Die EU schreibt für kapitalmarktorientierte Unternehmen seit Anfang 2005 einen Konzernabschluss nach IAS/IFRS vor. Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse, Basel II und die Informationsbedürfnisse der Kreditinstitute verstärken den Druck zur internationalen Rechnungslegung. Somit steigt auch der Druck auf nicht börsennotierte Unternehmen, nach den internationalen Normen zu bilanzieren. Es sind aber nicht nur die externen Gründe, auch unternehmensinterne Gründe sprechen häufig für eine Anwendung der IAS/IFRS Standards. Der Gesetzgeber hat bereits ein Wahlrecht für die Bilanzierung nach IAS/IFRS auch im Einzelabschluss festgesetzt. Eine Verpflichtung für den Mittelstand ist nach den derzeitigen Gesetzesentwürfen nicht vorgesehen, aber immer mehr Unternehmen stellen sich die Frage, ob eine freiwillige Umstellung auf internationale Standards vorgenommen werden sollte. Von Vorteil sehen viele Unternehmen die bessere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Aber auch der hohe Aufwand und die mit der Umstellung verbundenen Kosten bleiben vom Mittelstand nicht unbeachtet. Eine neue Situation, auf die sich alle Abteilungen eines Unternehmens, Wirtschaftsprüfer und Finanzanalysten einstellen müssen.
Inhalt
I. Abbildungsverzeichnis
II. Tabellenverzeichnsis
III. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Begriffsabgrenzung
2.1 IAS/IFRS
2.2 Mittelstand/KMU
2.3 Basel II/Rating
3. Entwicklung eines Regelwerkes für den Mittelstand/KMU
3.1 Diskussionspapier des IASB
3.2 Vorläufige Ansicht des IASB
3.3 Stellungnahmen zum Diskussionspapier des IASB und weiteres Vorgehen
4. Überblick über wichtige Unterschiede IAS und HGB
4.1 Grundlagen
4.2 Posten der Bilanz
5. Relevanz für den Mittelstand – Herausforderung und Chance?
5.1 Allgemeines
5.2 Argumente für eine freiwillige Anwendung im Mittelstand
5.3 Argumente gegen eine freiwillige Anwendung im Mittelstand
6. Erstmalige Anwendung der IAS
6.1 Allgemein
6.2 Anwendungsbereich des IFRS 1
6.3 Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung
7. Schlussfolgerung
8. Literatur
I. Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Das Grundkonzept von Basel II
Abb. 2: Beweggründe für eine Umstellung
Abb. 3: Gründe für die Nicht-Umstellung
Abb. 4: Zeitachse der IAS-Umstellung
II. Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Übersicht über die neuen Schwellenwerte der EU
III. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die EU schreibt für kapitalmarktorientierte Unternehmen seit Anfang 2005 einen Konzernabschluss nach IAS/IFRS vor. Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse, Basel II und die Informationsbedürfnisse der Kreditinstitute verstärken den Druck zur internationalen Rechnungslegung. Somit steigt auch der Druck auf nicht börsennotierte Unternehmen, nach den internationalen Normen zu bilanzieren. Es sind aber nicht nur die externen Gründe, auch unternehmensinterne Gründe sprechen häufig für eine Anwendung der IAS/IFRS Standards.
Der Gesetzgeber hat bereits ein Wahlrecht für die Bilanzierung nach IAS/IFRS auch im Einzelabschluss festgesetzt. Eine Verpflichtung für den Mittelstand ist nach den derzeitigen Gesetzesentwürfen nicht vorgesehen, aber immer mehr Unternehmen stellen sich die Frage, ob eine freiwillige Umstellung auf internationale Standards vorgenommen werden sollte. Von Vorteil sehen viele Unternehmen die bessere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Aber auch der hohe Aufwand und die mit der Umstellung verbundenen Kosten bleiben vom Mittelstand nicht unbeachtet.
Eine neue Situation, auf die sich alle Abteilungen eines Unternehmens, Wirtschaftsprüfer und Finanzanalysten einstellen müssen.
1.2 Gang der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den internationalen Rechnungslegungsstandards insbesondere für den Mittelstand/KMU
Ausgangspunkt der Bearbeitung war eine umfangreiche Literatur- und Internetrecherche. Während in Kapitel 2 wesentliche Begriffe kurz erläutert werden, wird in Kapitel 3 die Entwicklung eines Regelwerkes für den Mittelstand bis zum Stand September 2005 dargelegt. In Kapitel 4 werden grundlegende Unterschiede und Unterschiede der Bilanzposten erläutert. Danach erfolgt die Darstellung, welche Argumente für und gegen eine freiwillige Anwendung sprechen. Das letzte Kapitel bezieht sich auf die erstmalige Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften.
In dieser Arbeit habe ich mich unter anderem auf die Mittelstandsumfrage von DIHK und PwC und auf die Umfrage des BDI und Ernst & Young bezogen. Grund dieser Entscheidung war, dass sie ein gewisses Abbild der Praxis wiedergegeben und sehr aktuell sind.
Diese Arbeit bezieht sich auf den Vergleich von HGB und IAS, es besteht kein Vergleich zum US-GAAP oder anderen Rechnungslegungsvorschriften.
Aus Vereinfachungsgründen wird im Folgenden anstatt „IAS/IFRS“ der Begriff „IAS“ verwendet!
2. Begriffsabgrenzung
2.1 IAS/IFRS
IAS ist die Abkürzung für International Accounting Standards und bedeutet soviel wie „internationale Buchhaltungsstandards“. IAS bezeichnen eine Reihe von Rechnungslegungs-vorschriften, die von einem privatrechtlichem Gremium, dem International Accounting Standards Committee (IASC), aufgestellt wurden. Diese Standards sind auf eine korrekte Buchhaltung ausgerichtet.
IFRS ist die Abkürzung für International Financial Reporting Standards und bedeutet übersetzt „Standards für einen internationalen Finanzbericht“. Diese werden von dem Nachfolger des
o. g. IASC, dem International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. IFRS sind im Gegensatz zu den IAS auf ein korrektes und transparentes Reporting ausgerichtet.[1]
Die Begriffe IAS und IFRS werden häufig als gleichwertige Begriffe behandelt, was eigentlich nicht korrekt ist. IASB hat bei seiner Gründung die vorhandenen Standards des IASC mit ihrer bisherigen Bezeichnung (IAS) übernommen. Das vom IASB offizielle Regelwerk trägt den Titel „International Financial Reporting Standards“ mit dem Untertitel „Incorporating the International Accounting Standard and Interpretations“, d. h. die IAS sind eine Untermenge der IFRS.[2]
IAS haben im Gegenteil zum HGB, welches das Vorsichtsprinzip (Schutz der Gläubiger und Kapitalerhaltung) verfolgt, das Ziel, entscheidungsrelevante Informationen weiterzugeben. Hier steht somit die Informationsfunktion im Mittelpunkt.[3]
2.2 Mittelstand/KMU
Die gebräuchliche Bezeichnung des Mittelstandes umfasst kleine und mittelständische Unternehmen/Small and Medium sized Entities (KMU/SME). Für die Klassifikation des Mittelstandes/KMU werden die Höhe des Umsatzes und/oder Beschäftigtenzahl und teilweise auch die Bilanzsumme herangezogen.
Unternehmen, die einen Jahresumsatz von 0,5 Mio. € bis 50 Mio. €, eine Beschäftigtenanzahl von 50 bis 499 oder eine Bilanzsumme bis zu 27 Mio. € aufweisen, gelten als mittelständisch.[4]
In der Literatur gibt es unterschiedliche Definitionen für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich möchte nachfolgend die Definition der Europäischen Union und die Definition im Sinne des IASB-Projektes darstellen.
Die EU bezeichnet jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, als ein Unternehmen. Im Gegensatz zum HGB ist bei dieser Definition die Rechtsform unabhängig.[5]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Übersicht über die neuen Schwellenwerte der EU
Quelle: www.europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm, September 2005
[...]
[1] www.aberhallo.de/lexikon/index.php/IFRS, Juli 2005
[2] Vgl. Haunerdinger/Probst, Der Weg in die internationale Rechnungslegung,2004, S. 7 f.
[3] www.aberhallo.de/lexikon/index.php/IFRS, Juli 2005
[4] www.aberhallo.de/lexikon/index.php/Mittelstand, Juli 2005
[5] Vgl. www.aberhallo.de/lexikon/index.php/KMU, Juli 2005
- Citar trabajo
- Stefanie Handke (Autor), 2005, IAS/IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53553
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