In Gestalt des Allgemeinen Zoll- und Handelsrecht (General Agreement on Tariffs and Trade - GATT) von 1947 wurde das internationale Wirtschaftsrecht lange nicht beachtet. Dies änderte sich mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens zu Errichtung der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation - WTO) am 01. Januar 1995. Das WTO Überein-kommen ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen im Rahmen der so genannten Uruguay-Runde zwischen den Jahren 1986 bis 1993. Diese Übereinkünfte haben das GATT 1947 in etlichen Bereichen ausdifferenziert und die Reichweite des internationalern Wirtschaftsrechts durch die Einbeziehung des Dienstleistungshandels und des geistigen Eigentums erweitert. Weiterhin haben sich die WTO Mitglieder verpflichtet, Streitigkeiten über ihre Rechte und Pflichten aus diesen Übereinkünften nach den Regeln eines Streitschlichtungssystems beizulegen. Dies ist in dieser Form im Völkerrecht einmalig und hat die WTO im Vergleich zum GATT stark verrechtlich und zu dessen Erfolg beigetragen.
Ziel des damaligen GATT`s und heute der WTO ist der Abbau von Zöllen und sonstigen Handelshemmnissen, sowie die Beseitigung von Diskriminierung, was zu einer allgemeinen Erhöhung des Lebensstandards führen soll. Ziel dieser Seminararbeit soll es sein ansatzweise Gesamtzusammenhänge und Grundstrukturen des GATT und der WTO aufzuzeigen. Es soll die historische Entwicklung des GATT und der WTO beleuchtet, sowie dessen Grundprinzipien und wichtigsten Regelungen vorgestellt werden.
Zunächst soll die Entstehungsgeschichte des GATT und der WTO bis zur Uruguay-Runde erläutert werden. Der Fokus dieser Seminararbeit liegt auf der neuen WTO und den damit verbundenen Grundprinzipien des GATT 1994. Die Grundprinzipien werden anhand der wichtigsten im Übereinkommen festgeschriebenen Artikel erläutert. Als letztes soll das neue Streitschlichtungssystem der WTO dargestellt werden.
Inhaltverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Vom GATT 1947 bis zur Urugay-Runde
I. Entstehungsgeschichte des GATT 1947
II. Die Uruguay-Runde als Beginn der WTO
III. Die neue WTO
C. Grundprinzipien
I. Das GATT 1947 im Überlick
II. Die Rechtsprinzipien des GATT 1994
III. Die wichtigsten Regeln des GATT 1994
D. Streitschlichtungsverfahren der WTO
I. Ablauf des Streitschlichtungsverfahrens
II. Probleme des Streitschlichtungsmechanismus
E. Fazit
Literaturverzeichnis
Beise, M (1996); Die Welthandelsorganisation (WTO), Band 21, Tübingen
Benedek, W. (1990); Die Rechtsordnung des GATT aus völkerrechtlicher Sicht, Band 100, Graz
Herdegen, M. (2003): Internationales Wirtschafsrecht, 4. Auflage, München
Hilf, M.; Oeter, S. (2005); WTO-Recht, 1.Auflage, Baden-Baden
Hummer, W.; Weiss, F. (1997); Vom GATT `47 zur WTO `94, Wien
Letzel, H.-J. (1999); Streitbeilegung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), Band 4, Münster
Ott, A. (1997); GATT und WTO im Gemeinschaftsrecht, Band 6, Berlin
Prieß, H.-J.; Berrisch, G. (2003): WTO Handbuch, München
Senti, R. (2000); WTO - System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, Zürich
Stoll, P.-T.; Schokopf, F (2002): WTO – Welthandelsordnung und Welthandelsrecht, Köln
A. Einleitung
In Gestalt des Allgemeinen Zoll- und Handelsrecht (General Agreement on Tariffs and Trade - GATT) von 1947 wurde das internationale Wirtschaftsrecht lange nicht beachtet. Dies änderte sich mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens zu Errichtung der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation - WTO) am 01. Januar 1995. Das WTO Überein-kommen ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen im Rahmen der so genannten Uruguay-Runde zwischen den Jahren 1986 bis 1993. Diese Übereinkünfte haben das GATT 1947 in etlichen Bereichen ausdifferenziert und die Reichweite des internationalern Wirtschaftsrechts durch die Einbeziehung des Dienstleistungshandels und des geistigen Eigentums erweitert. Weiterhin haben sich die WTO Mitglieder verpflichtet, Streitigkeiten über ihre Rechte und Pflichten aus diesen Übereinkünften nach den Regeln eines Streitschlichtungssystems beizulegen. Dies ist in dieser Form im Völkerrecht einmalig und hat die WTO im Vergleich zum GATT stark verrechtlich und zu dessen Erfolg beigetragen.
Ziel des damaligen GATT`s und heute der WTO ist der Abbau von Zöllen und sonstigen Handelshemmnissen, sowie die Beseitigung von Diskriminierung, was zu einer allgemeinen Erhöhung des Lebensstandards führen soll. Ziel dieser Seminararbeit soll es sein ansatzweise Gesamtzusammenhänge und Grundstrukturen des GATT und der WTO aufzuzeigen. Es soll die historische Entwicklung des GATT und der WTO beleuchtet, sowie dessen Grundprinzipien und wichtigsten Regelungen vorgestellt werden.
Zunächst soll die Entstehungsgeschichte des GATT und der WTO bis zur Uruguay-Runde erläutert werden. Der Fokus dieser Seminararbeit liegt auf der neuen WTO und den damit verbundenen Grundprinzipien des GATT 1994. Die Grundprinzipien werden anhand der wichtigsten im Übereinkommen festgeschriebenen Artikel erläutert. Als letztes soll das neue Streitschlichtungssystem der WTO dargestellt werden.
B. Vom GATT 1947 bis zur Urugay-Runde
Das Allgemeine Zoll und Handelsabkommen (- GATT) hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt erheblich gewandelt. Kaum eine andere Organisation lässt sich in ihrer Funktion und Entwicklung aus ihrer Entstehungsgeschichte erklären.
I. Entstehungsgeschichte des GATT 1947
1. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahr 1914 funktionierte die internationale Zusammenarbeit der Nationalstaaten grundsätzlich auf der Basis von Freihandel und im finanziellen Bereich auf dem Goldstandard. Aufgrund der zumeist meistbegünstigenden bilateralen Verträge, waren multilaterale Wirtschaftsübereinkommen selten und auch nicht benötigt. Mit dem Ersten Weltkrieg zerbrach nicht nur das liberale Welthandelssystem, es entstanden wirtschaftliche Probleme bisher nicht bekannten Ausmaßes. Einberufende internationale Staatenkonferenzen scheiterten, einzelne Volkswirtschaften schotteten sich ab, bis es 1929 zu einem Börsencrash kam. Hiermit begann die Weltwirtschaftskrise. Die meisten Staaten versuchten der Krise mit autonomen staatlichen Eingriffen auf Kosten anderer Staaten entgegen zu wirken. Sie errichteten Zollmauern, mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, strenge Kontrollen des Zahlungs- und Kapitalverkehrs. Sie verfolgten damit das Ziel der Vollbeschäftigung und eine autonome Konjunkturpolitik, erreichten allerdings einen staatlichen Eingriff in die nationale Wirtschaft und eine zu starke Beeinträchtigung der weltwirtschaftlichen Verflechtungen.[1]
2. Im August 1941 verfassten die Kriegsalliierten, der amerikanische Präsident Roosevelt und der britische Premier Churchill, ihre Vorstellungen einer neuen Wirtschafsordnung in der Atlantik-Charta. Diese Prinzipienerklärung der Nichtdiskriminierung und des freien Waren- und Dienstleistungsverkehr spiegelt die ersten Ansätze der weiteren Entwicklung wider. Die Atlantik-Charta beinhaltet den freien Marktzugang und die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit.[2]
3. Der nächste Schritt war die im Juli 1944 einberufende Bretton Woods-Konferenz, auf der 44 spätere Mitgliedstaaten des GATT vertreten waren. Ziel der Konferenz war die Ordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und der Wiederaufbau eines internationalen Kreditwesens. So sollten ein Internationaler Währungsfonds (International Monetary Fonds, IWF) auf Basis eines festen Wechselkurses geschaffen werden, auf dessen Grundlage ein liberales Handelssystem entstehen konnte. Weiterhin sollte eine Weltbank (International Bank for Reconstruction and Development, IBRD) geschaffen werden, die den Entwicklungsländern das Geld für den Aufbau einer liberalen Infrastruktur zur Verfügung stellt und eine Internationale Handelsorganisation (Internationale Trade Organization, ITO) zur Lösung der weltweiten Handels- und Beschäftigungsprobleme entstehen.[3]
4. Die Aushandlungen eines umfassenden Statuts der ITO hätte sehr viel mehr Zeit in Anspruch genommen als die allgemeinen Klauseln eines multilateralen Vertrags über Zölle wie des GATT. Da die bestehenden Zölle allerdings so schnell wie möglich abgebaut werden sollten, einigten sich die Teilnehmerstaaten im Jahr 1946 auf eine provisorische Regelung von Abbau der Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Ein weiterer Grund war, dass die amerikanische Regierung durch das damalige Handelsgesetz nur über den Abschluss von Handelsverträgen zu entscheiden befugt war, nicht aber über den Beitritt zu einer Organisation entscheiden konnte, dafür war allein die Legislative zuständig.[4]
5. Am 31.10.1947 unterzeichneten in Genf 23 Staaten[5] das GATT 1947 als multinationales Handelsabkommen. Es trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Da es sich um ein vorläufiges Abkommen handelte, blieb entgegenstehendes nationales Recht unberührt (sog. Grandfather Clause).[6]
6. Die im folgendem am 21. November 1947 in Havanna stattfindende Konferenz über Handel und Beschäftigung beinhaltete unter anderem die Verhandlungen des Vertrags zur Gründung der ITO. Dieser Vertrag wurde nie in Kraft gesetzt, da keine ausreichende Anzahl Staaten die Havanna-Charta ratifizierten. Gerade die USA, als Initiator der ITO, ratifizierte die Havanna-Charta nicht, was viele Staaten dazu bewog ihre Ratifizierung nicht abzugeben.[7] Das auf dieser Grundlage wirksam gewordene Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) wurde von einer Interimskommission verwaltet, die später zum Sekretariat des GATT erklärt wurde. Es folgten weitere 6 GATT-Runden, die weiterreichende Zollzugeständnisse, technische Handelshemmnisse, Einfuhrlizenzverfahren, öffentliches Auftragswesen und Antidumping vereinbarten, sowie Subventionen und Ausgleichzölle regelten.[8]
II. Die Uruguay-Runde als Beginn der WTO
1. Die im Jahr 1980 einsetzende Weltwirtschaftskrise, verbunden mit rückläufigen Import- und Exportzahlen, wachsenden Handelsbilanz- und Budgetdefiziten sowie steigenden Arbeitslosenquoten, führte in vielen Staaten zu einer Anhebung der Zölle und einem vermehrten Einsatz von nichttarifären Handelshemmnissen in Form von Importquoten und Selbstbeschränkungsabkommen. Dies hatte zufolge, dass das GATT stark kritisiert wurde. Das GATT-Sekretariat wies die Regierungen darauf hin, dass der Vertrauenskrise allein durch ein Öffnen der Märkte entgegen getreten werden könnte.[9]
[...]
[1] Vgl. Hilf, Oeter; S.70 f.
[2] Vgl. Ott; S. 6
[3] Vgl. Beise; S. 34ff.
[4] Vgl. Prieß, Berrisch; S. 3
[5] Commonwealth Australien, Königreich Belgien, Vereinigten Staaten von Brasilien, Burma, Kanada, Ceylon, Republik Chile, Republik China, Republik Kuba, Französische Republik, Indien, Libanon, Großherzogtum Luxemburg, Neuseeland, Königreich der Niederlande, Königsreich Norwegen, Pakistan, Süd-Rhodesien, Südafrikanische Union, Syrien, Tschechoslowakische Republik, Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und Vereinigte Staaten von Amerika.
[6] Vgl. Stoll, Schorkopf; S. 12
[7] Vgl. Ott; S. 6f.
[8] Vgl. Stoll, Shorkopf; S 12f.
[9] Vgl. Senti; S. 64f.
- Citation du texte
- Friederike Vieth (Auteur), 2005, Historische Entwicklung von GATT und WTO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53238
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