Ungarn ist - wie viele mittel- und osteuropäische Länder - ein für Unternehmer attraktives Land. Die effektive Steuerbelastung für grenzüberschreitende Investitionen im Jahr 2004 betrug im Durchschnitt 23,9% und lag damit um 12,1 Prozentpunkte unter der Deutschlands. Seit dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union im Mai 2004 haben Investitionen aus Sicht ausländischer Investoren noch mehr an Bedeutung gewonnen.
Im Folgenden soll vor allem auf ausgewählte Aspekte des ungarischen Steuerrechts, aber auch auf die Verbindung zum österreichischen Steuerrecht eingegangen werden. Im Einzelnen soll die ertragssteuerliche Behandlung auf Gesellschaftsebene als auch auf Gesellschafterebene erläutert werden, wobei diese Erläuterungen lediglich zentral eingehobene Ertragssteuern, nämlich die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Dividendensteuer berücksichtigen.
Neben Obengenanntem sollen weiters auch einschlägige Themen und Rahmenbedingungen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung in Ungarn thematisiert werden.
Der Inhalt der gesamten Arbeit wird begrenzt durch die Bedingung einer Unternehmensgründung in Ungarn. Darunter fallen die Gründung eines Einzelunternehmens einerseits sowie die Gründung ungarischer Wirtschaftsgesellschaften andererseits.
Gegen Ende der Abhandlung soll noch auf ausgewählte Sonderfälle eingegangen werden: So gewährt Ungarn für Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit ausschließlich außerhalb Ungarns forcieren, einen besonders niedrigen Steuersatz. Als zweites Sonderproblem genauer untersucht wird die Behandlung doppelt ansässiger Gesellschaften bzw. die Sitzverlegung von in Ungarn gegründeten Gesellschaften; dies wiederum schwerpunktmäßig aus der Sicht Österreichs.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung und Themenabgrenzung
1. Möglichkeiten der Unternehmensgründung in Ungarn
2. Unternehmensgründung aus Sicht der Besteuerung
2.1 Besteuerung des Einzelunternehmers
2.2 Besteuerung der Wirtschaftsgesellschaften - Gesellschaftsebene
2.2.1 Art und Umfang der Steuerpflicht
2.2.2 Steuerliche Bemessungsgrundlage (Steuerrechtliche Gewinnermittlung)
2.2.3 Körperschaftsteuersatz
2.3 Besteuerung der Wirtschaftsgesellschaften - Gesellschafterebene
2.3.1 Ungarische Wirtschaftsgesellschaft oder natürliche Person als Anteilseigner
2.3.2 Österreichische Kapitalgesellschaft als Anteilseigner
2.3.2.1 Österreichische KapG als Anteilseigner einer ungarischen KapG
2.3.2.2 Möglichkeit der Gruppenbildung nach § 9 KStG
2.3.2.3 Österreichische KapG als Anteilseigner einer ungarischen PersG
2.3.3 Österreichische natürliche Person oder Personengesellschaft als Anteilseigner
2.3.3.1 Österreichische natürliche Person oder PersG als Anteilseigner einer ungarischen KapG
2.3.3.2 Österreichische natürliche Person oder PersG als Anteilseigner einer ungarischen PersG
2.4 Vereinfachte Unternehmersteuer
3. Unternehmensgründung aus Sicht der Rechungslegung und Abschlussprüfung
3.1 Einleitung und Rechtsgrundlagen
3.2 Pflicht zur Rechnungslegung und Bestandteile des Jahresabschlusses
3.3 Besonderheiten der ungarischen Rechnungslegung
3.3.1 Buchführung und Inventur
3.3.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
3.3.3 Bilanz (Ausweis, Ansatz, Bewertung)
3.3.3.1 Grundlagen zur Bilanz
3.3.3.2 Aktiva
3.3.3.3 Passiva
3.3.4 Gewinn- und Verlustrechnung
3.3.5 Anhang und Lagebericht
3.4 Abschlussprüfung und Offenlegung
3.5 Exkurs: Rechnungslegung nach IAS / IFRS
4. Ausgewählte Sonderfälle
4.1 Ungarische Off - Shore - Gesellschaften
4.2 Grenzüberschr. Sitzverlegung und doppelt ansässige Gesellschaften
4.2.1 Gesellschaftsrechtliche Aspekte - Internationales Privatrecht und Gemeinschaftsrecht
4.2.2 Konsequenzen für Besteuerung
4.2.3 Konsequenzen für Rechnungslegung und Prüfung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerlichen, rechnungslegungsrechtlichen und prüfungsspezifischen Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen in Ungarn aus österreichischer Perspektive, um Investoren eine Orientierung über die notwendigen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.
- Steuerrechtliche Behandlung von Einzelunternehmen und Wirtschaftsgesellschaften in Ungarn.
- Analyse der Gesellschafterebene unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien.
- Besonderheiten der ungarischen Rechnungslegung im Vergleich zum österreichischen Recht.
- Herausforderungen bei Sonderfällen wie Off-Shore-Gesellschaften und grenzüberschreitenden Sitzverlegungen.
Auszug aus dem Buch
2.2 Besteuerung der Wirtschaftsgesellschaften - Gesellschaftsebene
Die ungarischen Wirtschaftsgesellschaften unterliegen ertragssteuerlich - nach dem ungarischen Gesetz über Körperschaftsteuer und Dividendensteuer (im Folgenden ungKStG) - einheitlich der Körperschaftsteuer. Anders als etwa in Österreich werden nicht nur die Kapitalgesellschaften von der Körperschaftsteuerpflicht erfasst, sondern auch die Personenhandelsgesellschaften. Durch sie wird nicht i.S. des Transparenzprinzips „durchgeschaut“ und der Gewinn auf Ebene der Gesellschafter besteuert, sondern die Personengesellschaft selbst (also die Kkt oder die Bt) stellt ein eigenes Körperschaftsteuersubjekt dar. Im Folgenden muss also zwecks Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft nicht zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden werden.
Eine in Ungarn gegründete Wirtschaftsgesellschaft ist regelmäßig als unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig anzusehen und unterliegt - gemäß dem Welteinkommensprinzip - mit allen in- und ausländischen Einkünften der ungarischen KöSt (zur Problematik von doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften siehe Abschn. 4.2).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Möglichkeiten der Unternehmensgründung in Ungarn: Überblick über die wählbaren Rechtsformen für Investoren, einschließlich Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften.
2. Unternehmensgründung aus Sicht der Besteuerung: Erläuterung der Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene sowie der Anwendung von DBA und Sonderregelungen wie der vereinfachten Unternehmersteuer.
3. Unternehmensgründung aus Sicht der Rechungslegung und Abschlussprüfung: Darstellung der ungarischen Rechnungslegungsvorschriften, deren Besonderheiten im Vergleich zu Österreich und Anforderungen an die Abschlussprüfung.
4. Ausgewählte Sonderfälle: Untersuchung spezifischer Konstellationen wie ungarische Off-Shore-Gesellschaften sowie gesellschaftsrechtliche und steuerliche Implikationen grenzüberschreitender Sitzverlegungen.
Schlüsselwörter
Ungarn, Unternehmensgründung, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, Rechnungslegung, Jahresabschluss, Abschlussprüfung, Wirtschaftsgesellschaften, Sitzverlegung, Off-Shore-Gesellschaften, Gruppenbesteuerung, Steuerrecht, Beteiligung, Dividendensteuer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für ausländische, insbesondere österreichische Investoren, die ein Unternehmen in Ungarn gründen möchten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das ungarische Ertragssteuerrecht, die Rechnungslegungsvorschriften, die Abschlussprüfung sowie die Auswirkungen grenzüberschreitender Sitzverlegungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, Investoren einen Überblick über die relevanten steuerlichen und rechnungslegungsrechtlichen Aspekte zu verschaffen und Unterschiede zwischen ungarischem und österreichischem Recht aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Methode unter Einbeziehung relevanter Gesetze, Abkommen, Richtlinien und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene, die ungarischen Rechnungslegungsvorschriften sowie Sonderfälle wie Off-Shore-Gesellschaften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Unternehmensgründung in Ungarn, Besteuerung, Rechnungslegung, Abschlussprüfung und internationales Steuerrecht.
Wie unterscheidet sich die Gewinnermittlung in Ungarn von jener in Österreich?
In Ungarn erfolgt die steuerliche Gewinnermittlung der Wirtschaftsgesellschaften nach handelsrechtlichen Vorschriften (ungRLG), angepasst durch steuerrechtliche Mehr-Weniger-Rechnungen, wobei es keine steuerliche Doppelbuchführungspflicht wie in Österreich gibt.
Welche Rolle spielt die Mutter-Tochter-Richtlinie für ungarische Tochtergesellschaften?
Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen (Beteiligungsquote, Haltedauer) die Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden, was Doppelbelastungen innerhalb von Unternehmensgruppen vermeidet.
Wie behandelt Ungarn Off-Shore-Gesellschaften?
Ungarn gewährte diesen Unternehmen einen stark ermäßigten Steuersatz, jedoch läuft dieser Sonderstatus aufgrund von EU-Vorgaben aus.
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- Mag. Christian Roth (Author), 2005, Unternehmensgründung in Ungarn aus Sicht der Besteuerung, Rechnungslegung und Prüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52466