistung der Helferinnen bestehe darin, die „Kunst des Lebens zu lehren“. (Nielsen/Nielsen 1986, S. 22)
Alice Salomon sieht dabei zwei Gruppen von Aufgaben: Die eine bezieht sich auf diejenigen, die seitens der Helferinnen veranlasst oder herbeigeführt werden können. Hierzu zählt beispielsweise eine regelmäßige Unterstützung der Frau, die Beschaffung einer gesünderen Wohnung, die Teilnahme der Kinder an einer Ferienkolonie oder aber die Zuführung der Kinder zu ärztlicher Behandlung. Die Aufgaben der zweiten Gruppe unterscheidet Salomon von der ersten darin, dass sie in ihrer Lösung vor allem von dem Willen und den Kräften des Klienten bzw. dessen Bereitschaft, einen Rat anzunehmen und einen Plan auszuführen abhängig sind. Hier geht es um Aufgaben, bei denen z.B. die Mutter veranlasst werden soll, ihre Kinder zweckmäßiger zu ernähren, ein Kind besser zu überwachen oder strenger zu erziehen, das Vertrauen eines Kindes zu gewinnen oder aber Kontakt zu anderen Frauen zu finden, um nicht zu viel allein zu sein.
Neben den von Nielsen u.a. (1986) erwähnten Verbindungen zwischen dem Henry Street Settlement in den USA und Alice Salomon hat diese auch den Ansatz des „Social Casework“ von Mary Richmond (geb. 1861) aufgegriffen und weiterentwickelt. (Helming u.a. 1998, S. 135) Mary Richmond erforschte ebenfalls die Gründe für Arbeitslosigkeit, Armut und Hilfebedürftigkeit und entwickelte eine intensive Form einer aufsuchenden sozialen Arbeit. In dieser kam v.a. der Frage nach den gestaltenden Kräften der individuellen Persönlichkeit und deren sozialarbeiterische Beeinflussbarkeit eine bedeutsame Stellung zu. Die Aufgabe des Armenbesuchers bestand dabei in der Ermittlung des Notstandes und der Mobilisierung aller verfügbaren individuellen und sozialen Ressourcen. Wenngleich diese von Salomon aufgegriffenen Ansätze der Bildung von Persönlichkeit und Förderung von Selbstverantwortung eine für damalige Verhältnisse beachtenswerte Sichtweise beinhalteten, so ist allerdings kritisch festzustellen, dass es in Alice Salomons Buch mit dem Titel „Soziale Diagnose“ von 1926 in den Ratschlägen für Hausbesucherinnen häufig um die Ermittlung dessen ging, ob die Armen einer Unterstützung auch würdig seien. (Müller 1996, S. 16-18)
1.2. Bedeutung der historischen Vorläufer in den USA für
die sozialpädagogische Familienhilfe
Obwohl sich die englische und nordamerikanische Institution des Settlements bis auf wenige Ausnahmen innerhalb Berlins in Deutschland letztlich nicht durchsetzen konnte, beinhalten diese Vorläufer der SPFH wesentliche Botschaften hinsichtlich eines sozialpädagogischen Selbstverständnisses. Die am Beispiel der Settlements dargestellten Verbindung von tätiger Hilfe in den Familien selbst, der Zielsetzung, langfristig deren Probleme mit eigenen Hilfsmitteln zu lösen und dabei die Hilfsquellen von Familie, Nachbarschaft und Gemeinde in Anspruch zu nehmen, hat auch heute noch, achtzig Jahre nachdem Alice Salomon ihr erstes Lehrbuch methodischen Arbeitens in der sozialen Arbeit formuliert hat, eine zentrale Bedeutung. Nielsen u.a verweisen hierbei insbesondere darauf, „ (...), dass die Vorformen der SPFH kein isolierbares professionelles Interventionsinstrument darstellten, sondern Teil einer umfassenden reformpädagogischen Gesamtstrategie waren, um Familien in Not ganzheitlich zu helfen - und nicht segmentiert in abtrennbaren Bereichen wie materieller Not (Sozialamt), bei Erziehungsschwierigkeiten (Erziehungsberatung) und angesichts drohender Verwahrlosung (Familienfürsorge des Jugendamtes).“ (Nielsen u.a. 1986, S. 24)
Die Betrachtung der historischen Vorläufer gewinnt neben dieser meines Erachtens aber auch hinsichtlich aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen (wieder) an immenser Bedeutung. Dabei stellt sich z.B. die Frage, inwiefern „Armut“, deren Beseitigung durch Erziehung und Disziplinierung den Ausgangspunkt sozialer Arbeit bildete (dazu auch Bauer 1988, S. 13), eine zentrale Rolle in Familien spielt und welche Auswirkungen diese auf das familiäre Zusammenleben hat. In diesem Zusammenhang sei auf die neueren Entwicklungen im Bereich staatlicher Sozialleistungen verwiesen, ohne eine Bewertung des hierbei zu erkennenden „Rückzugs“ des Sozialstaates vornehmen zu wollen.
Auch die heutigen Formen der SPFH haben mit den sozialen Benachteiligungen von Familien, deren geringer Bildung, knappen finanziellen Ressourcen und wenig Außenkontakten zu tun. Die Vorstellungen darüber, welche Gründe diese Benachteiligungen haben - ob sie individuell (etwa „Arbeitsunwilligkeit“), familiär oder sozialpolitisch bedingt sind - sind dabei weiterhin ausschlaggebend für die Entwicklung der sozialen Arbeit insgesamt und der SPFH im Besonderen. Die diesbezüglich aktuellen Diskussionen um den Missbrauch von Sozialleistungen in Deutschland und die häufig anzutreffende individuelle Schuldzuschreibung für Armut lassen hierbei deutliche Parallelen zu der zuvor dargestellten Ausgangssituation von sozialer Arbeit erkennen. Zudem scheinen die Fragen nach den o.g. „gestaltenden Kräften“ der individuellen Persönlichkeit und die daraus folgende Auseinandersetzung mit möglichen Ansätzen und Methoden sozialpädagogischen Denkens und Handelns heute genauso aktuell wie zu Mary Richmonds und Alice Salomons Zeiten. Die Frage nach der sozialen Infrastruktur im Umfeld einer Familie spielt heute eine ebenso bedeutende Rolle, auf die ebenfalls später noch vertiefend einzugehen sein wird.
1.3. Entwicklung der sozialen Arbeit in Deutschland
Die Geschichte der sozialen Arbeit in Deutschland ist nicht zuletzt durch die extremen gesellschaftlichen Auswirkungen der Weltkriege und der fatalen Ideologien im Nationalsozialismus gekennzeichnet und weicht u.a. vielleicht deshalb von der in England und den USA ab. Nachfolgend soll zunächst in groben Zügen dargestellt werden, wie sich die soziale Arbeit in Deutschland seit Beginn des 19. Jahrhunderts in gesellschaftlicher (1.3.) und jugendhilferechtlicher Hinsicht (1.4.) - bis hin zur SPFH (1.5.) - entwickelt und verändert hat, um im Anschluss daran die Relevanz dieser Entwicklungen für die Entstehung der SPFH zu erörtern. (1.6.)
Den Hintergrund für die Entstehung der heutigen sozialen Arbeit bildete in Deutschland der gegen Ende des 18. Jahrhunderts beginnende Industrialisierungsprozess. Durch die industriellen Produktionsformen wurden viele Handwerks- und Gewerbebetriebe vom Markt verdrängt und lösten eine Binnenwanderung zu den Fabrikzentren aus, die jedoch längst nicht allen Arbeit bieten konnten. Parallel zu dieser Entwicklung nahm das Bevölkerungswachstum in Deutschland innerhalb der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts rasant zu und damit auch Arbeitslosigkeit und in deren Folge Armut, Krankheit und Kriminalität. Von der damaligen Armut waren ganze Bevölkerungsteile betroffen, welche mit ihren „Gewohnheiten“ als würdelos und heruntergekommen galten. Die Vorstellungen vom so genannten „Pauperismus“, in dem die Armut mehr auf physische, geistige oder sittliche Abweichungen zurückgeführt wurde, als auf äußere Faktoren, führte darüber hinaus in einzelnen Bevölkerungsschichten zu einer Dauerarmut, die trotz möglicher Arbeit fortbestand. (Ansen 1998, S. 28 u. 29)
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Städte durch die weitere Zuwanderung der arbeitssuchenden Landbevölkerung schließlich völlig mit der (notdürftigen) Versorgung der Armen überfordert und die bis dahin verbreitete Ausgrenzung und Verfolgung reichten als Gegenmaßnahmen nicht mehr aus. Dabei geriet neben der wachsenden Seuchengefahr in den Armutsquartieren und der Befürchtung von Aufständen und Unruhen der Armenbevölkerung auch die Verwahrlosung in den Familien als sittliches Problem ins Blickfeld. (Wendt 1990, S. 42) Erst im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts wurde Armut dann schließlich als ein soziales Problem erkannt, welchem durch gezieltes Eingreifen begegnet werden sollte.
Entsprechend des bereits erwähnten dualen Systems der Armenhilfe entstanden neben den öffentlichen Hilfen - auf die ich unten noch näher eingehen werde - im Verlauf des 19. Jahrhunderts im Rahmen von Privatwohltätigkeit diverse gemeinnützige und philanthropische Gesellschaften, die sich mit einzelnen Aspekten der Armut beschäftigten. Die Erziehung und Disziplinierung der Armen bildeten dabei zunächst auch in Deutschland den Ausgangspunkt der sozialen Arbeit. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts äußerte sie sich v.a. in der Gründung von Arbeitshäusern, Bibel-, Sittlichkeits-, Jünglings-, Frauen-, Erziehungs- und Abstinenzvereinigungen, deren Anliegen vornehmlich in der Verbreitung eines bürgerlichen Familienideals lag. Den Frauen sollte dabei die Pflicht zu Häuslichkeit, Hygiene und Moral vermittelt werden. (Bauer 1988, S. 17)
Parallel dazu entstanden, geprägt von der französischen Revolution und den darin zum Ausdruck kommenden Ideen der Aufklärung aber auch zahlreiche Waisenhäuser und Kinderheime, die (beispielsweise) das pädagogische Grundkonzept von Beheimatung, Arbeit und Erziehung Johann Heinrich Pestalozzis (1746-1827) vertraten. Im Sinne Rousseaus ging Pestalozzi von einer besonderen Eigenart der Kinder aus, wobei seine erzieherischen Leitlinien im behutsamen Wachsenlassen und lenken natürlicher und guter Fähigkeiten der Kinder bestanden. Die ebenfalls aus diesem pädagogischem Bewusstsein heraus entstandenen Kindergärten Friedrich Froebels (1782-1852) wurden nach der gescheiterten Revolution als angebliche Träger „revolutionärer Umtriebe“ 1851 in Preußen wieder geschlossen. (Erler 2004, S. 70-72)
Neben diesen Formen der privaten Wohltätigkeit bestanden darüber hinaus auch christlich motivierte Einrichtungen, wie Wicherns „Rauhes Haus“ (1832) - ein Rettungshaus für verwahrloste Kinder. Wichern begriff die Bewältigung der „sozialen Frage“ dabei vor allem unter dem Aspekt des sittlichen und religiösen Verfalls im Zuge der beginnenden Industrialisierung. (Sachße/Tennstedt 1980, S. 229 ff.)
Innerhalb der öffentlichen Armenfürsorge übernahmen ehrenamtliche Pfleger im so genannten Elberfelder System (1852/1853) die Hausarmenpflege für bis zu vier Familien oder alleinstehende Arme. Die jeweiligen ehrenamtlichen Pfleger der insgesamt 252 Quartiere, in die die Stadt Elberfeld eingeteilt wurde, waren zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet und hatten insbesondere die Aufgabe, den „betreuten“ Armen Arbeit zu vermitteln. Darüber hinaus ermittelten sie den Bedarf der Armen, unter dessen Berücksichtigung von der Bezirksversammlung die Gewährung entschieden wurde. Die Überprüfung der Notlagen in vierzehntägigen Intervallen sollte dabei unterstreichen, dass die Hilfe nicht auf Dauer angelegt war. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Elberfelder System u.a. von Barmen (1853), Krefeld (1862) und Essen (1867) nachgeahmt. (Sachße/Tennstedt 1980, S. 218)
Später wurden aufgrund der vom Elberfelder System nicht mehr zu bewältigenden Notwendigkeiten auch hauptberufliche Armenpfleger eingesetzt, die überwiegend polizeilich-administrative Aufgaben wie die Ermittlung und Auszahlung von materiellen Hilfen sowie Kontrollen der Bedürftigkeit übernahmen. Beratung, Betreuung und Erziehung wurden hingegen weiterhin von ehrenamtlichen Helfern übernommen. Nach Sachße prägte diese Entwicklung auch die spätere soziale Arbeit des „Straßburger Systems“: „Im Straßburger System gewann also - erstmals in der deutschen Fürsorgegeschichte - das Berufsbild des künftigen Sozialarbeiters klare Konturen, wobei hervorzuheben ist, dass nicht die damals bereits beruflich wahrgenommene Funktionen, sondern die immer mehr auf pädagogische Beratung und Betreuung reduzierte ehrenamtliche Tätigkeit als Vorbild diente.“ (Sachße 1986, S. 48)
Dass die auf von Sachße hingewiesene Bedeutung für ein späteres berufliches Selbstverständnis zu damaliger Zeit schon im Bewusstsein der HelferInnen lag, kann meines Erachtens nach bezweifelt werden. Vielmehr hat die Trennung der administrativen Aufgaben und des „sozialpädagogischen Handelns“ vermutlich organisatorische Gründe oder liegt in der gewünschten Kontrolle des Staates. Dennoch wird hierbei aber deutlich, dass selbst die öffentliche Armenfürsorge des 19. Jahrhunderts bereits um betreuende und pädagogische Aspekte ergänzt wurde, wenngleich dies auch nur in einem zähen Prozess geschah. Gleichsam zeigt sich darin exemplarisch die Systematisierung der offenen Armenpflege, die auch in der weiteren Entwicklung der sozialen Arbeit eine entscheidende Bedeutung findet.
Der wesentliche Schritt in Richtung einer modernen Sozialpolitik besteht darin, dass die Entscheidungen in die Armenbehörde mit hauptamtlichem Personal hineinverlegt wurden und dadurch der einzelne Hilfesuchende nicht mehr auf das Wohlwollen eines ehrenamtlichen Pflegers angewiesen war. Hierbei wurde das klassische Prinzip der Bürokratie auf die Bearbeitung der Armenfrage angewandt, in dem die Hilfesuchenden auf ein an rechtliche Prinzipien gebundenes und für die Allgemeinheit zuständiges Hilfesystem trafen. (Erler 2004, S. 70)
Seit Ende des 19. Jahrhunderts fand in den Städten ein weiterer Ausbau der kommunalen Armenpflege und eine weitere Differenzierung von Problemlagen statt. Die Folgeerscheinungen von Armut wurden aus der allgemeinen Zuständigkeit des Fürsorgeamtes herausgelöst und auf spezielle Aufgabenbereiche mit abgrenzbaren Problemlagen (Gesundheitsfürsorge, Kinder- und Jugendwohlfahrt, Arbeitslosenunterstützung, Wohnungsversorgung) eingegrenzt - und dadurch auch eine fachliche Spezialisierung begünstigt. (ebd., S. 74)
Die bereits oben erwähnte Alice Salomon prägte mit ihrer akademischen Ausbildungsstätte, der „sozialen Frauenschule“ in Berlin (1908) mit dem Prinzip der „geistigen Mütterlichkeit“ zum ersten Mal ein spezifisches Berufsbild der sozialen Arbeit. Gleichsam nutzte sie mit der bürgerlichen Frauenbewegung die Chance, in den bis dahin ausschließlich von Männern ausgeübten Beruf des Wohlfahrtpflegers einzusteigen. (Sachße 1994, S. 53)
Nach dem ersten Weltkrieg wurden in der Weimarer Republik unter Mitwirkung der Gewerkschaften diverse sozialpolitische, insbesondere arbeitsrechtliche Neuerungen- und damit die Grundelemente eines „Wohlfahrtstaates“ geschaffen. (Sachße/Tennstedt 1988, S. 142) Zu den wesentlichsten dieser Neuerungen gehörte zunächst das „Recht auf Arbeit“, mit dem die Eingliederung aller Arbeitsfähigen (Männer) in den Arbeitsmarkt zum sozialpolitischen Ziel wurde. Weiterhin ging es dabei um die Regelung von Arbeitsbedingungen, gesetzlich geregelten Kündigungsschutz, Mutterschutzbestimmungen u.a.. Seit 1927 folgte dann eine reichseinheitliche Arbeitslosenversicherung. Aus dem Begriff der Armenpflege wurde der erweiterte Begriff der „Wohlfahrtspflege“, die ein festes Ressort im Reichsarbeitsministerium erhielt. Erler (2004) weist darauf hin, dass die traditionelle Sozialpolitik im Kaiserreich die Lösung der „Arbeiterfrage“ als die alles beherrschende Frage im Visier hatte.: „Die letztlich vollzogene Auflösung traditioneller Lebens- und Solidarformen bei gleichzeitiger Akzeptanz der modernen Wirtschaftsordnung zwingt den Staat - aus Legitimationsgründen - zu Versorgungs- und Fürsorgeleistungen. Folgerichtig hatte die Sozialpolitik der Weimarer Republik den sehr viel umfassenderen Blickwinkel der Verbesserung der Lebenslagen breiter Bevölkerungskreise im Auge sowie eine Reform der Arbeits- und Produktionsbedingungen.“ (Erler 2004, S. 77)
1.4. Entwicklung der Jugendhilfe in (West-) Deutschland
Das öffentliche Jugendfürsorgesystem des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts - welches unter dem oben beschriebenen Einfluss gewachsener nationaler und wirtschaftlicher Interessen vor allem auf die Folgeerscheinungen der Industrialisierung reagierte - beinhaltete im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1924 zwar schon das Recht eines jeden deutschen Kindes auf „Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit“. Seine einseitig an Normtreue und „Zivilisierung der Unterschichten“ orientierte Jugendhilfepraxis fand jedoch auch nach der Gründung des demokratischen Sozialstaats in seiner stigmatisierenden („brandmarkenden“) Grundform und einer massiven Fremdunterbringungs-Praxis seine Fortführung bis in die siebziger Jahre und darüber hinaus. Die Unterstellung von „schlechten Neigungen“ der Eltern und ihrer „geistigen Minderwertigkeit“ veranlassten und rechtfertigten dabei die Trennung von Kindern und Jugendlichen von deren Eltern und ihrem Herkunftsmilieu. (Peukert/Münchmeier 1990, S. 9-12)
Bereits in den 20er Jahren gab es dabei schon Kritik an der Verstaatlichung der Fürsorge und die Benachteiligung von freien gegenüber öffentlichen Trägern. Damals wurden die Tendenzen der Vergesellschaftung vor allem jedoch damit begründet, dass die Familien aufgrund der ökonomischen Bedingungen und sozialen Anforderungen insgesamt nicht in der Lage seien, materiell und pädagogisch die Erziehung der Kinder und Jugendlichen in alleiniger Sorge zu tragen. Zu einer konstruktiven Weiterführung dieser Auseinandersetzung kam es jedoch nicht, da die Wohlfahrtspflege nach der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler unter das Diktat der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt gestellt wurde. (Erler 2004, S. 77)
Die oben dargestellten Einflüsse aus den USA konnten hinsichtlich der eher bürokratisch orientierten Sozialarbeit Deutschlands mit deren gesetzlichen Leistungen sowie der Errichtung von Fürsorgeeinrichtungen und Anstalten - die v.a. auch als Folge des Weltkriegs und Inflation sowie dem dadurch entstehenden Massenelend errichtet wurden - ebenfalls keine weitreichenden Änderungen bewirken. (Sachße 1994, S. 259) Vielmehr als auf die individuellen Notstände von Familien einzugehen oder die Not der Betroffenen zu lindern, ging es bei der Hilfe im Rahmen einer staatlichen Fürsorge weiter vorrangig um die Minimierung der von Armut und Abweichung ausgehenden Gefahr für die Gesellschaftsverfassung. (ebd., S. 268)
Im Nationalsozialismus wurden Jugend- und Wohlfahrtspflege dazu umfunktioniert, der Volksgemeinschaft zuträglich zu sein, indem sie die „Wertvollen“ fördern - und die „Gestrauchelten“ bessern und in die Volksgemeinschaft eingliedern sollten. Die für „nicht mehr besserungsfähig“ erachteten wurden dabei ausgesondert, diszipliniert und verwahrt oder gar an Institutionen und Orte der Vernichtung von als solchem definiertem „unwertem Leben“ überwiesen. Das Idealbild des Nationalsozialismus vom „tüchtigen“ und „funktionierenden“ Menschen führte zur Ausgrenzung aller „abweichenden“, „unbrauchbaren“ und „untüchtigen“ Menschen und wurde so zum Werturteil, dass in letzter Konsequenz für viele Benachteiligte ein Urteil über Leben und Tod bedeutete. (Helming u.a. 1998, S. 135) Die in der sozialpädagogischen Reformbewegung und den tiefenpsychologischen Forschungen seit der Jahrhundertwende mühevoll erarbeiteten Erkenntnisse, dass soziale Probleme v.a. durch Umweltbedingungen entstehen, wurden dabei in der Nazi-Diktatur massiv unterdrückt und ins Gegenteil verkehrt.: Das soziale Schicksal und die Wertigkeit eines Menschen waren vom staatlich propagierten „völkischen Erziehungsstil“ - vom Rassismus und der Lehre von Erbanlagen - bestimmt. (Belardi u.a. 1996, S. 94 u. 95)
Nach 1945 nahmen die westlichen Besatzungszonen - und somit die sich entwickelnde Bundesrepublik - das alte RJWG wieder auf. Mit der Novellierung 1953 wurde es neben einigen inhaltlichen Änderungen in „Jugendwohlfahrtsgesetz“ (JWG) umbenannt. Viele der im alten RJWG angedachten Strukturen und Mechanismen, die bis dahin nicht umgesetzt wurden, kamen dabei erst jetzt zum Tragen und das Verhältnis zu den wiederentstandenen freien Trägern wurde erheblich modifiziert. Bis Ende 1990 blieb das bis dahin gültige JWG allerdings auch trotz zahlreicher Veränderungen stark an ein ordnungsrechtliches Hilfeverständnis bzw. an ein Kontroll- und Eingriffsverständnis von Jugendhilfe gebunden. (Wiesner u.a. 1995, S. 13)
1.5. Entstehung der sozialpädagogischen Familienhilfe
Die entscheidenden Impulse für eine grundlegende Änderung in der Ausrichtung sozialer Arbeit insgesamt - vor allem aber für die Entstehung und Entwicklung der SPFH und anderer ambulanter Formen der Kinder- und Jugendhilfe - gingen schon lange vor der Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen von den Reformbewegungen der 60er und 70er Jahre aus. Dabei setzte Ende der 60er Jahre eine heftige Kritik am traditionellen Verständnis der sozialen Arbeit und den von diesem ausgehenden „totalen“ Institutionen der Erziehung ein. Es entwickelten sich Vorstellungen davon, Privilegien und Lasten der Bürger gerechter zu verteilen und das soziale Schicksal von Kindern und Jugendlichen nicht mehr von ihrer sozialen Herkunft abhängig zu machen. Neben diverse staatlichen Reformen (z.B. des Familienrechts, des Jugendrechts, der Vorschul- Schul- und Hochschulreform,) und der Schaffung eines neuen Sozialhilfegesetzes entwickelten sich auch in gesellschaftlichen Bereichen unzählige „alternative“ Projekte und Ideen. Daraus gingen u.a. Kinderläden, Schülerläden, Eltern-Kind-Initiativen und Jugendwohnkollektive hervor. (Erler 2004, S. 79)
Die von Teilen der damaligen Studentenbewegung mitgetragenen Heimkampagnen stehen hier in direktem Zusammenhang mit der Entstehung der SPFH. Dabei gingen aus der Kritik an der bisherigen Fremdunterbringungspraxis konzeptionelle Ideen zur ambulanten Unterstützungen sozial benachteiligter Familien aus, die vor allem als präventive Erziehungshilfen - allerdings zunächst nur im Sinne von Hilfen mit einem „Erhaltungsauftrag“, d.h. zur Vermeidung von Heimunterbringungen - verstanden werden sollten. Die direkte und intensive Betreuung von Familien schien bei geringeren Kosten vor allem für die Kinder zudem eine bessere Lösung zu sein. (vgl. Nielsen 1990)
Erst 1991 hat sich die hier beschriebene Entwicklung der sozialen Problemfelder und deren Auswirkungen auf die soziale Arbeit auch in gesetzlicher Form im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) manifestiert. Damit sollte die Jugendhilfe bzw. die soziale Arbeit endgültig ihren stigmatisierenden und ausgrenzenden Charakter verlieren und nicht mehr nur auf Notlagen reagieren. Die SPFH nach § 31 KJHG steht dabei im Mittelpunkt dieses neuen Verständnisses (Erler 2004, S. 80) und schließt gleichsam die bis dahin existierende Lücke zwischen den ambulanten Erziehungshilfeangeboten des JWG (z.B. auch Erziehungsberatung, die aber von bestimmten Zielgruppen kaum in Anspruch genommen wurden) und einer Fremdplatzierung (v.a. Heimunterbringung u. Pflegefamilie).
1.6. Resümee
Die zuvor dargestellte Entwicklungsgeschichte der sozialen Arbeit in Deutschland lässt eindrücklich erkennen, zwischen welchen möglichen Ansichten und Verständnissen sich die soziale Frage bewegt. Ausgehend von der Bedrohung der gesellschaftlichen Ordnung durch die Armen und den Versuchen, dieser Bedrohung mit Ausgrenzung und Verfolgung zu begegnen, über die Sichtweise der sozialen Frage als vorrangig sittliches - bis hin zu der als gesamtgesellschaftlich zu verstehendes Problem - hat sich dabei die soziale Arbeit über ein Jahrhundert hinweg hauptsächlich als der Erziehung und Disziplinierung der Armen und der Verbreitung eines bürgerlichen Familienideals verpflichtet gesehen.
Daneben beinhaltet diese Entwicklung jedoch auch Einflüsse und Prozesse, die das heutige Verständnis von sozialer Arbeit v.a. hinsichtlich eines pädagogischen Bewusstseins mitgeprägt haben. Die im Elberfelder und später im Straßburger System enthaltenen Ansätze waren neben den bedeutenden Einflüssen der Aufklärung dabei bereits richtungweisend - sowohl für ein Berufsbild als auch für ein berufliches Selbstverständnis.
Die spätere Differenzierung von Problemlagen und die damit einhergehende fachliche Spezialisierung spielen darüber hinaus ebenfalls eine wesentliche Rolle für die heutige soziale Arbeit im Allgemeinen, aber die SPFH im Besonderen. Auf diesen Aspekt werde ich später noch näher eingehen.
Die SPFH steht mit ihrer schließlich durch das neue KJHG manifestierten Ausrichtung auf eine direkte, familienunterstützende und präventive Hilfe vorläufig am Ende des beschriebenen Entwicklungsprozesses und muss sich dadurch umso mehr mit den von diesem ausgehenden Fragen konfrontieren lassen. Dabei geht es in der SPFH zuallererst um die Frage, wie sie den benachteiligten Adressaten begegnen will und welches Verständnis oder Menschenbild ihr dabei zugrunde liegt.:
- Welche Rolle spielt etwa eine gewisse Mittelschichtorientierung (etwa als „bürgerliches Familienideal“) ?
- Muss es heute angesichts aktueller Entwicklungen wieder vorrangig darum gehen, die Betreuten in Arbeit zu vermitteln (wie im Elberfelder System) ? Hier sei auf den derzeit gängigen Wahlslogan „Sozial ist, was Arbeit schafft !“ hingewiesen.
- Welche Aufgaben muss oder soll die SPFH wahrnehmen (praktische Hilfe, pädagogische Betreuung) ?
- Wie weit reicht das „neue Verständnis“ von Jugendhilfe und wo hat es seine Grenzen (und wo muss oder darf der Staat in das Erziehungsrecht der Familie eingreifen) ?
- Wie wirken sich Differenzierung und Spezialisierung innerhalb der SPFH aus ?
Alle diese und weitere Fragen gehen letztlich schon aus der historischen Entwicklung der sozialen Arbeit unter den jeweiligen gesellschaftlichen Einflüssen und Veränderungen hervor. Dabei gilt es, sie unter Berücksichtigung der jeweiligen Einflüsse gesellschaftlicher Wandlungsprozesse immer wieder neu zu stellen und hinsichtlich der Schaffung von neuen Perspektiven für die SPFH zu beantworten.
2. Entwicklung der sozialpädagogischen Familien- hilfe im Kontext rechtlicher Veränderungen
Im folgenden Abschnitt dieser Arbeit soll zunächst festgestellt werden, wie die aus der dargestellten Entwicklung hervorgegangene SPFH in ihren Anfängen praktisch Form annahm und wie deren rechtliche Absicherung im KJHG entstand. (2.1.) Daran anschließend gehe ich näher auf ihre rechtlichen Grundlagen im 1991 entstandenen KJHG ein und werde dabei ihre Grundorientierung näher betrachten. (2.2.) Im Resümee stelle ich die Bedeutung der dargestellten Veränderungen für die Arbeit der SPFH dar. (2.3.)
2.1. Die praktischen Anfänge der sozialpädagogischen Familienhilfe
In dem bislang beschriebenen „Nährboden“ liegen die zuletzt genannten Wurzeln der SPFH nunmehr um mehr als dreißig Jahre zurück. Im Zusammenhang mit den genannten Reformbewegungen ist sie vor allem als präventive Maßnahme im Vorfeld von Heimerziehung, als Alternative zu ihr oder auch als nachgehende Hilfe bei der Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus Heimerziehung entstanden. Dabei sollte die Stabilisierung der Eigenkräfte der Familien und die Erweiterung ihrer Selbsthilfekompetenz angestrebt werden.
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- Citation du texte
- Dipl.Soz.päd/Dipl.Soz.arb. (FH) Hartmut Wieck (Auteur), 2006, Entstehung, Entwicklung und Perspektiven der sozialpädagogischen Familienhilfe im Kontext gesellschaftlicher Veränderungsprozesse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53737
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