Zur vollständigen Darstellung des Managements von Problemkrediten sind Ansätze aus verschiedenen Bereichen der rechtswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und im Speziellen der finanzwirtschaftlichen Literatur zu integrieren. Für die Arbeit wurde daher ein
modularer Aufbau gewählt. Nach der Einleitung in Kapitel 1 erfolgt im Kapitel 2 mit der Allgemeinen Darstellung von
Unternehmenskrediten eine Übersicht über den Kreditvergabeprozess und die Instrumente
des Kreditcontrollings vor dem Hintergrund aktueller Vorschriften für das Bankenwesen. Neben den einführenden Begriffsdefinitionen werden Ansätze der allgemeinen
Risikobewertung behandelt.
Da die Insolvenzordnung die rechtlichen Grundlagen für einen Großteil des
Problemkreditmanagements beinhaltet, werden in Kapitel 3 das Insolvenzverfahren und
andere rechtliche Grundlagen näher dargestellt. Darüber hinaus wird sie mit Ergebnissen
statistischer Erhebungen zu Unternehmensinsolvenzen in Deutschland unterlegt.
Nachdem der Vergabeprozess bei Unternehmenskrediten und die rechtlichen Grundlagen
der Insolvenz behandelt worden sind, folgt im Kapitel 4 eine Übersicht über die
praxisrelevanten Handlungsalternativen für das Management von
Problemkreditportfolien. Unterschieden werden hierbei die Handlungsmöglichkeiten der
Bank und deren Auswirkungen bei drohender und bereits eingetretener Insolvenz des
Kreditnehmers.
Kapitel 5 beschäftigt sich mit der Alternative des Verkaufs von notleidenden
Kreditportfolien, den damit einhergehenden Fragestellungen nach den allgemeinen und
rechtlichen Hintergründen sowie den bilanziellen Auswirkungen. Mit der Darstellung des
deutschen Marktes für notleidende Kredite in Kapitel 6 soll der Aktualität und Brisanz des
gesamten Themas Kreditverkauf Rechnung getragen werden. Dabei wird sowohl auf die
Marktteilnehmer und deren Motivation als auch auf einen Vergleich der internationalen
Märkte dieses Segments eingegangen.
Zur Veranschaulichung der im Rahmen dieser Arbeit behandelten Themen wird in Kapitel 7
ein Unternehmenskreditverlauf am praktischen Beispiel der Neutral GmbH dargestellt.
Dabei wird neben dem chronologischen Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung des Schuldnerunternehmens in den letzten Jahren vor der Insolvenzanmeldung besonders auf
die Analyse von Unternehmenskennzahlen, Krisenerkennungsmerkmalen,
Ratingeinstufungen und getroffenen Maßnahmen aus Sicht der kreditgebenden Bank
eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Allgemeine Darstellung von Unternehmenskrediten
2.1 Der Kreditvergabeprozess bei Kreditinstituten
2.2 Betreuungsstruktur der Banken bei Unternehmenskrediten
2.3 Risikobewertung für die Zins- und Preisbildung
2.3.1 Unternehmenskennzahlen
2.3.2 Externes Rating
2.3.3 Bankinternes Rating
2.3.4 Risikoberechnung und Preisbildung im Kreditgeschäft
2.3.4.1 Berechnung des erwarteten Verlustes
2.3.4.2 Berechnung des unerwarteten Verlustes
2.4 Regulatorisches Umfeld für das allgemeine Kreditgeschäft
2.4.1 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
2.4.1.1 Zum Begriff MaK
2.4.1.2 Struktureller Aufbau der MaK
2.4.1.3 Überwachung und Steuerung des Kreditrisikos in den MaK
2.4.1.4 Problemkreditmanagement in den MaK
2.4.2 Basel II und die Einflüsse auf die Kreditbewertung
2.4.2.1 Zum Begriff Basel II
2.4.2.2 Unterlegung von Bankrisiken mit Eigenmitteln
2.4.2.3 Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
2.4.2.4 Marktdisziplin und Offenlegung
2.4.3 MaK und Basel II im Vergleich
2.5 Kreditüberwachung und Eingriffssignale während der Laufzeit
2.5.1 Frühwarnsysteme
2.5.2 Überwachung § 18 KWG
2.5.3 Weitere Überwachungsmechanismen
2.6 Die Unternehmenskrise als Vorstufe zum notleidenden Kredit
2.6.1 Zum Begriff notleidender Kredit
2.6.2 Ursachen und Phasen einer Unternehmenskrise
2.6.3 Betreuungsübergang zum Problemkreditmanagement
3 Das Insolvenzverfahren und Rechtsgrundlagen
3.1 Zum Begriff Insolvenz
3.2 Statistische Erhebungen zu Unternehmensinsolvenzen in Deutschland
3.3 Zielsetzung und Vergleich zur alten Konkurs- und Vergleichsordnung
3.3.1 Verfahrensablauf nach Insolvenzordnung und allgemeine Vorteile
3.3.2 Nachteile für Banken als Gläubiger
3.3.3 Vergleich mit dem amerikanischen Konkursrecht
3.4 Unternehmensinsolvenzen und beteiligte Personenkreise
3.4.1 Grundgedanken zum Agency-Ansatz in der Betriebswirtschaftslehre
3.4.1.1 Der Insolvenzverwalter als Agent
3.4.1.2 Die Gläubiger als Prinzipale
3.4.2 Gläubiger und Poolbildung
3.4.3 Unternehmensmanagement
3.5 Das Insolvenzverfahren
3.5.1 Insolvenzeröffnungsverfahren
3.5.2 Eröffnetes Insolvenzverfahren
3.5.2.1 Regelverfahren und Liquidation
3.5.2.2 Planverfahren
4 Management von Problemkreditportfolien
4.1 Handlungsalternativen bei drohender Insolvenz des Schuldners
4.1.1 Stillhalten
4.1.2 Risikominimierung und Stundung
4.1.3 Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen
4.1.3.1 Zum Begriff Sanierung
4.1.3.2 Abgrenzung von Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit
4.1.3.3 Sanierungsphasen
4.1.3.4 Sanierungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Passivseite der Bilanz
4.1.3.4.1 Eigenkapitalerhöhungen durch Gesellschafter
4.1.3.4.2 Rangrücktritt
4.1.3.4.3 Forderungsverzicht
4.1.3.4.4 Überbrückungskredite und Sanierungskredite
4.1.3.4.5 Weitere Maßnahmen
4.1.3.5 Sanierungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Vermögensbilanz
4.1.3.5.1 Joint Venture und übertragene Sanierungen
4.1.3.5.2 Unternehmensveräußerung
4.1.4 Fälligstellen
4.2 Handlungsalternativen bei eingetretener Insolvenz des Schuldners
4.2.1 Regelverfahren und Liquidation
4.2.2 Unterstützung eines Insolvenzplanes
5 Verkauf von notleidenden Kreditportfolien
5.1 Wirtschaftliche Aspekte von Problemkreditverkäufen
5.1.1 Hintergrund, Ziele und Vorteile eines Kreditverkaufs
5.1.2 Nachteile der Ausgliederung des Workout Managements
5.2 Phasen des Kreditportfolioverkaufs
5.2.1 Vorbereitung
5.2.2 Marktsondierung
5.2.3 Due Diligence
5.2.4 Bietverfahren
5.2.5 Vertragsverhandlungen
5.2.6 Vertragsdurchführung
5.3 Rechtliche Grundlagen zum Kredit- und Forderungsverkauf
5.3.1 Erlaubnispflicht und Banklizenz
5.3.2 Strukturelle Gestaltung des Kreditportfolioverkaufs
5.3.2.1 Risikounterbeteiligung
5.3.2.2 Risikoübergang durch Verkauf
5.3.2.3 Abspaltung über neue Gesellschaft
5.3.2.4 Outsourcing des Bereichs Problemkreditmanagement
5.3.3 Bankgeheimnis und Datenschutz
5.3.3.1 Das Bankgeheimnis beim Verkauf von Problemkrediten
5.3.3.2 Das Bankgeheimnis beim Outsourcing von Problemkrediten
5.3.3.3 Datenschutz
5.3.3.4 Zusammenfassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Ergebnis
5.3.4 Vertragsbeziehungen zu Förderinstituten
5.4 Auswirkungen auf die Bankbilanz und die Ergebnisrechung
5.5 Steuerliche Auswirkungen beim Forderungsverkauf
5.5.1 Umsatzsteuer
5.5.2 Gewerbesteuer
5.5.3 Körperschaftssteuer
5.6 Allgemeine Hindernisse des Kreditverkaufs in Deutschland
6 Der deutsche Markt für notleidende Kredite
6.1 Marktteilnehmer auf der Verkäuferseite
6.1.1 Privat- und Geschäftsbanken
6.1.2 Öffentliche Kreditinstitute
6.2 Marktteilnehmer auf der Käuferseite
6.2.1 Private Equity Gesellschaften und Investmentfonds
6.2.2 Banken
6.3 Strategien und Methoden der Käufer von notleidenden Kreditportfolien
6.3.1 Sicherheitenverwertung und Abwicklung
6.3.2 Sanierung und Verkauf
6.3.3 Verbriefung der Forderungen– Asset Backed Securities
6.3.3.1 True-Sale-Verbriefungen
6.3.3.2 Synthetische Verbriefungen
6.4 Vergleich zu anderen NPL-Märkten
6.4.1 USA
6.4.2 Asien
6.4.3 Europa
7 Unternehmenskreditverlauf am Beispiel der Neutral GmbH
7.1 Wirtschaftliche Grundlagen
7.2 Sicherheitenbewertung
7.3 Vom Standard-Firmenkredit zum notleidenden Kredit
7.3.1 Verlauf der Unternehmensentwicklung aus bilanzieller Sicht
7.3.2 Chronologischer Verlauf der Unternehmensentwicklung in der Krise
7.3.3 Ursachen und Merkmale der Unternehmenskrise
7.3.4 Unternehmenskennzahlen
7.3.5 Fazit
7.4 Wertberichtigung
7.5 Engagementverkauf
7.5.1 Due Diligence
7.5.2 Vertragsverhandlung
7.5.3 Vertragsdurchführung
7.6 Aktueller Stand
8 Zusammenfassung und Ausblick
8.1 Zusammenfassung
8.2 Ausblick
A Anhang
A.1 Abkürzungen
A.2 Abbildungsverzeichnis
A.3 Tabellenverzeichnis
A.4 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Motivation
Durch die beständig hohe Anzahl von Unternehmensinsolvenzen und den nachhaltigen konjunkturellen Abschwung der deutschen Volkswirtschaft in den letzen Jahren, wird die Kreditwirtschaft erheblich belastet. Die expansive Kreditpolitik der 1980er Jahre sowie eine teilweise unzureichende Kreditanalyse und mangelhaftes Kreditcontrolling sind die Hauptursachen für die heutigen Kreditausfälle. Jedes zweite Kreditinstitut bezeichnet das Kreditrisiko als derzeit schwerste Herausforderung der Branche. Kurz- und mittelfristig wird in deutschen Banken noch mit einer Verschlechterung dieser Entwicklung gerechnet.[1] Bereits in den Jahren 2001 und 2002 gerieten rund 100 von den ungefähr 240 gefährdeten deutschen Kreditinstituten in eine bedrohliche Schieflage[2] oder meldeten bereits Insolvenz an.[3] Um dieser gefährlichen Entwicklung Einhalt zu gebieten, wurden Maßnahmen ergriffen, die zur Begrenzung der Risiken im Kreditgeschäft beitragen sollen.
Die „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft“ (MaK) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beinhalten auch für den organisatorischen Aufbau des Problemkreditbereichs neue Vorgaben. Zusammen mit dem zweiten Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) und des damit einhergehenden risikoorientierten Kreditmanagements ergeben sich für alle Kreditinstitute neue Grundlagen und Voraussetzungen, besonders für den Bereich der Problemkredite. Schuldnerunternehmen in angespannter wirtschaftlicher Lage stellen Banken vor die Wahl, dem Kreditnehmer weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine drohende Illiquidität zu vermeiden und Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen oder zu versuchen, sich durch eine Kreditkündigung weitgehend schadlos zu halten.
Neben dem klassischen Kreditabwicklungsmanagement (Workout) werden zunehmend die Möglichkeiten der Risikoausgliederung für deutsche Banken interessant. Dabei stellen der Verkauf und die Verbriefung (Securitisation) von notleidenden Krediten die Eckpfeiler von eigenkapitalentlastenden Risikotransfers dar. Medienwirksam wurden bereits Kreditportfolien deutscher Kreditnehmer in Höhe von mehreren Milliarden Euro an meist ausländische Investoren verkauft. Bei dieser Entwicklung steht Deutschland jedoch noch am Anfang. Insgesamt ist festzustellen, dass die mangelnden Kenntnisse über die spezifischen und rechtlichen Probleme[4] des Handels mit notleidenden Krediten ein wichtiges Hindernis für die Entwicklung des Marktes in Deutschland darstellt.
1.2 Aufbau der Arbeit
Zur vollständigen Darstellung des Managements von Problemkrediten sind Ansätze aus verschiedenen Bereichen der rechtswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und im Speziellen der finanzwirtschaftlichen Literatur zu integrieren. Für die Arbeit wurde daher ein modularer Aufbau gewählt.
Nach der Einleitung in Kapitel 1 erfolgt im Kapitel 2 mit der Allgemeinen Darstellung von Unternehmenskrediten eine Übersicht über den Kreditvergabeprozess und die Instrumente des Kreditcontrollings vor dem Hintergrund aktueller Vorschriften für das Bankenwesen. Neben den einführenden Begriffsdefinitionen werden Ansätze der allgemeinen Risikobewertung behandelt.
Da die Insolvenzordnung die rechtlichen Grundlagen für einen Großteil des Problemkreditmanagements beinhaltet, werden in Kapitel 3 das Insolvenzverfahren und andere rechtliche Grundlagen näher dargestellt. Darüber hinaus wird sie mit Ergebnissen statistischer Erhebungen zu Unternehmensinsolvenzen in Deutschland unterlegt.
Nachdem der Vergabeprozess bei Unternehmenskrediten und die rechtlichen Grundlagen der Insolvenz behandelt worden sind, folgt im Kapitel 4 eine Übersicht über die praxisrelevanten Handlungsalternativen für das Management von Problemkreditportfolien. Unterschieden werden hierbei die Handlungsmöglichkeiten der Bank und deren Auswirkungen bei drohender und bereits eingetretener Insolvenz des Kreditnehmers.
Kapitel 5 beschäftigt sich mit der Alternative des Verkaufs von notleidenden Kreditportfolien, den damit einhergehenden Fragestellungen nach den allgemeinen und rechtlichen Hintergründen sowie den bilanziellen Auswirkungen. Mit der Darstellung des deutschen Marktes für notleidende Kredite in Kapitel 6 soll der Aktualität und Brisanz des gesamten Themas Kreditverkauf Rechnung getragen werden. Dabei wird sowohl auf die Marktteilnehmer und deren Motivation als auch auf einen Vergleich der internationalen Märkte dieses Segments eingegangen.
Zur Veranschaulichung der im Rahmen dieser Arbeit behandelten Themen wird in Kapitel 7 ein Unternehmenskreditverlauf am praktischen Beispiel der Neutral GmbH dargestellt. Dabei wird neben dem chronologischen Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung des Schuldnerunternehmens in den letzten Jahren vor der Insolvenzanmeldung besonders auf die Analyse von Unternehmenskennzahlen, Krisenerkennungsmerkmalen, Ratingeinstufungen und getroffenen Maßnahmen aus Sicht der kreditgebenden Bank eingegangen.
Abschließend wird in Kapitel 8 die Zusammenfassung der gewonnen Erkenntnisse aus dem Problemkreditmanagement mit der Möglichkeit des Kreditverkaufs durch einen Ausblick auf die weitere Marktentwicklung von Kreditverkäufen in Deutschland ergänzt.
Der Aufbau der Arbeit ist in folgender Darstellung noch einmal zusammenfassend dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Aufbau der Arbeit
2
Allgemeine Darstellung von Unternehmenskrediten
Die Grundlage für die Kreditentscheidung und die Kreditzinsfestlegung bilden neben der Beurteilung des Risikos auch eine intensive Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation des Kreditnehmers. Sobald bei der periodisch wiederholten Risikobeurteilung erste Anzeichen für eine gravierende Veränderung der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers ersichtlich werden, muss über eine Anpassung der bankinternen Betreuungsstruktur entschieden werden. Obwohl die MaK Vorschriften für die Kompetenzen der betreuenden Mitarbeiter enthalten, muss mit Rücksichtnahme auf kleinere Institute hierbei keine separate Sanierungsabteilung[5] gegründet werden. Um im Sanierungsfall des Kreditnehmers die Voreingenommenheit des marktabhängigen Betreuers auszuschließen und eine bedarfsgerechte Betreuung zu gewährleisten, findet bei allen deutschen Großbanken ein entsprechender Betreuungsübergang statt.
2.1 Der Kreditvergabeprozess bei Kreditinstituten
Der Kreditvergabeprozess und dessen Umsetzung haben wesentlichen Einfluss auf das mit der Kreditvergabe verbundene Risiko und werden daher im Folgenden dargestellt. Besonders aufgrund der MaK gleichen sich die Kreditvergabe- und Kreditentscheidungsprozesse institutsübergreifend immer mehr an. Das bedeutet, dass bereits heute abhängig von der Kredithöhe die Entscheidung zur Kreditvergabe von mindestens einer Markt-Kompetenz bspw. dem Firmenkundenbetreuer und einer Risiko-Kompetenz bspw. einem Unternehmensanalyst getragen werden muss. Für den Fall, dass sich Entscheidungsträger auf keinen einheitlichen Entschluss einigen können, muss die Bank auch nach den Anforderungen der MaK bereits im voraus Eskalationspläne[6] installiert haben.
Nach der Hereinnahme der Unternehmensunterlagen werden diese einem ersten Plausibilitätscheck unterzogen, bei dem die ersten Mindestanforderungen für eine spätere Kreditvergabe erfüllt sein müssen. Dabei ist mit einer Ablehnung des Kreditantrags zu rechnen, wenn bspw. die Transparenz der Gesellschafterstrukturen und Haftungsverhältnisse nicht hergestellt werden kann oder der Kreditverwendungszweck nicht eindeutig nachvollziehbar ist. Eine unzureichende Eigenkapitalausstattung, starke Schwankungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Verwendung des Kredits zur Ablösung einer anderen Bank führen besonders bei Neukunden zu weiteren klärenden Gesprächen.
Sobald die ersten Plausibilitätstests mit positivem Ergebnis beendet worden sind, wird die Kreditanfrage, wie in Abbildung 2 dargestellt, zur weiteren Bearbeitung und Preisfestsetzung in das Risikomanagement weitergeleitet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Die Einzelschritte des Kreditvergabeprozesses[7]
Dabei wird aus der Abbildung 3 deutlich, dass der Firmenkundenbetreuer weitestgehend von der Marktfolge entlastet wird, um seinen primären Aufgabenbereichen der Kundenakquisition und Kundenbetreuung nachkommen zu können.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Klassische Aufgabenverteilung im Kreditgeschäft[8]
Anhand dieser Aufgabenverteilung kann eine Verantwortlichkeits- und Kompetenzstruktur aufgebaut werden. Die Kreditkompetenz beschreibt eine von der Geschäftsleitung dem Betreuer erteilte Ermächtigung, bis zu einem bestimmten Betrag Kredite an Kunden in Eigenverantwortung zu vergeben. In der Regel wird diese gemäß dem Vier-Augen-Prinzip nur als gemeinsame Kompetenz von mindestens zwei Entscheidungsberechtigten ausgeübt.[9]
Obwohl bei einem späteren Betreuungsübergang des Kreditengagements in das Sanierungs- und Abwicklungsmanagement der Kreditentscheidungsprozess bspw. für Sanierungskredite andere Strukturen aufweist[10], bleibt die Kompetenzregelung mit dem Vier-Augen-Prinzip auch im marktunabhängigen Bereich bestehen.
2.2 Betreuungsstruktur der Banken bei Unternehmenskrediten
Bei der Entscheidung der ersten Einstufung eines Kreditengagements ist das interne Rating[11] ausschlaggebend. In Abbildung 4 ist das interne Rating und die zugehörige Betreuungsstruktur am Beispiel der Dresdner Bank AG mit den Bonitätsklassen 1-16 beispielhaft dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Betreuungsebenen von Unternehmenskrediten[12]
Nach dem MaK-Anschreiben[13] vom 02.10.2002 kann die Intensivbetreuung zwar in eigener Verantwortung vom Vertriebsbereich wahrgenommen werden, doch muss in diesem Falle das Zweitvotum vom marktunabhängigen Bereich kommen. Ob es sinnvoll ist, statt einer eigenen Einheit „ Intensivbetreuung “ im Markt dem Firmenkundenbetreuer Intensivbetreuungsaufgaben zu übertragen, ist eine Frage des Einzelfalls. Dafür spricht, dass der Betreuer das Engagement bereits kennt. Andererseits unterscheidet sich das Anforderungsprofil eines Firmenkundenbetreuers von dem eines Intensivbetreuers. So ist letzteres recht deutlich dem eines Sanierers angenähert. Für diese Betreuungsstruktur im Marktsegment gibt es mehrere unterschiedliche Varianten der Zuständigkeit und Federführung auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll.[14]
In den MaK wird als nächste Stufe die Problemkreditbetreuung aufgeführt. Diese enthält keine weiteren Prozessanweisungen oder besondere Funktionstrennungen in Sanierungsmanagement und Abwicklungsmanagement.[15] Während im Sanierungsmanagement die Fortführung des Betriebes als vordergründiges Ziel anzusehen ist, setzt das Abwicklungsmanagement auf die Maximierung der Liquidationserlöse bei der Sicherheitenverwertung. Da diese Zielsetzungen deutlich auseinander gehen, wird auch in der Praxis zwischen Problemengagement und Abwicklungsengagement unterschieden.
2.3 Risikobewertung für die Zins- und Preisbildung
Die Zunahme der Unternehmensinsolvenzen der letzten Jahre und mangelhaftes Kreditrisikomanagement der Banken führten zu erhöhten Einzelwertberichtigungen bei deutschen Kreditinstituten. Im Kreditgeschäft stellt eine marktgerechte und dennoch risikoorientierte Kalkulation des Zinssatzes weiterhin die Hauptertragsmöglichkeit dar. Interne und externe Ratings beinhalten sämtliche Haupteinflussfaktoren, die eine möglichst standardisierte Beurteilung und realitätsnahe Bewertung von Unternehmen ermöglichen.
Nachfolgend sollen die beiden Ratingformen und deren Bestandteile jeweils näher erläutert und von einander abgegrenzt werden. Die Berechnungsansätze der Kreditrisikokosten bilden im Anschluss daran die Grundlage für die Preisbildung im Kreditgeschäft.
2.3.1 Unternehmenskennzahlen
Die Basis jeden Ratings stellen die klassischen Unternehmenskennzahlen dar. Sie dienen neben der Unternehmensbewertung auch dem Management als Frühwarnsystem zur Erkennung möglicher Krisen oder sogar drohender Insolvenz.
Die Deutsche Bundesbank untersuchte 2.651 Unternehmen, die zwischen den Jahren 1985 und 1990 scheiterten. Die Studie definiert aussagekräftige Prognosekennzahlen und beschreibt, wann die Alarmsignale aufleuchten sollten:[16]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In 82 Prozent der Insolvenzfälle lag im letzten Jahresabschuss die Eigenkapitalquote unter zehn Prozent.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Kapitalrückflussquote setzt den Einnahmeüberschuss ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital und drückt somit die Ertragskraft des Unternehmens aus. In 63 Prozent der Insolvenzfälle war die Kapitalrückflussquote unter vier Prozent.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Umsatzrendite ermittelt den prozentualen Anteil des Gewinns vom Umsatz. In 68 Prozent der Insolvenzfälle lag die Umsatzrendite unter einem Prozent.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Cash-Flow setzt sich aus dem Jahresüberschuss, den Abschreibungen und den Erhöhungen bzw. Verringerungen der langfristigen Rückstellungen zusammen. Er beschreibt unter anderem die Finanzkraft des Unternehmens. In 71 Prozent der Insolvenzfälle war die Cash-Flow-Marge unter zwei Prozent.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Unter der Annahme, der Cash-Flow wird vollständig zur Tilgung der Verbindlichkeiten eingesetzt, gilt der dynamische Verschuldungsgrad als Indikator für den Zeitraum den ein Unternehmen zur aktuellen Schuldentilgung benötigen würde. In 85 Prozent der Insolvenzfälle war der dynamische Verschuldungsgrad 625 Prozent.
Kritische Werte einer oder mehrerer oben genannten Kennzahlen gelten trotz der Branchenunterschiede als Indikatoren für schnellen Handlungsbedarf.
Zur umfassenderen Analyse von Großunternehmen und Konzernen werden üblicherweise weitere Kennzahlen analysiert. Da diese aber sehr stark branchenabhängig sein können, werden die spezifischen Warngrenzen hier nicht mit angegeben. Allgemein werden die Kapitalstruktur, die Kapitaldienstfähigkeit, die Liquidität und die Ertragskraft untersucht. Das quantitative Modul des bankinternen Ratings, dargestellt in Abbildung 5, beinhaltet die Berechnung dieser vier Kriterien.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Quantitatives Modul eines Bankinternen Ratings
Anhand dieser Kriterien wird eine erste Kategorisierung des Kreditnehmers als Basis für das bankinterne Rating vorgenommen. Abhängig vom Ergebnis dieses Ratings erfolgt schließlich eine Einstufung in die Bonitätsklasse 1-9 oder 10-14[18].
2.3.2 Externes Rating
Analog zum bankinternen Rating haben externe und unabhängige Ratingagenturen das Ziel, ein Urteil über die wirtschaftliche Fähigkeit im Hinblick auf die Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens zu fällen. Beim externen Rating werden Änderungen der Ratingeinstufung nur durch wesentliche Veränderungen, die im Unternehmen oder der Branche begründet sein können, vorgenommen. Eine Ratingagentur tritt demnach weder als Kapitalgeber noch als Kapitalnehmer auf dem Markt auf. Vielmehr handelt es sich um eine Institution, die auf neutrale Bonitätsbeurteilung spezialisiert ist und die nicht im direkten Spannungsfeld zwischen Nachfragern und Anbieter steht[19]. Die Ratingeinstufung soll mittelfristig Bestand haben und dem Investor eine langfristige Orientierung hinsichtlich der Unternehmensentwicklung geben. So bedienen sich externe Ratingansätze, immer abhängig von der jeweiligen Ratingagentur und dem betreffenden Kreditnehmer, einer standardisierten Anerkennung von Sicherheiten. So können bspw. Forderungen aus dem Retail-Segment[20] völlig länder- und kundenunabhängig mit einem einheitlichen Risikogewicht von 75 Prozent[21] bewertet werden. Daraus folgt für die langfristige Bewertung ein kontinuierlicher Verlauf.
Im Gegensatz dazu passen sich interne Ratings an den Konjunkturverlauf an und versuchen diesen im Voraus abzugreifen, um kurz- und mittelfristig eine möglichst reale und marktgetreue Bewertung des Unternehmens und der vorhandenen Sicherheiten zu erhalten. Ohne diese Anpassung des internen Ratings würde es einen linearen Verlauf ähnlich dem externen Rating aufweisen und damit das Bild der Kreditentscheidungen und der Kreditpreisbildung erheblich verzerren. Aufgrund dieser unterschiedlichen Ratingmethodik ist ein direkter Vergleich des internen und externen Ratings, wie in Abbildung 6 darstellt wird, nicht möglich.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Entwicklungsvergleich internes und externes Rating[22]
Die Struktur eines externen Ratings ist jedoch einem bankinternen Rating ähnlich und beinhaltet neben der Analyse des Finanzrisikos und des Geschäftsrisikos auch eine Analyse des Branchen- und Länderrisikos. Detaillierte Informationen über das Kontoführungsverhalten der Unternehmung sind für die Kreditanalyse allerdings unerlässlich und können nur über interne Ratings berücksichtigt werden. Ratingagenturen wie Moodys, Standard&Poor’s und FitchRating setzen daher auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der gerateten Unternehmung in Bezug auf Verhandlungen mit Lieferanten und Kreditversicherern sowie eine Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt. Der Aufbau der Ratingklassen ist bei allen Agenturen ähnlich und gliedert die Unternehmen in bis zu jeweils neun Unterstufen in die zwei Bereiche „Investment Grade“[23] und „Speculative Grade“[24].
Die Kosten für ein Erstrating belaufen sich auf durchschnittlich 60 TEUR[25] und fallen unabhängig der geplanten Kapitalstrukturveränderungen an. Ein derart kostspieliges Rating ist daher nicht für klein- und mittelständische Betriebe sondern nur für größere Unternehmen erforderlich und sinnvoll, wenn bspw. die Ausgabe von Anleihen oder Genussrechten am Kapitalmarkt geplant ist. Im gesamten Kreditentscheidungsprozess werden externe Ratings allerdings lediglich als Vergleichswert zum bankinternen Rating herangezogen.
2.3.3 Bankinternes Rating
Der IRB-Ansatz[26] berücksichtigt die genaue Kreditportfoliostruktur und Risikogewichtung und stellt damit die Basis für die Berechnung der Eigenkapitalhinterlegung im Sinne der Anforderungen nach Basel II[27] dar. Ein weiterer Vorteil der internen Methode im Vergleich zur externen besteht darin, dass die meisten Unternehmen nicht auf ein externes Rating angewiesen sind, welches mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.[28]
Beim IRB-Ansatz wird zwischen dem Basisansatz und dem Fortgeschrittenen Ansatz unterschieden. Dabei kommen beim Fortgeschrittenen Ansatz neben zusätzlichen institutsabhängigen Mindestanforderungen für bestimmte Ratingstufen und evtl. erweiterte Sicherheiten auch die Restlaufzeit von Kreditengagements zur Anrechnung.[29] Diese Form des IRB-Ansatzes stellt lediglich eine Erweiterung des Standardansatzes dar und bleibt daher im Folgenden weitgehend unberücksichtigt.
Um die große Anzahl der Kennzahlen auf branchenspezifisch relevante einschränken zu können, werden Unternehmen bereits zu Beginn des Ratingprozesses anhand von Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und Bilanzsumme in die Unternehmenssegmente Small Cap (SC), Mid Cap (MC) und Large Cap (LC) kategorisiert[30]. In den drei Segmenten findet man wiederum die Unterscheidung in verschiedene Branchen. So unterscheiden sich relevante Kennzahlen in den Branchen Handel, Versorgung, Transport und Bauwirtschaft untereinander und vom Standardmodell, welches alle übrigen beinhaltet. Bei Unternehmen der Versorgungswirtschaft spielt für die Bank die Liquidität bspw. eine eher untergeordnete Rolle. Im Gegenzug wird bei der Ermittlung der Ertragskraft noch der Investitionsaufwand vom EBITDA abgezogen, bevor die Umsatzrentabilität ermittelt wird.
Im qualitativen Modul findet bei LC’s vom Betreuer eine umfassende Analyse und Einschätzung des jeweiligen Marktes und der Wettbewerbssituation sowie des Managements statt. Bei der Markteinschätzung wird u. a. auf folgende Punkte eingegangen:
- Marktanteil und Marktstellung
- Strukturelle Angebotsentwicklung
- Marken- und Produktimage
- Vorhandene Rechte, Patente, Lizenzen
- Kunden- und Lieferantenabhängigkeit
Damit die Aussagen informationstechnisch leichter erfasst werden können und der gesamte Ablauf des Ratingprozesses sowohl effektiv als auch standardisiert ablaufen kann, erhält jedes Attribut vier voreingestellte Merkmalsausprägungen zur Auswahl. So kann beispielsweise im Bereich des Marktanteils eine Auswahl zwischen folgenden Antwortausprägungen getroffen werden:
- Klarer Marktführer, mit Abstand höchster Marktanteil, beherrscht den Markt
- Mitführer (mehrere führende Anbieter mit ähnlichen Markanteilen), einflussreich
- Deutlicher Abstand zu(m) Marktführer(n), beschränkter Markteinfluss
- Unbedeutender Marktanteil und Markteinfluss
Bei der Beurteilung des Managements verlässt sich der Berater neben der persönlichen Einschätzung auch auf die Erfahrungswerte der Vergangenheit und macht Aussagen über
- Qualifikation im Tagesgeschäft,
- Strategische Fähigkeiten,
- Zeitnahe Informationsbereitschaft,
- Informations- und Prognosequalität.
Die Struktur der voreingestellten Antwortausprägungen ist im qualitativen Modul des Ratings unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche für alle Unternehmen gleich.
Großbanken nutzen ihr breit gefächertes Kreditportfolio mit verschieden Branchen verteilt über verschiedene Länder und beziehen in die einzelnen Ratings ein spezifisches Länderrisiko mit ein. Dieses wird in einem aufwendigen Verfahren über drei Blöcke zentral für die Gesamtbank ermittelt. Der erste Block bezieht Daten wie
- Reales Wirtschaftswachstum pro Kopf,
- Inflationsrate,
- Auslandsverschuldung in Prozent des Exports u. v. a.
mit ein. Im zweiten Block findet die qualitative Bewertung statt und lässt Aussagen über
- das Finanzsystem und Ressourcenallokation[31],
- die politische Stabilität und
- die äußere Sicherheit u. v. a.
zu. Da im dritten Block der Korruptionsindex (CPI[32] ) hinzugerechnet wird, kann der Länderrisikoscore auch in Industrieländern negativ beeinflusst werden.
Nur in Ausnahmefällen werden abschließend noch Sonderfaktoren im Rating mit berücksichtig. Diese Faktoren beziehen sich auf latente Risiken, Branchenbesonderheiten und Besonderheiten der Bilanzierung und führen zu einer direkten Herauf- oder Herunterstufung um ein bis zwei Ratingklassen. Die Abbildung 7 stellt noch einmal die gesamte Ratingstruktur eines bankinternen Ratings in übersichtlicher Form dar.
Das Rating von MC’s wird um einige Aussagen erweitert. Im quantitativen Modul werden neben den sechs Kennzahlen drei weitere errechnet, um ein umfassenderes Bild der Kapitaldienstfähigkeit und Kapitalstruktur zu erhalten. So werden bspw. auch die Anlagendeckung[33] und Anlagenintensität[34] errechnet. Darüber hinaus wird das qualitative Modul des Ratings durch Aussagen über das Kontoverhalten ergänzt.
Dem Firmenkundenbetreuer sind die Auswirkungen der Eingabe des Ratings natürlich bekannt und dennoch kann er hier konträren Zielen gegenüberstehen. Bei der Kontoführung und Limitausnutzung ist aus der ertragswirtschaftlichen Sicht der Bank, die volle Inanspruchnahme gewährter Linien sinnvoll. Dies wird aus bewertungstechnischer Sichtweise allerdings als negativ angesehen und führt zu einem schlechteren Rating. Die Gestaltung des Gesamtportfolios eines jeden Betreuers wird dagegen umso positiver bewertet, je mehr Unternehmen hoher Ratingstufen darin enthalten sind.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: Übersicht der bankinternen Ratingstruktur[35]
Eine schlechte Bonitätsklasse ist automatisch mit einer bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeit verknüpft, welche immer auch die Preisbildung beeinflusst. Das interne Rating bspw. der Dresdner Bank AG wurde im Zusammenhang mit der Betreuungsstruktur bereits im Abschnitt 2.2.3 erwähnt. Es ist über die Abstufungen von Klasse eins „Unzweifelhafte Fähigkeit zur Rückzahlung von Zahlungsverpflichtungen“ bis „Kreditnehmer ist in Zahlungsverzug“ in 16 Bonitätsklassen unterteilt.
Vereinfachungen des Ratingprozesses bestehen dahingehend, dass bei Tochtergesellschaften von Konzernen mit engen wirtschaftlichen Verflechtungen automatisch die Bonitätsklasse der Muttergesellschaft übernommen wird. Engagements, bei denen die Forderung bereits vollständig einzelwertberichtigt wurde, gehen automatisch in die Risikoklasse 15 über.
Die Kosten für die Erstellung eines bankinternen Ratings werden mit der Kreditbearbeitungsgebühr berechnet und erst bei Zustandekommen eines Kreditvertrages fällig. Im Gegensatz zum externen Rating beurteilt das interne Rating das Unternehmen auf Basis der aktuellen wirtschaftlichen Situation zum Zeitpunkt des Ratings. Es kann jährlich deutlichen Änderungen unterliegen.
Zusammenfassend bildet das interne Rating die Grundlage der Betreuungsstruktur, Kreditentscheidung und der Festlegung der Kreditkonditionen durch die Bank.
2.3.4 Risikoberechnung und Preisbildung im Kreditgeschäft
Entscheidungen über das Eingehen von Kreditrisiken werden nicht nur von einer ausreichenden Eigenkapitalunterlegung abhängig gemacht, sondern vielmehr, ob das eingegangene Risiko mit den Ergebnisbeiträgen wirtschaftlich abgedeckt werden kann. Banken müssen wie jedes erfolgreiche Unternehmen mit den Erlösen die entstehenden Kosten erwirtschaften. Dies setzt besonders im Kreditgeschäft eine risikogerechte Preisgestaltung voraus.[36] Neben den Refinanzierungskosten, den Abschluss- und Bearbeitungskosten spielt die Ermittlung einer ausfall- und branchenorientierten Risikoprämie sowie der Eigenkapitalkosten eine wichtige Rolle bei der Preisbildung im klassischen Kreditgeschäft. Diese Kostenbestandteile eines Kredites werden nachfolgend in Abbildung 8 dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 8: Kreditkostenbestandteile der Preisbildung[37]
Dabei haben die Basler Eigenkapitalvorschriften nur auf die Höhe der Eigenkapitalkosten direkten Einfluss. Wie im nachfolgenden Abschnitt aber deutlich wird, beeinflussen sie auch die Ermittlung der Risikokosten in Form des erwarteten Verlustes.[38]
2.3.4.1 Berechnung des erwarteten Verlustes
Risiko ist die Gefahr einer negativen Abweichung eines tatsächlichen von einem geplanten Ergebnis. So ist die mögliche Erzielung eines Verlustes für sich genommen kein Risiko, sofern dieser Verlust in entsprechender Höhe geplant war. Das eigentliche Risiko entsteht also dadurch, dass die aufgrund von Kreditausfällen tatsächlich eingetretenen Verluste höher sein können als die planbaren, erwarteten Verluste. Über eine Gruppe von Unternehmen besteht historisch begründet eine bestimmte Ausfallquote. Werden diese historischen Ausfallraten in die Zukunft projiziert, kann damit gerechnet werden, dass auch für die Folgeperioden eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit besteht. Der erwartete Verlust (EL[39] ) eines solchen Portfolios ist die Summe aller einzelnen im Portfolio enthaltenen erwarteten Verluste. Da ein Banker nicht im Vorhinein schon bei der Kreditvergabe weiß, welches einzelne Engagement ausfällt, wird die errechnete Ausfallwahrscheinlichkeit der ganzen Gruppe im Voraus bei jedem Einzelengagement der Gruppe als Risikoprämie berechnet.[40] Der Steuerungsprozess des EL erfolgt im Wesentlichen durch das Management der Einzelkreditengagements. Im Abschnitt 2.4 wird eine Auswahl von Instrumenten dieses Überwachungs- und Steuerungsprozesses noch näher beschrieben.
Die Risikoprämie eines Kredites wird, wie in Abbildung 9 dargestellt, über drei Faktoren bestimmt. Hierbei besteht bei der kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit (PD[41] ) ein direkter Bezug zum Ergebnis des internen Ratings. Dabei wird jeder Ratingklasse eine bestimme Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Mit einer Verschlechterung der Ratingklasse nimmt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalles überproportional zu.
Der zweite Faktor stellt die erwartete Inanspruchnahme des Kredits zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD[42] ) dar. Im Gegensatz zu Darlehen verfügen Barkredite und Kredite des Umlaufvermögens üblicherweise über keinen regulären Tilgungsplan oder Regelungen über die Höhe der Inanspruchnahme. Die Einrechnung dieses Faktors berücksichtigt die Art des Kredites, das Kreditlimit und die damit verbundene Inanspruchnahme des Kredites entsprechend bei der Berechnung der Risikoprämie.
Werden vom Kreditnehmer in ausreichender Höhe Sicherheiten zur Verfügung gestellt, mindert dies natürlich die Risikoprämie entsprechend. Diesem Umstand wird mit der Ermittlung des dritten Faktors Rechnung getragen. In die Verlustquote (LGD[43] ) fließen sowohl Informationen über die Art der Sicherheit, der realistisch anzusetzende Wert der Sicherheit, die Höhe des erwarteten Ausfalls als auch Informationen über eine erwartete Insolvenzquote mit ein. Diese kann in einem frühen Stadium der Konditionenfestlegung anhand eines Branchenvergleichs und einer Vermögensstrukturanalyse nur geschätzt werden. Mit Berücksichtigung der Art der Sicherheit wird den unterschiedlichen Bewertungsansätzen von bspw. vor- oder nachrangigen Grundschulden Rechnung getragen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 9: Ermittlung der Risikoprämie eines Kredits[44]
Bei der Berechnung des EAD wird berücksichtigt, dass ein Teil der üblicherweise nicht in Anspruch (IA) genommen Linien im Falle eines kurz bevorstehenden Ausfalls vom Kreditnehmer noch ausgenutzt wird. Das Ausmaß dieses Effektes hängt zusätzlich von der Produktart ab. Mit dem in nachfolgender Formel dargestelltem K-Faktor[45] wird diesem Effekt Rechnung getragen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Um das Risiko zu ermitteln, das dem eines Barkredites äquivalent ist, ist das Exposure bei einigen Kreditarten daher mit einem Cashäquivalenzfaktor (CEEF[46] ) zu multiplizieren. Dieser berücksichtigt das Risiko der Inanspruchnahme beim Ausfall, das im Wesentlichen im Verhalten dritter Vertragspartner des Schuldnerunternehmens begründet ist[47]. So wird bspw. bei Lastschriften eine viel geringere Wahrscheinlichkeit für einen Rückruf angenommen als für die Erfüllung eines Kontrakterfüllungs- oder Leistungsavalkredites[48].
Wird der so errechnete EAD um die Sicherheitenerlöse (Recovery Rate), die Genesungsrate (Cure Rate[49] ) und die übrigen Insolvenzerlöse (Insolvenzquote[50] ) aus dem unbesicherten Teil der IA korrigiert und im Verhältnis zur ursprünglichen EAD betrachtet, ergibt sich die zur Berechung der Risikoprämie benötigte Verlustquote.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Kapitalverlustquote, deren Berechnung beispielhaft in Abbildung 10 grafisch dargestellt wird, hängt stark von der Kreditportfoliostrategie und der Effektivität des Abwicklungsmanagements ab und beträgt bei deutschen Geschäftsbanken z. Zt. ungefähr 60-70 Prozent.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 10: Beispielhafte Berechung des Kapitalverlustes[51]
Selbst wenn bereits ein Insolvenzeröffnungsverfahren beim Kreditnehmer eröffnet wurde, lassen sich die Insolvenzquote und Erlöse aus der Sicherheitenverwertung in diesem Stadium nur schätzen.
Die so nach Basel II ermittelten Risikokosten führen bei Unternehmen mit ohnehin wirtschaftlicher Schieflage theoretisch zu extrem hohen Zinsen. Die Ausgabe von Sanierungskrediten soll jedoch in die Krise geratenen Unternehmen die Aufrechterhaltung und Sanierung des Betriebes ermöglichen. Daher sind in späten Stadien der Unternehmenskrise hohe Zinssätze nicht mehr durchsetzbar oder wirtschaftlich. Die Praxis zeigt, dass in Folge dessen die Zinssätze bei solchen Krediten immer nur knapp über dem Refinanzierungszinssatz der Banken liegen und nicht der ursprünglichen Kalkulation nach dem oben geschilderten Risikokostenansatz entsprechen.
2.3.4.2 Berechnung des unerwarteten Verlustes
Es ist jedoch zu beobachten, dass trotz aller Planung die tatsächlichen Verluste des Portfolios vom EL abweichen können. Diese zweite Komponente neben dem EL spiegelt sich im unerwarteten Verlust (UL[52] ) oder dem „wahren“ Kreditportfoliorisiko wieder und stellt die Berechnungsgrundlage für die Eigenkapitalunterlegung[53] des Kreditrisikos dar. Zu den Einflussfaktoren, die zu einem UL führen, gehören
- der Diversifikationsgrad des Portfolios,
- bewusste Inkaufnahme von Risiken und entsprechende Steuerung,
- Strukturveränderungen und nicht ausreichende Datenhistorie und falsch berechnete Risikoprämien sowie
- unvorhersehbare gesamtwirtschaftliche Ereignisse.
Der Diversifikationsgrad wird einerseits durch die relative Höhe der Einzelengagementrisiken (Granularität), andererseits aber auch durch die Korrelationen zwischen den Einzelengagementrisiken und die damit verbunden direkten Klumpenrisiken gebildet. Bei positiver Korrelation fallen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit gleichzeitig oder kurz hintereinander aus. Zwei Kredite mit einer solchen Korrelation, bspw. an einen Automobilzulieferer und an einen Automobilhersteller, stellen so ein Klumpenrisiko dar.[54]
Durch die Hinterlegung von Risikokapital werden die Gefahr und das Ausmaß einer Schädigung der anderen Bankgläubiger bei unerwartetem Verlust vermindert. Doch die Bindung von Eigenkapital verhindert das Neugeschäft in entsprechender Höhe und erhöht somit die Kapitalkosten. Die bisherigen einfachen Vorschriften zur Eigenkapitalhinterlegung von acht Prozent genügen diesen komplexeren Ansätzen allerdings nicht mehr und wurden mit „Basel II“ weiterentwickelt[55]. Die Aufteilung in die beiden genannten Risikoarten, wie sie in Abbildung 11 dargestellt werden, führen zu einer differenzierten Risikomessung. Deren Ziel ist es, die erwarteten Verluste mit hoher Wahrscheinlichkeit im Voraus berechen zu können, um das Risikokapital und die daraus entstehenden Risikokapitalkosten, die sich direkt auf die Zinspreisfindung und den Kunden auswirken, so gering wie möglich zu halten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 11: Wahrscheinlichkeitsverteilung des Risikokapitals[56]
2.4 Regulatorisches Umfeld für das allgemeine Kreditgeschäft
Das Kreditgeschäft nimmt nach wie vor einen überragenden Stellenwert bei den meisten deutschen Banken ein. Aufgrund hoher Insolvenzzahlen und Bonitätsverschlechterungen vieler Firmen ist die Sparte in den letzten Jahren durch hohe Risikokosten belastet. Dies führte zu einer zunehmenden Strukturierung des Kreditgeschäfts. Heute befassen sich fast alle Kreditinstitute damit, differenzierte Kreditstrategien zu formulieren und das Kreditgeschäft neu zu organisieren. Neben der stagnierenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit hohen Insolvenzzahlen und schlechten Renditen sind insbesondere auch Veränderungen auf der aufsichtsrechtlichen Seite für den Umgestaltungsprozess der Banken verantwortlich. Hierzu gehören die Mindestanforderungen der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin[57] ) an die Organisation des Kreditmanagements, „Basel II“ als zukünftiger neuer Rahmen für die Eigenkapitalunterlegungspflicht[58] sowie die jeweilige Übernahme dieser Bestimmungen in das deutsche Kreditwesengesetz (KWG).
Der folgende Abschnitt soll nach der jeweiligen Begriffsdefinition die aktuellen Anforderungen an das Kreditgeschäft der Banken seitens der Aufsichtsbehörde sowie den aktuellen Stand von „Basel II“ darstellen.
2.4.1 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
2.4.1.1 Zum Begriff MaK
Die Risiken des Kreditgeschäfts spielen für die meisten Kreditinstitute eine besondere Rolle. In jüngster Vergangenheit führten u. a. hohe Abschreibungen zu massiven Problemen auch bei deutschen Banken und Sparkassen. Die Notwendigkeit, die Finanzsysteme zu stärken, ist zunehmend ins internationale Bewusstsein gerückt und bereits im Schlusskommuniqué des G7-Gipfels von Lyon im Juni 1996 wurden entsprechende Maßnahmen gefordert. Die Banken selbst haben ein primäres Interesse daran, dass neben ihrer eigenen Überlebensfähigkeit und wirtschaftlichen Kraft, das gesamte Bankensystem gestärkt wird. Das bedeutet, dass die Ziele der Bankenaufsicht eigentlich dazu führen sollen und können, dass die Banken in ihren Aktivitäten nicht gestört, sondern letztlich unterstützt werden. Die von der Bankenaufsicht publizierten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft haben in starker Anlehnung an die bereits im Jahre 2001 vom Genossenschaftssektor veröffentlichten „verbundeinheitlichen Grundsätze für das Kreditgeschäft“ genau diese Themen aufgegriffen.[59] Per 20.12.2002 sind die Anforderungen in Kraft getreten, doch den Banken wurden verschiedene Übergangsfristen[60] bei der Umsetzung eingeräumt.[61]
2.4.1.2 Struktureller Aufbau der MaK
Die Entwicklung der MaK erfolgte in einem Dialog zwischen Aufsicht, Kreditinstituten und Prüfern. Dabei reihen sich die MaK in die bereits bestehenden Mindeststandards für Handelsgeschäfte (MaH)[62] und für die Interne Revision (MaIR)[63] ein und stellen damit einen weiteren wichtigen Baustein im Rahmen der Entwicklung einer qualitativen Bankenaufsicht dar. Beide Konsultationspapiere aus dem Jahr 2002 beabsichtigen die Begrenzung der Risiken, die Sicherung der Solvenz, die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Steuerung und die Überwachung von Risiken. Die Struktur der MaK lässt sich, wie in Abbildung 12 dargestellt wird, grob einteilen in Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Organisation des Kreditgeschäftes, Anforderungen an das Risikomanagementsystem und Bestimmungen hinsichtlich Auslagerung und Prüfung.[64]
Das Kreditwesengesetz[65] bildet die rechtliche Grundlage der MaK und fordert von Kreditinstituten geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der eingegangenen Risiken, über eine ihrem Geschäftsumfang und Tätigkeit angemessene Geschäftsorganisation und über angemessene Kontrollverfahren. Dabei stimmt die Definition des Kreditrisikos nach deutschem Recht[66] mit der international für bankaufsichtliche Zwecke üblichen Definition überein.[67] Neben der rechtlichen Grundlage basieren die MaK auf den Principles for the Management of Credit Risk des Basler Ausschusses (Basel I und II). Daher wurde bei der Erstellung der MaK vermieden, für die Implementierung aussagefähiger Risikoklassifizierungsverfahren, welche den wichtigsten Bestandteil einer risikobewussten Kreditentscheidung darstellen, bestimmte Verfahren vorzuschreiben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 12: Fundament und Bausteine der MaK[68]
Die Organisation des kompletten Kreditprozesses von der Akquisition bis zur möglichen Abwicklung des Engagements wird in den MaK geregelt. Wobei mit Hilfe der Unterteilung in Textziffern (Tz.) die vollständige funktionale Trennung und Aufteilung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen, wie die Abbildung 13 zeigt, dargestellt werden kann.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 13: Ablauforganisation und MaK[69]
Die weitere Unterteilung nach MaK in einen jeweils marktabhängigen und einen marktunabhängigen Bereich[70] sorgt für eine ausgewogene risikoorientierte Steuerung des Kreditgeschäfts.
Die Akzeptanz und der Erfolg der MaK in der Bankwirtschaft hängen von einer sachkundigen Auslegung der Begrifflichkeiten und der Anwendungserfordernisse ab. Daher wurde durch die BaFin ein Gremium aus Fachleuten verschiedener Institutgruppen, Prüfern, Verbandsvertretern und Mitarbeitern der Bankenaufsicht institutionalisiert, welches sich um Auslegungsfragen kümmern soll.[71]
2.4.1.3 Überwachung und Steuerung des Kreditrisikos in den MaK
In diesem Rahmen der Trennung des Steuerungsprozesses sollten nach den MaK unter Gesichtspunkten der Qualitätssicherung (Vier-Augen-Prinzip), der Trennung von Verantwortlichkeiten zur Auflösung von Interessenskonflikten und dem Gesichtspunkt der Spezialisierung idealerweise folgende Trennungsprinzipien eingehalten werden:[72]
- Trennung zwischen Kreditbereich und Marktbereich
- Unabhängigkeit von Markt und Marktfolge also der Kreditgewährungs- und Risikoübernahmefunktion mittels des Portfoliomanagements
- Trennung der dezentralen Einzelrisikosteuerung (EL) von der zentralen Portfoliosteuerung (UL)
Dabei spielt die Gestaltung der Kreditprozesse und Arbeitsabläufe eine entscheidende Rolle bei der Einzelkreditrisikosteuerung. Eine Aufteilung der Einzelkreditrisikosteuerung in Teilprozesse ist auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Detaillierungsgrad möglich. Die MaK unterscheiden jedoch die Einzelprozesse nach Kreditgewährung, Kreditweiterbearbeitung, Kreditbearbeitungskontrolle, Intensivbetreuung, Behandlung von Problemkrediten und Risikovorsorge[73]. Wobei im Rahmen dieser Arbeit nur die Problemkreditbetreuung näher untersucht werden soll.[74]
Die gesamte Steuerung von Risiken auf der Portfolioebene bildet dabei einen wesentlichen Bestandteil eines Kreditrisikomanagements nach MaK. Diese fordern zwar ein Verfahren zur Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Kreditrisiken auf Einzelengagementebene[75], doch die BaFin erwartet ebenfalls, dass diese Systeme auch auf Portfolioebene einsetzbar sind.[76]
Auch unter Beachtung der MaK kann eine Bank auf der Basis der errechneten Risikoprämie grundsätzlich jedes Geschäft tätigen, sofern sie die Prämie für den EL im Markt vereinnahmen kann. Erst das Portfoliomanagement entscheidet, welche Risiken im Portfolio verbleiben und welche nicht. Die Kreditentscheidung wandelt sich tendenziell von einer „Ja/Nein – Entscheidung“ zu einer „Ja, aber zu einem bestimmten Preis – Entscheidung“.[77]
2.4.1.4 Problemkreditmanagement in den MaK
Für die Sanierungsarbeit der Kreditinstitute sind ebenfalls die Normen zur Problemkreditbetreuung zu beachten. Die MaK subsumieren unter dem Begriff „ Problemkreditmanagement “ sowohl Sanierungs- als auch Abwicklungsengagement.[78]
Die Möglichkeit der Spezialisierung auf besondere Fähigkeiten und Tätigkeiten bei der Problemkreditbearbeitung machen es aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, diese außerhalb des „normalen“ Kreditgeschäftes zu bearbeiten. Daher haben alle größeren Kreditinstitute bereits spezielle Einheiten geschaffen, in denen die mit besondern Risiken behafteten Kredite bearbeitet werden.
Bonitätsmäßig schlechtere Unternehmen sind auch gemäß MaK nach bestimmten Kriterien, wie bspw. stark rückläufige Ertragslage, häufige Überziehungen, Pfändungen etc. entweder der Intensivbetreuung oder der Problemkreditbetreuung zuzuführen.[79] Die unter Intensivbetreuung fallenden Kunden sind dann nach einem bestimmten Turnus anhand bestimmter Kriterien auf ihre weitere Behandlung hin zu überprüfen. Aufgrund derer findet die Eingruppierung in
- die weitere Behandlung in der Intensivbetreuung,
- Rückführung in die Normalbetreuung oder
- Abgabe an die Abwicklung bzw. Sanierung
statt.[80] Die Sanierungsorganisation ist in den MaK unter Einräumung eines weiten Ermessensspielraums geregelt. Erfüllt ein gewerbliches Kreditengagement die festgelegten Kriterien, ist ein mit Sanierung vertrauter Mitarbeiter einzuschalten.[81] Mit Rücksicht auf kleinere Institute ist hierfür jedoch nicht zwingend die Einrichtung einer besonderen Abteilung „Sanierung“ erforderlich.
Sofern sich ein Kreditinstitut für eine Sanierung entscheidet, sind sämtliche weiteren Vorgänge von der Sanierungskonzepterstellung über die Betreuungs- und Kompetenzstruktur bis hin zur Risikovorsorge und das Reporting in den MaK geregelt.[82]
2.4.2 Basel II und die Einflüsse auf die Kreditbewertung
Anlass für die Einführung der derzeit noch geltenden Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (Basel I) war seinerzeit vor allem die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G10-Länder, dass die Eigenmittel[83] der wichtigsten Banken weltweit auf einen gefährlich tiefen Stand gefallen waren. Im letzten Jahrzehnt wurde Basel I zu einem international akzeptierten Standard, der in weit über 100 Staaten im Bankwesen Anwendung findet. Seit Inkrafttreten haben sich die Kapitalmärkte jedoch stark verändert und die Anleger sind risikosensitiver geworden. Daneben standen die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderung zunehmend im Widerspruch zu den verbesserten bankinternen Methoden zur Messung des betriebswirtschaftlich erforderlichen Eigenkapitals sowie den weiterentwickelten Verfahren zur Risikomessung und -steuerung, insbesondere beim Rating über den IRB-Ansatz.[84]
2.4.2.1 Zum Begriff Basel II
So wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bereits im Jahre 1999 erste Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet. Mit weiteren Änderungen wurden diese am 20.06.2004 zu den neuen Rahmenvereinbarungen der Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute (Basel II) im 3. Konsultationspapier verabschiedet[85] und treten im Jahr 2007 in Kraft.
Basel II basiert auf einem „ Drei-Säulen-Konzept “ und umfasst neben den in der Öffentlichkeit am meisten diskutieren Mindestanforderungen an das Eigenkapital auch eine umfassendere Bankenaufsicht und eine unter dem Stichwort Marktdisziplin eingebundene erweiterte Offenlegungspflicht der Kreditinstitute.[86]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 14: Die drei Säulen von Basel II[87]
Grundsätzliches Ziel der neuen Regelungen nach Basel II ist einerseits die aufsichtsrechtliche Überwachung von Kreditinstituten näher an betriebswirtschaftlichen Risikomanagementprinzipien auszurichten und andererseits derzeit noch bestehende Regelungslücken zu schließen.
2.4.2.2 Unterlegung von Bankrisiken mit Eigenmitteln
Einer der Hauptgründe, der die deutschen Bankmanager derzeit zu massiven strukturellen Veränderungen im operativen Kreditgeschäft und im Kreditportfoliomanagement zwingt, sind die durch Basel II bevorstehenden Veränderungen der Eigenkapitalunterlegungsvorschriften[88] (Säule 1).
Die Anforderungen der Eigenkapitalunterlegung in Höhe von acht Prozent nach Basel I wird auch bei Basel II beibehalten. Allerdings werden die Risikogewichte nun nach der Bonität der Schuldner differenziert. Bei guten Schuldnern ist zukünftig weniger Eigenkapital vorzuhalten als bei schlechten Schuldnern, so dass eine risikoadäquate Bepreisung der Kredite möglich wird.[89] Nach dem jetzigen Verhandlungsstand wird die Gewichtung der Risiken nach der folgenden Formel erfolgen:[90]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Höhe der Eigenkapitalunterlegung ergibt sich aus der Summe der risikogewichteten Aktiva und dem 12,5-fachen der Eigenkapitalanforderung für das operationelle Risiko und das Marktrisiko. Für die Berechnung der jeweiligen Positionen kommen verschiedene Verfahren zur Anwendung, die unter dem Ansatz des externen Ratings und unter IRB-Ansätzen bereits erläutert wurden.[91]
Die Tabelle 1 zeigt die wesentlich komplexere Unterscheidung der Gewichtungssätze für die Eigenkapitalunterlegung nach Basel II als die vorhergehende Aufteilung in lediglich vier Risikoklassen nach den Eigenkapitalunterlegungsvorschriften nach Basel I und einem Standardsatz von maximal acht Prozent.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Eigenkapitalunterlegung nach Basel II[92]
Dabei werden die starke Orientierung an den Risikoklassen sowie die höheren Hinterlegungssätze für Unternehmen mit einer schlechteren Bonitätsklasse deutlich. Nach Schätzung der KfW[93] haben rund 70 Prozent der deutschen mittelständischen Unternehmen, die das Hauptgeschäft im deutschen Kreditbereich darstellen, eine Ratingnote von „BBB-“ und schlechter. Daraus resultiert das Bemühen der Banken, ihre Kreditportfolien nachhaltig zu diversifizieren oder nichtstrategische Kredite zu verkaufen[94].
Durch die Diversifikation lässt sich Eigenkapital einsparen, welches dadurch der Generierung von renditebringendem Neugeschäft zur Verfügung steht. Abbildung 15 stellt beispielhaft dar, wie der UL mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit von 99,0 Prozent[95] durch Eigenkapital gedeckt wird. Beide Portfolios haben den gleichen UL wobei das letztere besser diversifiziert ist und dadurch eine geringere Streuung um den UL hat. Die Wahrscheinlichkeit hoher Kreditausfälle ist geringer, so dass weniger Eigenkapital bei gleichem Sicherheitsniveau bereitgestellt werden muss. So wurde also durch eine aktive Steuerung der Verlustverteilung des Kreditportfolios 2 und eine Vergrößerung der Diversifikation eine Eigenkapitalersparnis erwirtschaftet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 15: Verlustverteilung zweier Portfolien und der Ertrag aus Diversifikation[96]
Andererseits könnte bei gleich bleibendem Eigenkapital durch eine aktive Risikosteuerung das Sicherheitsniveau der Bank erhöht werden. Ratingagenturen würden dies im Idealfall bei ihren Ratingentscheidungen berücksichtigen, was die Refinanzierungskosten einer Bank positiv beeinflussen dürfte.[97]
Die Verwendung des IRB-Ansatzes erlaubt durch die höhere Anzahl an Risikoklassen eine bessere Abstimmung der Einzelrisiken. Das ermöglicht wiederum eine risikogerechtere Preisgestaltung[98] und kann die eigenen Kreditpreise, besonders im umkämpften Markt nach Unternehmenskunden mit hoher Bonität, konkurrenzfähiger halten.
2.4.2.3 Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Das neue Rahmenpapier von Basel II sieht ein eigenes bankaufsichtliches Überprüfungsverfahren (SRP[99] ) als integralen Bestandteil des Akkords vor. Laut
SRP (Säule 2) sollen die Aufseher künftig sicherstellen, dass die Banken über eigene Verfahren verfügen, welche die Einhaltung der Vorschriften der Säulen 1 und 3 regelmäßig überprüfen und ein frühzeitiges Eingreifen ermöglichen, wenn sie Schwächen feststellen. Dieser Überprüfungsprozess, der insbesondere auch auf die Qualität bankinterner Abläufe gerichtet ist, soll nicht nur gewährleisten, dass die Kreditinstitute stets über genügend Kapital verfügen, sondern auch durch einen intensiven Dialog zwischen den Aufsehern und der Geschäftsleitung Anreize zur Verbesserung des Risikomanagements liefern.
Basel II beschreibt die SRP durch vier Grundsätze in denen Anforderungen formuliert werden, die sich an die Banken (Grundsatz 1 und 3) und an die Regulatoren (Grundsatz 2 und 4) richten.[100]
Grundsatz 1: Banken müssen über ein Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie über eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus verfügen.
Grundsatz 2: Die Aufsichtsinstanzen müssen die bankinternen Einschätzungen und Strategien zur angemessenen Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten. Gleiches gilt für die Fähigkeit der Banken, ihre regulatorischen Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung ist den Aufsehern die Ergreifung angemessener Maßnahmen vorbehalten.
Grundsatz 3: Die Aufsichtsinstanzen erwarten von den Banken, dass sie über eine höhere als die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestkapitalausstattung verfügen. Die Aufseher müssen die Möglichkeit haben, Zuschläge auf das regulatorische Minimum zu verlangen.
Grundsatz 4: Die Aufsichtsbehörden müssen frühzeitig eingreifen, um zu verhindern, dass das Eigenkapital unter die geforderte Mindestausstattung fällt, die aufgrund des Risikoprofils einer bestimmten Bank notwendig ist. Sie müssen schnelle Abhilfe fordern, wenn das Eigenkapital nicht erhalten oder nicht wieder ersetzt werden kann.
Nach Auffassung der Aufsicht stellen das Zinsrisiko im Anlagebuch, das besondere Kreditrisiko, wie bspw. das Klumpenrisiko, und Aspekte der ABS[101] -Transaktionen spezielle Schwerpunkte im Überprüfungsverfahren dar, da sie nicht direkt unter Säule 1 behandelt werden.[102] Grundsätzlich handelt es sich aber um ein bankeigenes Überwachungsverfahren, das unabhängig von den Methoden der regulatorischen Mindestkapitalanforderungen der Säule 1 entwickelt werden kann. Laut einer ersten Umfrage unter den Banken Ende 2003 ist damit zu rechnen, dass bis zu 800 deutsche Kreditinstitute die IRB-Ansätze dem externen Rating vorziehen werden, aber bis dato nur 15 Institute schon die entsprechenden Marktrisiko- und Überwachungsmodelle nutzten. Hieraus ist abzulesen, in welchem Maße die Anforderungen an die Aufseher bezüglich der Abnahme und der laufenden Überwachung dieser Methoden schon zugenommen hat und weiter zunehmen wird.[103]
Die hierzu von Basel geforderten Eingriffsrechte sind heute bereits im Kreditwesengesetz (KWG) vorhanden. Bei unzureichenden Eigenmitteln können die Aufseher Maßnahmen ergreifen, die von Einschränkungen und Verbot des Neukreditgeschäftes über den Austausch von Geschäftsführern bis hin zum Entzug der Banklizenz führen können.[104]
2.4.2.4 Marktdisziplin und Offenlegung
Über die dritte Säule soll durch erweiterte Transparenz die Marktdisziplin der Kreditinstitute verstärkt werden. Im Zusammenhang mit Anforderungen aus der ersten und zweiten Säule werden Offenlegungsanforderungen an die Kreditinstitute gestellt, die sowohl den Zweck haben, Marktmechanismen wie auch Sorgfaltspflichten zu unterstützen. Die zur Verfügung zu stellenden Informationen umfassen vier Bereiche:
(1) Anwendungsbereich der Eigenkapitalvorschriften: Der in Säule 1 geregelte Anwendungsbereich soll in Säule 3 unternehmensspezifisch näher erläutert werden. Der Bilanzleser soll darüber informiert werden, welche Teile des bilanzrechtlichen Konzerns einer bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalregelung unterliegen, welche weiteren Unternehmen in die bankaufsichtliche Eigenkapitalkonsolidierung einbezogen wurden und welche Geschäftsvolumina auf die regulierten Einheiten entfallen.
(2) Eigenkapitalstruktur: Die Offenlegungsregeln konzentrieren sich neben dem eingezahlten Stammkapital und den Rücklagen auch auf andere zum Teil innovative Elemente mit besonderen Bedingungen und Abreden hinsichtlich Bedienung, Laufzeit und Rückzahlung. Da diese Bedingungen und Nebenabreden geeignet sind, im Vergleich zum Stammkapital und zu Rücklagen die Qualität solcher Eigenmittel zu beeinträchtigen, wird deren Aufgliederung verlangt.
(3) Eigenmitteladäquanz: Dies beinhaltet die bankaufsichtliche Kontrolle des Verhältnisses von eingegangen Risiken zum Eigenkapital. Die Quote darf acht Prozent und bei besonderen Umständen eine von der Bankaufsicht festgelegte höhere Quote nicht unterschreiten.
(4) Eingegangene Risiken: Risikoinformationen auf der Basis bankaufsichtlicher Messmethoden fördern die Vergleichbarkeit verschiedener Angaben von nationalen und internationalen Kreditinstituten.[105]
Unter der Annahme, dass ein gut informierter Markt risikobewusstes Vorgehen und effektives Controlling belohnt, führen diese umfangreichen Transparenzanforderungen zu einem entsprechenden Anreiz für die Kreditinstitute, Maßnahmen zu deren Berücksichtigung zu implementieren.[106]
2.4.3 MaK und Basel II im Vergleich
Zur Notwendigkeit, für Ratingverfahren nach den IRB-Ansätzen eine aussagekräftigere Risikodifferenzierung als nach den MaK zu implementieren, nimmt die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht von Januar 2003 wie folgt Stellung: „Ein Basel II-konformes internes Rating ist als Spezialfall der in den MaK geforderten Risikoklassifizierungsverfahren zu sehen. Jedes interne Rating nach Basel II wird auch die MaK-Anforderungen an Risikoklassifizierungsverfahren erfüllen. Der Umkehrschluss gilt jedoch nicht.“[107] Wenngleich sich in verschiednen Bereichen Überschneidungen zwischen Basel II und MaK ergeben, so sind beide Regelwerke grundsätzlich komplementär zu verstehen. Abbildung 16 veranschaulicht die Schwerpunkte der MaK in der Ausgestaltung von Ablauf- und Aufbauorganisation und die Schwerpunkte von Basel II mit den gemeinsamen Überscheidungen. Basel II regelt hauptsächlich die Kapitalunterlegung von Risiken und grundsätzliche Vorkehrungen zur Risikovorsorge.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 16: MaK und Basel II im Vergleich[108]
Die vergleichende Betrachtung kommt zu dem wichtigen Ergebnis, dass die beiden Regelungswerke im Verbund zu einer neuen, risiko- und ertragsorientierten Sichtweise des Aktivgeschäfts von Banken führen. Darüber hinaus eröffnet die Einbindung der Anforderungen aus Basel II in den funktionalen und organisatorischen Aufbau der MaK den Kreditinstituten den Weg zu einer effizienteren Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen und so zu kostensparenden und aufeinander abgestimmten Geschäftsstrukturen.[109]
2.5 Kreditüberwachung und Eingriffssignale während der Laufzeit
Die häufig in der Öffentlichkeit vertretene Meinung, dass Kreditinstitute in den meisten Fällen eine gewisse Mitschuld an einer Unternehmenskrise oder gar Unternehmensinsolvenz tragen, wurde durch eine im Jahr 2003 veröffentlichte Studie des F.A.Z. Institut für Management Markt und Medieninformationen GmbH in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Ernst & Young und der Hypovereinsbank[110] widerlegt. Daraus geht hervor, dass die Rating- und Frühwarnsysteme der Kreditinstitute insgesamt funktionieren, denn in 50 Prozent der Fälle wird die Unternehmenskrise zuerst von den Banken und Sparkassen erkannt und damit noch häufiger als von den Unternehmern selbst, externen Beratern oder anderen Institutionen.
Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die gesetzlich formulierte Aufgabe des Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters nicht die Verhinderung der Krise oder Insolvenz ist, sondern die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsansätze. Gerade in der sich anbahnenden Krise wird das Bilanzbild eines Unternehmens durch eine Fülle von bilanzpolitischen Maßnahmen geprägt sein. Gegenüber dem internationalen Vergleich bei Jahresabschlüssen nach deutschem HGB ist der bilanzpolitische Spielraum überdurchschnittlich groß. Die Früherkennung von bilanzpolitischen Krisenanzeichen wird dadurch erheblich erschwert und für einen Analysten ohne Spezialkenntnisse und ohne Erfahrung nahezu unmöglich gemacht. Dieser Mangel und die daraus folgenden hohen Personalkosten solcher Spezialkräfte, deren Einsatz für kleinere Institute nicht wirtschaftlich ist, trug zu den zahlreichen Schieflagen bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken in den letzten Jahren bei.[111]
2.5.1 Frühwarnsysteme
Bei den Faktoren der Früherkennung kann zunächst zwischen harten und weichen Faktoren unterschieden werden. Unter harten Faktoren versteht man Tatbestände, die weder für Interpretation noch Auslegungsspielraum zugänglich sind. Weiche Faktoren hingegen eröffnen einen Ermessensspielraum. So stellt bspw. die Überziehung eines auf Guthabenbasis geführten Kontos einen harten Faktor dar, während Probleme im privaten Umfeld des Unternehmers oder ein aufwendiger Lebensstil keine absoluten, sondern auslegungsfähige Aussagen sind.
In der Praxis bilden die Überziehungsdokumentation mit der Definition der Eskalationsstufen sowie das laufende bankinterne Rating die Basis der Kreditengagementüberwachung. Im Eskalationsverfahren sind weitere Entscheidungsstufen und Kompetenzen geregelt, die bei einem abweichenden Votum zwischen Markt und marktunabhängigen Bereich für die Kreditentscheidung oder Kreditübergabe beachtet werden müssen. Im Allgemeinen wird bei einer positiven Entscheidung der Marktseite und einer negativen Kreditentscheidung auf der marktunabhängigen Risikoseite der Kreditantrag solange auf der jeweils höheren Kompetenzstufe „eskalierend“[112] vorgetragen, bis eine Entscheidung in der vorher definierten Endstufe gefällt worden ist.[113]
Darüber hinaus führt eine lange Liste von Tatbeständen, deren folgender Auszug keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, zur Aufnahme des Kreditengagements in die Überwachungsliste des jeweiligen Betreuers. Folgende beispielhaft genannten Kriterien sind häufig auch ausschlaggebend für eine Engagementüberleitung von der Normalbetreuung zur Intensivbetreuung bzw. Sanierung:[114]
- Linienüberschreitung um mehr als zwei Monate
- Mehr als eine Rate Darlehensrückstand
- Verspätete oder Nichteinreichung von Unternehmensbilanzen
- Stundungsantrag
- Antrag auf Tilgungsaussetzung
- Scheck- und Lastschriftretouren
- Eingehende Pfändungen
- Gesellschafterwechsel und hohe Personalfluktuation besonders im Leitungsbereich
Jedes Kreditinstitut muss unter Berücksichtigung der eigenen Portfoliostrukturen entscheiden, welche Kriterien als Überleitungskriterien herangezogen werden sollen. Die MaK machen keine konkreten Vorschläge, sondern schreiben hierzu lediglich vor, dass diese Kriterien marktunabhängig festzulegen sind. Die Anwendung der Kriterien kann dann dem Markt bzw. der bearbeitenden Stelle überlassen werden. Diese so genannte Bringkompetenz kann und sollte überwacht werde, damit Versäumnisse nicht zu Verlusten führen.
2.5.2 Überwachung § 18 KWG
Eine umfassende Bonitätsprüfung von Firmenkreditengagements setzt eine fristgerechte Einreichung der Unternehmensunterlagen voraus. Hierfür sind die Kreditinstitute über den § 18 KWG mit einer so genannten Holkompetenz ausgestattet. Danach sind Banken sogar verpflichtet, sich während der Kreditvergabe und während der gesamten Laufzeit des Kredites die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens offen legen zu lassen, wenn eine Kreditnehmereinheit mehr als 750.000 EUR[115] als Kredit in Anspruch genommen hat.
Da den Banken in kritischen Fällen ein auftragsgemäß erstellter Jahresabschluss ohne Prüfungshandlungen auch bei Mitwirken eines Steuerberaters nicht mehr hilft, werden wesentliche Posten des Jahresabschlusses bezüglich ihrer Plausibilität beurteilt. In diesem Falle sind stets weitere Unterlagen dem Kreditinstitut vorzulegen. Daher wird zwischen den folgenden drei Fällen unterschieden:
1. Ein Jahresabschluss ohne Prüfungshandlungen
2. Ein Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung
3. Ein Jahresabschluss mit umfangreichen Prüfungshandlungen
Bei der Erstellung eines entsprechenden Prüfungsberichtes zur Plausibilitätsbeurteilung wird dem Steuerprüfer durch die Bundessteuerberaterkammer ein Katalog mit 64 Fragen und Maßnahmen[116] vorgeschrieben, die vollumfänglich zu dokumentieren sind. Die Anfertigung eines solchen Berichts über die Erstellung des Jahresabschlusses ist weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich vorgeschrieben und durch die Erhöhung des Haftungs- und Arbeitsvolumens der Steuerberater steigen auch die Jahresabschlusskosten. Dennoch drängen Banken stärker auf die zusätzliche Einreichung eines Erstellungsberichts.[117]
2.5.3 Weitere Überwachungsmechanismen
Im Allgemeinen trägt die übliche hierarchische Kompetenzstruktur der Kreditinstitute zusätzlich dazu bei, höhere Verluste durch Kreditausfälle im Regelfall zu vermeiden. Speziell im Kreditwesen werden für gewisse Positionen sowohl eine geeignete Ausbildung als auch die nötige Erfahrung im jeweiligen Bereich gefordert. Davon unabhängig sind ähnlich der standardisierten Bankvollmacht bei Kreditentscheidungen verschiedener Volumen und Laufzeiten auch Einzel- und Gemeinschaftskompetenzen üblich.
Zusätzlich beaufsichtigt und kontrolliert die interne Revision die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bankinternen Regelungen speziell bei Unternehmensbewertungen, Risikoanalysen und Ratingeinstufungen.
2.6 Die Unternehmenskrise als Vorstufe zum notleidenden Kredit
Wie sich im folgenden Teil herausstellen wird, ist es ungenau, von „der“ Unternehmenskrise zu sprechen, da Krisen in der Praxis in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Eine Klassifizierung von Unternehmenskrisen ist u. a. anhand der durch die Krise bedrohten Unternehmensziele möglich. Ohne vorherige Maßnahmen zur Abwendung von drohenden Zahlungsschwierigkeiten wird letztendlich die Bedienung von Zinsen und Darlehenstilgung gegenüber den Fremdkapitalgebern unmöglich und der Kredit erhält seinen notleidenden Charakter.
2.6.1 Zum Begriff notleidender Kredit
Im engeren Sinne wird hierunter ein bereits gekündigter Kredit verstanden. Im weiteren Sinne hingegen wird ein Kredit als notleidend betrachtet, bei dem die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Gefährdung der Rückerstattung oder Verletzung einer vertraglichen Pflicht[118] bereits erfüllt sind, aber noch nicht gekündigt wurde. Im angelsächsischen Sprachraum wird diese Art von Krediten auch als „ Non Performing Loan “ (NPL) bezeichnet. Bei einem „ Distressed Debt “ wurde darüber hinaus auch der Gläubigerschutz nach dem amerikanischen Chapter 11 oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der deutschen Insolvenzordnung beantragt. Doch in der Praxis werden Begriffe wie notleidendes Darlehen, Problemkredit, NPL oder Distressed Debt oft synonym verwendet.[119]
Nach vorausgehender Prüfung der Vermögensverhältnisse, Werthaltigkeit der Sicherheiten und Sanierungsfähigkeit der Unternehmung, kann eine Kündigung aus wichtigem Grund vorerst ausgeschlossen werden.[120] Die meisten Kreditverträge, die nach Mitte der 90er Jahre abgeschlossen worden sind, enthalten bereits die Regelungen, die es den Banken ermöglichen bereits bei solchen Krediten über Sanierung oder Risikoabgabe durch Kreditverkauf zu entscheiden.
2.6.2 Ursachen und Phasen einer Unternehmenskrise
Die Definition des Begriffs der Krise ist im Allgemeinen bislang nicht eindeutig. Während nach der Definition des BGH[121] die Krise erst bei der Überschuldung in Verbindung mit fehlender positiver Fortführungsprognose eintritt, befindet sich nach Obermüller[122] ein Unternehmen bereits bei der Insolvenzreife und damit bei Sanierungsbedürftigkeit in der Krise. Von Insolvenzreife wird gesprochen, wenn das Unternehmen ohne Stützungsmaßnahmen, die für eine dauerhafte Betriebsfortführung und die Bedienung der vorhandenen Verbindlichkeiten erforderliche Betriebssubstanz nicht sichern kann.[123]
Unternehmen durchlaufen lange vor dem Zusammenbruch drei Phasen, in denen sich die Probleme sukzessive verschärfen und gleichzeitig der Grad, sie zu beeinflussen, abnimmt. Abbildung 17 veranschaulicht den Zusammenhang der Krisen sowie deren Erkennungsmerkmale.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 17: Unternehmenskrisen und Betreuungsstruktur der Banken[124]
Die strategische Krise ist für externe Betrachter in der Regel nicht erkennbar und durch Ursachen, wie Mängel im Entwicklungsstand der Produkte und deren Markttransparenz, fehlende Arbeitseffizienz usw. zurückzuführen. Logische Folge ist die Erfolgskrise mit Umsatzeinbrüchen, anhaltenden Verlusten und ersten Liquiditätsproblemen. Als Liquiditätskrise erfordert die dritte Stufe ein akutes Krisenmanagement, um schwere Liquiditätsprobleme zu beseitigen und die drohende Insolvenz abzuwenden.[125]
[...]
[1] www.basel-ii.net/modules.php?name=News&file=print&sid=77 (27.08.2005)
[2] Neben echten Bankinsolvenzen (vgl. www.the-exit.net/plaza/bankinsolvenzen.de) beinhaltet
die Zahl auch sämtliche deutschen Sparkassen und Volksbanken, die teilweise über Jahre hinweg,
wie bspw. die Berliner Volksbank, nur mit Hilfe des verbundseigenen Sicherungsfonds
geschäftsfähig gehalten werden konnten.
[3] BaFin (2002a)
[4] Vgl. auch Louven/Schröder (2003)
[5] BaFin (2002c), MaK Tz. 57 und 58
[6] Vgl. Kapitel 2.4.1
[7] Eigene Darstellung in Anlehnung an OeNB (2004), S. 18
[8] Vgl. OeNB (2004), S. 22
[9] OeNB (2004), S. 14 f.
[10] Siehe auch Abschnitt 2.6
[11] Siehe auch Abschnitt 2.2.3
[12] Eigene Darstellung
[13] BaFin (2002a)
[14] Mehr dazu siehe Theewen (2004), S. 23-39
[15] Vgl. Kistner (2004), S. 46
[16] Vgl. Kroeber (2003)
[17] EBITDA: Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation
[18] Bonitätsklassen „15“ und „16“ bezeichnen Abwicklungsengagements
[19] Vgl. Brezski / Kinne (2004), S. 197ff
[20] Retail: Einzelhandel
[21] Vgl. Schmidt (2004), S. 99
[22] Eigene Darstellung
[23] Der „Investment Grade“ umfasst bspw. bei Standard & Poor’s die Ratingstufen AAA bis BBB
[24] Der „Speculativ Grade“ (Non-Investment Grade) umfasst bspw. bei S&P die Ratingstufen unter BB
Weitere Informationen zu Ratingklassen siehe bspw. unter
www.berateragentur.de/aktuell_artikel/rating.html (27.06.2005)
[25] www.gabot.de/dehne/themen/basel2/basel2.pdf (27.06.2005)
[26] IRB: Internal Rating Based Approach
[27] Vgl. Abschnitt 2.3.2
[28] Brezski / Kinne (2003), S. 194
[29] Vgl. Schmidt (2004), S. 98 f.
[30] Grundstruktur eines internen Ratings am Beispiel der Dresdner Bank AG
[31] In der Wirtschaftswissenschaft wird das Zuordnen knapper Ressourcen auf verschiedene
Verwendungsmöglichkeiten Ressourcenallokation genannt.
[32] nähere Informationen unter www.transparency.org (22.06.2005)
[33]
[34]
[35] eigene Darstellung
[36] Vgl. Bisani (2004), S. 118
[37] Eigene Darstellung in Anlehnung an Bisani (2004), S. 119
[38] Vgl. Bisani (2004), S. 119
[39] EL: Expected Loss
[40] Vgl. Heinrich (2004), S. 388
[41] PD: Probability of Default = Anzahl der Ausfälle / Anzahl der Kunden
[42] EAD: Exposure at Default
[43] LGD: Loss given Default
[44] Eigene Darstellung in Anlehnung an Dresdner Bank Präsentation (2005)
[45] K-Faktor: Prozentsatz der freien Linie, die neben der IA in die EAD-Berechnung eingeht
[46] CEEF: Cash Exposure Equivalent Factor
[47] Präsentation Dresdner Bank AG (2004)
[48] Ein Bürgschaftskredit bei dem die Bank bspw. für evtl. Regressansprüche Dritter gegen den
eigenen Kunden eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt, wird Avalkredit genannt.
[49] Die institutsabhängige interne Erfahrungsquote (z. Zt. zwischen 20-30 %) derer Unternehmen, die
sich nach Einstufung als Ausfall wieder erholen, wird auch Cure Rate genannt.
[50] Für die Vorkalkulation werden institutsabhängige interne Erfahrungswerte (z. Zt. zwischen 5-10%
des unbesicherten Kreditteils) verwendet.
[51] Eigene Darstellung
[52] UL: Unexpected Loss
[53] Vgl. auch Abschnitt 2.4.2
[54] Vgl. Heinrich (2004), S. 389
[55] Siehe auch Abschnitt 2.4.2
[56] Eigene Darstellung in Anlehnung an Mercer Oliver Wyman: Strategisches Pricing von
Unternehmenskrediten, Präsentation vom 22.11.2003, S. 8, siehe auch
www.wima-kongress.de/2003/download/Strat.%20Pricing%20von%20Krediten.pdf (18.07.2005)
[57] BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
[58] Christians (2005), S. 4 f.
[59] Heinrich (2004), S. 384 f.
[60] Übergangsfristen zur MaK-Umsetzung: 30.06.2004 für Anforderungen, die keine IT-Umsetzung
erfordern sowie 31.12.2005 für solche, die eine IT-Umsetzung erfordern
[61] Vgl. Bundesbank (2003), S. 46 und Heinrich (2004), S. 385
[62] Siehe auch www.bakred.de/texte/verlautb/minanfhg.htm (25.07.2005)
[63] Siehe auch www.fma.gv.at/de/pdf/050218_m.pdf (25.07.2005)
[64] Vgl. Heinrich (2004), S. 386 f.
[65] § 25a Abs. 1 KWG
[66] §19 Abs. 1 KWG
[67] Vgl. Bundesbank (2003), S. 46
[68] Eigene Darstellung
[69] Eigene Darstellung in Anlehnung an Christians (2005), S. 10
[70] Theewen (2004), S. 13
[71] Heinrich (2004), S. 386 f.
[72] Vgl. Heinrich (2004), S. 399
[73] BaFin (2002b), MaK, Tz. 36 - 66
[74] Vgl. Heinrich (2004), S. 404
[75] BaFin (2002b), MaK, Tz. 72
[76] Christians (2005), S. 6
[77] Vgl. Heinrich (2004), S. 395
[78] Vgl. Fischer (2005), S. 118
[79] Heinrich (2004), S. 407
[80] BaFin (2002b), MaK, Tz. 56 - 59
[81] BaFin (2002b), MaK, Tz. 58
[82] BaFin (2002b), MaK, Tz. 59 - 66
[83] Das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) spricht im Zusammenhang mit dem Begriff Eigenkapital
von der Eigenmittelausstattung der Kreditinstitute
[84] Vgl. Cluse (2004)
[85] Vgl. Cluse (2004)
[86] Übelhör / Warns (2004), S. 20
[87] Übelhör/Warns (2004), S. 20
[88] § 2 Abs. 1des EK-Grundsatzes zu §§ 10 ff. KWG
[89] Übelhör/Warns (2004), S. 21
[90] Vgl. Basel II (2003a), S. 7
[91] Übelhör/Warns (2004), S. 21 f.
[92] Eigene Darstellung in Anlehnung an Übelhör/Warns (2004), S. 25
[93] KfW (2003), S. 17
[94] Siehe Kapitel 5
[95] Bei einem Jahr Haltedauer des Kredites
[96] Heinrich (2004), S. 390
[97] Heinrich (2004), S. 390 f.
[98] Vgl. Bisani (2004), S. 118
[99] SRP: Supervisory Review Process
[100] Vgl. Loeper (2004), S. 266 ff.
[101] ABS: Asset Backed Securities
[102] Vgl. BIS-Veröffentlichungen “Principles for the Management and Supervision of Interest Rate Risk„
(2004)
[103] Vgl. Loeper (2004), S. 274
[104] §§ 35 Abs. 2, 36, 45 und 46 KWG
[105] Vgl. Hillen (2004), S 345-351
[106] Vgl. www.kpmg.de/topics/Basel_II_5388.htm (26.04.2005)
[107] Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Januar 2003, S. 57, vgl. auch
www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/monatsberichte/2003/200301mb.pdf (05.05.2005)
[108] Eigene Darstellung in Anlehnung an Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 01/2003, S. 58
[109] Cluse (2003), S. 6
[110] Vgl. auch Kistner (2004), S. 32 f.
[111] Vgl. Kistner (2004), S. 34
[112] BaFin (2002b), MaK Tz. 34 Die MaK geben hierbei lediglich die Existenz eines
Eskalationsverfahrens vor. Die Ausgestaltung bleibt den Kreditinstituten überlassen.
[113] Vgl. Theewen (2004), S. 43
[114] Vgl. Theewen (2004), S. 37 ff.
[115] Erhöhung der Offenlegungsgrenze zum 28.05.2005 (von bisher 250.000 EUR), siehe auch
Bundesrat, Berlin, Plenarprotokoll der 809. Sitzung vom 18.03.2005, S. 30, 60
[116] Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer, WPG 1999,
S. 67-76
[117] Vgl. Steuer-Newsletter, Ausgabe 7/2003, Artikel vom 04.04.2003,
www.steuer-newsletter.de/archiv/print.php/id/474 (20.06.2005)
[118] § 490 Abs. 1 BGB, Nr. 26 Abs. 2 AGB-Banken oder §314 BGB, bspw. Stellen weiterer
Sicherheiten, durch den Kreditnehmer
[119] Vgl. Gleumes (2005), S. 352
[120] Vgl. Fischer / Zuleger (2005), S. 413 f.
[121] BGH ZIP (1990), 1467
[122] Obermüller (2002), S. 735
[123] Theewen (2004), S. 19
[124] Eigene Darstellung und Anlehnung an Jobe (2005), S. 232
[125] Vgl. Lützenrath (2003), S. 4 ff.
- Arbeit zitieren
- Dipl. Wi.-Ing. Frank Wirtky (Autor:in), 2005, Management und Handel von notleidenden Unternehmenskrediten in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53076
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