Innerhalb der EU gibt es einige (struktur-)fördernde Programme, die zur Unterstützung der einzelnen Länder und deren Tourismuswirtschaft dienen. Da die Spannbreite der wirtschaftlichen Stärke zwischen den einzelnen EU-Ländern sehr groß ist, stellt sich die Frage, ob ein im Vergleich stark entwickeltes Land wie die Bundesrepublik Deutschland eine Tourismusförderpolitik nötig hat. Um diese Fragen zu beantworten, ist es nötig auf die Notwendigkeit der aktuellen deutschen Tourismuspolitik und ihre Grundlagen einzugehen. Ich möchte klären, ob diese auf den unterschiedlichen Ebenen des Staates sinnvoll und hilfreich ist und ob sie ihre (selbst gestellten) Anforderungen erfüllt. Weiterhin werde ich verschiedene EU-Förderprogramme, sowie ihre bundesdeutschen Ergänzungen vorstellen, ihre Tourismusrelevanz untersuchen und dadurch zu meinem Fazit gelangen.
Da die Förderprogramme Instrumente „zur Umsetzung gesellschaftlicher und politischer Zielsetzungen“ sind und somit einer „dynamischen Entwicklung“ unterliegen, ist es nicht einfach, eine aktuelle Gesamtdarstellung zu geben. Ich werde aber versuchen einen vergleichbaren Überblick zu schaffen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Tourismuspolitik in Deutschland
2.1. Bundesebene
2.2 Länderebene
3. Förderprogramme der EU
3.1 Strukturfonds
3.2 Gemeinschaftsinitiativen
3.3 Umsetzung der EU-Förderung in Deutschland
4. Bundesdeutsche Förderprogramme
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Innerhalb der EU gibt es einige (struktur-)fördernde Programme, die zur Unterstützung der einzelnen Länder und deren Tourismuswirtschaft dienen. Da die Spannbreite der wirtschaftlichen Stärke zwischen den einzelnen EU-Ländern sehr groß ist, stellt sich die Frage, ob ein im Vergleich stark entwickeltes Land wie die Bundesrepublik Deutschland eine Tourismusförderpolitik nötig hat. Um diese Fragen zu beantworten, ist es nötig auf die Notwendigkeit der aktuellen deutschen Tourismuspolitik und ihre Grundlagen einzugehen. Ich möchte klären, ob diese auf den unterschiedlichen Ebenen des Staates sinnvoll und hilfreich ist und ob sie ihre (selbst gestellten) Anforderungen erfüllt.
Weiterhin werde ich verschiedene EU-Förderprogramme, sowie ihre bundesdeutschen Ergänzungen vorstellen, ihre Tourismusrelevanz untersuchen und dadurch zu meinem Fazit gelangen.
Da die Förderprogramme Instrumente „zur Umsetzung gesellschaftlicher und politischer Zielsetzungen“ sind (Garbe, et al. 2002: 9) und somit einer „dynamischen Entwicklung“ (Garbe, et al. 2002: 9) unterliegen, ist es nicht einfach, eine aktuelle Gesamtdarstellung zu geben. Ich werde aber versuchen einen vergleichbaren Überblick zu schaffen.
2. Tourismuspolitik in Deutschland
Die Tourismuspolitik in Deutschland ist eine Querschnittsaufgabe. Sie zieht sich durch die unterschiedlichen Staatsebenen und ist ausserdem Teil vieler unterschiedlicher Politikbereiche. (Vgl. Kern 1995: 19)
2.1 Bundesebene
Auf der Bundesebene zählen die Bundesregierung, der Bundestag und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zu den tourismuspolitischen Akteuren.
Die Bundesregierung legte erstmals 1975 gewisse Schwerpunkte und Ziele in einem Tourismuspolitischen Programm fest. Dieses forderte die „Sicherung der Rahmenbedingungen für Urlaubs- und Kurzzeiterholung“, sowie die „Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fremdenverkehrswirtschaft“. (Kern 1995: 21) Ausserdem sollte es leichter werden, für die gesamte Bevölkerung am Tourismus teilzunehmen und eine Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit im Tourismus wurde angestrebt. 1975 stand, die Forderung nach einer besseren Koordination zwischen Bund und Ländern als letzter Punkt in diesem Programm. (Vgl. Kern 1995: 21 und Kahlenborn et al. 1999: 9) 1994 wurde es durch den Aspekt der Erhaltung von Umwelt, Natur und Landschaft als Grundlage des Tourismus ergänzt. (Vgl. Kahlenborn et al. 1999: 10) Der Bundestag ist in sofern ein Akteur in der Tourismuspolitik, als das 1991 ein Tourismusausschuss gegründet wurde, der den „Dialog zwischen Exekutive, Legislative und
Fremdenverkehrswirtschaft intensivieren“, den Bundestag beraten und Initiativen anbringen soll. (Vgl. Kern 1995: 15)
Der dritte Hauptakteur auf Bundesebene ist das Bundeswirtschaftsministerium. Die Ziele liegen auch hier in der Koordination von Bund und Ländern, sowie der Förderung des Dialogs zwischen Bundestag und Regierung. Das BMWi ist weiterhin zuständig für die Formulierung der Ziele und Aufgaben der Tourismuspolitik und nimmt eine regelmäßige Beurteilung der Wirtschaftlichen Lage vor. Eine wichtige Aufgabe des Bundeswirtschaftsministerium ist ausserdem, die „Gestaltung und Abwicklung von Fördermaßnamen“, sowie die Förderung des Tourismus nach Deutschland durch die Deutsche Zentrale für Tourismus. (Vgl. Kahlenborn et al. 1999: 10/11)
Ausser dem BMWi beschäftigen sich noch einige weitere Ministerien mit tourismusrelevanten Bereichen. (Vgl. Kern 1995: 29/30 und. Kahlenborn et al. 1999: 12/13)
Neben den genannten politischen Institutionen existieren auf der Bundesebene weitere verschiedene Verbände, die als Akteure in der deutschen Tourismuspolitik eine Rolle spielen.
Einer der wichtigsten Verbände ist die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT), welche im Ausland für das Zielland Deutschland wirbt und zu 90% aus Bundesgeldern finanziert wird.(Vgl. Kern 1995: 31) Seit einigen Jahren fördert die DZT auch den innerdeutschen Tourismus. (Vgl. BMWA 2003: 57 und Becker 2003: 383)
Zusätzlich gibt es den Deutschen Fremdenverkehrsverband (DFV) als Dachorganisation von Tourismusregionen und –gemeinden und die Deutschland Informations- und Reservierungsgesellschaft (DIRG), welche beratende Tätigkeiten für Fremdenverkehrsinstitutionen ausführt und für die Koordination von Reservierungssystemen zuständig ist. (Vgl. Kahlenborn et al. 1999: 23) Der Deutsche Reisebüroverband (DRV), der Deutsche Bäderverband (DBV) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sind ebenfalls Akteure der Tourismuspolitik. (Vgl. Kern 1995: 31/31)
In den horizontalen Beziehungen auf Bundesebene steht die Wirtschaftspolitik im Vordergrund und es existiert keine interministerielle Arbeitsgruppe zu dem Thema der Tourismuspolitik. (Vgl. Kahlenborn et al. 1999: 70)
Ein Mittelglied zwischen den Bundesebenen ist der Bund-Länder-Ausschuss, welcher zur Koordination zwischen Bund und Ländern beiträgt.
2.2 Länderebene
Nach Artikel 30 und 70ff des Grundgesetzbuches, liegt die Verantwortung für Tourismuspolitik in der Hand der Bundesländer . Da jedes Land selbständig tourismuspolitische Programme aufstellt, ist es schwierig, diese bündig und einheitlich darzustellen. Sie unterscheiden sich in sofern, dass sie der jeweiligen Landessituation angepasst sind. Jedoch stimmen sie in ihrem Aufbau überein, der meist einen beschreibende analytischen Teil und mittelfristige Ziele beinhaltet.
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- Arbeit zitieren
- Mareike Hopf (Autor:in), 2005, Benötigt das Industrie- und Dienstleistungsland Deutschland eine Tourismusförderung und ist die aktuelle Tourismuspolitik ein sinnvolles Mittel?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52826
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