Inhaltsverzeichnis
1. 9/11 – Fragile Staaten geraten wieder ins Blickfeld
2. Fragile Staaten – eine genauere Betrachtung
2.1. Definition
2.2. Ursachen
2.3. Einhergehende Probleme
2.4. Lösungsansätze in der wissenschaftlichen Debatte
3. Instrumente und Strategien der Europäischen Union
3.1. Die Europäische Sicherheitsstrategie
3.2. Instrumente der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik
3.3. Instrumente der Entwicklungs- und Handelspolitik
3.4. Instrumente der ESVP/GASP
3.5. Bewertung
4. Die Position der USA
4.1. Die NSS
4.2. Das S/CRS
4.3. Entwicklungshilfe
4.4. Bewertung
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. 9/11 – Fragile Staaten geraten wieder ins Blickfeld
Fragile Staatlichkeit ist kein neues Phänomen, sie wurde in den vergangenen Jahrzehnten lediglich anders beurteilt:
„(...) bis in die siebziger Jahre hinein [wurde] „Staatlichkeit“ auch dort, wo sie objektiv „fragil“ war, nicht als „prekär“, sondern als „in Entwicklung begriffen“ betrachtet (...)“[1]
Auch war die Perspektive der westlichen Staaten durch eine andere Perspektive während der Zeit des Kalten Krieges bestimmt:
„Wheras the culprit for both poverty and violations of human rights since the early 1980s had been the strong state (...), the problem by the 1990s had become the weak state“[2]
Diese beiden Zitate verdeutlichen, dass die Staatengemeinschaft fragile Staatlichkeit lange Zeit aufgrund des mangelnden Verständnisses für die Auswirkungen auf die eigene Sicherheit beiseite geschoben hat. Statt dessen begriff man Staatszerfall als humanitäres Problem, dem durchaus von Zeit zu Zeit durch militärische Intervention Abhilfe geschaffen werden muss, im Allgemeinen aber Aufgabe für Entwcklungshilfepolitik bleiben sollte[3]. Insbesondere erkannte man nicht die über die jeweilige Region hinausgehenden Problemlagen.
Erst die Anschläge vom 11. September 2001 brachten Staatszerfall und fragile Staatlichkeit auf die sicherheitspolitische Agenda. Folgerichtig erklärt die National Security Strategy der USA aus dem Jahr 2002 dazu:
„America is now threatened less by conquering states than we are by failing ones.“[4]
Afghanistan, das vom Taliban-Regime beherrschte und weitgehende unbeachtete Rückzugsgebiet der Terror-Organisation AlQuaida, die schon zuvor verheerende Anschläge verübt hatte, geriet ins Fadenkreuz der westlichen Welt und zum Synonym für einen 'failing state'. Das herrschende Regime und damit auch AlQuaida wurden durch Luftangriffe vertrieben. Seither bemüht sich die Staatengemeinschaft darum, die Staatlichkeit dort wieder zu errichten.
Doch wodurch zeichnet sich Staatlichkeit aus, und wann ist sie fragil? Welche Urschen und einhergehenden Probleme lassen sich identifizieren. Und schließlich: Wie könnten Lösungsansätze für die nun erkannte Problematik aussehen? Diesen Fragen widmet sich der erste Teil dieser Arbeit. Im zweiten und dritten Teil beschäftigen sich die Ausführungen mit den beiden wichtigsten und größten Akteuren auf dem Gebiet der fragilen Staatlichkeit: Die Europäische Union und die USA. Im zweiten Teil sollen jene der EU zur Verfügung stehenden Instrumente und Strategien vorgestellt werden. Diesem Teil ist auch ein besonderes Gewicht zugeordnet, da es an umfassenden Darstellungen dieser Art mangelt, was auch darauf zurückzuführen ist, dass die EU als supranationales Gebilde 'sui generis' nicht über alle Kompetenzen zur Begegnung der Probleme fragiler Staatlichkeit verfügt und – bis zur Formulierung der Europäischen Sicherheitsstrategie – keinen einheitlichen Strategierahmen besaß[5]. Im dritten und letzten Teil soll die Position der USA zum Themenkomplex dargestellt werden. Zum Abschluss werden die Positionen der EU und der USA noch vergleichend gegenüber gestellt und die Konsequenzen für das transatlantische Verhältnis ermittelt.
2. Fragile Staaten – eine genauere Betrachtung
Bevor ich die, der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Instrumente und Strategien zum Umgang mit fragilen Staaten und im Anschluss daran die Position der USA darstelle, sollen zunächst der Themenkomplex fragiler Staatlichkeit vorgestellt und Lösungsansätze in der Wissenschaft präsentiert werden.
2.1. Definition
Der von mir für diese Arbeit gewählte Terminus „Fragile Staatlichkeit“ ist nur einer von mehreren, die im Rahmen der internationalen Diskussion sowohl auf wissenschaftlicher Ebene als auch bei internationalen Organisationen und global agierenden Staaten in Gebrauch sind. So taucht in der 'National Security Strategy' der USA vom September 2002 der wohl bekannteste Begriff „failing“ auf[6]. Die Weltbank spricht von „Low Income Countries under Stress“ wohingegen die OECD bzw. deren Developement Assistance Committee (DAC) „difficult partners“ oder „poor performing countries“[7] zur Charakterisierung bevorzugt. Die EU-Kommission wiederum bietet die Begriffe „difficult partnership“ und „weak governance“[8] an. Auch unter Wissenschaftlern kursieren hierzu diverse Begriffspaare. So unterscheidet allein Ulrich Schneckener konsolidierte bzw. sich konsolidierende, schwache, versagende oder verfallende sowie gescheiterte Staaten[9].
Auch wenn alle diese unterschiedlichen Bezeichnungen existieren, zielen sie dennoch auf ein und das selbe Phänomen. Die diversifizierte Begriffslandschaft geht vornehmlich darauf zurück, dass mit verwendeten Begriffen zugleich Stereotypen und damit einhergehende Zwangsläufigkeiten den betroffenen Staaten aufgedrückt werden, was den Umgang mit ihnen möglicherweise erschwert. Als kritisch wird in diesem Zusammenhang insbesondere der Begriff 'failed state' erachtet, da er den Zerfall als schon abgeschlossen und unumkehrbar charakterisiert[10]. Alle Termini kreisen daher, wenn auch mit teils unterschiedlicher Ausrichtung, um einen gemeinsamen Kern:
„Fragile states are those where the state power is unable and/or unwilling to deliver core functions to the majority of its people: security, protection of property, basic public services and essential infrastructure.“[11]
Diese durchaus sehr breite Definition zielt vor allem auf drei Bereiche von Staatlichkeit nach dem Verständnis der westlichen OECD-Welt ab[12], die bei fragiler Staatlichkeit zum Teil oder gänzlich fehlen:
Die erste Pflicht des Staates besteht darin, seinen Bürgern Sicherheit vor inneren und äußeren Feinden zu gewährleisten. Dies drückt sich im allein dem Staat vorbehaltenen Gewaltmonopol aus. Um diese Kernfunktion des Staates gruppieren sich dann die beiden übrigen Funktionen der staatlichen Dienstleistungen in Form von Bildung, Gesundheit und Schutz vor Armut sowie die Einführung, Durchsetzung und Erhaltung eines Justizwesens zur Sicherung der Grundrechte. Zudem muss die Legitimität des Staates bzw. seiner Regierung sichergestellt sein[13].
Aber erst die beiden letzteren, 'weichen' Faktoren von Staatlichkeit erklären die vergleichsweise große Anzahl von zumindest vom Verfall der Staatlichkeit bedrohten Staaten. Denn der Faktor Sicherheit[14] ist auch in autoritär regierten Staaten meist gegeben, wohingegen von den beiden weiteren Faktoren meist nicht die Rede sein kann[15]. Neben dem Fehlen dieser Eigenschaften von Staatlichkeit lassen sich in von Fragilität betroffenen Staaten empirisch nachweisbare Spezifika finden. Neben einer allgemein angespannten und konfliktbeladenen Lage vertragen sich Bevölkerungsgruppen nicht (mehr), wodurch ein friedliches miteinander leben unmöglich wird. Die Bevölkerung wird ausgebeutet bzw. ihr Schutz und ihre Versorgung mit Nahrungsmitteln ist nicht mehr gewährleistet, weshalb 'Warlords' als Ersatz von der Bevölkerung toleriert, teils gewünscht werden. Die Korruption blüht in dem Maß, wie die Verwaltung beginnt zu erodieren, was sich auch in einer mangelnden Überwachung des Staatsgebietes, v.a. am Rand, zeigt. Die Unabhängigkeit der Justiz leidet an der einzig verbliebenen Institution, der Exekutive, bzw. wird sogar von dieser kontrolliert[16]. Auch die EU-Kommission wendet diese Kriterien bei der Beurteilung, ob eine fragile Staatlichkeit vorliegt an[17]. Welche Ursachen lassen sich nun für fragile Staatlichkeit identifizieren?
2.2. Ursachen
Für die Fragilität von Staaten bis hin zu deren Zerfall gibt es nicht ein ursächliches Moment. Vielmehr kommen unterschiedlichste Auslöser zusammen und bringen sprichwörtlich das 'Fass zum Überlaufen'. Dabei können historische, strukturelle, prozessurale und akute Faktoren unterschieden werden.
Wie der Weltkarte des 'Failed States Index'[18] zu entnehmen ist, befindet sich die überwiegende Mehrheit der als fragil klassifizierten Staaten in Gebieten der ehemaligen europäischen Kolonien. In der Kolonialzeit, die in Afrika bis in die 1960er Jahre andauerte, standen diese Gebiete unter Fremdverwaltung. Diese hatte zur Folge, dass die ursprünglichen, indigenen Strukturen des Zusammenlebens ausgehöhlt wurden, zugleich konnten sich jedoch keine neuen, tragfähigen und eigenständigen herausbilden. Der 'Sprung ins kalte Wasser' der Souveränität gelang in vielen Fällen nur leidlich, insbesondere in den Sub-Sahara-Staaten[19]. Neben der postkolonialen Vergangenheit spielen auch die geostrategischen Interessen im Kalten Krieg eine nicht zu unterschätzende Rolle. So stützten beide Seiten diktatorische Regime, nur um ihren jeweiligen Einflussbereich zu wahren, anstatt demokratische Reformen – zumindest von Seiten der USA - voranzutreiben. Darunter heute bzw. bis vor kurzem als Problem identifizierte Staaten wie der Irak, Iran, Afghanistan oder auch Saudi Arabien[20]. Aber nicht nur im Kalten Krieg bestanden geostrategische Interessen, die zu einer Stabilisierung von undemokratsichen Regimen beitrugen. Auch heute gibt es solche Tendenzen, dann aber aufgrund von dort vorhandenen Rohstoffen (z.B. Erdöl), die für die westlichen Industrieländer gesichert werden sollen[21].
Zu den strukturellen Faktoren sind ein niedriges Pro-Kopf-Einkommen und die damit im Zusammenhang stehende niedrige Industrialisierung, die sich vor allem in einer hohen Exportrate von unverarbeiteten Rohstoffen ausdrückt, zu zählen. Hinzu kommt meist eine sehr ungleiche Verteilung des Einkommens sowie der politischen Teilhabe, meist an ethnisch-demographischen Trennlinien angelehnt. Zudem birgt eine noch nicht gefestigte demokratischen Ordnung auch die Gefahr der Destabilisierung in sich, v.a. wenn es um die Anerkennung der Wahlergebnisse durch den jeweiligen Verlierer geht[22]. Zu den strukturellen Faktoren zählt aber ebenso ein sich gegenseitiges Verstärken von politischer und wirtschaftlicher, und damit fiskalischer, Schwäche eines Staates. So, wie die Wirtschaft stabile Rahmenbedingungen benötigt, um zu prosperieren, so ist auch der Staat auf Einnahmen, die maßgeblich auf der Besteuerung von Unternehmen und Privatleuten beruhen, angewiesen, um seine Aufgaben adäquat erfüllen zu können[23].
Unter prozessoralen Faktoren, die zu fragilen Staaten führen, sind jene Entwicklungen zu verstehen, die ihren Ursprung in den historischen und strukturellen Faktoren haben, jedoch durch gezieltes Eingreifen oder Unterlassen der Eliten eines Staates zum eigenen Vorteil missbraucht und stetig ausgebaut werden. So arbeiten beispielsweise Regierungsvertreter zum eigenen Vorteil mit transnationalen kriminellen Organisationen zusammen oder korrumpieren den Verwaltungsapparat und unterminieren somit schrittweise, und nicht in einem einzigen Schritt, die eigene Legitimität und die des Staates insgesamt in den Augen der schließlich leidtragenden Bürger[24].
Damit unterscheiden sich diese Faktoren von den akuten, die plötzlich und meist unvorhergesehen über das schon wackelige Institutionenhaus des fragilen Staates hereinbrechen. Gemeint sind hier, neben Naturkatastrophen und externen Einflüssen wie Bürgerkriegen in und Flüchtlingsströmen aus Nachbarstaaten, vor allem Repressionen gegen oppositionelle Gruppen und Einzelpersonen, insbesondere Massaker an Minderheiten oder auch erfolgreiche und gescheiterte Putschversuche[25]. Problematisch daran ist v.a. die unzureichende Reaktion der Verantwortlichen sowohl in Hinsicht auf die Geschwindigkeit, als auch in Bezug auf die getroffenen Maßnahmen[26].
2.3. Einhergehende Probleme
Seit den Anschlägen des 11. September 2001 sind die Problemlagen der fragilen Staaten aus dem Schatten getreten. Denn diese betreffen in ihrer Breite nicht nur diese Staaten und ihre Bevölkerung selbst, sondern, wie sich in erschreckender Deutlichkeit gezeigt hat, die Staatengemeinschaft insgesamt. Herauszustellen ist aber, dass diese weniger die Ursachen als vielmehr die Folgen und Auswüchse von fragiler Staatlichkeit darstellen.
Das Machtvakuum in fragilen Staaten lässt vielen Umtrieben freien Raum. In den letzten Jahren steht v.a. das Problem von Rückzugs- und Ruheräumen für Terroristen bis hin zu den berüchtigten Übungslagern des Terror-Netzwerks Al-Qaida in Afghanistan im Licht der Öffentlichkeit. Auch ist das Anwerben neuer Kämpfer, für lokal begrenzte wie für global tätige Terrororganisationen, in jenen fragilen Staaten und bei den meist hoffnungslosen Lebensumständen der armen Bevölkerung ein Leichtes, da diese Organisationen ihnen eine Möglichkeit bieten, ihrer empfundenen Benachteiligung öffentlichkeitswirksam Ausdruck zu verleihen[27].
Neben dieser, vor allem im Zuge des 11. September augenfällig gewordenen Bedrohung, ziehen fragile Staaten unter Umständen aber auch eine ganze Region ins Chaos, da die Zustände die Bevölkerung zur Flucht in die vermeintlich sicheren Nachbarstaaten veranlassen und so die Probleme exportieren, die Gewaltexzesse dorthin ausdehnen oder den dortigen Handel be- und verhindern und dort ebenfalls zu Zerfallsprozessen Anlass geben und humanitäre Katastrophen herauf beschwören[28].
Dennoch gibt es auch finanzielle Profiteure von derartigen Zerfallsprozessen. Man spricht in diesem Zusammenhang von „Schattenglobalisierung“[29]. Lokale Bodenschätze und natürliche Ressourcen werden durch kriminelle Machenschaften ausgebeutet und in den globalen Warenkreislauf eingespeist, an dem schließlich auch die westlichen Industrieländer partizipieren. Außerdem blüht oftmals der illegale Waffen-, Drogen- und Menschenhandel aufgrund der fehlenden Überwachung und der mangelnden Erwerbsmöglichkeiten für die Bevölkerung[30].
Einhergehend mit all diesen Phänomenen, aber meist im Vorfeld des gänzlichen Zerfalls, finden teilweise bewaffnete Konflikte in einem eher eng begrenzten Umfang statt. Diese werden als „neue Kriege“[31] bezeichnet und zeichnen sich durch das Zusammenspiel von organisiertem Verbrechen und staatlichen Truppen sowie der Vermengung von politischen und ökonomischen sowie privaten und gesellschaftlichen Interessen aus[32].
2.4. Lösungsansätze in der wissenschaftlichen Debatte
Alle im vorherigen Punkt dargestellten Probleme, die sich im Zusammenhang mit fragiler Staatlichkeit zeigen, zwingen geradezu, entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung und Lösung zu ergreifen. Die Vorschläge in der wissenschaftlichen Debatte hierzu bieten ausdifferenzierte Handlungsanweisungen für die Prävention bzw. die Konfliktnachbearbeitung an. Unstreitig hingegen ist, dass ein Eingreifen von außen in Fällen fragiler Staatlichkeit geboten, ja sogar Pflicht ist[33], auch wenn dies dem Souveränitätsverständnis nach westfälischer Prägung eigentlich entgegen steht[34]. Allerdings muss kritisch angemerkt werden, dass ein robustes, militärisches Eingreifen nur dann erforderlich wird, wenn die internationale Gemeinschaft die Anzeichen von Staatsverfall zu lange ignoriert oder nicht entsprechend mit zivilen Mitteln reagiert hat.
Zunächst besteht die Forderung an die internationale Staatenwelt, die Probleme gemeinsam anzugehen und sich auf die vorhandenen Institutionen – UN, OECD, G8 – zu besinnen. Genauso wichtig ist aber auch eine stärkere innerstaatliche Koordination und Kohärenz bei der Bearbeitung dieser Problematik[35]. Dies ist auch dringend erforderlich, da die Konzentration auf nur eines der vielen vom Zerfall betroffenen Länder nicht ausreicht, um dem globalen Problem zu begegnen, und somit die Kapazitäten eines einzelnen zum Eingriff bereiten und fähigen Staates an ihre Grenzen stoßen[36].
Wie schon ausgeführt ist die Intervention von außen im akuten Fall des Staatsversagens[37] mit all den geschilderten einhergehenden Problemlagen unstreitig. Hierbei gilt: Sicherheit und Stabilisierung zuerst. Dies erreicht man durch die Entsendung von Streitkräften und internationalen Polizeitruppen, die zum einen Entwaffnungs- und Demilitarisierungsprogramme durchführen können, zum anderen aber auch erst den Schutz von Nichtregierungsorganisationen bzw. von zivilen und humanitären Helfern gewährleisten. Diese wiederum stellen grundlegende Dienstleistungen, wie die Nahrungsmittel- oder medizinische Versorgung, für die Bevölkerung erst wieder zur Verfügung. Allgemein dienen diese ersten Maßnahmen zur möglichst weitgehenden Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, wenn diese auch noch instabil und nicht selbsttragend ist.
Deshalb müssen sich dieser ersten Phase der Stabilisierung weitere anschließen, das „State-Building“[38] also angegangen werden. In dessen Verlauf kann das internationale Engagement, insbesondere in Form von Streitkräften und Polizei, in dem Maß reduziert werden, in dem sich lokale Legitimität und Staatlichkeit wieder oder erstmals herstellen lässt.
In einer zweiten Phase geht es darum, die dem Staatszerfall zu Grunde liegenden Ursachen zu beseitigen. Also beispielsweise die Ablösung korrupter Eliten, die Begründung eines an marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichteten Wirtschafts- und Sozialsystems, sowie die Beendigung von politischer und materieller Unterdrückung von Minderheiten. Diese Phase birgt besondere Probleme in sich, insbesondere die Errichtung einer neuen Wirtschaftsordnung, die mitunter zusätzliche Arbeitslosigkeit produziert und so neue Spannungen herauf beschwört.
Eine dritte Phase hat die Errichtung eines Justiz- und Strafverfolgungsapparates, sowie von politischen Institutionen, Parteien und Verwaltung, die transparent und rechtstaatlich organisiert sein sollen, als Ziel. Diese Phase begründet auch eine neue Verfassung und schreibt damit die neue Staatlichkeit fest, weshalb hier ebenfalls hohes Konfliktpotential zu erwarten ist.
Die vierte Phase wiederum ist die von außen am wenigsten beeinflussbare. Sozialer Zusammenhalt, gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Akzeptanz z.T. ehemaliger Feinde müssen aus der Bevölkerung selbst kommen. Ein 'übertünchen' sozialer und ethnischer Konflikte lässt sonst alle vorangegangenen Bemühungen sinnlos erscheinen.
Schließlich stellen demokratische Wahlen keinen Endpunkt, sondern nur einen Zwischenschritt auf dem schwierigen Weg der Staatenbildung dar und befreien die Staatengemeinschaft nicht von ihren Aufgaben. Vielmehr muss Sorge getragen werden, dass die zu treffenden und getroffenen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und nicht gegenläufige Ziele verfolgen. Zugleich muss aber auch die Abhängigkeit des nun stabilisierten Staates von den externen Helfern langfristig minimiert und schließlich gänzlich abgebaut werden[39].
Eher präventiven Charakter weist hingegen die Entwicklungshilfe auf, jedenfalls dann, wenn sie in Vorfeld der akuten Fragilität Anwendung findet. Dennoch treten dabei neben der Lösung der fragilen staatlichen Situation Probleme zu Tage. So beispielsweise die unbeabsichtigte Stützung des ausbeuterischen Regimes oder dessen internationale Legitimierung durch die angebotene Hilfe. Aber die Lösung besteht nicht darin, die notwendige Unterstützung zu entziehen, da sich die betroffenen Staaten nicht selbst aus ihrer Misere befreien können. Strategien der Entwicklungszusammenarbeit zielen deshalb darauf ab – und da sind sie sich den Strategien der oben erläuterten Staatenbildung nicht unähnlich – institutionelle und gesellschaftliche Strukturen durch sanften Druck in die gewünschte Richtung zu lenken. Je nach Kooperationsfähigkeit und -wille der jeweiligen Stellen werden diese unterstützt oder umgangen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf so genannten „change agents“[40], die die beabsichtigte Entwicklung und Stabilisierung des Staates vorantreiben sollen, da sie als angesehene Vertreter der Zivilgesellschaft vor Ort Gehör finden. Dabei handelt es sich teils um Einzelpersonen, lokale Hilfsorganisationen oder auch um aufgeschlossene Regierungsvertreter. Das Schlagwort „good governance“[41] fasst dabei die Ziele – Rechtsstaat, politische Teilhabe, gewaltlose Konfliktbeilegung, soziale Dienstleistungen, Antikorruption und wirtschaftliche Prosperität – gut zusammen.
Auch wenn fragile Staatlichkeit in den armen Staaten dieser Welt auftritt, so kann diese doch nicht allein durch Wirtschaftswachstum beseitigt werden, wie dies Eizenstat, Porter und Weinstein andeuten[42]. Vielmehr birgt Wirtschaftswachstum auch die Gefahr steigender Ungleichheit in der Bevölkerung armer Staaten in sich und kann so gerade Spannung, die zum Verfall führen können, befördern[43]. Dennoch ist wirtschaftliche Stabilität und Wirtschaftswachstum ein Faktor von mehreren, der zur Stabilisierung beiträgt, und ohne den sie nicht glückt. Deshalb verweisen Eizenstat, Porter und Weinstein auch zurecht auf die Entwicklungsrunden der WTO.
Die bisher vorgestellten Lösungsansätze für das Problem fragiler Staatlichkeit zielen alle darauf ab, die innerstaatlichen Strukturen aufzubauen, zu stärken oder wieder herzustellen, so dass der fragile Staat sich in einen stabilen, souveränen und sich selbst tragenden verwandeln kann. Stephen Krasner und auch Chester Crocker gehen in eine andere Richtung. Sie plädieren dafür, diesen Staaten eine Art Treuhandregierung, orientiert an Regierungen westlichen Musters, durch die internationale Staatengemeinschaft zu geben. Dies nicht für eine begrenzte sondern auf unbegrenzte Zeit. Mit anderen Worten: Sie schlagen die Errichtung von Protektorate vor. Zum Teil mit aller, zum Teil mit geteilter Zuständigkeit in Kooperation mit lokalen Eliten. Derartige Überlegungen sind – mit Ausnahme der Begrenzung auf Zeit, welche so ja praktiziert wird – zunächst in Hinblick auf das westfälische Staatenmodell gewöhnungsbedürftig. Dennoch verweisen die Autoren zurecht auf den teilweise ungeklärten Status einiger de facto Treuhandverwaltungen[44], wie z.B. Bosnien, Ost-Timor oder den Kosovo.
Als weitere Kritik an diesen, aber auch an den Staatenbildungsabsichten nach westlichem Muster allgemein, sei folgendes Zitat von Susan Woodward beigefügt:
„(...) the primary cause of state fragility and even failure may be the models of governance that external actors such as development banks and ministries of foreign affairs have been pushing on countries of the global south since the early 1980s and, secondly, that the problem now is not the kinds of states that model was aimed to change but the kinds of states that have resulted from those models.“[45]
Dennoch kann dies nicht als Rechtfertigung dienen, dass die westlichen Staaten den Versuch zur Stabilisierung der fragilen Staaten unterlassen.
3. Instrumente und Strategien der Europäischen Union
Nachdem nun der Sachverhalt der fragilen Staatlichkeit dargestellt, Ursachen und damit im Zusammenhang stehende Probleme aufgezeigt und Lösungsansätze vorgestellt wurden, werde ich im nun folgenden Teil die Instrumente und Strategien der Europäischen Union in Bezug auf fragile Staaten erörtern. Unberücksichtigt dabei bleiben aber weitgehend die Positionen und Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedsstaaten.
3.1. Die Europäische Sicherheitsstrategie
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Europäische Sicherheitsstrategie mit dem Titel „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“[46] angenommen. Javier Solana, der Hohe Vertreter der GASP, hat damit ein Dokument vorgelegt, das zum ersten Mal die EU als globalen Akteur im Zusammenspiel mit anderen, insbesondere den USA, benennt, der sich seiner internationalen Verantwortung für Frieden und Sicherheit bewusst und auch bereit ist, sie zu übernehmen[47]. Dabei besteht der ausdrückliche Wunsch nach multilateralem Vorgehen im Zusammenspiel mit den USA, der UNO oder anderen derartigen Organisationen[48]. Neben Forderungen nach einer längst überfälligen[49] Strategiedebatte für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, war vor allem die Spaltung der EU in Befürworter und Gegner des jüngsten Irak-Krieges das auslösende Moment. So stellt die ESS nun eine gemeinsame Lagebeurteilung der 25 EU-Staaten dar[50].
Die ESS identifiziert fünf Hauptbedrohungen: Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Regionale Konflikte, das Scheitern von Staaten und Organisierte Kriminalität[51]. Wie aus den Ausführungen im Punkt 2.3. dieser Arbeit klar geworden ist, können alle diese Punkte im Zusammenhang mit fragiler Staatlichkeit gesehen werden. Somit ist die ESS, neben der expliziten Nennung von gescheiterten Staaten, auch eine Antwort auf die damit im Zusammenhang stehenden Probleme.
Folgerichtig werden in der ESS Beispiele für erfolgreiches Handeln der Union angeführt. So das Engagement auf dem Balkan oder in der DR Kongo. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass den Gefahren der heutigen Welt nicht ausschließlich militärisch, sondern nur mit einer Kombination aus „politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen“[52] Mitteln begegnet werden kann. Die EU habe diese alle zur Verfügung und strebe eine Stabilisierung ihrer Nachbarschaft an, sähe Handels- und Entwicklungspolitik als Weg und militärisches Eingreifen als letztes Mittel an[53]. In den sich nun anschließenden Punkten sollen die hier schon angedeuteten Instrumente der Europäischen Union weiter ausgeführt und dargestellt werden.
3.2. Instrumente der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik
Nicht nur weit weg, sondern auch sehr nah an den Grenzen der Europäischen Union befanden und befinden sich fragile Staaten. Dazu zählten nach dem Zusammenbruch des Ostblocks jene acht Mittel- und Osteuropäischen Staaten, die im Mai 2004 der EU beigetreten sind, bzw. im Fall von Bulgarien und Rumänien dies spätestens 2008 vollzogen sein wird. Ferner gehören in diese Gruppe auch die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens auf dem Balkan. Für diese Staaten stellte und stellt die Möglichkeit auf Mitgliedschaft den bedeutendsten Anreiz dar, die innerstaatlichen Probleme zu überwinden bzw. Staatlichkeit nach westlichem, demokratischem Verständnis zu entwickeln. Aus dieser Perspektive ist es auch nicht verwunderlich, dass im Oktober 2005 mit dem ersten Balkan-Staat – Kroatien – Beitrittsverhandlungen begonnen wurden. In diesem Sinne ist auch das folgende Zitat des ehemaligen Außen-Kommissars Chris Patten vom März 2003 zu unterstützen:
„(...)the Union's most successful foreign policy instrument has undeniably been the promise of EU membership.“[54]
Unterstützung bei ihrem Transformationsprozess erhielten bzw. erhalten die MOE-Staaten mittels des PHARE-, später ergänzt durch das ISPA- und SAPARD-Programm. Den Balkanstaaten wird mittels des CARDS-Programms ebenfalls auf ihrem Weg zur Eigenstaatlichkeit geholfen. Eingebettet ist das CARDS-Programm in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, der außerdem noch Handelsvereinbarungen sowie verbindliche Abkommen über den Prozess selbst und die Assoziation beinhaltet. Alle diese Programme sollen ab 2007 im IPA-Programm zusammengefasst und somit gestrafft werden[55].
Allen gerade erwähnten Staaten bietet die EU eine Perspektive auf den Beitritt an. Im weiteren Umfeld – dem „Wider Europe“[56] – befinden sich viele Staaten, angefangen bei den nordafrikanischen Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen), über den Nahen Osten (Ägypten, Israel, Palästina, Syrien, Jordanien und Libanon), sowie die Kaukasus-Staaten (Georgien, Aserbaidschan und Armenien), bis hin zu den osteuropäischen Staaten (Ukraine, Moldavien und Weißrussland), denen die Europäische Union keine Beitrittsperspektive eröffnen will, dennoch aber keine Trennungslinie zwischen ihnen und der EU etabliert wissen möchte. Deshalb befinden sich momentan noch zwei Programme in der Anwendung. Zum einen das TACIS-Programm, das sich an die Kaukasus- und osteuropäischen Staaten richtet. Zum anderen das MEDA-Programm, welches sich an die Maghreb- und Nahost-Staaten richtet[57]. Damit im Zusammenhang steht auch der weniger erfolgreiche Barcellona-Prozess[58].
Beide Programme werden derzeit durch die Europäische Nachbarschaftspolitik ergänzt und ab 2007 durch das 'European Neighbourhood and Partnership Instrument (ENPI)' ersetzt[59]. Diese führt die partnerschaftlichen Beziehungen mit den genanten Staaten fort und entwickelt sie weiter. Dabei wird es nicht zu einem gleichlautenden Abkommen mit allen kommen, sondern mit jedem Land wird das jeweils mögliche und nötige individuell in Aktionsplänen vereinbart werden. Die Strategie der EU besteht also in kleinen Schritten, die die Situation in dem jeweiligen Land im Sinne der Europäischen Union verbessern sollen[60].
3.3. Instrumente der Entwicklungs- und Handelspolitik
Die Europäische Union in Kombination mit ihren Mitgliedsstaaten ist der größte Geber von Entwicklungshilfe. Etwa 50% aller gewährten Mittel weltweit stammen aus der EU, und allein 10% des globalen Entwicklungshilfebudgets stellt die EU-Kommission selbst zur Verfügung[61].
Zur Koordination und möglichst zielgerichteten Zusammenarbeit der dafür zuständigen Stellen in der Kommission sowie von externen Ämtern oder Organisationen wurde 2001 das 'Amt für Zusammenarbeit EuropeAid' gegründet. Es koordiniert dabei die Generaldirektion Entwicklung, die Generaldirektion für die Außenbeziehungen sowie das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO)[62]. Dabei hat die 'GD Außenbeziehungen' vor allem die Zuständigkeit für die auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu internationalen Organisationen, die 'GD Entwicklung' die Zuständigkeit für die Implementation und Planung von Entwicklungsprojekten in den AKP-Staaten sowie den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). ECHO wiederum ist zuständig für die Beseitigung von akuten humanitären Krisensituation, hervorgerufen durch Naturkatastrophen oder bewaffnete Konflikte. Somit steht es für die kurzfristigen Lösungsansätze von fragiler Staatlichkeit der EU, wohingegen die beiden Generaldirektionen einen langfristigeren Ansatz durch die Förderung von 'Good Governance' verfolgen. Dieses Konzept spiegelt sich beispielsweise in der Erarbeitung von 'Country Strategy Papers' und 'Regional Strategy Papers', in der Entsendung von Wahlbeobachtern im Rahmen der 'European Initiative on Democracy an Human Rights (EIDHR)' und in der Unterstützung von internationalen Organsiationen, wie der UN oder der Afrikanischen Union (AU), wider[63].
Die AU erfährt durch die Europäische Union darüber hinaus eine besondere Unterstützung: Die 'Peace Facility for Africa' stellt gesonderte Finanzmittel nur für AU-Operationen zur Verfügung und erfährt nach der Zwischenfinanzierung aus dem EEF eine Verstetigung im Finanzrahmen 2007-2013. Damit steht die EU zur Idee, dass die Probleme Afrikas am besten durch Afrikaner selbst zu lösen sind, und unterstützt diese dabei Verantwortung zu übernehmen und damit Sicherheit und Entwicklung zu gewährleisten. Dieses noch junge Projekt steht erst am Anfang und bedarf daher jeder nur möglichen Unterstützung von außen, dennoch stimmt die AU-Mission im Sudan zunächst optimistisch und lässt auf eine weitere Entwicklung hoffen[64].
Neben der Möglichkeit durch die Gewährung von Entwicklungshilfe in Form von Geld oder Zusammenarbeit auf technischem Gebiet, nutzt die EU auch ihre Position als größter Wirtschafts- und Handelsblock der Welt, um Einfluss in schwachen und armen Staaten zu gewinnen. Denn nur in wirtschaftlicher Stabilität und Wachstum kann der Grundstein zur Lösung von fragiler Staatlichkeit liegen. Aber nur dann, wenn die Bevölkerung insgesamt und nicht nur einzelne davon profitieren. Die mittlerweile 71 AKP-Staaten genießen einen besonderen Zugang zu den europäischen Märkten. Zugleich werden im Cotonou-Abkommen mit diesen Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums aber auch verantwortungsvolles Regierungshandeln, Demokratisierung und die Einhaltung der Menschenrechte zur Bedingung für den Zugang zum europäischen Markt, sodass die entwicklungspolitischen Ziele erreicht werden[65]. Außer den besonderen Handelsbeziehungen zu den AKP-Staaten unterhält die EU auch mit jenen Staaten im Bereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik Handelsabkommen. Diese gehen zum Teil so weit, dass diese Staaten quasi in den Binnenmarkt integriert sind. Neben diesen speziellen bilateralen Abkommen ist die Europäische Union auch Mitglied der WTO und betätigt sich somit in diesem multilateralen Rahmen ebenfalls in entwicklungspolitischer Weise, zuletzt im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde[66].
Die Erreichung entwicklungspolitischer Ziele mittels Handelsvereinbarungen besitzt schon seit Gründung der EWG einen hohen Stellenwert. Denn schon seit den Römischen Verträgen wird dieses Instrument angewandt und kontinuierlich ausgebaut. So stellt das Cotonou-Abkommen das bislang letzte in einer Reihe von Abkommen – davor Yaoundé und Lomé – dar[67]. Begleitend zu den Abkommen wurde auch der, nur für die AKP-Staaten vorgesehene, EEF errichtet, um den Staaten nicht nur den Zugang zu den Märkten rechtlich zu ermöglichen, sondern auch diese Staaten in die Lage zu versetzen, diesen auch tatsächlich nutzen zu können[68].
An dieser Stelle soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass die EU die Möglichkeiten der Handelspolitik zur Entwicklung von armen Staaten nicht vollständig nutzt und teilweise ihre eigenen Bemühungen in diesem Bereich konterkariert. Immer noch subventioniert die Gemeinschaft ihren Agrarmarkt mit hohen Summen, so dass arme Staaten damit nicht konkurrieren können[69].
3.4. Instrumente der ESVP/GASP
Die gerade geschilderten 'weichen' Eingriffsmöglichkeiten, die in gewisser Weise dem Sprichwort 'Zuckerbrot und Peitsche' entsprechen, sind seit nunmehr acht Jahren nicht mehr die alleinigen Möglichkeiten der Europäischen Union, sich in fragilen Staaten zu engagieren. 1998 sah sich die EU ohne Möglichkeiten im Kosovokonflikt einzugreifen und der Rückgriff auf die USA bzw. die NATO war unumgänglich. Der schon im Vertrag von Maastricht angelegte zweite Pfeiler der Sicherheitspolitik blieb bis dahin weitgehend ohne Fortschritte. Erst der britisch-französische Gipfel 1998 in St. Malo überwand die Blockaden und führte zur Errichtung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit Beschluss des Europäischen Rates 1999 in Köln und der Zuordnung der ESVP zur GASP im Nizza-Vertrag. Mit den 'EU Headline Goals' wurden schließlich die Ziele und Instrumente der ESVP konkretisiert.
Die EU sollte in die Lage versetzt werden die so genannten Petersberg Aufgaben[70] - „Humanitäre Einsätze, Rettungsmaßnahmen in Katastrophenfällen, friedenserhaltende Einsätze und Kampfeinsätze zur Bewältigung von Krisen und friedensschaffenden Maßnahmen“[71] - zu erfüllen. Dazu sollte bis 2003 ein 60.000 Mann starkes Truppenkontingent aufgestellt werden, das binnen 60 Tagen für einen einjährigen Einsatz entsandt werden kann. Des weiteren sollten 5.000 einsatzbereite Polizeikräfte, 200 Experten für das Justizwesen und weitere 2.000 für den Katastrophenschutz zum nicht-militärischen Einsatz bereit stehen. Für die EU-Kommission wurde der 'Rapid Reaction Mechanism' geschaffen, der diese in die Lage versetzt kurzfristig sich ergebende Gelegenheiten zur Stabilisierung oder akut auftretende Problemlagen Rechnung zu tragen, ohne erst den Abstimmungsmechanismus im Ministerrat in Anspruch nehmen zu müssen[72]. Die selbst gesetzten Ziele konnten sogar 13 Monate eher, als vereinbart, erreicht werden[73]. Zum weiteren Ausbau dieser nun gewonnen Fähigkeiten wurden erneut 'Headline Goals' vereinbart, die bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden sollen[74].
Da die ESVP im zweiten Pfeiler der EU angesiedelt ist, hat die Kommission hier keine richtungsweisende Funktion, die Initiativen gehen vom Ministerrat aus. Die Kommission trägt aber zu den Entscheidungen z.B. mittels ihrer 'Country Strategy Papers' bzw. durch ihre oben dargestellten Erfahrungen bei. Zur Unterstützung und Vorbereitung der Beschlüsse im Ministerrat existiert ein Sekretariat. Dessen Generalsekretär ist zugleich der Hohe Vertreter für die GASP – derzeit Javier Solana. Ihm unterstehen verschiedene Einrichtungen innerhalb des Sekretariats: Das 'Policy Planning and Early Warning Unit' beobachtet die globalen Ereignisse und ist das Frühwarnzentrum für sicherheitsrelevante Entwicklungen. Dabei greift es u.a. auf die Informationen aus dem ECHO zurück. Zur Reaktion auf Krisen wurde das 'Political and Security Committee (PSC)' eingerichtet. Es erarbeitet die Strategien, die dann im Rat zur Entscheidung anstehen. Ihm zur Seite steht das 'European Union Military Committee (EUMC)', welches es in militärsichen Fragen berät. Im 'European Union Military Staff' wiederum ist hohes militärische Personal versammelt, um den Ministerrat, dem PSC und dem EUMC für strategische Fragen zur Seite zu stehen. Für zivile Aspekte der Krisenbearbeitung wurde das 'Committee for Civilian Aspects of Crisis Management (CIVCOM)' errichtet[75]. Für besondere Krisengebiete oder solche, die die EU unter Beobachtung behalten möchte, kann der Ministerrat zudem einen 'EU Special Representative (EUSR)' bestimmen. Derzeit sind neun[76] EUSRs benannt, die für Bosnien, Afghanistan, den Süd-Kaukasus, die Region der großen Seen in Afrika, Süd-Ost-Europa, Mazedonien, den Sudan, Zentralasien und für den Nahen Osten Zuständigkeit zeichnen und vor Ort die EU vertreten und dort, sollten ESVP-Operationen laufen, diese Koordinieren und dem Hohen Repräsentanten für die GASP darüber Bericht erstatten[77]. Sie sind „voice and face of the EU in crucial areas“[78].
Ausgestattet mit diesen institutionellen und personellen Grundlagen, war und ist es der Europäischen Union nun möglich, Einsätze zur Friedenssicherung und zunehmend auch zur Konfliktprävention durchzuführen. Mittlerweile befinden sich 15 Missionen der EU im Rahmen der ESVP noch in der Durchführung oder konnten bereits wieder abgeschlossen werden[79]. Beispielhaft seien vier Operationen herausgegriffen:
Zum einen die erste derartige Mission überhaupt, nämlich die 'European Union Police Mission (EUPM)' in Bosnien. Dort übernahm die EU zum 1. Januar 2003 die UNO-Polizeimission. Ziel war es, die örtlichen Behörden beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen zu unterstützen. Diese Operation zivilen Charakters dauert bis heute an und stellt etwa 500 Polizeikräfte ab[80]. Beaufsichtigt und Koordiniert wird diese Mission durch den EUSR Paddy Ashdown. Der EUSR für Bosnien ist zugleich auch Hoher Vertreter der internationalen Gemeinschaft, mit Verwalterfunktion für Bosnien[81].
Eine ebenfalls zivilen Charakter aufweisende, aber eher präventiv ausgerichtete Operation, stellte die Mission 'EU Rule of Law Mission to Georgia (EUJUST THEMIS)' aus den Jahren 2004/05 dar. Auch hier besandt die Aufgabe darin, die georgischen Behörden bei der Reform des Justiz- und Strafverfolgungswesens zu unterstützen. Der Unterschied zur EUPM liegtt darin, dass hier nicht nach einen Konflikt wieder aufgebaut, sondern vielmehr durch vorbeugende Bemühungen der Konflikt und ein mögliches Staatsversagen verhindert werden sollte[82].
Nach der Operation 'CONCORDIA' im Frühjahr 2003 in Mazedonien, bei der die EU noch auf die Unterstützung der NATO angewiesen war, führte die EU schon im Juni 2003 die, auf vier Monate begrenzte, militärische Operation 'ARTEMIS' unter alleiniger Verantwortung in der DR Kongo durch. Ziel war die Befriedung der Region Ituri. Haupttruppensteller war in diesem Fall Frankreich, das aufgrund seiner historischen Verbindung in diese Region prädestiniert dafür war. Neben diesem Einsatz ist die EU mit dem EUSR Aldo Ajello schon länger in dem Gebiet präsent. Die Mission fand in enger Kooperation mit den UN und deren Mission 'MONUC' in der DR Kongo, jedoch ohne logistische oder personelle Unterstützung dritter, statt[83].
Als letztes Beispiel soll die EUFOR-Operation 'ALTHEA' dienen. Hier hat die EU von der NATO die SFOR-Mission in Bosnien übernommen. Diese Mission kann, wie auch die Operation 'CONCORDIA', für die gute und kooperative Zusammenarbeit zwischen EU und NATO im Rahmen der Berlin-Plus-Vereinbarung angeführt werden[84].
3.5. Bewertung
Wie dargestellt wurde, verfügt die Europäische Union heute über ein diversifiziertes Instrumentarium der internationalen Krisenbewältigung. Sie ist, als supranationaler Akteur (WTO) oder durch ihre Mitgliedsstaaten (UN, IWF; Weltbank), in internationalen Organsiationen mit Sicherheitsanspruch, z.T. in hohen Positionen vertreten. Sie weist als supranationaler Akteur neben handels- und entwicklungspolitischen – die sie schon seit Gründung der EWG als Ziele definiert – sowie dem Erweiterungs- und Nachbarschaftsinstrument, in den letzten Jahren eine Entwicklung zum sicherheitspolitischen Akteur auf. Nicht zuletzt wurde dies mit der ESS als Dokument, das den Status-Quo benennt und zukünftige Schritte fordert, für die Mitgliedsstaaten, aber auch für die EU-Institutionen deutlich.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass nach wie vor der Europäischen Union Fähigkeiten, insbesondere im militärischen Bereich, fehlen. Deshalb ist weiterhin der Beitrag der USA über die NATO zwingend erforderlich, auch wenn die 'Headline Goals' für 2010 eine weitere Stärkung der EU erwarten lassen. Weitere Probleme bestehen in unklarer Verteilung von Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der supranationalen Ebene, ebenso wie zwischen den EU-Organen und -Institutionen. Die ESS versucht diese Problemlagen zu benennen und Wege zur Lösung (z.B. mehr Kohärenz im Handeln) aufzuzeigen. Die EU wird diesen Weg weiter beschreiten – beispielsweise an den für 2010 formulierten 'Headline Goals' ersichtlich – und sich zunehmend global, auch und gerade in Sicherheitsfragen, engagieren[85].
4. Die Position der USA
Die USA, als zweiter großer Akteur neben der EU, haben die Probleme in Bezug auf und mit fragilen Staaten ebenfalls erkannt. In der Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 wurde die schon unter der Clinton-Regierung eingeleitete Beachtung von fragilen Staaten als Sicherheitsproblem ausgebaut[86]. Seinen formalisierten Widerhall fand dies in der 2002 von der Bush-Regierung vorgelegten 'National Security Strategy' der USA, worin 'failing states' als größte Quelle von Bedrohung seit dem Ende des Kalten Krieges identifiziert werden[87]. Auch wenn die USA dabei fragile und, von ihr so bezeichnete, 'rogue states' trennen, gilt die in der NSS angelegte Strategie doch beiden Phänomenen gleichermaßen.
4.1. Die NSS
Die NSS beinhaltet verschiedene Ansätze für den Umgang mit 'failing states': Staaten, die nach Demokratisierung streben, auch wenn sie diese nicht selbst erreichen können, sollen Unterstützung erfahren. Jene, die die Menschenrechte verneinen, sollen hingegen in die gewünschte Richtung beeinflusst werden. Neben der gewaltsamen Beseitigung von unwilligen Regierungen, wie im Fall Afghanistans – insbesondere bei Schurkenstaaten oder solchen, deren Regierungen aktiv Terroristen unterstützen –, sieht die NSS auch weichere Maßnahmen vor, wie z.B. die aktive Unterstützung regionaler Organisationen (ASEAN, AU, ANDEAN, OAS). Des Weiteren sollen lokale Konflikte wie der Israel-Palästina-Konflikt oder der Kaschmir-Konflikt durch diplomatische Anstrengungen beruhigt werden. Ein weiteres Mittel stellt zudem der freie Welthandel dar, der allen Staaten Entwicklungspotential eröffne und so Gesellschaften zu stabilisieren vermöge. Beispielhaft führt die NSS hier die Anstrengungen der Vereinigten Staaten im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde der WTO, die Bemühungen um zielgerichtetere Hilfen durch den Internationalen Währungsfonds sowie den 'African Growth and Opportunity Act (AGOA)' an, der den Sub-Sahara Staaten besondere Handelskonditionen mit den USA ermöglicht. Ein weiteres Instrument im Umgang mit 'failing states' stelle Enwticklungshilfe dar. Insbesondere wird der 'Millennium Challenge Account (MCA)' erwähnt, der die dafür zur Verfügung gestellten Mittel um 50% erhöht. Diese werden aber nur jenen Staaten zu Teil, die als 'good performers' gelten, also schon eine gewisse Staatlichkeit aufweisen und demokratischen Grundsätzen entsprechen. Allenfalls kann die Aussicht auf diese Mittel als Anreiz für weniger stabile oder undemokratische Staaten gelten, um entsprechend zu reagieren. 'Failing States' in ihrer im Punkt 2.1. beschriebenen Situation profitieren hingegen kaum[88]. Zuletzt fordert die NSS auch, die Streitkräfte der USA so umzubauen, dass sie den neuen Herausforderungen entsprechen. Das Ziel sind kleinere und spezialisierte Kräfte statt großer Kontingente, die mehr dem Zeitalter des Kalten Kriegs entsprechen, als den aktuellen Anforderung, beispielsweise in fragilen Staaten bei 'Peacekeeping-Operationen'[89].
Neben der Problematik in Bezug auf fragile Staaten, also solchen, die durchaus gewillt sind, Reformen vorzunehmen und staatliche Strukturen zu stärken, thematisiert die NSS auch die so genannten 'rogue states'. Diese zeichnen sich durch ihr Streben nach Massenvernichtungswaffen aus, und stellen damit eine direkte Bedrohung der USA dar. Daher ist dort ein militärisches Eingreifen in jedem Fall geboten[90]. In der Perspektive der USA zählen diese Staaten ebenfalls zur Gruppe der fragilen, da das Kriterium der Demokratie, welches zur Bewertung von Fragilität durch die USA zusätzlich angelegt wird, dort nicht oder nur mangelhaft etabliert ist.
4.2. Das S/CRS
Für den Umgang mit fragilen Staaten zeichnen in der US-Regierung maßgeblich folgende Stellen Verantwortung. Für alle militärischen Aktivitäten ist das Verteidigungsministerium verantwortlich, beispielsweise bei den Operationen in Liberia, Bosnien oder im Kosovo. Für die Koordination und Zusammenarbeit mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen ist das Außenministerium zuständig. Dort ist auch die 'US Agency for International Developement (USAID)' angesiedelt. Diese ist v.a. für humanitäre Katastrophenhilfe und außerdem für die langfristig angelegte Entwicklungshilfe der staatlichen Stellen verantwortlich. Neben den drei genannten, maßgeblichen Stellen innerhalb der Regierung existieren viele weitere kleinere und größere Einrichtungen, die ebenfalls zum Kreis jener gezählt werden können, die mittelbar oder unmittelbar für 'failing states' bzw. Entwicklung, Friedenserhaltung und Friedenssicherung zuständig sind[91].
Die vielen zuständigen Stellen innerhalb der US-Regierung veranlassten Präsident Bush im Frühjahr 2004 dazu, eine vor allem auf zivile Aufgaben ausgerichtete Behörde im 'State Department' einzurichten, die koordinierend tätig wird. Das 'Office of the Coordinator for Reconstruction and Stabilization (S/CRS)' wurde schließlich am 5. August 2004 geschaffen. Es konzentriert sich sowohl auf die präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Konflikten als auch auf die Konfliktnachbearbeitung[92]. Hierzu haben sich fünf Kernaufgaben herausgebildet: Die Überwachung, Frühwarnung und Planung von und für Krisen in fragilen Staaten. Daneben die Mobilisierung und Entsendung von speziellen Wiederaufbauteams. Außerdem die Aufstellung von Schnell-Einsatzkräften. Des Weiteren sollen Erfahrungen aus der Vergangenheit analysiert und so für zukünftige Einsätze verwendbar gemacht sowie eine intensive Abstimmung mit internationalen Partnern (EU, UNO u.a.) gewährleistet werden. Tragfähig werden diese Kernaufgaben dadurch bewältigt, dass das S/CRS Mitarbeiter aus allen maßgeblichen US-Regierungsstellen in sich vereint und somit eine Koordinierung der Aktivitäten gewährleisten kann[93].
4.3. Entwicklungshilfe
Neben den Bemühungen mit der Schaffung des S/CRS die Anstrengungen auf dem Gebiet der zivilen und teils militärischen Krisenreaktion innerhalb der US-Regierung zu koordinieren sollen auch die vielfältigen Anstrengungen der US-Regierung und insbesondere von nicht-staatlichen Akteuren in den Vereinigten Staaten auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe hier beleuchtet werden. Dabei stehen die 'US Agency for International Developement (USAID)' sowie andere Ausgaben des Außen- und Verteidigungsministeriums und des MCA für etwa 40%[94] der aus den USA stammenden Mittel für die Unterstützung von Enwticklungsländern, die übrigen 60%[95] werden von diversen Organisationen, aber auch Privatleuten, zur Verfügung gestellt. Darunter befinden sich Stiftungen, Spenden von Unternehmen, Wohlfahrtsverbände aber auch Universitäten, religiöse Organisationen und viele Migranten, die Geld in ihre Heimatländer schicken[96]. Die staatlichen Mittel werden gemäß der in der NSS angelegten Richtlinien und den daraus abgeleiteten konkreten Zielen, die im 'Strategic Plan Fiscal Years 2004-2009' des US Außenministeriums und der USAID zusammengefasst sind, verwendet. So unterstützt USAID Staaten bei der Demokratisierung, beim Kampf gegen HIV und dem Ausbau der Gesundheitsvorsorge sowie beim Ausbau von Bildungseinrichtungen und Bemühungen zur eigenständigen Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung[97]. Außerdem finanziert es den Wiederaufbau im Irak und Afghanistan mit und unterstützt Kolumbien bei der Bekämpfung des Drogenanbaus[98].
4.4. Bewertung
Mit der 'National Security Strategy' treten fragile Staaten in der politischen Betrachtung aus ihrem Schattendasein. Viele der in der NSS identifizierten Gefahren für die Vereinigten Staaten resultieren aus fragiler Staatlichkeit. Dennoch stellt die NSS allenfalls erste Ansätze im Umgang mit dieser Herausforderung dar, neue Visionen oder Mittel werden nicht benannt[99]. Auch der MCA, der Mittel in Höhe von 5 Mrd. US-Dollar jährlich verspricht, richtet sich nicht an fragile Staaten, sondern an jene, die diesen Zustand schon einigermaßen überwunden haben. Somit kommen diese Gelder nur mittelbar den 'failing states', beispielsweise über stabile Nachbarn, zu Gute. Auch das S/CRS – an sich eine notwendige und brauchbare Einrichtung – leidet noch unter Startschwierigkeiten, denn die zur Verfügung gestellten Mittel reichen bislang lediglich für Training und Planung, nicht aber für Kriseneinsätze aus[100]. Im Bereich der Entwicklungshilfe besteht ebenfalls noch Handlungsbedarf: Selbst die Eigendarstellung der Arbeit von USAID aus dem Jahr 2002 besteht in weiten Teilen aus Forderungen und Wünschen an die zukünftige Ausrichtung der US-Entwicklungshilfe bzw. aus der Kritik der bisherigen unzureichenden Maßnahmen[101]. Die Problematik der 'rogue states' erfährt insofern Beachtung, als dass gegen sie alles unternommen werden soll, damit deren Absicht, Massenvernichtungswaffen zu erlangen, nicht in die Tat umgesetzt werden können.
5. Fazit
Nach der umfassenden Darstellung der Strategien und Instrumente der EU und der Beleuchtung der US-Position ist klar geworden, dass beide von einer gemeinsamen Grundlage ausgehen: Der Bedrohung durch fragile Staatlichkeit und die damit im Zusammenhang stehenden Problematiken.
Die Europäer haben in den Jahren seit 1998 begonnen kontinuierlich ihre mangelnden Fähigkeiten auf militärischem Gebiet zu beseitigen und beschreiten diesen Weg weiter. Die Armeen des Kalten Krieges werden zunehmend für friedenserhaltende Einsätze tauglich und finden sich zunehmend in derartigen Einsätzen wider. Auch die übrigen Einflussmöglichkeiten der EU (Handel, Nachbarschaft, Entwicklungshilfe) finden – wie dargestellt – mehr und mehr über den unmittelbaren Einflussbereich hinausgehend Anwendung, in dem Maß, in dem sich die EU als globaler Akteur begreift.
Die Vereinigten Staaten, mit der weltweit stärksten Armee, die zudem auf dem gesamten Globus einsatzbereit ist, befinden sich mit dem Umbau ihrer Streitkräfte auf einem ähnlichen Weg und haben auf diesem Gebiet schlicht mehr Ressourcen zur Verfügung als die EU. Das zweite Standbein, die zivilen Einsatzkräfte, befinden sich im Gegensatz zur EU, noch im Aufbau (S/CRS) bzw. wurden von staatlicher Seite bislang nicht in dem Maß in Anspruch genommen (Entwicklungshilfe), wie dies in der EU der Fall ist.
Hier kann also eine gegenseitige Abhängigkeit festgestellt werden. Dass diese tragfähig ist, haben die transatlantischen Partner beispielhaft auf dem Balkan demonstriert, auch, weil sie sich ergänzen. Nicht zuletzt ist die Zusammenarbeit der EU-Staaten mit den USA durch vielfältige Berührungspunkte in internationalen Organisationen, militärischen (NATO) und zivilen (OECD, Weltbank) Charakters, erprobt und belastbar.
Die 'Zivilmacht' Europa und die 'Militärmacht' USA sind mit den gleichen Problemen konfrontiert. Auch wenn in der NSS auf einem Vorgehen gegen Bedrohungen ohne internationale Unterstützung[102] bestanden wird und die EU diesem einen „wirksamen Multilateralismus“[103] entgegen setzt, versichern sich beide Seiten des Atlantiks ihrer wechselseitigen Unterstützung und Bedürftigkeit an anderer Stelle ihrer Strategiepapiere[104] und beweisen dies derzeit im Atomstreit mit dem Iran.
Meines Erachtens nach, ist das transatlantische Verhältnis, gerade im Umgang mit fragiler Staatlichkeit und trotz der Dispute im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg – die maßgeblich auf der Überlegung der 'rogue states' auf amerikanischer Seite und deren Behandlung beruhten –, stabil und ausbaufähig. Die Fixierung der USA auf Sicherheit – im Sinne der NSS: schnelle Demokratisierung, notfalls auch mit gewaltsamen Mitteln – und die der EU auf Stabilität – welche langfristig auch auf Demokratisierung zielt, bei Beachtung deren prozesshaften und langsamen Charakters – wird noch einige Konflikte heraufbeschwören. An den grundsätzlichen gemeinsamen Interessen wird dies aber nicht rütteln, statt dessen die Intensivierung der Zusammenarbeit befördern, da keine Seite auf die Fähigkeiten der anderen verzichten will und kann.
Fragile Staatlichkeit in all ihren Facetten ist ein globales Problem und bedarf daher auch globaler Antworten. Die EU und die USA allein sind dazu nicht in der Lage – und sollten es im Sinne einer gemeinsamen Partnerschaft auch nicht sein.
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[...]
[1] Hein Wolfgang (2005): Vom Entwicklungsstaat zum Staatszerfall. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 28-29/2005, S. 6 -11. Hier: S. 6
[2] Woodward, Susan L. (2005): Fragile States: Exploring the Concept. S. 1 Online unter: http://www.fride.org/eng/File/ViewFile.aspx?FileId=850 (14.12.2005)
[3] vgl.: Schneckener, Ulrich (2005): Fragile Staatlichkeit als globales Sicherheitsrisiko. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 28-29/2005, S. 26 - 31. Hier: S. 26
[4] The National Security Strategy of the United States of America (NSS), September 2002, S. 1Online unter: http://www.whitehouse.gov/nsc/nss.pdf (13.12.2005)
[5] vgl.: Flechtner, Stephanie / Lerch, Marika (2004): Mit Sicherheit in eine bessere Welt? Europas Strategiedebatte, S. 1Online unter: http://library.fes.de/pdf-files/id/01919.pdf (02.12.2005)
[6] NSS, aaO., S. 1
[7] Mair, Stefan: Intervention und „state failure“: Sind schwache Staaten noch zu retten?, S. 83 Online unter: http://fesportal.fes.de/pls/portal30/docs/FOLDER/IPG/IPG3_2004/ARTMAIR.PDF (03.12.2005)
[8] Safeworld / International Alert (Hrsg.) (2005): Developing an EU strategy to adress fragile states: Priorities for the UK presidency of the EU in 2005, S. 2Online unter: http://www.saferworld.org.uk/publications/UK%20EU%20Presidency%20Paper%202005.pdf (14.12.2005)
[9] vgl.: Schneckener, Ulrich (2004): Fragile Staaten als Problem der internationalen Politik. In: Nord-Süd aktuell, Heft 3/2004, S. 510 – 524. Hier: S. 512
[10] vgl.: Mair, aaO., S. 82
[11] Safeworld / International Alert, aaO., S. 3
[12] Nur am Rande sei erwähnt, dass diese Form von Staatlichkeit eher die Ausnahme als die Regel im Konzert der Staaten darstellt (vgl. Debiel/Klingebiel/Mehler/Schneckener, aaO., S. 4). Eindrucksvoll zeigt sich dies auf der Weltkarte des „Failed States Index“, online einsehbar unter: http://www.foreignpolicy.com/issue_julyaug_2005/fsindex/majormap.gif
[13] vgl.: Eizenstat, Stuart E. / Porter, John Edward / Weinstein, Jeremy M. (2005): Rebuilding Weak States. In: Foreign Affairs, Heft Januar/Februar 2005, S. 134 – 146. Hier: S. 136f.Und: Schneckener, Ulrich (2003): Staatszerfall als globale Bedrohung. Fragile Staaten und transnationaler Terrorismus. In: Internationale Politik, Heft 11/2003, S. 11 – 19. Hier: S. 12 f.Und: Debiel, Tobias (2005): Fragile Staaten als Problem der Entwicklungspolitik. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 28-29/2005, S. 12 – 17. Hier: S. 12
[14] Sicherheit im Sinne des Schutzes vor Übergriffen Dritter oder aus dem Ausland. Nicht jedoch vor Übergriffen und Menschenrechtsverletzungen durch die Staatsmacht selbst.
[15] vgl.: Mair, aaO., S. 85f
[16] vgl.: Kassem, Mahmoud (2004): Staaten am Rande des Abgrunds. In: Politische Bildung, Heft Januar/Februar 2003, S. 38 – 45. Hier: S. 39Online unter: http://www.hss.de/downloads/Pol.Studien_393.pdf (02.12.2005)
[17] vgl.: Homepage der EU-Kommission zur Konfliktprävention und zum zivilen Krisenmanagement: http://europa.eu.int/comm/external_relations/cpcm/cp/list.htm (13.01.2006)
[18] siehe Anmerkung 1
[19] vgl.: Kassem, aaO., S. 40f
[20] vgl.: Eizenstat et al, aaO., S. 138
[21] vgl.: Eizenstat et al, aaO., S 137 Und: Rice, Susan E. (2005): The New National Security Strategy: Focus on Failed States. In: Jäger, Thomas / Höse , Alexander / Oppermann, Kai (Hrsg.): Die Sicherheitsstrategien Europas und der USA. Transatlantische Entwürfe für eine Weltordnungspolitik, S. 162 – 168. Hier: S. 163
[22] vgl.: Zürcher, Christoph (2005): Gewollte Schwäche. Vom schwierigen analytischen Umgang mit prekärer Staatlichkeit. In: Internationale Politik, Heft September 2005, S. 13 – 22. Hier: S. 14
[23] vgl.: Woodward, aaO., S. 4
[24] vgl.: Crocker, Chester A. (2003): Engaging Failed States. In: Foreign Affairs, Heft September/Oktober 2003, S. 32 – 44. Hier: S. 34f
[25] vgl.: Schneckener (2004), aaO., S. 516f
[26] vgl.: Woodward, aaO., S. 7f
[27] vgl.: Schneckener (2003), aaO., S. 14f
[28] vgl.: Schneckener (2004), aaO., S. 511
[29] Schneckener (2005), aaO., S. 29
[30] vgl.: Zürcher, aaO., S. 13. Und: Schenckener (2005), aaO., S. 29
[31] Schneckener (2005), aaO., S. 27
[32] vgl.: Schneckener (2005), aaO., S. 28. Und: Schenckener (2004), aaO., S. 510f
[33] vgl.: Mair, aaO., S. 89
[34] vgl.: Krasner, Stephen D. (2005): Alternativen zur Souveränität. Neue Institutionen für kollabierte und scheiternde Staaten. In: Internationale Politik, Heft September 2005, S. 44 - 53. Hier: S. 45
[35] vgl.: Eizenstat et al, aaO., S. 144f
[36] vgl.: Woodward, aaO., S. 8
[37] Unbeachtet bleiben hier allerdings jene Formen von Intervention, die ohne direkte Ausübung von Zwang, v.a. militärischer Art, geschehen: Diplomatischer Druck, Sanktionen, etc. Eine ausführliche Darstellung ist zu finden bei: Schneckener 2004, aaO., S. 520f
[38] Schneckener (2004), aaO., S. 17
[39] vgl.: Krasner, Stephen D. / Pascual, Carlos (2005): Adressing State Failure. In: Foreign Affairs, Heft Juli/August 2005, S. 153 – 163. Hier: S. 158f Und: Schneckener (2004), aaO., S. 517f
[40] Debiel, aaO., S, 14
[41] Klemp, Ludgera / Poeschke, Roman (2005): Good Governance gegen Armut und Staatsversagen. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 28-29/2005, S. 18 – 25. hier: S. 18
[42] vgl.: Eizenstat et al, aaO., S. 140
[43] vgl.: Crocker (2003), aao., S. 38. Und: Klemp / Poeschke, aaO., S. 18
[44] vgl.: Krasner, aaO., S. 1f. Und: Crocker, Chester A. (2004): Failed and Failing States: A Core Challenge to Global Security. In: Hamilton, Daniel S. (Hrsg): Conflict and Cooperation in Transatlantic Relations, S. 45 – 53. Hier: S. 51f
[45] Woodward, aaO., S. 8
[46] Ein Sicheres Europa in einer besseren Welt. Europäische Sicherheitsstrategie (ESS), 2003, S. 1 Online unter: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/friedenspolitik/ess.pdf (02.12.2005)
[47] ESS, aaO., S. 1
[48] vgl.: Reiter, Erich (2005): Die Sicherheitsstrategie der EU. In: Jäger, Thomas / Höse, Alexander / Oppermann, Kai (Hrsg.): Die Sicherheitsstrategien Europas und der USA. Transatlantische Entwürfe für eine Weltordnungspolitik, S. 57 – 65. Hier: S. 62
[49] vgl.: Flechntner / Lerch, aaO., S. 1
[50] vgl.: Reiter, aaO., S. 1
[51] vgl.: ESS, aaO., S. 3f
[52] Reiter, aaO., S. 60
[53] vgl.: ESS, aaO., S. 7f
[54] International Crisis Group (2005) (Hrsg.): EU Crisis Response Capability Revisited. Europe Report No. 160, S. 33.Online unter: http://www.crisisgroup.org/library/documents/europe/160_eu_crisis_response_capability_revisited_edit.pdf (14.12.2005)
[55] vgl.: Homepage der EU-Kommission zur Vorbereitung der Erweiterung der Europäischen Union: http://europa.eu.int/comm/enlargement/financial_assistance.htm (09.01.2006)
[56] International Crisis Group, aaO., S. 34
[57] vgl.: Lindstrom, Gustav (2005): EU-US burdensharing: who does what? Chaillot Paper No. 82, S. 72.Online unter: http://www.iss-eu.org/chaillot/chai82.pdf (13.12.2005)
[58] vgl.: Hänggi, Heiner / Tanner, Fred (2005): Promoting security sector governance in the EU's neighbourhood. Chaillot Paper No. 80, S. 70f.Online unter: http://www.iss-eu.org/chaillot/chai80.pdf (13.12.2005)
[59] vgl.: Homepage der EU-Kommission zur Europäischen Nachbarschaftspolitik: http://europa.eu.int/comm/world/enp/index_en.htm (09.01.2006)
[60] vgl.: International Crisis Group, aaO., S. 34f
[61] vgl.: International Crisis Group, aaO., S. 37
[62] vgl.: Homepage von EuropeAid: http://www.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm (09.01.2006)
[63] vgl.: Safeworld / International Alert, aaO., S. 41f. Und: International Crisis Group, S. 1f & 36f
[64] vgl.: Wadle, Sebastian / Schukraft Corinna (2005): Peace Facility for Africa – Europas Antwort auf die Krisen in Afrika?, S. 101f Online unter: http://fesportal.fes.de/pls/portal30/docs/FOLDER/IPG/IPG4_2005/08_WADLE.PDF (07.01.2006)
[65] vgl.: Safeworld / International Alert, aaO., S. 50f. Und: International Crisis Group, S. 36f
[66] vgl.: Homepage der EU-Kommission zum Verhältnis EU – WTO: http://europa.eu.int/comm/trade/issues/newround/index_en.htm
[67] vgl.: Homepage der EU-Kommission zum Cotonou-Abkommen: http://europa.eu.int/comm/development/body/cotonou/maps_en.htm (10.01.2006)
[68] vgl.: http://www.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/r12102.htm (10.12.2006)
[69] vgl.: Safeworld / International Alert, aaO., S. 51
[70] Diese wurden schon 1992 im Rahmen der WEU benannt und im Vertrag von Nizza in die EU-Institutionen überführt.
[71] http://www.bpb.de/publikationen/NXB7AB,0,Europ%E4ische_Sicherheits_und_Verteidigungspolitik.html#art1 (10.01.2006)
[72] vgl.: Homepage der EU-Kommission zum Rapid Reaction Mechanism: http://europa.eu.int/comm/external_relations/cpcm/rrm/index.htm (10.01.2006)
[73] vgl.: Flechntner, Stefanie (2003): Neue Impulse in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Der Verfassungsentwurf des Konvents und die Sicherheitsstrategie von Solana.Online unter: http://library.fes.de/pdf-files/id/01969.pdf (02.12.2005)
[74] vgl.: Europäischer Rat (2004): Headline Goal 2010. Online unter: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/2010%20Headline%20Goal.pdf (11.01.2006)
[75] vgl.: International crisis Group, aaO., S. 16f
[76] vgl.: Homepage des Rates der EU: http://ue.eu.int/cms3_fo/showPage.asp?id=263&lang=DE (22.01.2006)
[77] vgl.: International crisis Group, aaO., S. 42f
[78] EU Council Secretariat (2005): Factsheet: EU Special Representatives (EUSRs).Online unter: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/EUSRs.pdf (11.01.2006)
[79] Für eine vollständige Übersicht sei auf die Homepage des EU-Ministerrates zur ESVP verwiesen: http://ue.eu.int/cms3_fo/showPage.asp?id=268&lang=DE (11.01.2006)
[80] vgl.: Homepage der EUPM: http://www.eupm.org (11.101.2006)
[81] vgl.: http://www.nzz.ch/2005/12/15/al/articleDEUDQ.html (11.01.2006)
[82] vgl.: http://ue.eu.int/cms3_fo/showPage.asp?id=701&lang=de (11.01.2006)
[83] vgl.: http://ue.eu.int/cms3_fo/showPage.asp?id=605&lang=de (11.01.2006)
[84] vgl.: http://ue.eu.int/cms3_fo/showPage.asp?id=745&lang=de (11.01.2006)
[85] vgl.: Ehrhart, Hans-Georg (2004): Die Sicherheitspolitik der EU im Werden. In: Internationale Politik, Heft 6/2004, S. 33 – 41. Hier: S. 38f
[86] vgl.: Rice, aaO., S. 162
[87] vgl.: NSS, aaO., S. 1
[88] vgl.: Eizenstat et al, aaO., S. 139. Und: Rice, aaO., S. 164
[89] vgl.: NSS, aaO., S. 1f
[90] vgl.: NSS, aaO., S. 13f
[91] Eine Übersicht über diverse 'Offices' und 'Agencies' ist zu finden unter: http://www.state.gov/s/crs/c12937.htm (22.01.2006)
[92] vgl.: Homepag des U.S. Departement of State / Fact Sheet: Office of the Coordinator for Reconstruction and Stabilization: http://www.state.gov/s/crs/rls/43327.htm (22.01.2006)
[93] vgl.: Krasner / Pascual, aaO., S. 154f & 160f Und: Buss, John C. (2005): The State Department Office of Reconstruction and Stabilization and its Interaction with the Department of Defense, S. 2 Online unter: http://www.carlisle.army.mil/usacsl/Publications/09-05-S-CRS-DOD.pdf (22.01.2006)
[94] Im Jahr 2000 waren dies 22,6 Mrd. US-Dollar (vgl. USAID, aaO., S. 27, Tabelle 1)
[95] Im Jahr 2000 waren dies 33,6 Mrd. US-Dollar (vgl. USAID, aaO, S. 27, Tabelle 1)
[96] vgl.: U.S. Agency for International Developement (USAID) (2002): Foreign Aid in the national interest. Promoting Freedom, Security, and Opportunity. Overview, S. 26 Online unter: http://www.usaid.gov/fani/Summary--Foreign_Aid_in_the_National_Interest.pdf (21.01.2006)
[97] vgl.: Homepage von USAID: http://www.usaid.gov/our_work (22.01.2006)
[98] vgl.: U.S. Department of State / U.S. Agency for International Developement (2003): Strategic Plan. Fiscal Years 2004 – 2009, S. 1 Online unter: http://www.usaid.gov/policy/budget/state_usaid_strat_plan.pdf (21.01.2006)
[99] vgl.: Rice, aaO., S. 1
[100] vgl.: Buss, aaO., S. 2
[101] vgl.: USAID, aaO., S. 6f
[102] vgl.: NSS, aaO., S. 6
[103] ESS, aaO., S. 9
[104] vgl.: NSS, aaO., S. 25f. Und: ESS, aaO., S. 13
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- Christian Schneider (Author), 2006, Fragile Staaten - Ein globales Problem. Antworten der Europäischen Union sowie die Position der USA, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52596
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