Mehr als 10% aller Paare in Deutschland leben in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften. Etwa die Hälfte aller eheähnlichen Gemeinschaften münden in der Ehe. Eine eheähnliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau besteht, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft handelt, die sich im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft durch innere Bindung auszeichnet und die ein gegenseitiges Einsetzten der Partner füreinander begründet.
Nach der Rechtsprechung des BverfG dürfen eheähnliche Gemeinschaften zwischen Männern und Frauen nicht besser gestellt werden, als Ehen. Auch für den sozialrechtlichen Bereich gilt, dass Ehen und Familien wegen Art.6 Abs. 1 GG nicht schlechter gestellt werden dürfen, als nicht verheiratete Lebenspartner.
„Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfanges der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten.“
Für die Zusammenlebenden ist es von Vorteil, nicht als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft zu werden, da der Hilfebedürftige höhere Leistungen bezieht, wenn keine eheähnliche Gemeinschaft angenommen wird. Falls einer der Partner erwerbstätig ist, kommt hinzu, dass sein Verdienst oberhalb eines niedrigen Freibetrages vom Gesamtanspruch abgezogen wird. Der erwerbstätige Partner muss somit nach § 19 SGB XII für den Lebensunterhalt des hilfebedürftigen Partners aufkommen. Wenn hingegen keine eheähnliche Gemeinschaft angenommen wird, bekommt der Nachfragende den vollen Regelsatz und der vermögende Partner kann nicht herangezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Die eheähnliche Gemeinschaft
- Der Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft
- Problematik
- Die Beweispflicht der Behörden
- Hinweistatsachen
- Wohngemeinschaft
- Wirtschaftsgemeinschaft
- Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Enge Bindung
- Sicherung des gemeinsamen Lebensunterhaltes
- Konkrete Lebenssituation und Intensität der Gemeinschaft
- Der Hausbesuch
- Zusammenfassung
- Die Lebenspartnerschaft
- Der Begriff der Lebenspartnerschaft
- Geschichtliche Entstehung
- Das Lebenspartnerschaftsgesetz
- Unterscheidung eheähnliche Gemeinschaft und Lebenspartnerschaft
- Schluss
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Sozialrechtlicher Behandlung eheähnlicher Gemeinschaften und Lebenspartnerschaften im Rahmen des SGB XII. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Problematik der Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die Beweislast der Behörden. Des Weiteren wird das Lebenspartnerschaftsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Sozialhilfe dargestellt.
- Der Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft und seine Bedeutung für die Sozialhilfe
- Die Beweislast der Behörden bei der Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Das Lebenspartnerschaftsgesetz und die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Sozialrecht
- Die Problematik der Ungleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Lebensgemeinschaften im Sozialrecht
- Die Auswirkungen der rechtlichen Regelungen auf die Praxis der Sozialhilfe
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit befasst sich mit dem Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft. Es werden die rechtlichen Definitionen der eheähnlichen Gemeinschaft und die Problematik der Beweislast der Behörden erläutert. Des Weiteren werden wichtige Hinweistatsachen für die Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft vorgestellt, wie zum Beispiel die Wohngemeinschaft, die Wirtschaftsgemeinschaft, die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sowie die Intensität der gelebten Gemeinschaft. Das Kapitel beschreibt auch die Rolle des Hausbesuchs als Instrument zur Feststellung der Lebenssituation und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte. Abschließend wird eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Kapitels gegeben.
Das zweite Kapitel behandelt die Lebenspartnerschaft. Es wird die geschichtliche Entwicklung der rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Deutschland dargestellt. Das Lebenspartnerschaftsgesetz wird im Detail erläutert, einschließlich der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft und der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Außerdem wird die Unterscheidung zwischen eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartnerschaft im Sozialrecht aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen eheähnliche Gemeinschaften, Lebenspartnerschaften, Sozialrecht, SGB XII, Beweislast, Hinweistatsachen, Hausbesuch, Gleichstellung, Diskriminierung, Unterhalt, Hilfebedürftigkeit, Bedarfsgemeinschaft.
- Arbeit zitieren
- Nadine Alt (Autor:in), 2006, Sozialrecht: Eheähnliche Gemeinschaften und Lebenspartnerschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52371
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