Diese Bachelorthesis betrachtet das Thema Carsharing im Business Travel Management. Dabei stehen in dieser Thesis folgende Forschungsfragen im Mittelpunkt: Welche Formen von Carsharing gibt es? Welche betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteile bietet Carsharing im Business Travel Management? Welche ökologischen Vorteile entstehen durch Carsharing für die Umwelt?
Eine ausführliche Literaturrecherche, ergänzt durch mehrere Fallbeispiele mit jeweils einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in Hinblick auf die Optimierung von Reisekosten und Reisezeiten, belegt die bestehenden Forschungsfragen und erläutern den derzeitigen Status quo. Das zweite Kapitel befasst sich mit den theoretischen Grundlagen von themenabhängigen Begriffen wie Nachhaltigkeit, Share Economy, Corporate Social Responsibility, Carsharing und Corporate Carsharing. Diese dient als Grundlage für den zweiten Hauptteil Geschäftsreiseverkehrsmittel im Vergleich. Besonders Menschen in Führungspositionen greifen öfters auf Carsharing zurück. Sie gelten als Vorreiter im Hinblick auf alternative Mobilitätskonzepte. Carsharing ist auch für Unternehmen interessant, da es ihnen ermöglicht, Mobilität effizienter und somit diese ihren Arbeitnehmern kostengünstiger bereitzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
ABSTRACT
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Grundlagen des Carsharings
2.1 Sharing Economy
2.2 Carsharing
2.3 Corporate Carsharing
2.4 Carsharinggesetz
2.5 Alternative Verkehrsmittel
2.5.1 Dienstwagen
2.5.2 Fernlinienbus
2.5.3 Flugzeug
2.5.4 Mietwagen
2.5.5 Mitfahrgelegenheit
2.5.6 Öffentlicher Nahverkehr
2.5.7 Privat – Personenkraftwagen
2.5.8 Taxifahrt
2.6 Gründe für Geschäftsreisen
2.7 Mobilitätsverhalten von Geschäftsreisende
2.8 Nachhaltigkeit
2.9 Corporate Social Responsibility
3 Geschäftsreiseverkehrsmittel im Vergleich
3.1 Die vier größten Carsharing Anbieter in Deutschland
3.2 Vorteile und Nachteile von CarSharing für Geschäftsreisende
3.3 Ausgewählte herkömmliche Verkehrsmittel im Vergleich
3.3.1 Dienstwagen: Miniklasse
3.3.2 Dienstwagen: Kompaktklasse
3.3.3 Dienstwagen: Obere Mittelklasse
3.3.4 Fernlinienbus: Flixbus
3.3.5 Fluggesellschaft: Lufthansa
3.3.6 Fluggesellschaft: Ryanair
3.3.7 Mietwagen: AVIS
3.3.8 Mitfahrgelegenheit: BlaBlaCar
3.3.9 Privatkraftwagen: Volkswagen Golf
3.3.10 ÖPNV: Deutsche Bahn
3.4 Vorteile und Nachteile von herkömmlichen Verkehrsmitteln für Geschäftsreisende
3.5 Reisekostenvergleich zwischen Carsharing und den herkömmlichen Verkehrsmitteln
3.6 Reisezeitenvergleich zwischen Carsharing und den herkömmlichen Verkehrsmitteln
3.6.1 Kurzstrecke
3.6.2 Langstrecke
3.7 Ökologische Vorteile für die Umwelt
4 Fazit
5 Literaturverzeichnis
6 Anhangsverzeichnis
7 Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung des Carsharings nach Varianten
Abbildung 2: Verschiedene Formen der Carsharing - Nutzung in Unternehmen
Abbildung 3: Stellplatz für Carsharing - Fahrzeuge
Abbildung 4: Anteil der Flugreisen Inland, Europa und Interkontinental
Abbildung 5: Gesamtkosten für Geschäftsreisen nach Kostenbereiche 2015/
Abbildung 6: Relevanz von Geschäftsreisen
Abbildung 7: Die größten Carsharing - Anbieter in Deutschland
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ABSTRACT
Rund 88 % werden jährlich in Deutschland mit Verkehrsmitteln des motorisierten Individualverkehr zurückgelegt. Gleichzeitig werden Unternehmen mit hohen Reisekosten und Reisezeiten durch Benutzung einzelner Verkehrsmittel für Geschäftsreisen konfrontiert. Zudem verändern sich die gesellschaftlichen Wertvorstellungen und das Thema Nachhaltigkeit verankert sich immer mehr in den Köpfen der Deutschen. Zum Erhalt der Umweltqualität und somit zur Minderung der nachteiligen Folgen des Personenverkehrs bei gleichzeitiger Erhaltung der räumlichen Mobilität bietet das Carsharing für Geschäftsreisende eine ressourcenschonende Alternative an.
Diese Bachelorthesis betrachtet das Thema Carsharing im Business Travel Management. Dabei stehen in dieser Thesis folgende Forschungsfragen im Mittelpunkt:
- Welche Formen von Carsharing gibt es?
- Welche betriebswirtschaftliche Vor – und Nachteile bietet Carsharing im Business Travel Management?
- Welche ökologischen Vorteile entstehen durch Carsharing für die Umwelt?
Eine ausführliche Literaturrecherche, ergänzt durch mehrere Fallbeispiele mit jeweils einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in Hinblick auf die Optimierung von Reisekosten und Reisezeiten, belegt die bestehenden Forschungsfragen und erläutern den derzeitigen Status quo.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den theoretischen Grundlagen von themenabhängigen Begriffen wie Nachhaltigkeit, Share Economy, Corporate Social Responsibility, Carsharing und Corporate Carsharing. Diese dient als Grundlage für den zweiten Hauptteil Geschäftsreiseverkehrsmittel im Vergleich. Besonders Menschen in Führungspositionen greifen öfters auf Carsharing zurück. Sie gelten als Vorreiter im Hinblick auf alternative Mobilitätskonzepte. Carsharing ist auch für Unternehmen interessant, da es ihnen ermöglicht, Mobilität effizienter und somit diese ihren Arbeitnehmern kostengünstiger bereitzustellen.
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
In der heutigen Gesellschaft ist Mobilität eine der Branchen, die sich in den kommenden Jahren rasant weiterentwickeln wird. Dabei muss „Mobilität reibungslos, nachhaltig funktionieren, sie darf keine wertvolle Zeit“ verschwenden und sollte sowohl Ressourcen wie auch den Geldbeutel schonen.1 Oft wird dieser Begriff mit räumlicher Mobilität gleichgesetzt, der eng mit der Wahl eines Verkehrsmittel verbunden ist.2
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Personenverkehr stark durch den Personenkraftverkehr geprägt. Er bietet seinen Besitzern einen erheblichen Mehrwert an Flexibilität und Ungebundenheit, um sich im Prinzip ohne vorgegebene Zeiten und Strecken an jedem erdenklichen Ort fortbewegen zu können. In Deutschland legten Kraftfahrzeuge im Jahr 2016 im Schnitt rund 13.341 Kilometer zurück.3 Davon wurden 88 % aller dienstlichen Wege mit Verkehrsmitteln des motorisierten Individualverkehrs durchgeführt.4
Im Berufsleben nehmen Geschäftsreisen einen immer größeren Stellenwert durch eine zunehmende Internationalisierung von Geschäftsbeziehungen. Die Reisekosten stellen dabei einen der größten Kostenfaktoren für Unternehmen dar.5 Bei Geschäftsreisen stellt sich für ein Unternehmen unter anderem die Frage, wie schnell der Geschäftsreisende eine räumliche Distanz überbrücken kann. Auch wenn der Personenkraftwagen weiterhin zu den beliebtesten Fortbewegungsmitteln im Geschäftsbereich zählt, so verliert vor allem der eigene Firmenwagen bei der jüngeren Generation die Bedeutung als Statussymbol. Carsharing bildet hier eine neue Form der Fortbewegung und entspricht dem Zeitgeist.6 Nach der Studie Chefsache Business Travel 2016 des Deutschen ReiseVerbands e.V. sind bereits zwei von drei Geschäftsreisende offen für Carsharing. Davon steigen 31 % ab und zu in ein Carsharing – Fahrzeug, 14 % sogar regelmäßig.7 Durch die intern steigenden Kostenpunkte wie bspw. Taxifahrten ist es wichtig, nach betriebswirtschaftlich sinnvollen Alternativen im Personenverkehr zu suchen, um so die Reisekosten optimieren und ressourcenschonend handeln zu können.
1.2 Zielsetzung der Bachelor – Thesis
Ziel der vorliegenden Bachelor – Thesis ist es, aufzuzeigen, ob Carsharing eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Alternative als Verkehrsmittel für Geschäftsreisende ist oder nicht. Zudem soll geklärt werden, was Carsharing ist und was diese öko – effiziente Dienstleistung für Vor – und Nachteile für ein Unternehmen und für die Umwelt mit sich bringt.
Hierbei sollen folgende Forschungsfragen beantwortet werden:
- Welche Formen von Carsharing gibt es?
- Welche betriebswirtschaftliche Vor – und Nachteile bietet Carsharing im Business Travel Management?
- Welche ökologischen Vorteile entstehen durch Carsharing für die Umwelt?
Auf Basis einer Literaturrecherche werden die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich Carsharing dargestellt und anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen ihre betriebswirtschaftliche Relevanz für Unternehmen aufgezeigt werden, wofür grundlegende Kenntnisse über Carsharing notwendig sind. Zusätzlich wird eine Analyse von Carsharing – Angeboten und des Mobilitätsverhaltens von Geschäftsreisenden durchgeführt.
1.3 Aufbau der Bachelor – Thesis
Die vorliegende Bachelorarbeit wird sich in insgesamt vier Kapitel aufgliedern. Neben der Einleitung (Kapitel 1) werden die theoretischen und praktischen Grundlagen (Kapitel 2 und 3) schriftlich veranschaulicht. Abschließend folgt das Fazit mit einer Schlussfolgerung und einem Ausblick (Kapitel 4).
Kapitel 1 behandelt eine Heranführung an das Thema Carsharing über eine Darstellung von Hintergrund, Zielsetzung und Herangehensweise der Thesis. Nachfolgend folgen die zwei Hauptkapitel der Thesis, die sich aus der Literaturr – und Datenrecherche und den Schlussfolgerungen, die aus den ersten beiden Kapiteln der Thesis abgeleitet werden, zusammensetzen.
Das zweite Kapitel bildet zunächst die theoretischen Grundlagen für das Verständnis von Carsharing und in diesem Zusammenhang von Share Economy und Nachhaltigkeit.
Hierbei werden die Begriffe der Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Share Economy, Carsharing und Corporate Carsharing erläutert. Auch wird hier auf die individuellen Modelle des Carsharings, auf andere Verkehrsmitteln sowie auf das Mobilitätsverhalten von Geschäftsreisenden eingegangen.
Nachdem in Kapitel zwei ein grundlegendes Verständnis von Carsharing und von herkömmlichen Verkehrsmitteln geschaffen wurde, wird in Kapitel drei näher auf die einzelnen Carsharing – Anbieter eingegangen. Hierbei werden werden unter anderem Konkurrenzdienstleistungen von Carsharing näher betrachtet und unternehmensspezifische Vorteile rausgezogen. Zudem soll die Frage beantwortet werden, welche Vorteile Carsharing für Geschäftsreisende mit sich bringt und ob diese tatsächlich eine Alternative zu den herkömmlichen Verkehrsmittel darstellt. Zuletzt sollen durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen aufgezeigt werden, ob Carsharing betriebswirtschaftlich sinnvoll für ein Unternehmen ist.
Die Arbeit schließt in Kapitel 4 mit einem Fazit der Untersuchung, sowie einem Ausblick. Gleichzeitig werden die erarbeiteten Erkenntnisse widergegeben und anschließend in groben Zügen potentielle zukünftige Entwicklungen in Hinblick auf die Nutzung von Carsharing – Fahrzeugen aufgezeigt.
2 Grundlagen des carSharings
Im folgenden Kapitel werden die theoretischen Grundlagen der Bachelorarbeit dargelegt, um im Rahmen dieser Arbeit das Thema Carsharing als eine Alternative für Geschäftsreisende untersuchen zu können. Nachdem zu diesem Zweck die grundlegenden Begriffe Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Share Economy, Carsharing sowie Corporate Carsharing erläutert werden, erfolgt im Nachgang eine detaillierte Analyse der Carsharing – Anbieter sowie ein Vergleich von anderen Verkehrsanbieter am Markt und ihre betriebswirtschaftliche Relevanz für ein Unternehmen.
2.1 Sharing Economy
Die Sharing Economy definiert sich durch den gemeinschaftlichen Austausch von Gütern und Dienstleistungen. Nach der Idee der Ökonomie des Teilens soll der Nachfrager lediglich etwas vorübergehend benutzen, bewohnen und/ oder bewirtschaften, ohne diese Sache tatsächlich zu besitzen. Im Mittelpunkt steht hier der Gemeinschaftskonsum, d.h. dass die Güter solange den Besitzer wechseln, solange diese brauchbar oder verfügbar sind. Die Instandhaltung hat meistens der Eigentümer zu verantworten.8 Hier gilt das Motto Nutzen statt Besitzen.9
2.2 Carsharing
Der Begriff Carsharing (CS) setzt sich aus den englischen Wörtern car (Auto) und sharing (teilen), also wörtlich übersetzt Autoteilen zusammen. Damit ist die organisierte, gemeinschaftliche und kommerzielle Nutzung eines oder mehrerer Automobile gemeint.10 Es ist somit eine spezielle Form der Autovermietung, in der die Fahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum angemietet werden können.11
Die Anfänge des CSs lassen sich bis 1948 zurückführen. Damals schlossen sich mehrere Einwohner aus Zürich zusammen und teilten gemeinschaftlich Automobile. In Deutschland wurde erst um 1988 die erste Carsharing – Organisation Berliner StattAuto GmbH gegründet.12 Heutzutage gibt es deutschlandweit circa 165 Carsharing – Organisationen.
Laut Zahlen des Bundesverbands Carsharing e.V. (bcs) waren zum 01.01.2017 insgesamt 1.715.000 Mitglieder fahrberechtigt, davon waren rund 455.000 Mitglieder bei stationsbasierten Carsharing – Anbietern (CSA) und 1.260.000 Mitglieder bei stationsunabhängigen freefloating Anbietern registriert gewesen.13 Nur ein Jahr später verkündete der bcs das insgesamt 2.110.000 ( + 23 %) Mitglieder bei CSA registriert sind. Das macht einen Wachstum von 395.000 Mitgliedern zum Vorjahr aus (vgl. Abb. 1).14 Besonders die stationsunabhängigen Angebote, auch freefloating genannt, konnten einen Zuwachs von 25 % (315.000 Kunden) auf insgesamt 1.575.000 registrierte Mitglieder verzeichnen. Die stationsabhängigen Anbieter konnten die Anzahl ihrer registrierten Mitglieder von 455.000 auf 535.000 (+ 17,6 %) steigern. Das macht einen Wachstum von rund 17,6 % (80.000 Kunden) aus.15
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung1: Entwicklung des Carsharings nach Varianten
Quelle: Bundesverband Carsharing e.V. (2018a).
Laut Zahlen des bcs teilen sich durchschnittlich 53,2 Kunden ein stationsbasiertes Carsharing – Fahrzeug (CSF), insgesamt können mit diesem Modell rund 38,8 Millionen Menschen der deutschen Bevölkerung erreicht werden. Bei freefloating Anbietern kommen auf ein Fahrzeug rund 215,2 Fahrberechtigte, hier können rund 10,1 Millionen Menschen der deutschen Bevölkerung erreicht werden. Anfang des Jahres 2018 standen insgesamt 17.950 Fahrzeuge in Deutschland den Nutzern zur Verfügung. An insgesamt 5.000 Stationen wurden dem Nutzer 10.050 Fahrzeuge im stationsbasierten CS und rund 7.900 freefloatende Fahrzeuge in stationsunabhängigen Angeboten zur Verfügung. Im stationsbasierten CS macht dies einen Wachstum von 6,9 % (650 Fahrzeuge) aus, dies liegt an ihrer Ausbreitung in der Fläche. Im stationsunabhängigen CS – Angebot einen Zuwachs von 1,3 % (100 Fahrzeuge) aus.16 Besonders auffällig ist der Anteil von Elektrofahrzeuge in den Carsharing – Flotten. Rund 10,3 % der insgesamt 17.950 deutschen CSF sind batterieelektrisch betriebene Elektrofahrzeuge oder Plug In – Hybride. Damit ist der Anteil von Elektrofahrzeugen in CS – Flotten hundertmal höher als im gesamten nationalen Personentkraftwagen – Bestand (PKW).
Der Großteil der registrierten Carsharing – Nutzer (CSN) wohnen in einer deutschen Großstadt, aber auch CS – Angebote in Kleinstädten und Gemeinden sind vorhanden. Insgesamt gibt es in 336 Ortschaften, mit einer Einwohnerzahl von unter 20.000 Einwohner, stationsbasiertes CS. In Städten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von zwischen 20.000 und 100.000 gibt es insgesamt 266 stationsbasierte CS – Angebote. Seit Anfang 2018 gibt es deutschlandweit rund 677 Städten und Gemeinden, in denen stationsbasiertes CS zur Verfügung steht. Das sind rund 80 Städte und Gemeinden mehr als zum Vorjahr. Allerdings gibt es lediglich zwölf Städte und Gemeinden, wo stationsunabhängiges CS angeboten wird. Eine kombinierte Form von stationsbasierten sowie stationsunabhängigen CS wird lediglich in insgesamt sechs Städten und Gemeinden angeboten.17 Im Süden von Deutschland befindet sich die CS – Hauptstadt Karlsruhe. Hier gibt es die höchste Dichte an CSF mit rund 2,71 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner, gefolgt von Stuttgart mit 1,47 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner und auf Platz drei befindet sich Freiburg mit 1,41 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner. Alle drei Städte liegen in Baden – Württemberg.18 Berücksichtigt wurden sowohl stationsbasierte sowie stationsunabhängige Angebote.
CS ermöglicht seinen Mitgliedern die Nutzung von beliebigen Fahrzeugen, ohne diese tatsächlich besitzen zu müssen. Je nach Anbieter wird nur ein Zeittarif und/oder zusätzlich ein Kilometerpreis berechnet. Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, je nach Fahrzeugflotte, den gewünschten Fahrzeugtypen frei zu wählen. Allerdings kann nicht immer ein unmittelbarer und gesicherter Zugriff auf das gewünschte Fahrzeug gewehrleistet werden.19
In diesem Zusammenhang existieren zwei Varianten von CS – zum einen das stationsbasierte (stationsabhängige) CS und zum anderen das freefloating (stationsunabhängige) CS, zudem bieten wenige CSA eine kombinierte Form beider bisher bestehenden Varianten von CS an.
Beim stationsbasierten CS stehen die Fahrzeuge auf einem festen Stellplatz. Das Fahrzeug wird im Voraus über das Internet, per Telefon oder Smartphone – App ausgesucht und gebucht. Dabei legt der Nutzer bei der Buchung auch die Nutzungsdauer fest, welche sich aber auch vor und während der Nutzungszeit verlängern oder auch verkürzen lässt. Das Fahrzeug wird durch eine Chipkarte oder durch eine Smartphone – App geöffnet, der Fahrzeugschlüssel liegt im jeweiligen Fahrzeug bereit.20 Hier sind Fahrzeugreservierungen Monate vor der eigentlichen Nutzung bereits möglich.21 Nach der Fahrt wird das Fahrzeug an der gleichen Station ordnungsgemäß in einem sauberen Zustand zurückgestellt. Bringt der Nutzer das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurück, so läuft die Miete bis zur Rückgabe weiter. Dies gilt auch, wenn dieser sich nicht im Geschäftsbereich befindet, d.h. die Buchung läuft solange weiter, bis das Fahrzeug wieder auf seiner festen Station steht. Hierbei können hohe Bußgelder erhoben werden, da die nachfolgenden Nutzer sich darauf verlassen, ihr gebuchtes Fahrzeug am Standort vorzufinden. Bei diesem Modell wird meistens ein Zeittarif pro Stunde in Verbindung mit einem Betrag pro gefahrenem Kilometer (km) berechnet.22 Auch muss der Nutzer die Tankfülle des gebuchten Fahrzeugs beachten. Grundsätzlich gilt aber, dass der Nutzer das Fahrzeugs kostenlos mit einer im Fahrzeug sich befindlichen Tankkarte auftanken kann, da die Tankkosten im Verkaufspreis schon mit inbegriffen sind.23
Im Gegensatz zu dem stationsbasierten CS sind die Fahrzeuge beim freefloating CS über ein festes Geschäftsgebiet (GG), z.B. einer Stadt, beliebig auf öffentlichem Parkraum verteilt. Die Fahrzeuge werden je nach Fahrt von den Mitgliedern selbst in diesem GG verteilt, da diese nicht zu einer festen Station zurückgebracht werden müssen.24 Allerdings ist zu beachten, dass das Parken im Halteverbot, auf zeitlich begrenzten Parkplätzen sowie in Anwohnerzonen in der Regel nicht erlaubt ist.25 Die Buchung ist etwas anders als bei den stationsbasierten CSA. Der Nutzer kann vorab im Internet oder per Smartphone – App sehen, welche Fahrzeuge in der näheren Umgebung stehen, eine vorherige Reservierung ist allerdings nicht nötig. Daher ist dieses Modell für spontane Fahrten zu empfehlen. Der Nutzer erhält Zugriff auf das Fahrzeug durch einen Chip oder dem Smartphone. Dies ermöglicht unter anderem auch One – Way Fahrten. Berechnet wird hier lediglich ein Zeittarif in Minuten.26 Der Nutzer sollte hier allerdings beachten, dass bei diesem Modell die Zähleruhr weiterläuft, solange sich das Fahrzeug außerhalb des GG aufhält. Dies bedeutet, dass nur innerhalb eines GG die vorübergehende Mietdauer eines freefloating – Fahrzeugs beendet werden kann.27
Grundsätzlich erreichen CSA des stationsunabhängigen CS mehr Nutzer als das stationsbasierte CS, durch eine dichtere Flächenabdeckung. Auch wenn das freefloating CS an weniger Standorten angeboten wird, können hier Anbieter diesen Nachteil durch eine höhere Kundenreichweite kompensieren, da diese Variante nur in deutschen Großstädten zu finden ist.28 Auch muss der Nutzer wie beim stationsbasierten CS auf die Tankfülle des gebuchten Fahrzeugs achten. Prinzipiell gilt aber auch hier, dass der Nutzer das Fahrzeug kostenlos mit einer im Fahrzeug sich befindlichen Tankkarte auftanken kann. Um Nutzern hier einen Anreiz zu schaffen, bieten einige CSA sogar Freiminuten an, wenn der Nutzer das jeweilige Fahrzeug auftankt.29
Seit kurzer Zeit bieten wenige CSA eine Kombination aus stationsbasierten und stationsunabhängigen CS an. Pionier ist hier der CSA stadtmobil in Hannover. Zu den an festen CS – Stationen verfügbaren Fahrzeugen wurden freefloating Fahrzeuge bereitgestellt. So wurden über die ganze Stadt stationsbasierte Angebote durch kleinere stationsunabhängige Fahrzeuge ergänzt. Das GG wurde so angepasst, dass sich beide CS – Varianten optimal ergänzen. Insgesamt werden in Hannover 180 stationsbasierte Fahrzeuge und 40 stationsunabhängige CSF den registrierten Nutzern angeboten. Die durchschnittliche Fahrtweite beträgt hier circa 25 km, die durchschnittliche Fahrtdauer rund 170 Minuten.30
Laut dem bcs trägt das stationsbasierte CS am meisten bei der Änderung des Mobilitätsverhaltens hinzu. Allerdings wächst dies verhältnismäßig schwächer als das stationsunabhängige CS. Das liegt besonders an den unterschiedlichen Stellplätzen im öffentlichen Raum. So befinden sich zu 100 % der freefloating Fahrzeuge auf öffentlichen Straßenraum, wohingegen stationsbasierte Fahrzeuge noch zu über 90 % auf privaten Flächen stehen. Besonders im innerstädtischen Raum gibt es zunehmend kaum bis keine Flächen für weitere CS – Stellplätze mehr, welches den Wachstum von CSA teilweise stagnieren kann.31
In einem Schadensfall stellt sich oftmals die Frage, ob der Eigentümer oder Besitzer für den Schaden haftet. Grundsätzlich fällt bei einem Unfall dem CSN eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an.32 Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert vom jeweiligen CSA bis zu 1.500 €.33 Hierzu muss der Nutzer vertraglich festgelegte Bedingungen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs sowie des Nutzers zu erfüllen sind, beachten. Beispielsweise kann der Nutzer in der Pflicht stehen, im Falle eines Schadenfalls, die Polizei zu kontaktieren. Falls der Nutzer dies versäumt, ist der Unfallschaden im vollen Umfang vom Mieter zu übernehmen.34 Wie bei einem Mietwagen, kann auch hier der Nutzer durch eine Zusatzgebühr die Selbstbeteiligung bei einigen CSA verringern.35
Nach der Entscheidung, durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, für ein Fahrverbot von Dieselfahrzeugen in deutschen Städten, sind auch die CSA von dieser Entscheidung betroffen. Die CSA, die ihren Kunden eine nachhaltige, umweltschonende und möglichst emissionsarme Mobilität anbieten wollten, um besonders niedrige CO2 – Emissionen zu erreichen, versuchen sich seit dem sukzessiven Bekanntwerden der Wahrheit über den tatsächlichen NOx – Ausstoß von Dieselmotoren auf Elektrofahrzeuge umzusatteln sowie Dieselfahrzeuge teilweise durch Benziner oder Hybridfahrzeuge zu ersetzen. Dies hat hohe Kosten zur Folge für die CSA. Hierbei fordert der bcs, dass die Elektromobilität in Zukunft stärker gefördert werden soll, um eine Wirtschaftlichkeit der Elektrofahrzeuge für die CSA gewährleisten zu können. Zur Zeit machen Elektrofahrzeuge rund 10 % der deutschen CS – Flotte aus, rund hundertmal mehr als im gesamten deutschen PKW – Bestand.36
2.3 Corporate Carsharing
Corporate Carsharing (CCS) ähnelt dem stationsbasierten CS sehr, mit einer Ausnahme, nämlich dass die Fahrzeuge fest zur Flotte des jeweiligen UN gehört. Hier können UN auf Ihren Firmengelände feste Stellplätze für CSF integrieren lassen. So haben Mitarbeiter des jeweiligen UN die Möglichkeit, flexibel ein Firmenwagen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie dieses benötigen.37 Unternehmen können diesbezüglich von sogenannten Blockbuchungen gebrauch machen. Hierbei werden ausgewählte Fahrzeuge für festgelegte Zeiträume exklusiv für das UN reserviert und auf dem Firmengelände platziert. Dieses Vorgehen ähnelt dem stationsbasierten CS in seiner klassischen Form.38 Der Zugang zu Firmenwagen werden somit vereinfacht, wodurch Fahrzeuge nun allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden können und nicht mehr nur für bestimmte Unternehmensbereiche oder Mitarbeiter. Mitarbeiter erhalten durch eine Karte oder einer Smartphone – App Zugang zum jeweiligen Fahrzeug, wie beim klassischen CS. Der Schlüssel liegt im jeweiligen Fahrzeug bereit.39
Die Konditionen zwischen einem UN und einem CCS – Anbieter werden individuell auf die Bedürfnisse des UN ausgehandelt.40
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung2: Verschiedene Formen der Carsharing - Nutzung in Unternehmen
Quelle: Bundesverband Carsharing e.V. (2018h).
Wesentliche Vorteile für das UN sowie für Mitarbeiter können wie folgt sein:
- Mitarbeiterin wird ein Anreiz geschaffen, ein CCS – Fahrzeug (CCSF) auch privat zu nutzen. Dies könnte sich motivierend auf den Mitarbeiter auswirken.
- Vereinfachung für das Flottenmanagement, da Buchungen und Abrechnungen über ein maßgeschneidertes Corporate CS – System (CCSS) läuft und ein effizientes Flottenmanagement ermöglicht.
- Ggf. kann das UN durch das CCS auf überschüssige Fahrzeugkapazitäten hingewiesen werden und so als Folge ihren Fuhrpurk reduzieren können, um so wiederum Kosten einsparen zu können.
- Durch eine private sowie geschäftliche Nutzung der Corporate CCSF, kann das UN Standzeiten sowie Mobilitätskosten senken. Da das jeweilige Fahrzeug rund um die Uhr genutzt werden kann, gehen CSA hier von einer Ersparnis bis zu 40 % für das jeweilige UN aus.41 42
- Potentielle Zeitersparnis für den Geschäftsreisenden (GR), da keine Schlüsselübergabe mehr nötig ist, durch eine selbstständige Buchung über eine Smartphone – App oder über das CCSS.
- Im Durchschnitt steht ein Firmenfuhrpark bis zu 90 % auf dem Parkplatz ohne genutzt zu werden. Durch CCS hat das UN die Möglichkeit, die Auslastung zu erhöhen.
- Für den jeweiligen Fahrzeugnutzer gibt es in elektronischer Form ein Fahrtenbuch sowie eine Führerscheinkontrolle. Über das CCSS kann der Nutzer alle benötigten Daten in das dort hinterlegte Fahrtenbuch ausfüllen. Zudem erfolgt eine Führerscheinkontrolle durch einen RFID Chip43 auf dem Führerschein.44
- Durch ein CCSS hat das UN die Möglichkeit, zukünftige Bedarfe vorherzusehen und darauf reagieren zu können. Beim sogenannten Poolcar – Sharing werden bereits bestehende Firmenfahrzeuge nachträglich mit der CS – Technik ausgestattet. Als Eigentümer dieser Fahrzeuge hat das UN die Möglichkeit entscheiden zu können, welche Funktionen und Services es an den CSA outsourcen möchte, um den eigenen Fuhrpark effizienter zu nutzen.45
Eine Studie von Ernst & Young hat bei einer Befragung herausgefunden, dass rund 27 % der Beschäftigten, mit einem eigenen Dienstwagen, angegeben haben, dass diese bedingungslos bereit wären, auf ihren Dienstwagen zugunsten von CCS zu verzichten. Nur durchschnittlich 11 % der Befragten wären überhaupt nicht bereit, auf ihren Dienstwagen zugunsten von CCS zu verzichten (vgl. Anhang A). Dies zeigt, dass ein Großteil der Beschäftigten mit einem Dienstwagen für alternative Verkehrsmittel (VM) wie CCS, teilweise unter bestimmten Umständen, bereit wären, diese auch zu nutzen.46
2.4 Carsharinggesetz
Am 30.03.2017 wurde das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG) im deutschen Bundestag verabschiedet und am 01.09.2017 ist dieses in Kraft getreten. Das CsgG ermöglicht Gemeinden und Städten Stellplätze im öffentlichen Straßenraum an CSA vergeben zu können. So können bspw. für stationbasierte CSF reservierte und unternehmensbezogene Stellplätze eingerichtet werden. Ein Hinweis könnte hier für den Verbraucher ein Parkschild mit der Aufschrift Carsharing – Parkplatz für Fahrzeuge von Cambio sein (vgl. Anhang B). Cambio dient hier lediglich als Beispiel für einen der zahlreichen CSA.
Besonders für diese Anbieter ist dieses Gesetz von Vorteil, da bis zu 90 % der Fahrzeugflotten auf privaten Flächen parken und gerade in Innenstädten gibt es oft die benötigte Kapazität an Flächen zum parken nicht mehr bzw. kaum noch. Für stationsunabhängige CSA besteht die Möglichkeit, dass Stellplätze ausgewiesen werden können, welche von allen offiziell gekennzeichneten CSF gemeinsam genutzt werden können (vgl. Abb. 3).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung3: Stellplatz für Carsharing - Fahrzeuge
Quelle: Bundesverband Carsharing e.V. (2018i).
Für Privat - und Geschäftsreisende kann dies zum Vorteil sein, da sie nicht unnötig Zeit verschwenden müssen, um einen öffentlichen Parkplatz zu suchen, da es mit diesem Gesetz jeder Stadt und Gemeinde möglich ist, beschilderte Stellplätze für CSF auszuweisen.47
2.5 Alternative Verkehrsmittel
Alternative VM zu CS für GR kann der eigene, von einem UN zur Verfügung gestellte, Firmenwagen sein, ein Flugzeug, ein Privat – PKW, ein Mietwagen, eine Mitfahrgelegenheit, eine Taxifahrt oder der Öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) durch einen Linienbus und/ oder einen Zug sein. Je nachdem wie lang die Strecke für den GR bis zum Ankunftsort sein wird, ist das geeignete VM individuell zu entscheiden.
2.5.1 Dienstwagen
Ein Dienstwagen oder auch Firmenwagen genannt, ist jeder PKW, welches zu betrieblichen Zwecken eingesetzt werden kann. Dies liegt immer zugrunde, wenn das PKW zu einer Geschäftsreise genutzt wird.
In der Praxis können drei Nutzungsformen des Firmenwagens konkretisiert werden:
- Für die dienstliche Nutzung: Hier stellt der Arbeitgeber (AG) seinem Arbeitnehmer (AN) ein Fahrzeug nur zur dienstlichen Nutzung für eine bestimmten Zeitraum zur Verfügung. In der Regel ist eine Firmenfahrzeugstellung bereits ein Bestandteil des Arbeitsvertrags. Hier ist der AG verpflichtet, seinem AN ein Fahrzeug zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.
- Für die privat – dienstliche Nutzung: Der AN kann den Firmenwagen sowohl für geschäftliche wie auch für private Zwecke nutzen. Auch hier ist die Dienstwagenbereitstellung ein Bestandteil des Arbeitsvertrages zwischen AG und AN.
- Für eine überwiegend private Nutzung: Der AN benötigt hier nicht zwangsläufig einen Firmenwagen für Dienstfahrten. Der Hauptnutzen liegt vorwiegend in der Erreichbarkeit der Arbeitsstelle vom Wohnort. In der Regel verzichtet der AN für die private Nutzung des Firmenwagen auf einen Gehaltsanteil. Wichtig für das UN ist hier zu beachten, dass die private Nutzung eines Firmenwagen einen geldwerten Vorteil darstellt, welcher besteuert werden muss.
Eine Dienstwagenbereitstellung ist grundsätzlich für fast alle Mitarbeiter in einem UN möglich und dient zur Mitarbeitermotivation und individuellen Anerkennung der Dienste eines AN. So ist es möglich, AN zu motivieren und langfristig an das UN zu binden. Hierbei kann der AG Personalkosten auf Sachkosten verlagern, da der AN keine Lohnerhöhung erhält sondern einen Dienstwagen zur privaten und geschäftlichen Nutzung.48
Zudem stellt sich für ein UN hier die Frage, wie ein Dienstwagen oder ein ganzer Dienstwagenpool finanziert werden soll. Hier steht dem UN zwei Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, Leasing oder Kauf. Leasing bedeutet, dass ein Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum gemietet werden kann. Monatlich zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine festgelegte Rate inklusive Zinsen und Gebühren. Zu beachten hierbei ist, dass der Leasingnehmer lediglich Besitzer und nicht Eigentümer ist.49 Bei einem Finance – Leasing – Vertrag ist der Leasingnehmer verpflichtet, während der Laufzeit, dass Fahrzeug zu warten, zu pflegen und ggf. zu reparieren. Währenddessen dem Leasingnehmer bei einem so genannten Full – Service – Leasingvertrag zusätzliche Leistungen, wie Wartungsintervalle, Sommer – und Winterreifendienste, usw. zustehen.50 Am Ende der Laufzeit gibt der Leasingnehmer dem Leasinggeber das Fahrzeug zurück. Die Entscheidung für Leasing oder Kauf kommt auf die Betriebswirtschaftlichkeit für das UN an.51
In Deutschland existiert keine gesetzliche Regelung, wie ein UN das Fahrzeug absichern muss. Grundsätzlich empfehlen Experten eine Vollkaskoversicherung über den AG. Wenn eine Privatnutzung für den AN erlaubt ist, so gelten die gleichen Haftungsregeln für Privat – sowie für Dienstfahrten. In der Regel übernimmt der AG die Kraftfahrzeugsteuer und die Kaskoversicherung und der AN die Selbstbeteiligung. Diesel liegt meistens zwischen 500 € und 1.000 €. In einem Schadensfall übernimmt entweder die Versicherung den Schaden, wenn der Dienstwagenfahrer nicht die Schuld trifft oder es wird in drei Grade der Fahrlässigkeit unterteilt, wenn der Dienstwagenfahrer die Schuld trifft. Der AN muss bei einer leichten Fahrlässigkeit die Kosten für den Schaden in der Regel nicht selbst tragen. Wenn von einer mittleren Fahrlässigkeit, zum Beispiel bei Parkplatzunfällen, durch den Dienstwagenfahrer ausgegangen wird, so kann das UN und der AN die Kosten für den Schaden aufteilen. Wenn allerdings von einer groben Fahrlässigkeit, z.B. durch das telefonieren am Ohr, u.v.m., ausgegangen wird, wo haftet der Dienstwagenfahrer für die entstandenen Kosten alleine.52
2.5.2 Fernlinienbus
Neben dem öffentlichen Busnahverkehr wird seit 2013 vermehrt auch der Fernlinienverkehr in Deutschland angeboten. Nach einer Änderung des §13 Personenbeförderungsgesetztes, ist seit dem 01. Januar 2013 erlaubt, den Kunden Reisen mit einem Fernlinienbus anzubieten. Dieser sollte eine Konkurrenzsituation zwischen anderen UN mit der Deutschen Bahn A.G. (DB) verhindern. Davor gab es zwar einzelne Anbieter, diese kamen allerdings entweder aus dem Ausland durch Deutschland gereist oder gehörten zur DB und genossen somit eine Ausnahme, da diese nicht als Konkurrenz zur DB standen.
Durch ihre festgelegten Routen und Zeiten werden Fernlinienbusse zum Linienverkehr zugeordnet. Heutzutage gibt es 300 Fernbuslinien mit rund 4.000 Fahrten pro Woche, die touristische Reiseziele im Linienverkehr verbinden.53 Der Anbieter Flixbus gilt, nach Übernahme von MeinFernbus, mit rund 93 % Marktanteil als Monopolist in Deutschland.54 Insgesamt gibt es rund 4.700 private Omnibusbetriebe in Deutschland mit rund 10.000 Linienbusse im Betrieb.55
In den folgenden zwei Jahren gab es einen großen Anstieg in Höhe von rund 46 %. Waren es 2014 noch insgesamt 15,9 Mio. Fahrgäste, so wuchs die Zahl im Jahr 2015 auf 23,2 Mio. Fahrgäste. Seitdem gibt es nurnoch einen leichten Anstieg auf bis zu 26,2 Mio. Fahrgäste.56 Gut 16 bis 25 % der deutschen UN nutzen Fernlinienbusse auf Geschäftsreisen. Wurde dieses alternative VM anfangs oft noch belächelt ist es heute fester Bestandteil bei Geschäftsreisen in einigen UN.57
2.5.3 Flugzeug
Ein Flugzeug ist ein Luftfahrzeug, welches die Aerodynamik nutzt, um sich in der Luft fortbewegen zu können. Flugzeuge können sowohl für die zivile wie auch für die militärische Luftfahrt genutzt werden.58
In der Luftfahrt ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Linienflug oder einem Charterflug handelt. Ein Linienflug ist ein regelmäßig stattfindender Flug zwischen Metropolen. Die wichtigste Zielgruppe für Fluggesellschaften sind hier noch immer die GR.59 UN haben die die Möglichkeit zu entscheiden, mit welcher der bestehenden Beförderungsklassen von Fluggesellschaften Economy Class, Premium Economy Class, Business Class, First Class ihre Mitarbeiter reisen sollen. Ein UN kann von folgender Regel ausgehen: für innerdeutsche Flüge gilt die Economy Class und für Auslandsflüge die Business Class. Dies ist allerdings kein Muss!60
Grundsätzlich ist es nicht möglich pauschal zu nennen, ab wievielen km sich eine dienstliche Nutzung eines Flugzeugs zum Zielort tatsächlich lohnt. Dies ist abhängig von Preisen der jeweiligen Fluggesellschaften und vereinbarten Bonusprogrammen mit einem UN sowie die Preisen alternativer Verkehrsteilnehmer. Auch die länge der Strecke zum Zielort ist entscheident. Neben dem Übernachtungssegment, stellt der Flugsement den größten Kostenblock der direkten Kosten in einem UN dar. Trotzdem sind Flugzeuge die erste Wahl für Geschäftsreisen außerhalb von Deutschland.61 Rund die 58 % der größeren UN mit über 500 Mitarbeitern benutzen auf einer Langstrecke ein Flugzeug. Auch Klein – und mittelständische UN mit 10 bis 500 Mitarbeitern nutzen Flugzeuge auf Langstrecke zu 48 %. Das spiegelt die Bedeutsamkeit von internationalen Handelsbeziehungen zwischen deutschen UN wieder.62
„Luftverkehr verbindet die deutschen Unternehmen und ihre Mitarbeiter mit internationalen Märkten und globalen Warenflüssen.“63 Im Gegenteil zu den größeren UN ab 501 Mitarbeitern, verzeichnen Klein – und mittelständische UN mit rund 52 % die meisten Flüge für Inlandsstrecken. Das Hauptziel für größere UN war hier das europäische Ausland mit rund 46 % der Flugbuchungen (vgl. Abb. 4).64
Abbildung4: Anteil der Flugreisen Inland, Europa und Interkontinental 2016
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung, vgl. Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018, Seite 16)
Durchschnittlich wurden 21 % der Gesamtkosten für Geschäftsreisen für Flüge von UN getragen. Dies macht einen Kostenblock in Höhe von rund 11 Mrd. € aus. Im Vergleich dazu, ist dieser um 1,4 Mrd. € (- 2,5 %) zum Vorjahr gesunken. Dies lässt sich unteranderem an die günstiger gewordenen Inlandsflüge in 2016 durch u.a. einem schärferen Wettbewerb sowie auch eine zweistellige Minderung von Gebühren der Deutschen Flugsicherung zu erklären. Aber auch durch die sinkende Nachfrage nach Geschäftsreisen in das Ausland ließen diesen Kostenblock reduzieren (vgl. Abb. 5).65
Abbildung5: Gesamtkosten für Geschäftsreisen nach Kostenbereiche 2015/2016
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung, vgl. Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018, Seite 11).
2.5.4 Mietwagen
Ein Mietwagen wird dem Kunden als Transportmittel für einen bestimmten Zeitraum von einer Autovermietung zur Verfügung gestellt. Hierbei kann der Kunde frei entscheiden, wielange er das Fahrzeug benötigt und auch welche Strecke er zurücklegen möchte, unabhängig von dem Autovermieter.66 Am Ende der Laufzeit kann der Kunde entscheiden, ob er das Fahrzeug wieder an der gleichen Automietstation abgibt, oder bei einem Vertragspartner am Zielort abgibt.67 In der Regel werden Mietwagen als Alternative zum Privat – oder Dienstwagen oder als zusätzliches Transportmittel neben anderen VM gebucht. Um verschiedene Ansprüche und Bedürfnisse der Kunden gerecht zu werden, bieten die Autovermieter eine Vielzahl an Fahrzeugklassen und Motortypen dem Kunde an. Besonders für UN bieten die meisten Autovermieter eine auf die Bedürfnisse des UN zugeschnittene Firmenrate an. Hier werden zudem in Rahmenverträgen auch Zusatzleistungen und spezielle Dienstleistungen zwischen den beiden Vertragspartnern festgelegt. Wie oftmals im Flug – und Bahnbereich, orientiert sich hier die Firmenrate am jährlich erzielten Umsatz.68 Besonders für die Autovermieter sind diese Firmenverträge von hoher Bedeutung, da somit ein Großteil des Fuhrparks langfristig ausgelastet ist.69 Durchschnittlich wurden 8 % der Gesamtkosten für Geschäftsreisen für Mietwagen von UN getragen. Dies macht einen Kostenblock in Höhe von rund 3,9 Mrd. € aus. Im Vergleich hierzu, sind die Gesamtkosten für Mietwagen um 2 Mio. € zum Vorjahr gesunken. Da länger andauernden Geschäftsreisen wieder einen Wachstum verzeichnen, gibt es zwar einen Zuwachs hinsichtlich Übernachtungs – und Verpflegungskosten, aber dafür sinken die Transportkosten für UN (vgl. Abb. 5).70
Bei der Nutzung eines Mietwagens ist zu beachten, dass während der Dauer des Mietvertrags, der Mieter durch von ihn verursachte Schäden oder bei Verlust des Mietfahrzeugs haftbar ist. Diese Haftung kann er durch eine Zusatzgebühr auf eine Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall reduzieren. Diese ist allerdings von der jeweiligen Fahrzeugkategorie abhängig.71
2.5.5 Mitfahrgelegenheit
Eine Mitfahrgelegenheit ist eine geplante Mitnahme von Personen im eigenen PKW und stellt eine kostengünstige Reisealternative für die Nutzer dar. Eine Mitfahrgelegenheit ist nicht zeitlich an festgelegte Routen und Zeiten gebunden, somit ist die Nutzung flexibler als im Linienverkehr.
Die Suche und Buchung erfolgt hier zum Großteil über verschiedene Plattformen wie BlaBlaCar, Mitfahrzentrale, Mitfahrgelegenheit, u.v.m. Besonders Strecken in deutsche Metropole wie Berlin, München, usw. werden gerne genutzt. Alleine bei BlaBlaCar gibt es im Schnitt 30.000 Angebote in die verschiedensten Destinationen. Vor Fahrtbeginn legt der Fahrer in der Regel einen Preis fest. Dieser kann durch einen Fahrpreisrechner berechnet werden, um so einen fairen auf die Reiseentfernung basierenden Preis pro Mitfahrer den Interessenten anbieten zu können. Ob der Mitfahrer vor oder nach der Fahrt zahlt, entscheidet oftmals der Fahrer selbst.72
2.5.6 Öffentlicher Nahverkehr
Zum ÖPNV zählt sowohl der Schienennahverkehr sowie der öffentliche Busnahverkehr. Diese werden nun einzeln näher betrachtet.73 In der Lektüre Verkehrsträger im Tourismus wird die Eisenbahn wie folgt definiert: „Eisenbahnen sind schienengebundene Verkehrsmittel zum Transport von Gütern und Personen. Die Fahrzeuge werden an mechanischen oder magentischen Schienen geführt.“74
Der Schienenverkehr unterteilt sich in Schienennahverkehr und Schienenfernverkehr. So zählen VM wie U – Bahnen, Stadtbahnen, Schnellbahnen, u.v.m. zum Schienennahverkehr. Dagegen zählen der Linienverkehr, Charterverkehr sowie Hochgeschwindigkeitszüge, Nachtzüge, etc. zum Schienenfernverkehr.
Um die Transportbedürfnisse der Kunden zu befriedigen, gibt es verschiedene VM wie bspw. eine Schnellbahn oder eine U – Bahn, die der Kunde innerhalb eines Stadtgebietes oder zwischen verschiedenen Städten und Gemeinden frei wählen kann. Allerdings gibt es nicht jedes der ausgewählten VM in jeder Stadt oder Gemeinde.75
Durchschnittlich wurden 18 % der Gesamtkosten für Geschäftsreisen für Bahn, sowohl Schienennahverkehr sowie Schnienenfernverkehr, von UN getragen. Dies macht einen Kostenblock in Höhe von rund 9,2 Mrd. € aus. Im Vergleich dazu, ist dieser um 1 Mio. € zum Vorjahr gesunken. Auch hier sind die Folgen länger andauernder Geschäftsreisen zu erkennen (vgl. Abb. 5).76
Bei der Buchung einer Bahnreise stehen sowohl den Privat – wie auch den Geschäftsreisenden verschiedene Preisdifferenzierungen zur Verfügung. So gibt es zum einen den Basispreis. So wird dem Bahnreisenden ein Grundpreis für bestimmte Strecken, z.B. Worms – München, für die erste oder zweite Klasse von der Bahn erhoben. Zudem haben Zugreisende die Möglichkeit, eine BahnCard 25, 50 oder 100 für die erste oder zweite Klasse zu erwerben. Die BahnCard ist eine auf die Person ausgestellte Jahreskarte, die dem Benutzer ermöglicht, bei Bahnreisen eine Fahrpreisreduzierung von 25 % , 50 % und 100 % zu erlangen. Diese Reduzierung ist für alle Züge gültig. Diese Karte kann sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden. Zudem erhalten Inhaber der BahnCard 100 Zutritt zu Lounges der DB und erhalten Vergünstigungen bei den Mietwagenanbieter AVIS, Europcar, Hertz und Sixt. Inhaber der BahnCard erhalten auch auf einige europäischen Auslandsstrecken eine Fahrpreisermäßigung.77 Dies muss bei der Buchung einer dienstlichen Bahnreise berücksichtigt werden.
Omnisbusse sind Straßenfahrzeuge die im öffentlichen Busnahverkehr eingesetzt werden, um eine vielzahl von Menschen zu transportieren. Ein Großteil der Menschen in Deutschland nutzt den Nahverkehr. Besonders in Gebieten ohne Bahnlinie dient der öffentliche Busnahverkehr als eine Ergänzung des Schienneverkehrs. Der öffentliche Busnahverkehr zählt zum Linienverkehr und ist verpflichtet, zu festen Zeiten eine festgelegte Strecke zwischen Städte und Gemeinden oder auch nur innerhalb dieser den Kunden anzubieten.78 Insgesamt gibt es rund 4.700 private Omnibusbetriebe in Deutschland mit circa 21.400 Linienbusse im Betrieb.79 In 2016 stieg die Fahrleistung auf rund 4,5 Mrd. km zum Vorjahr, die durchschnittliche Fahrleistung lag bei 58.615 km.80
2.5.7 Privat – Personenkraftwagen
Neben dem öffentlichen Verkehr gibt es noch den Individualverkehr. Hier nutzt eine Person meist ein eigenes VM für den Transport. Den höchsten Anteil an der gesamten Berföderungsleistung in Deutschland erbringt der Individualverkehr.81 Laut dem Kraftfahrt – Bundesamt verfügt in Deutschland durchschnittlich jeder bundesdeutsche Haushalt mehr als 1,1 PKW. Zurzeit kommen auf 1.000 Einwohner rund 687 PKWs.82 Die Nutzung des PKWs als Reisemittel ist abhängig von der jeweiligen Entfernung zum Zielort. Mindestens 75 % aller Inlandsreisen in Deutschland wird das PKW als Transportmittel genutzt. Hingegen ist der Anteil an Autoreiseverkehr in Reiseziele, die nicht über Landwege erreicht werden sehr gering.83
Manche UN legen in ihren Reiserichtlinie eine Kilometerbregrenzung bei Nutzung des privaten PKWs von bspw. 150 km fest. Falls diese Entfernung in das jeweilige Zielort überschritten wird, muss der GR ein alternatives VM nehmen. Durch eine gesetzliche Vorgabe, können Dienstfahrten mit dem Privatwagen mit einer Kilometerpauschale pro gefahrenen km vergütet werden. Trotzdem haben UN die Möglichkeit, bspw. bei gestiegenen Kraftstroffpreisen, dem Arbeitnehmer auch eine höhere Kilometerpauschale auszuzahlen. Durch den mehr bezahlten Betrag soll den Mitarbeiter motivieren, eine Vollkaskoversicherung auf seine eigene Rechnung abzuschließen, die im Falle eines dienstlich bedingten Unfalls die Kosten des Schadens erstattet. Der Differenzbetrag zu der gesetzlich festglegte Kilometerpauschale muss im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert werden.84
2.5.8 Taxifahrt
Viele Städte und Gemeinde verfügen über ein dichtes Netz an ÖPNV, trotzdem nutzen besonders GR bevorzugt das Taxi vor Ort, da diese nicht an festgelgte Routen und Zeiten gebunden sind.85
Insgesamt fahren rund 53.554 Fahrzeuge im deutschen Taxiverkehr. Im Verhältnis hierzu sind lediglich rund 35.955 Mietwagen auf deutschen Straßen unterwegs.86
Auch wenn der ÖPNV das kostengünstigste VM darstellt, so bevorzugen GR besonders auf kurzen Strecken ein Taxi. Auf längeren Strecken außerhalb der Stadt, kann die Nutzung eines Taxis sowohl mehr Geld sowie auch mehr Zeit kosten, da diese in Stoßzeiten der gleichen Staugefahr ausgesetzt sind, wie Mietwagen und Privatwagen.87
Grundsätzlich setzt sich der Taxipreis aus drei Komponenten zusammen:
- Grundpreis: Preis fällt unabhängig von der Fahrtdauer und der zurückgelegten Strecke bei Nutzung eines Taxis an.
- Kilometerpreis: Preis setzt sich aus den transportieren Kilometern zusammen
- Wartezeit: Tarif setzt sich aus der Fahrzeit und die mit der Fahrt verbundenen Wartezeiten zusammen.
Die Kosten einer Taxifahrt sind schwierig bundesweit zu vergleichen, da hier regionale Besonderheiten den jeweiligen Taxipreis beeinflussen können. In einigen Städten gibt es bestimmte Pauschalen, wie z.B. eine Kurzstreckenpauschale, in anderen Städten gibt es einen Staffeltarif. Bei regelmäßig genutzten Strecken, wie z.B. Unternehmensstandort bis zum Bahnhof, schließen manche UN mit Taxiunternehmen Rahmenverträge auf viel genutzte dienstliche Strecken ab. Auf Basis dieser Rahmenverträge, können sich die Taxikosten beträchtlich reduzieren, sodass diese nurnoch bei rund 30 % bis 50 % der normalen Tarife liegen.88
2.6 Gründe für Geschäftsreisen
UN setzten auf Geschäftsreisen ihre wichtigste Ressource ein, ihren AN.89 Dies muss bedeutene Gründe haben, da Geschäftsreisen einen großen Kostenfaktor für UN darstellen.
Laut der Studie Chefsache Business Travel 2016 durch den Deutschen Reiseverband gibt es drei Hauptgründe für Geschäftsreisen: Aufbau von Netzwerken, fördern von Geschäftsabschlüssen sowie das bessere Kennenlernen der Geschäftspartner. Dieses Ergebnis wurde aus einer umfangreichen Befragung gewonnen.
Aus der Abbildung 6 ist zu erkennen, dass rund 65 % der befragten GR der Meinung sind, dass Geschäftsreisen für das Aufbauen von Netzwerken besonders wichtig sind.
Die Mitarbeiter eines UN können durch Geschäftsreisen mit potentiell neue Geschäftspartner besser kennenlernen und so ggf. Vertrauen in das abzuschließende Geschäft gewinnen. Für circa 61 % der befragten GR fördern somit Geschäftsreisen mit einem persönlichen Treffen die Abschlussbereitschaft von Neu – und Folgeaufträgen.90
Abbildung6: Relevanz von Geschäftsreisen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung, vgl. Deutscher ReiseVerband (2016c, Seite 10).
Circa acht von zehn befragten GR denken, dass die Abschlussbereitschaft für Neu – und Folgeaufträge im Durchschnitt um 46 % erhöht wird bei einem persönlichen Treffen. Lediglich 16 % sind der Meinung, dass ein persönliches Treffen zwischen Geschäftspartnern nur einen mittleren Einfluss haben und ein Prozent sind der Ansicht, dass Geschäftsreisen nur einen geringen oder sogar keinen Einfluss auf die Abschlussbereitschaft von Neu – und Folgeaufträge ausübe (vgl. Anhang C). Ein Jahr zuvor waren noch rund 16 % der befragten GR der Meinung, dass ein persönliches Treffen mit einem Geschäftspartner nur einen geringen bzw. keinen Einfluss auf die Abschlussbereitschaft von Neu – und Folgeaufträgen hat. Circa 13 % der Befragten stimmten für einen mittleren Einfluss und 71 % waren sich sicher, dass eine Geschäftsreise einen großen bzw. eher großen Einfluss auf die Abschlussbereitschaft von Neu – und Folgeaufträgen zwischen Geschäftspartnern hat.91 Daraus lässt sich ableiten, dass Geschäftsreisen einen höheren Stellenwert von mehr als 12 % in der Kategorie großer bis eher großer Einfluss erreicht haben. Dies spiegelt die Bedeutung von Geschäftsreisen zwischen Geschäftspartnern als sehr wichtig wieder.
Überdies sind auch geschlechterspezifische Gründe für eine Geschäftsreise zu erkennen. Für rund 70 % der Frauen ist es sehr wichtig, neue Netzwerke aufzubauen, dies ist lediglich für 59 % der Männer wichtig. Dies macht eine Differenz von 11 % aus. Für 65 % der Männer ist das persönliche Zusammentreffen zwischen den Geschäftspartnern und Ihnen sehr wichtig. Bei Frauen ist es nur zu 51 % wichtig.92 Anhand dieser Statistik ist zu erkennen, dass verschiedene Geschlechterbedürfnisse existieren. Dies lässt sich auf die Persönlichkeitsmerkmale von Männern und Frauen zurückführen. Frauen gelten grundsätzlich als sehr soziale Wesen die eine Ebene der Gleichberechtigung schaffen bzw. halten möchten, ihre stärken liegen im Bereich der unterbewussten Deutung von Mikromimiken und der Körpersprache. Weswegen Sie oft sensibler sind, eine bestimmte Situation richtig deuten und darauf reagieren zu können. Männer sind eher rationalhandelne Wesen. Sie lassen sich so weniger beeinflussen bzw. überzeugen.93
[...]
1 Volk, S; Rauch, C.; Huber, T. (2011): Die Zukunft der Mobilität 2030: Das Zeitalter der Managed Mobility beginnt, 1. Auflage, Wiesbaden, Seite 26.
2 Vgl. Volk, S; Rauch, C.; Huber, T. (2011): Die Zukunft der Mobilität 2030: Das Zeitalter der Managed Mobility beginnt, 1. Auflage, Wiesbaden, Seite 26.
3 Vgl. Kraftfahrzeug – Bundesamt (2017).
4 Vgl. Hütter, A. (2013), Seite 10.
5 Vgl. Deutsche Lufthansa AG (2017).
6 Vgl. HRS – Hotel Reservation Service (2015).
7 Vgl. Deutscher ReiseVerband e.V. (2016b).
8 Vgl. Springer Gabler | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (2017).
9 Vgl. Verkehrsclub Deutschland e.V. (2018).
10 Vgl. Statista GmbH (2018a).
11 Vgl. Nehrke, G. (2017b), Seite 1.
12 Vgl. Deutscher ReiseVerband e.V. (2016a).
13 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2017c), Seite 10.
14 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2018a).
15 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2018b), Seite 1.
16 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2018b), Seite 1.
17 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2018c).
18 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2017d), Seite 1ff.
19 Vgl. Witzke, S. (2015): Carsharing und die Gesellschaft von Morgen – Ein umweltbewusster Umgang mit Automobilität, 1. Auflage, Wiesbaden.
20 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2018d).
21 Vgl. Farbstrahl Digital GbR (2018a).
22 Vgl. Bundesverband Carsharing e.V. (2018d).
23 Vgl. Farbstrahl Digital GbR (2018a).
24 Vgl. Bundesverband Carsharing e.V. (2018d).
25 Vgl. Farbstrahl Digital GbR (2018b).
26 Vgl. Bundesverband Carsharing e.V. (2018d).
27 Vgl. Nehrke, G. (2017b), Seite 1.
28 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2016), Seite 7.
29 Vgl. Farbstrahl Digital GbR (2018b).
30 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2018e), Seite 1ff.
31 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (2017c), Seite 10.
32 Vgl. Piron, R. (2016).
33 Vgl. Gentrup, A. (2015).
34 Vgl. Piron, R. (2016).
35 Vgl. Gentrup, A. (2015).
36 Vgl. Bundesverband Carsharing e.V. (2018f).
37 Vgl. SI – Labs GmbH (2018).
38 Vgl. Bundesverband Carsharing e.V. (2018g), Seite 3f.
39 Vgl. SI – Labs GmbH (2018).
40 Vgl. AZOWO GmbH (2018).
41 Vgl. SI – Labs GmbH (2018).
42 Vgl. AZOWO GmbH (2018).
43 Ist eine Technologie zur automatischen Identifizierung sowie die Lokalisierung von Objekten.
44 Vgl. AZOWO GmbH (2018).
45 Vgl. Bundesverband Carsharing e.V. (2018g), Seite 4.
46 Vgl. Ernst & Young GmbH (2016), Seite 8.
47 Vgl. Bundesverband Carsharing e.V. (2017a).
48 Vgl. Deloitte et al (2012): Dienstwagenmanagement 2012, Band 1, Frankfurt am Main, Seite 16 - 17
49 Vgl. Espich, G. (2001): Business Travel – Management: Kostenoptimierte und effektive Planung, Durchführung und Kontrolle von Geschäftsreisen, Band 14, Renningen, Seite 14.
50 Vgl. Kerler, S. (2010): Fuhrpark und Flotte: Recht & Praxis, 3. Auflage, München, Seite 48.
51 Vgl. Espich, G. (2001): Business Travel – Management: Kostenoptimierte und effektive Planung, Durchführung und Kontrolle von Geschäftsreisen, Band 14, Renningen, Seite 13f.
52 Vgl. Joho, K. (2017).
53 Vgl. CheckMyBus GmbH (2018a).
54 Vgl. Doll, N. (2017).
55 Vgl. Schulz, A. (2009): Verkehrsträger im Tourismus, 1. Auflage, München, Seite 108 – 110.
56 Vgl. CheckMyBus GmbH (2017).
57 Vgl. Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018), Seite 11.
58 Vgl. 1337 UGC GmbH (2018).
59 Vgl. Conrady, R.; Fichert, F.; Sterzenbach, R. (2012): Luftverkehr: Betriebswirtschaftliches Lehr-und Handbuch, 5. Auflage, Berlin, Seite 256.
60 Vgl. Graue, O. (2014).
61 Vgl. Schulz, A. (2018a).
62 Vgl. Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018), Seite 16.
63 Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018), Seite 16.
64 Vgl. Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018), Seite 16.
65 Vgl. Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018), Seite 11.
66 Vgl. Schulz, A. (2013): Grundlagen Verkehr im Tourismus: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen, 2. Auflage, München, Seite 116
67 Vgl. Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG (2018a).
68 Vgl. Schulz, A. (2018b).
69 Vgl. Schulz, A. (2009): Verkehrsträger im Tourismus, 1. Auflage, München, Seite 289.
70 Vgl. Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018), Seite 11.
71 Vgl. Groß, S. / Stengel, N. (2010): Mietfahrzeuge im Tourismus: Grundlagen, Geschäftsprozesse und Marktanalyse, 1. Auflage, München, Seite 89f.
72 Vgl. CheckMyBus GmbH (2018b).
73 Vgl. Vgl. Schulz, A. (2013): Grundlagen Verkehr im Tourismus: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen, 2. Auflage, München, Seite 2.
74 Schulz, A. (2009): Verkehrsträger im Tourismus, 1. Auflage, München, Seite 221.
75 Vgl. Schulz, A. (2009): Verkehrsträger im Tourismus, 1. Auflage, München, Seite 221ff.
76 Vgl. Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (2018), Seite 11.
77 Vgl. Espich, G. (2001): Business Travel – Management: Kostenoptimierte und effektive Planung, Durchführung und Kontrolle von Geschäftsreisen, Band 14, Renningen, Seite 19 – 28.
78 Vgl. Schulz, A. (2013): Grundlagen Verkehr im Tourismus: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen, 2. Auflage, München, Seite 3f.
79 Vgl. Schulz, A. (2009): Verkehrsträger im Tourismus, 1. Auflage, München, Seite 106 – 109.
80 Vgl. Kraftfahrzeug – Bundesamt (2017).
81 Vgl. Schulz, A. (2013): Grundlagen Verkehr im Tourismus: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen, 2. Auflage, München, Seite 120f.
82 Vgl. Kraftfahrzeug – Bundesamt (2018).
83 Vgl. Schulz, A. (2013): Grundlagen Verkehr im Tourismus: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen, 2. Auflage, München, Seite 120f.
84 Vgl. Espich, G. (2001): Business Travel – Management: Kostenoptimierte und effektive Planung, Durchführung und Kontrolle von Geschäftsreisen, Band 14, Renningen, Seite 12f.
85 Vgl. Schulz, A. (2018c).
86 Vgl. Deutscher Taxi – und Mietwagenverband e.V. (2012).
87 Vgl. Schulz, A. (2018c).
88 Vgl. Espich, G. (2001): Business Travel – Management: Kostenoptimierte und effektive Planung, Durchführung und Kontrolle von Geschäftsreisen, Band 14, Renningen, Seite 15ff.
89 Vgl. finanzen.net GmbH (2014).
90 Vgl. Deutscher ReiseVerband e.V. (2016c), Seite 10.
91 Vgl. Deutscher ReiseVerband e.V. (2017a), Seite 10f.
92 Vgl. Deutscher ReiseVerband e.V. (2016c), Seite 11ff.
93 Vgl. Mesirca, M. (2011).
- Citar trabajo
- Alina Hönning (Autor), 2018, Carsharing im Business Travel Management, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520603
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