Armut in der Bundesrepublik Deutschland
In einem reichen Wohlfahrtsstaat, wie der Bundesrepublik Deutschland, ist Armut ein höchst umstrittenes Thema. Die Existenz von Armut wird oftmals negiert, da diese nicht deutlich durch Massenelend und Unterversorgung ersichtlich wird. Im Gegensatz zu Ländern der sog. Dritten Welt, muß in der BRD heute niemand mehr verhungern, was fälschlicherweise als Beweis dafür dient, daß Armut hierzulande nicht mehr vorzufinden ist. Tatsache ist jedoch, daß sich Armut in unserer Wohlstandsgesellschaft zunehmend ausbreitet und die Armutsrisikoquote ansteigt, so daß das Thema der Armutsfrage an sozial- und gesellschaftspolitischer Brisanz gewinnt. Herbert Jacobs drückte dies in seinem 1995 erschienenen Zeitschriftenartikel „Armut – Zum Verhältnis von gesellschaftlicher Konstituierung und wissenschaftlicher Verwendung eines Begriffs“ folgendermaßen aus: „Das Thema Armut hat zur Zeit Konjunktur.“
I. Der Begriff „Armut“
1. Begriffsetymologie
Das Adjektiv „arm“ besitzt die germanische Wurzel armaz, die im Sinne von „verwaist“ der indogermanischen Sprachgruppe von „Erbe“ angehört. Zunächst wurde der Ausdruck unter der Bedeutung „vereinsamt“, „verlassen“, „bemitleidenswert“ bzw. „unglücklich“ verwendet. Im christlichen Sinne schloß sich später auch der Gebrauch des Wortes als „barmherzig“ an. Als „besitzlos“ trat „arm“ dann im Westgermanischen erstmalig als Gegenwort zu „reich“ auf.
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Inhaltsverzeichnis
I. Der Begriff „Armut“
1. Begriffsetymologie
2. Begriffskonzeptualisierung
2.1 Absolute Armut
2.2 Relative Armut
3. Armutsforschung (im deutschsprachigen Raum)
4. Armutsgrenzen
4.1 Politische Armutsgrenzen
4.2 Relative Einkommensstandards
4.3 Warenkorbstandards (Haushaltbudgetstandards)
4.4 Armut als öffentliche Wahrnehmung
II. Geschichte der Armut
1. Geschichte des Pauperismus
2. Historische Entwicklung der Armut in der BRD
3. Die Neue Armut
III. Armut in der Bundesrepublik Deutschland
1. Risikogruppen und Ursachen
1.1 Frauen allgemein, vor allem ältere Frauen
1.2 Alleinerziehende Mütter
1.3 Kinderreiche Familien
1.4 Kinder und Jugendliche
1.5 Arbeitslose
1.6 Ausländer
2. Auswirkungen der Armut
2.1 Materielle Auswirkungen
2.2 Soziale und psychische Auswirkungen
IV. Sozialhilfe und Dunkelziffer der Armut
1. Formen der Sozialhilfe
2. Leistungen der Sozialhilfe
3. Die Dunkelziffer der Armut
V. Lösungsvorschläge zur Beseitigung der Armut
VI. Armut im internationalen Vergleich
1. Die Situation in Deutschland
2. Die Situation in Großbritannien
3. Die Situation in den USA
VII. Literaturverzeichnis
Armut in der Bundesrepublik Deutschland
In einem reichen Wohlfahrtsstaat, wie der Bundesrepublik Deutschland, ist Armut ein höchst umstrittenes Thema. Die Existenz von Armut wird oftmals negiert, da diese nicht deutlich durch Massenelend und Unterversorgung ersichtlich wird. Im Gegensatz zu Ländern der sog. Dritten Welt, muß in der BRD heute niemand mehr verhungern, was fälschlicherweise als Beweis dafür dient, daß Armut hierzulande nicht mehr vorzufinden ist. Tatsache ist jedoch, daß sich Armut in unserer Wohlstandsgesellschaft zunehmend ausbreitet und die Armutsrisikoquote ansteigt, so daß das Thema der Armutsfrage an sozial- und gesellschaftspolitischer Brisanz gewinnt. Herbert Jacobs drückte dies in seinem 1995 erschienenen Zeitschriftenartikel „Armut – Zum Verhältnis von gesellschaftlicher Konstituierung und wissenschaftlicher Verwendung eines Begriffs“ folgendermaßen aus: „Das Thema Armut hat zur Zeit Konjunktur.“[1]
I. Der Begriff „Armut“
1. Begriffsetymologie
Das Adjektiv „arm“ besitzt die germanische Wurzel armaz, die im Sinne von „verwaist“ der indogermanischen Sprachgruppe von „Erbe“ angehört. Zunächst wurde der Ausdruck unter der Bedeutung „vereinsamt“, „verlassen“, „bemitleidenswert“ bzw. „unglücklich“ verwendet. Im christlichen Sinne schloß sich später auch der Gebrauch des Wortes als „barmherzig“ an. Als „besitzlos“ trat „arm“ dann im Westgermanischen erstmalig als Gegenwort zu „reich“ auf.
2. Begriffskonzeptualisierung
In der Forschung ist Armut ein sehr kontroverser Begriff, der viele problematische Fragen aufwirft. Umstritten ist u.a., welcher Maßstab zur Begriffsdefinition anzuwenden und gemessen woran ein Zustand als arm zu bezeichnen ist. Jede Definition von Armut muß genau und leicht operationalisierbar sein. Es gibt zahlreiche Definitionen von Armut, die sich jedoch primär darin unterscheiden, ob Armut als absoluter oder relativer Begriff betrachtet wird.
2.1 Absolute Armut
Der absoluten Armutstheorie liegt die These zugrunde, daß Armut dort beginnt, wo die Mittel zum Überleben auf die Dauer nicht gesichert sind. Dieses Konzept basiert auf der Vorstellung eines physischen Existenzminimums und kommt dem ursprünglichen Sinngehalt des Begriffes „Armut“ am nächsten. Armut wird anhand von Subsistenzstandards erfaßt, welche einen Minimalbedarf an überlebenswichtigen Gütern, wie z.B. Obdach, Nahrungs- und Gesundheitspflegemitteln und Kleidung, festlegen und somit die Lebenserhaltung einer Person gewährleisten. Die Bestimmung eines Existenzminimums ist in erster Linie abhängig von biologischen Faktoren. Je nach Konstitution, Alter und Geschlecht kann die Menge essentieller Grundbedürfnisse differieren. Des weiteren unterliegt das physische Existenzminimum einem gesellschaftshistorischen Strukturwandel. Es kann sich immer nur auf eine bestimmte Gesellschaft zu einer gewissen Zeit beziehen, wobei natürliche Gegebenheiten, wie z.B. das Klima, ebenfalls vergleichbar sein müssen. Im Europa des 20. Jahrhunderts haben sich die Standards für Bekleidung, Wohnung und Freizeit in den letzten Jahren beträchtlich verändert. Der Zugang zu neuen, qualitativ besseren Ressourcen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse hat neue Bedarfe entstehen lassen. So besteht heutzutage ein höherer Transportbedarf, und die Verbreitung von Telefon, Rundfunk und Fernsehen hat neue Mindestvoraussetzungen für die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben geschaffen. Was in Europa als Existenzminimum verstanden wird, stellt möglicherweise einen durchschnittlich normalen Lebensstandard in der Dritten Welt dar. Da die Formulierung eines immer und überall gültigen Existenzminimums nicht möglich ist, lehnen es viele Sozialforscher ab, Armut absolut zu definieren.
„Wenn also die Festlegung eines Existenzminimums als absolut bezeichnet wird, so muß man die relative Gültigkeit dieses Absolutheitsanspruchs im Auge behalten.“[2]
Die Fixierung eines physischen Existenzminimums läßt sich schwerlich exakt begründen. Eine willkürlich niedrige bzw. hohe Festlegung des Minimalbedarf ist möglich. Bei niedrigem Ansatz stellt er einen bloßen Überlebensstandard da; setzt man ihn jedoch höher an, könnte er auch die Notwendigkeit der Beteiligung am kulturellen Leben, den Besitz gewisser Transportmittel und den Bedarf ordentlicher Kleidung umfassen. Ebenso schwer ist die Beantwortung der Frage, was tatsächlich ein Grundbedürfnis bzw. „basic capability“[3] des Menschen ist.
Die absolute Definition von Armut kann aber trotzdem mit dem Argument verteidigt werden, daß die vom Menschen benötigten Güter zwar variieren, die wesentlichen Handlungsnotwendigkeiten und Grundbedürfnisse, denen diese Güter dienen, jedoch unveränderlich sind. Man geht davon aus, daß die menschliche Grundnatur konstant ist. Menschen haben z.B. das Bedürfnis sich fortzubewegen bzw. zu reisen. Lediglich die für dieses Bedürfnis verwendeten Güter sind abhängig von Zeit und Gesellschaftsstand variabel (z.B. Pferd, Auto oder Flugzeug). In jedem Fall bleiben absolute Armutstheorien angreifbar und ihre praktische Umsetzung äußerst kompliziert.
2.2 Relative Armut
Die relative Armutstheorie bezeichnet Armut als eine relative Schlechterstellung einer Bevölkerungsgruppe innerhalb der Gesellschaft. Diese Benachteiligung besteht einerseits hinsichtlich des durchschnittlichen Wohlstands der Bevölkerung und andererseits bezüglich des potentiellen Reichtums der Gesellschaft. Die benachteiligte Bevölkerungsgruppe ist als arm zu bezeichnen, da ihr soziokulturelles Existenzminimum, welches über das physische Überleben hinausgeht, nicht gesichert ist. Armut hat hier einen multidimensionalen Charakter, da sich der Arme in einer umfassend deprivierten Lebenssituation befindet. Neben der materiellen Mangelausstattung mit Gütern und Dienstleistungen, leidet er zusätzlich an der immateriellen Unterversorgung hinsichtlich seiner kulturellen und politischen Partizipation, sowie seiner psychosozialen Lage. Das soziokulturelle Existenzminimum ist hierbei abhängig von materiellen, sozialen und kulturellen Standards und Lebensgewohnheiten eines Landes. Unter die Armutslinie fallen Personen denen es nicht mehr möglich ist am allgemeinen Lebensstil ihrer Gesellschaft teilzunehmen. Der englische Sozialforscher und Vertreter des relativen Armutskonzepts Peter B. Townsend drückte dies folgendermaßen aus:
„ It may be hypothesized that, as resources for any individual or family are diminished, there is a point at which there occurs a sudden withdrawal from participation in the customs and activities sanctioned by the culture. The point at which withdrawal ,escalates’ disproportionately to falling resources could be defined as the poverty line.”[4]
Die relative Armutstheorie stellt Armut als einen moralischen Begriff dar, da sie an die Vorstellung von Solidarität und Gerechtigkeit anknüpft. Armut ist hier eine Antastung der Menschenwürde durch den Ausschluß der Armen am gesellschaftlichen Leben. Das Konzept der relativen Deprivation ist vor allem in reichen Industrie- und Wohlfahrtsstaaten maßgebend, da hier das Problem der absoluten Armut nur in Einzelfällen auftritt und sich zumeist auf die Gruppe der Obdachlosen beschränkt. Dennoch stellt sich die Definition relativer Armut ebenfalls problematisch dar. Es ist schwer zu bestimmen, ab welchem Grad der Unterversorgung tatsächlich relative Armut herrscht. Eine scheinbar einfache Lösung bietet die Definition über ein Mindestsicherungssystem, wie z.B. der Sozialhilfe. Dies ist jedoch nicht absolut korrekt, da die Zahl der Sozialhilfeempfänger nicht automatisch mit der Größe der Armutspopulation gleichzusetzen ist. Es existiert immer eine Dunkelziffer der Armut bzw. eine verdeckte Armut, weil zahlreiche Personen ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht geltend machen. Sozialhilfe schafft keine Armut, sondern hilft lediglich sie zu bekämpfen. Außerdem leben viele Menschen in wohlhabenden Haushalten und sind trotzdem von Unterversorgung betroffen.
3. Armutsforschung (im deutschsprachigen Raum)
Die Armutsforschung ist im deutschsprachigen Raum institutionell und methodisch noch immer unterentwickelt. In der Soziologie gibt es keine kontinuierliche Auseinandersetzung mit der Armutsfrage. Die Gründe für diese Unterentwicklung liegen in der unterschiedlichen Begriffsbildung und in der ständigen Verwendung des Armutsbegriffs als Instrument in der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion. Die wissenschaftliche Analyse von Lebenslagen und die Untersuchung der Einstellung der Bevölkerung zur Armutsproblematik werden hierbei vernachlässigt. Es existieren große Wissenslücken hinsichtlich der Größe und Struktur der Armutspopulation. Des weiteren sind die genauen Auswirkungen sozialpolitischer Maßnahmen auf die einzelnen Haushalte innerhalb einer Gesellschaft nur geringfügig bekannt. Obwohl Sozialforscher heutzutage zusehends um eine neue Zusammenfassung globaler Erkenntnisse bemüht sind, besitzt die deutsche Armutsforschung immer noch eine relativ vogelperspektivische Betrachtungsweise. Es werden nur sehr partikulare Themen behandelt und eine Forschungstradition in der einzelne Arbeiten aufeinander aufgebaut sind, besteht im Gegensatz zu den angelsächsischen Ländern mit Sozialforschern, wie z.B. Oscar Lewis und Peter B. Townsend, deren Arbeiten heute zu den Standardwerken der Armutsforschung gerechnet werden, lediglich in Ansätzen. Nur wenige Armutsstudien, wie z.B. die Westberliner Untersuchung „Die Armut in der heutigen Gesellschaft“ von Stephanie Münk aus dem Jahr 1956, bildeten in der Vergangenheit eine Ausnahme. In der modernen Armutsforschung wird zunehmend das Konzept der sog. Lebenslage favorisiert, anhand dessen man versucht komplexe Realitäten zu erfassen. Die Grundidee der sozialen Lebenslagenanalyse läßt sich ursprünglich auf die marxistischen und bürgerlichen Theorien des 19. Jahrhunderts zurückführen. Als erste Lebenslagenanalysen sind demnach u.a. Friedrich Engels’ Arbeit „ Lage der arbeitenden Klasse in England“ (1845) und Max Webers Studie „Entwicklungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter“ (1894) zu verstehen.
Die Armutsforschung hat sich in den vergangenen Jahren vor allem mit der „Wiedersichtbarmachung“ der Armut beschäftigt. Sie wird zunehmend professioneller und Sozialforscher sind bemüht, sich von älteren Armutsauffassungen, wie z.B. der Betrachtung von Armut als Selbstverschuldung, zu lösen. Schwerpunkte der zukünftigen Armutsforschung sollen u.a. die Erarbeitung tragfähiger, systematischer Armutskonzepte, eine differenzierte Erforschung der sozialen Lebenswelt der Armutspopulation sowie eine umfangreiche Armutsberichterstattung sein.
4. Armutsgrenzen
In der Forschung gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Bildung von Armutsgrenzen. Es existiert keine weltweit anerkannte, einheitliche Armutsmessung. David Piachaud drückte dies in seiner Arbeit „Wie mißt man Armut?“ folgendermaßen aus:
„ Keiner der bislang diskutierten Ansätze zur Armutsmessung – auch keine Kombination mehrerer solcher Ansätze – stellt einen Königsweg zur wissenschaftlichen und objektiven Messung von Armut dar.“[5]
Die Schwierigkeiten der Bestimmung von Armutsgrenzen äußern sich in der Verwendung einer Vielzahl von Messungstheorien und -methoden.
4.1 Politische Armutsgrenzen
Eine politische Armutsgrenze leitet sich von einem staatlich festgesetzten Mindesteinkommen ab, welches normalerweise durch die Leistungssätze der Sozialhilfe gegeben ist. Andere alternative Maßstäbe sind Mindestrenten oder steuerliche Bemessungsgrenzen. Der Vorteil einer solchen Definition der Armutsgrenze ist eine offensichtlich leichte Operationalisierbarkeit. Die Methode ermöglicht eine einfache Erstellung amtlicher Statistiken und bildet eine klare Richtlinie für die Armutsbekämpfung, da das niedrige oder fehlende Einkommen durch die Sozialhilfeleistungen der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums angeglichen werden kann. Die Verwendung politischer Armutsgrenzen zieht jedoch auch Probleme nach sich. Eine Erhöhung der Sozialhilfeleistungen hätte automatisch eine Zunahme der Armut zur Folge; eine Senkung oder Einstellung würde dagegen in einer Verringerung resultieren. Zudem entspricht das Sozialhilfeniveau nicht zwingend dem tatsächlichen Bedarf der Armen. Eine problematische Frage ist zusätzlich, ob Sozialhilfeempfänger als „arm“ zu bezeichnen sind oder als der Armutssituation enthoben gelten. Anwendbar sind politische Armutsgrenzen nur in Ländern, die über politische Instanzen zur Armenunterstützung verfügen.
4.2 Relative Einkommensstandards
Die relative Einkommensarmut wird an einer Armutsgrenze, die bei 50% des durchschnittlich gewichteten, nationalen Nettoäquivalenzeinkommens liegt, ermittelt. Dieser Maßstab wird am häufigsten zur Messung des Ausmaßes von Armut verwendet. Auch die Kommission der EG hat ihren Armutsberichten diese Grenze zugrunde gelegt. Relative Einkommensstandards liefern neben einer Armutsgrenze zuverlässige Informationen über das Ausmaß der Einkommensungleichheit, die relative Ressourcenverteilung und das wirtschaftliche Handlungspotential der Haushalte innerhalb einer Gesellschaft. Es gibt jedoch keine wohldefinierte Armutsgrenze, da eine Mehrzahl von Grenzen (40%, 50%, 60%) gleichzeitig und scheinbar willkürlich benutzt wird. Das Konzept der Einkommensarmut berücksichtigt nicht den Besitz von Vermögen. Menschen, die kein Einkommen haben, aber über ein größeres Vermögen verfügen, fallen unter die Armutsgrenze, während Personen mit einem knapp über der Armutslinie liegenden Einkommen, aber ohne finanzielle Rücklagen, als wohlhabender eingestuft werden, obwohl sie einem wesentlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind. Gleiches Einkommen ist keinesfalls immer mit gleichem Wohlfahrtsniveau gleichzusetzen, da stets die Größe, die Altersstruktur und die eventuellen Sonderbelastungen eines Haushalts berücksichtigt werden müssen. Relative Einkommensstandards sagen außerdem nichts über die verschiedenen Gruppen unterhalb der Armutsgrenze aus, die in unterschiedlichem Ausmaß von Armut betroffen sind. Hierzu müßte erst der Abstand der Betroffenen von der Armutsgrenze gesondert ermittelt werden. Dennoch sollten die Meßprobleme dieses Armutskonzepts nicht überbewertet werden.
4.3 Warenkorbstandards (Haushaltsbudgetstandards)
Beim Warenkorb- bzw. Haushaltsbudgetstandard ermitteln Experten die Ausgabenhöhe eines Haushalts für Nahrung, Kleidung, Wohnung u.s.w. Für außenstehende Beobachter ist diese Vorgehensweise ein einleuchtendes, naheliegendes Verfahren. Es wird nicht nur eine Armutsgrenze, sondern auch ein Minimalbedarf aufgestellt. Des weiteren sind Vergleiche über einen gewissen Zeitraum hinweg zwischen Regionen und zwischen Haushaltskonstellationen möglich. Bei der Erstellung des Minimalbudgets eines Haushalts werden ernährungswissenschaftliche Meßgrößen hinzugezogen, aber dennoch ist die Ermittlung einer allgemeinen Mindestvorgabe problematisch, da individuelle Anforderungen sehr variabel sein können. Körpergröße, Aktivitätsniveau und Stoffwechsel müssen berücksichtigt werden. Die Festlegung der übrigen Bedarfe neben der Nahrung stellt sich noch komplexer dar. Individuelle Verhaltensweisen bilden das wesentliche Problem bei der Definition einer Armutsgrenze, die für die gesamte Bevölkerung gelten soll. Obwohl ein ausreichendes Budget vorhanden ist, kann es zur Unterversorgung eines Haushalts kommen, wenn die betroffenen Personen einen Großteil des Geldes nicht für die notwendigen Bedarfsgegenstände, sondern für Zigaretten, Alkohol oder eine neue Stereoanlage ausgeben. Ein weiteres Problem ist das erbrachte Maß an Eigenleistung des Verbrauchers. Es ist für die Festsetzung des Kostenniveaus ausschlaggebend. Rohe Kartoffeln sind z.B. günstiger als vorfrittierte Pommes frites, in deren Preis die Verarbeitung des Rohprodukts mitbezahlt wird. Textilstoffe sind ebenfalls oft kostensparender als fertige Kleidungsstücke. Es ist aber höchst fragwürdig, ob man von einem Verbraucher verlangen kann, daß er alles aus Rohmaterialien fertigt und gänzlich auf Fertigprodukte verzichtet.
4.4 Armut als öffentliche Wahrnehmung
Armutsgrenzen können auch über die Befragung der Öffentlichkeit definiert werden. Hierzu werden Menschen über ihre Vorstellung von Armut befragt oder auch um eine subjektive Eigeneinstufung ihrer finanziellen und sozialen Lage gebeten. Die Vertreter dieses Konzepts gehen davon aus, daß die Aussagen befragter Personen persönliche Werturteile über die Vorstellungen eines angemessenen Mindeststandards enthalten. Im Gegensatz zu Warenkorbstandards werden Vorstellungen der Experten umgangen, da die Gesellschaft selbst eine Entscheidung fällt.
„Durch ein solches Vorgehen wird die Frage, wie Armut zu definieren ist, aus dem Bereich der Wissenschaft in den des Alltagshandelns zurückverlagert. Ein solches Vorgehen läßt sich dadurch rechtfertigen, daß Armut eine Zuschreibung, ein gesellschaftliches Konstrukt ist, das ganz ohne Zutun von Wissenschaftlern wirksam ist.“[6]
Ideal ist diese Methode zur Untersuchung der Wahrnehmung von Armut innerhalb eines Landes. Studien dieser Art hat es bereits in den EG-Ländern gegeben. Personen wurden zu ihrer Vorstellung von einem Mindesteinkommen, mit dem jemand ihrer Lebenssituation auskäme, befragt. Fragestellungen sollten bei Befragungsaktionen absolut präzise sein, so daß es keinerlei Mißverständnisse gibt. Problematischerweise antworten Personen tendenziell entsprechend ihrer Vorstellung, wozu die Studie nützlich ist. Die Meinungen von Niedriglohnverdienern und vermögenden Steuerzahlern fallen dabei meistens deutlich auseinander. Es setzt sich letztendlich abhängig von der Machtverteilung innerhalb einer Gesellschaft entweder die Meinung der Armen, der Bevölkerungsmehrheit oder der Besserverdienenden durch. Es ergibt sich durch dieses Konzept nicht automatisch eine Armutsgrenze, die der Steuerzahler auch finanzieren will. Völlig versagen kann der Maßstab, wenn die Lebenspraxis der Armen nicht den gesellschaftlichen Vorstellungen entspricht.
II. Geschichte der Armut
1. Geschichte des Pauperismus
Im Mittelalter orientiert sich der Armutsbegriff an den feudalen Prinzipien des bestehenden Herrschaftsverhältnisses zwischen dem Herrscher und dem Beherrschten. Armut gilt somit als ständische Position der Untergebenheit. Sie ist eine hohe geistige Existenzform, die als gottgewollter Zustand betrachtet wird, der leichter zur Heilserlangung führt als der Reichtum. Durch die Armen soll die christliche Barmherzigkeit der Mitmenschen mobilisiert werden. Kollektive Almosenvergaben sind daher eine Massenerscheinung, die sowohl die Erlösungschance der Wohlhabenden steigern, als auch den Reichtum ideologisch rechtfertigen sollen. Die Kirche fungiert im mittelalterlichen Christentum als Vermittler zwischen Reichen und Armen.
Die Wirtschaftskrisen und Hungersnöte des 14. und 15. Jahrhunderts sorgen für radikale Reformen. Die Kirche wird von den städtischen Behörden in der Verwaltung der Fürsorge abgelöst, so daß die Wohlfahrt einen zentral gelenkten Charakter bekommt. Fortan wird zwischen wirklichen Bedürftigen und arbeitsfähigen Armen differenziert. Eine von Hungersnöten verursachte Massenabwanderung der Armutspopulation in die Städte führt zu einer ansteigenden Pauperisierung der Gesellschaft und stellt eine neue soziale Gefahr dar.
Im 16. und 17. Jahrhundert entwickelt sich durch soziale und wirtschaftliche Vorgänge die Arbeiterklasse. Der Proletarisierungsprozess resultiert in einer Gleichsetzung von Armen und Arbeitern. Etwa 1/5 der Städtebevölkerung fällt in die Kategorie der pauperes bzw. Armen und Bettler, deren Niveau der biologischen Gefährdung sehr hoch ist. Konflikte zwischen Arbeitgebern und -nehmern, Streiks und Teuerungen prägen die damalige Zeit. Die soziale Kluft zwischen Armen und Reichen vergrößert sich zusehends. Staatlich entwickelte Repressionsinstrumentarien haben die Diskriminierung und Ausgrenzung der Armutspopulation zur Folge. Überall werden Bettelverbote verhängt und Almosenvergaben werden mit harten Geldstrafen sanktioniert. Eine neue Variante des Umgangs mit der Armutsproblematik bildet zudem das Inhaftieren von Bettlern in Arbeits- und Zuchthäusern.
Im 19. Jahrhundert beschränkt sich die Bezeichnung „arm“ auf Empfänger öffentlicher Unterstützungsgelder. Eine Differenzierung von Arbeiter- und Armenpolitik entsteht nach der Einführung der Sozialversicherung in den 1880er Jahren. Arbeiter werden künftig als nichtbedürftige Gesellschaftsschicht definiert, während die verbleibenden Armen zu einem diskriminierenden Außenseiterdasein als „Residuum der Klassengesellschaft“[7] gezwungen werden.
2. Historische Entwicklung der Armut in der BRD
In der unmittelbaren Nachkriegszeit ist weniger von Armut als vielmehr von einer kollektiven Not die Rede. Die gesamte Bevölkerung ist von der Kriegszerstörung, dem wirtschaftlichen Zusammenbruch und der Nahrungsmittelknappheit betroffen. Zu den Armen gehören u.a. Witwen, Waisen, Heimatvertriebene und Ausgebombte. Nach der Wiedereinrichtung der Staats- und Gesellschaftsordnung und der Neueinführung der Sozialen Marktwirtschaft ändern sich die Ursachen der Armut und auch die Einstellungen hierzu. Armutslagen werden mittels des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsfähigkeit und der Arbeitswilligkeit beurteilt und oftmals als selbstverschuldet charakterisiert. In den 50er Jahren wird Armut wieder zur Bedürfnislage einzelner Personen. Die Sozialreformdebatte (1953) beschränkt sich auf die unzureichende Versorgung bereits sozialleistungsempfangender Menschen. Eine wichtige armutspolitische Zielsetzung ist die Große Rentenreform im Jahr 1957. Hier werden die Rentenbezüge von sechs Millionen Rentnern um 60% erhöht und eine Trennung zwischen Sozialversicherung und Fürsorge vorgenommen. Nach der Etablierung der Sozialhilfe (1961) tritt die Armutsdiskussion stark in den Hintergrund. Die 60er Jahre sind von der Vorstellung einer nivellierten bzw. gleichgemachten Mittelstandsgesellschaft geprägt. Es herrscht die allgemeine Auffassung, daß die Versorgungsprobleme durch das Wirtschaftswunder und den Sozialstaatsausbau überwunden sind. Eine neue soziale Gruppe, die von Integrationsproblemen und einem erhöhten Armutsrisiko betroffen ist, entsteht durch den starken Zustrom von Gastarbeitern.
In den 70er Jahren besitzt die BRD ein sozialdemokratisch orientiertes Gesellschaftsbild. Das Randgruppenkonzept beherrscht die öffentliche und wissenschaftliche Armutsdiskussion. Zu den stark benachteiligten Sozialgruppen werden u.a. Alte, Obdachlose, Homosexuelle, Gastarbeiter, Geisteskranke, Vorbestrafte und Lehrlinge gerechnet. Die Notlage der einzelnen Randgruppen wird nicht ausschließlich auf die Einkommensdefizite, sondern vielmehr auf Deprivation, soziale Isolation und Stigmatisierung zurückgeführt. Durch die räumliche Aussonderung der unteren Unterschicht wird auch von einer sägregierten Armut gesprochen. In der zweiten Hälfte des Jahrzehnts wird die von Heiner Geißler vorgebrachte „Neue Soziale Frage“ zu einem Angriff auf die SPD, die Gewerkschaften und den Sozialstaat. Die bestehenden Bedürftigkeitslagen werden als Folgen der herrschenden Sozialpolitik bezeichnet. Die wirtschaftlichen Strukturkrisen, wie z.B. der Ölpreisschock, und Konjunktureinbrüche bewirken eine Verschlechterung der Armutslagen und einen ständigen Anstieg der Sozialhilfeempfänger.
Mit dem Begriff der „Zwei-Drittel-Gesellschaft“ wird das Thema Armut in den 80ern wieder ins Zentrum gesellschaftspolitischer Debatten gerückt.
„ Der Begriff „Zwei-Drittel-Gesellschaft“, der auch international reüssierte, sollte auf die Spaltung der Gesellschaft in zwei Drittel gut und sehr gut Verdienende bzw. Versorgte und auf ein Drittel der Bevölkerung verweisen, das eine relativ dauerhaft deprivierte und sozial abgeschottete Existenz führt.“[8]
Die steigende Armut und Arbeitslosigkeit erfaßt erstmalig auch mittlere Gesellschaftsschichten. Neue Problemgruppen mit erhöhtem Armutsrisiko bilden Alleinerziehende, Ausländer und Kinder. Die Sozialhilfe dient nicht mehr hauptsächlich der mittelfristigen Unterstützung, weil die Zahl der Langzeitempfänger zunimmt. Gleichzeitig steigt auch der Anteil Langzeitarbeitsloser an. Es gibt einen entscheidenden Wandel in der Haltung des Armutsklientels. An die Stelle der Verschämtheit tritt ein neues Selbstbewußtsein der Betroffenen, die sich jetzt mit zunehmender Tendenz in Arbeitlosen- und Sozialhilfeempfängerinitiativen organisieren. Durch die Partei der Grünen haben die Armen endlich eine Lobby im Bundestag.
Nach der Wiedervereinigung verursachen die gravierenden wirtschaftlichen Probleme Ostdeutschlands ab 1990 eine doppelte neue Armut.
„ Es entstand plötzlich eine Situation, die der des Wiederaufbaus Anfang der 50er Jahre ähnelte: Erstmals ging es wieder um eine kollektive, ubiquitäre Not des ganzen Volkes bzw. eines regional definierten Volksteils.“[9]
Das Armutsbild der 90er Jahre ist zudem durch den Anstieg ausländischer Armer aufgrund der Asylantenzuwanderung gekennzeichnet. 1993 wird schließlich die Unterstützung von Asylbewerbern aus der Sozialhilfe in ein getrenntes Sondersystem ausgelagert.
3. Die Neue Armut
Die neue Armut ist im Kontrast zur alten Armut nicht mehr als Randgruppen- oder Minderheitenphänomen zu charakterisieren. Soziale Ungleichheit ist schlechter wahrnehmbar, weil das Verarmungsrisiko bis in mittleren Sozialschichten vordringt. Bisher ungefährdete Berufsgruppen, wie z.B. überqualifizierte Facharbeiter und Akademiker, sind von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Durch die Entstehung präkerer Beschäftigungsverhältnisse, sog. Billiglohnjobs, ist auch ein Teil der erwerbstätigen Bevölkerung vom Armutsrisiko bedroht. Weitere neue Formen von Armut hängen mit der Massenarbeitslosigkeit, der großen Anzahl von Ehescheidungen sowie der Überschuldung zusammen. Die neue Armut kann tendenziell jeden treffen. Als Übergangsarmut ist sie eine vorübergehende, aktiv bewältigte Episode im Lebenslauf.
„ Armut ist nicht länger Ausdruck einer prinzipiell falsch strukturierten Ungleichheitsgesellschaft, sondern Konsequenz einer alles in allem erfolgreichen Marktgesellschaft, in der Armut i.d.R. kein lebenslanges Schicksal, sondern zumeist eine temporäre soziale Betroffenheit im beschleunigten sozialen Wandel ist.“[10]
Die neue Armut wird auch mit dem Begriff der „70-20-10-Gesellschaft“ verknüpft. Nach dieser Theorie werden 70% der Bevölkerung nie mit Armut konfrontiert, während 20% zeitweise von ihr betroffen sind. 10% der Population bleibt längerfristig bzw. ständig arm.
III. Armut in der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland leben heute mehr als 7 Millionen Menschen, darunter ca. 1 Millionen Kinder unter Armutsbedingungen[11]. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 1998 in Deutschland 2,91 Millionen Personen in 1,51 Millionen Haushalten Sozialhilfe in Form der „laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt“, um ihren Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken zu können. Das waren rund 3,5 Prozent der Bevölkerung.[12]
Trotz oben erwähnter Schwierigkeiten soll die Armut in der BRD unter dem Aspekt einer relativen Armut im ökonomischen Sinn betrachtet werden. Auch die Auswirkungen ökonomischer Benachteiligung auf das soziokulturelle Umfeld der Betroffenen sollen beleuchtet werden. Im direkt Folgenden aber geht es zuerst darum, welche Gruppen der Gesellschaft besonders stark betroffen und deshalb marginalisiert sind und welche Ursachen diese Personenkreise zur Randschicht der Armen werden lassen.
1. Risikogruppen und Ursachen
Risikogruppen sind Bevölkerungsgruppen mit einem besonders hohen Anteil von Armen. Mit dem Wandel der Armut ergab sich im Vergleich zur ersten Hälfte unseres Jahrhunderts eine teilweise Veränderung der Struktur der Risikogruppen.
1.1 Frauen allgemein, vor allem ältere Frauen
Dennoch sind Frauen heute wie jeher stärker von Sozialhilfebedürftigkeit betroffen als Männer. In den 80er Jahren schien sich der geschlechtsspezifische Unterschied zwar anzugleichen, diese Angleichung wurde in den 90ern aber wieder gestoppt. Während 1996 zum Beispiel 1366000 Frauen Sozialhilfe in Anspruch nahmen, waren es im gleichen Jahr nur 1043000 Männer. Am Jahresende 1998 lag der Anteil der weiblichen Sozialhilfeempfänger nach Ergebnissen der Vorwegberechnung mit 1405000 Frauen bei 56,2 Prozent.[13]
Deutlich wird die Brüchigkeit der Ehe- und Familienversorgung, durch die Frauen häufig abgesichert sind, in den wachsenden Scheidungszahlen. Ulrich Beck bringt dies auf den Punkt. Er hat festgestellt, daß Frauen oft nur „einen Mann weit“ von der Armut entfernt seien[14].
Obwohl die Altersarmut insgesamt zurückgegangen ist, ist das Sozialhilferisiko bei Frauen im Rentenalter doppelt so hoch wie bei Männern gleichen Alters[15]. Die empirischen Ergebnisse einer Altersstudie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin zeigen zum Beispiel, daß 1993 10,7 Prozent der über 85jährigen Frauen, aber nur 6,4 Prozent der über 85jährigen Männer in West-Berlin Sozialhilfe empfingen[16].
Ursachen:
Ursachen für die Armut von vor allem älteren Frauen liegen häufig in ihrer finanziellen Benachteiligung. Die dauerhafte Lohnungleichheit der Frauen, auf die später noch einmal eingegangen werden soll, wirkt sich hier deutlich aus.
Frauen können eine Phase des Sozialhilfebezugs außerdem weniger leicht durch Bezug vorrangiger Leistungen oder durch Arbeitsaufnahme beenden.
Auch die oft ungenügende Altersabsicherung von Frauen führt diese häufig in die Armut. Eine Statistik von 1988 stellt dar, daß zwei Drittel aller Versicherten – Rentnerinnen in der Arbeiterrentenversicherung mit weniger als 500 DM/Monat auskommen mußten[17].
Allerdings muß die Verbesserung der Alterssicherung erwähnt werden, die nicht zuletzt durch die Dynamisierung der Renten erreicht wurde. Hier stellt sich heute aber die Frage, ob das Armutsrisiko älterer Menschen nicht wieder ansteigt, wenn die Renten in den nächsten zwei oder drei Jahren nur um den Teuerungsausgleich steigen. Bisher sind die Prozentanteile von älteren Menschen und Frauen unter den Sozialhilfeempfängern zurückgegangen.
Die Armut dringt statt dessen zunehmend in die erwerbstätige Bevölkerung. Zum Jahresende 1997 waren nur noch 9,3 Prozent der Sozialhilfebezieher im engeren Sinn über 60 Jahre alt. 1965 lag ihr Anteil noch bei 38,1 %. Der Männeranteil bei den Empfängern von laufender Sozialhilfe zum Lebensunterhalt ist zwischen 1980 und 1998 ebenfalls gestiegen, nämlich von 37 Prozent auf 44 Prozent. Der Anteil von Personen im erwerbsfähigen Alter wuchs von 36 Prozent auf 59 Prozent. Auch der Anteil junger Menschen, zwischen 18 – 25 Jahre, stieg von 2,8 Prozent auf 4,5 Prozent.[18]
Rainer Geißler erkannte jedoch, daß Frauen oder ältere Menschen, die in die Armutszone geraten sind, sich auch heute noch besonderen Schwierigkeiten ausgesetzt sähen; ihr Anteil unter den Langzeitarmen sei besonders hoch, d.h. ihnen gelänge es nicht so schnell wie anderen, sich wieder aus der Randlage zu befreien.
Rainer Geißler unterscheidet weitere fünf Bevölkerungsgruppen, die zu den Risikogruppen gehören. Dabei geht er auf die drei traditionellen Risikogruppen der alleinerziehenden Mütter, der kinderreichen Familien und damit zusammenhängend auf die der Kinder und Jugendlichen ein. Desweiteren werden zwei „neue“ Risikogruppen, nämlich die der Arbeitslosen und die der Ausländer betrachtet.
1.2 Alleinerziehende Mütter
Durch den Anstieg der Scheidungsraten und der unehelichen Geburten hat auch die Zahl der Alleinerziehenden zugenommen. 1995 waren 2,28 Millionen Frauen und 0,45 Millionen Männer alleinerziehend. Fast jede dritte alleinerziehende Frau (28,3 % oder 325 000) ist heute auf laufende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Und beinahe die Hälfte aller Sozialhilfe empfangender Kinder und Jugendlichen lebte in Haushalten von alleinerziehenden Frauen.[19] Es müssen fast 70 Prozent aller alleinerziehenden Frauen mit ihren Kindern mit weniger als 1200 DM pro Monat auskommen[20]. Im Hinblick auf die Mietkosten in größeren Städten sprechen diese Zahlen wohl für sich.
Ursachen:
Die Hauptursache für die Armut alleinerziehender Mütter liegt in der mangelnden Absicherung der Alleinerziehenden. Zum Beispiel vertrauen Ehepartner oft auf eine gemeinsame Steuerveranlagung. Die Regelung von Erziehungsgeld und – urlaub oder das unzureichende Angebot an öffentlichen Einrichtungen der Kinderbetreuung bringen die Alleinerziehenden ebenfalls häufig in Geldnot. Aber auch die unzureichende Versorgung durch die Väter führt diese Frauen oft in die Armut.
Eine weitere Ursache für das Übergewicht des Frauenanteils bei der Randgruppe der Armen stellt die sozialpolitische Privilegierung der Ehe dar, die zu Verteilungsungerechtigkeiten führt. Zu nennen wäre hier die beitragsfreie Mitversicherung der nichterwerbstätigen Ehefrau in der Kranken- und Pflegeversicherung. Ehepaare, die sich durch das hohe Einkommen des Ehepartners die Nichterwerbstätigkeit des anderen Ehepartners leisten können, erhalten für die jeweiligen Ehepartner Leistungen bei Krankheit und im Alter, ohne dafür gesondert zahlen zu müssen[21].
Dadurch daß Frauen für ihre Kinder oft für immer oder wenigstens zeitweise den Beruf aufgeben, wird eine kontinuierliche Berufstätigkeit verhindert. Und auch wenn sie später teilzeitbeschäftigt in die Arbeitswelt zurückkehren, sind sie in sozialer Hinsicht nur bescheiden abgesichert. Größere Probleme entstehen dann bei der Rentenfrage oder im Fall einer Arbeitslosigkeit.
Aber auch wenn Frauen kontinuierlich erwerbstätig sind, sehen sie sich im Vergleich zu den Männern größeren Arbeitsmarktproblemen gegenübergestellt. Auch heute verdienen Frauen in Deutschland weniger als Männer. 1998 lagen zum Beispiel die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der Arbeiterinnen des Produzierenden Gewerbes im früheren Bundesgebiet um 24,8 Prozent unter denen ihrer männlichen Kollegen, bei den Bruttomonatsverdiensten der Angestellten im Produzierenden Gewerbe waren es 29,6 Prozent. Gleichzeitig sind Frauen überproportional in die Arbeitslosigkeit involviert .[22]
1.3 Kinderreiche Familien
Zwar ist in den letzten 10 Jahren der Anteil der Haushalte mit mindestens fünf Personen, die unter der 50 Prozent - Grenze leben mußten, leicht rückläufig, trotzdem leben noch immer 45 Prozent aller Familien mit drei und mehr Kindern in Ostdeutschland und 10 Prozent in Westdeutschland an der Armutsgrenze. Kinder sind das Armutsrisiko Nr. 1, es gibt für sie kein Geld, keinen Platz, keine Zeit und sie passen nicht zu Unabhängigkeit und Karriere, was für viele eine immer größere Rolle einnimmt. Einer „Durchschnittsfamilie“, mit zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 60000 DM, bleibt je Elternteil trotz Kindergeld am Ende nur ein Pro – Kopf – Einkommen von rund 14000 DM. Dies entspricht dem Sozialhilfeniveau. Im Vergleich dazu bleiben einem Single 36.000DM.
Durch die dreistufige Steuer – Reform 1986/1988/1990 und das Jahressteuergesetz 1996 wurde der Einkommensabstand Kinderloser gegenüber Familien noch einmal vergrößert.[23]
Ursachen:
Mit zunehmender Kinderzahl verzichten immer mehr Mütter auf eine Erwerbstätigkeit. Das dritte Kind ist häufig Anlaß für den Verlust des zweiten Erwerbseinkommens der Familie, da die Einkommensarbeit mit Kindern im Haushalt korreliert.
Auch sozialstaatliche Transferleistungen führen zu Umverteilungsströmen von Frauen zu Männern, von Familien zu Kinderlosen, von Jung zu Alt, von Arm zu Reich.
1.4 Kinder und Jugendliche
Die letzten beiden Risikogruppen weisen schon darauf hin, daß auch Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich häufig in Not geraten.
Alleinerziehende und kinderreiche Familien sind am stärksten von Einkommensarmut betroffen. Das heißt: In Deutschland herrscht eine überdurchschnittlich hohe Kinderarmut. Nach der 50 Prozent - Grenze liegt die Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren deutlich höher als in anderen Altersgruppen. Ende 1997 bezogen gut eine Million Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren Sozialhilfe, das sind mit 37,2 Prozent mehr als ein Drittel der Empfänger. Damit wurden 6,8 Prozent aller jungen Menschen von der Sozialhilfe unterstützt.[24] Mehr als 50000 Kinder leben in Notunterkünften, in Obdachlosenheimen oder auf der Straße. Dabei sind Kinder unter sieben Jahren die Altersgruppe, die mit 7,9 Prozent am Häufigsten von Armut betroffen ist. Manche Wissenschaftler, wie zum Beispiel Thomas Eckardt sprechen hier sogar von einer Infantilisierung von Armut. Zahlen von 1986 – 1991 zeigen diese Infantilisierung: Bei unter 18jährigen stieg der Anteil der Sozialhilfebedürftigen um 33 Prozent, bei unter 7jährigen um 56 Prozent. Unter 3jährige zeigen einen 70 prozentigen Anstieg. Und bei den 1 – 2jährigen steigerte sich der Anteil der Sozialhilfebedürftigen sogar um 80 Prozent.[25]
Ursachen:
Diese überdurchschnittlich starke Armut von Kindern hängt natürlich in direktem Zusammenhang mit der Armut kinderreicher Familien beziehungsweise alleinerziehender Mütter. Deshalb liegen hier gleiche Ursachen vor, wie sie oben schon aufgeführt wurden.
Die nächsten beiden Gruppen von Betroffenen werden als sogenannte „neue“ Risikogruppen bezeichnet. Erst in den 80er Jahren haben sie an Masse stark zugenommen und wurden also relativ spät relevant und berücksichtigt.
1.5 Arbeitslose
Der Umfang dieser Risikogruppe hat in den 80er Jahren erheblich zugenommen, die Zahl der Arbeitslosenhaushalte, die laufend Unterstützung durch Sozialhilfe bekommen, ist zwischen 1980 und 1990 um das 8 – fache angestiegen. Waren es 1980 noch rund 80000 sozialhilfeempfangende Arbeitslosenhaushalte, so waren es 1993 schon ca. 684000. 1999 sind in Deutschland 4279288 als arbeitslos gemeldet.
Ein Drittel aller Haushalte, die von laufender Sozialhilfe leben, in den neuen Bundesländern sogar 57 Prozent, ist Opfer der angespannnten Arbeitsmarktsituation.[26] Von Arbeitslosigkeit bedroht sind inzwischen auch mittlere Angestelltenmilieus. Armut ist insofern ein „normaler“ Zustand und integraler Bestandteil unserer Gesellschaft und der wichtigste Grund für Sozialhilfe geworden.
Ursachen:
Viele Arbeitslose gehen bei den Arbeitsämtern leer aus oder erhalten so niedrige Unterstützungsleistungen, daß die Sozialämter einspringen müssen. Auch reicht die Arbeitslosenunterstützung immer häufiger nicht, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.
Eine weitere zentrale Ursache von arbeitslosigkeitsbedingter Armut ist die zurückgehende Sicherungswirkung des sozialen Systems. Bei kurzer Beschäftigungsdauer, wird zum Beispiel die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nicht erfüllt.
Ungesichert bleibt auch, wer eine geringfügige, eine Beitragspflicht nicht begründende Beschäftigung hat. Außerdem ist das Arbeitslosengeld zeitlich eng begrenzt und von den vorausgegangenen Beschäftigungszeiten und vom Lebensalter abhängig. Auch die Maßstäbe für den Nachweis von Bedürftigkeit sind äußerst eng definiert. Die Sicherungslücken sind hier deutlich zu erkennen.
Sind Arbeitslose durch irgendeinen Grund verschuldet oder haben sie größere Kredite aufgenommen, finden sie sich schnell in einem Teufelskreis wieder. Schulden, Kredite können schließlich ohne sichere Einkommensbasis nicht zurückgezahlt werden.
1.6 Ausländer
In den letzten 10 Jahren lebte etwa ein Fünftel der Angehörigen von Gastarbeiterfamilien unter der 50 Prozent - Grenze. Ausländer sind auch unter den Sozialhilfeempfängern stark vertreten, weil die meisten Asylbewerber auf Sozialhilfe angewiesen sind. Seit den 80er Jahren ist der Anteil von Zuwanderern und bereits lange Zeit in Deutschland lebenden Ausländern, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, auf ein Drittel gestiegen. Ende 1997 gab es 2,25 Millionen deutsche und 668 000 ausländische Empfänger von Sozialhilfe im engeren Sinne. Der Ausländeranteil lag bei 22,9 Prozent. Ende 1998 gab es in Deutschland 2,23 Millionen deutsche und 676 000 ausländische Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Ausländeranteil an den Sozialhilfeempfängern lag damit bei 23,3 Prozent. Gegenüber dem Jahresende 1997 ist der Anteil der ausländischen Empfänger um 1,5 Prozent gestiegen, während der Anteil der deutschen Hilfebezieher um 0,9 Prozent gesunken ist.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten in Deutschland am Jahresende 1998 insgesamt 416 000 Personen in 176 000 Haushalten.[27]
Ursache:
Seit dem Asylbewerberleistungsgesetz 1993 gibt es keine finanziellen Leistungen der Sozialhilfe mehr, sondern Sach - statt Geldleistungen, die das Leistungsniveau insgesamt unter die Sozialhilfe sinken lassen.
Ursachen allgemein:
Ursachen ganz allgemein für die Armut in der Bundesrepublik Deutschland sind zum einen die Entwicklungen in der Arbeitswelt. Überdurchschnittlich häufig führen geringes Erwerbseinkommen oder Arbeitslosigkeit zu Armut. Zum anderen sind aber auch private Probleme wie Krankheit, Überschuldung oder familiäre Probleme die Ursache. Prozesse des demographischen und sozialen Wandels können ein weiteres zur Verarmung beitragen. Nicht zuletzt liegen die Gründe für Armut in der BRD in den Defiziten des Sozialstaates.
2. Auswirkungen der Armut
Natürlich bleibt für alle, die durch Armut einer Randschicht in Deutschland angehören diese Notsituation nicht ohne Folgen. Es spielen aber viele Faktoren eine Rolle für die individuellen Reaktionen der Betroffenen auf Armut. So kann zum Beispiel das Lebensalter oder das Geschlecht in großem Maße auf die unterschiedlichen Reaktionen auf und Folgen von Armut einwirken. Ebenso haben berufliche oder schulische Qualifikation, Gesundheitszustand, familiäre Situation und die sonstige soziale Einbettung des Betroffenen große Bedeutung. Schließlich sind auch die spezifischen Biographien der jeweiligen Personen und der jeweilige Lebensabschnitt in dem die Randständigkeit jeweils auftritt nicht ohne Einfluß auf die Auswirkungen von Armut.
Unter bestimmten Umständen – insbesondere bei längerer Dauer der Not – treten bei einem Teil der Betroffenen große psychosoziale Belastungen auf, die auch durch günstige obengenannte Faktoren nicht verhindert werden können.
„Randschichtler“ ertragen in ihrer Soziallage erhebliche Benachteiligungen in verschiedenen Bereichen.
2.1 Materielle Auswirkungen:
Bei 34 Prozent aller von Armut betroffenen Familien gibt es nur an Sonn – und Feiertagen frische Lebensmittel, insbesondere Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse.
Desweiteren stellt die adäquate Versorgung der Kinder für 42 Prozent aller Alleinerziehenden ein massives Problem dar.[28]
Im schlimmsten Fall führt Armut zu Wohnungsnot, Obdachlosigkeit oder gar Wohnungslosigkeit.
Diese starken ökonomischen Defizite wirken sich aber vor allem psychisch und sozial belastend aus.
2.2 Soziale und psychische Auswirkungen:
So ist ein breiter Deprivationsindex[29] kennzeichnend für Menschen, die längere Zeit mit unzureichenden ökonomischen Mitteln auskommen müssen. Bei den oben genannten Gruppen wurden Tendenzen zu sozialer Isolation und sozialer Diskriminierung festgestellt. Durch ökonomische Armut sind die Lebenschancen der Randschichten und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erheblich beeinträchtigt. Es ist wohl nicht schwer nachzuvollziehen, welche Nachteile sich ergeben, wenn man sich nur schwer kulturell oder sozial am Gesellschaftsleben beteiligen kann, da das Geld für einen Sportverein oder einen Konzertbesuch fehlt. Die sozialen Kontaktmöglichkeiten werden durch Mangel an Geld offensichtlich begrenzt.
Die Gruppen in denen Armut auffallend häufig auftritt sind demnach marginalisiert und nur mangelhaft in die Gesellschaft integriert. Sie leben als sogenannte Randschichten ein wenig abseits der Gesellschaft und werden als Problemgruppen der Sozialpolitik bezeichnet.
Lebensverhältnisse, wie enger Wohnraum, schlechte Ernährung, aber auch Stigmatisierung und Perspektivlosigkeit beeinträchtigen die Sozialisation sowie die Bildungs- und Kommunikationsfähigkeit entscheidend.
Kinderarmut kann Folgen für ihr ganzes späteres Leben bergen: Bei Kindern nehmen Belastungen manchmal so die Überhand, daß schulische und berufliche Ausbildung übermäßig leidet. Etwa 10 – 20 Prozent der verarmten Kinder verlassen die Schule ohne Schulabschluß. Kinder in armen Familien werden häufiger krank, erfahren weniger Förderung und zeigen oft psychisch deviante (abweichende) Verhaltensweisen Für früh sozial ausgegrenzte Gruppen wirkt sich der materielle, unfreiwillige Verzicht vor allem in psychosozialen Risiken, wie persönlichen und psychischen Schwierigkeiten, Suchtproblemen (Alkohol- oder Drogenabhängigkeit), psychsomatische Erkrankungen (zum Beispiel Neurodermitis), Verschuldung, Isolation, Angst, Depression oder psychotische Krankheiten aus.
Die erwähnten direkten und indirekten Auswirkungen der Armut zeigen ganz deutlich, was Thomas Eckardt wie folgt ausdrückt: „Armut ist [...] mehr als nur ein Mangel an Geld. Sie ist ein ganzes Bündel von Benachteiligungen, die den Menschen hindern, seine Chancen wahrzunehmen. Zur Armut gehört auch Aussichtslosigkeit.“[30] Und Lutz Spenneberg bemerkt: „Ein Student mit wenig Geld gilt nicht als arm, höchstens als arm dran. Schließlich hat er die Hoffnung auf einen lukrativen Job nach dem Examen“[31]
IV. Sozialhilfe und Dunkelziffer der Armut
In der Bundesrepublik hat jeder Bürger, der in Not oder eine Situation geraten ist, in der er öffentlicher Hilfe bedarf, Anspruch auf staatliche Leistungen. Das Gesetz, das ihm diese Leistungen garantiert, ist das Bundessozialhilfegesetz(BSHG), welches 1962 in Kraft getreten ist. Darin heißt es, die Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, „dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde eines Menschen entspricht.“
1997 empfingen nach der letzten Messung des Statistischen Bundesamtes ca. 4 632 000 Menschen Sozialhilfe, davon 2,9 Millionen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Ausgaben dafür betrugen 44,5 Milliarden DM[32].
Gemeinhin wird der Bezug von Sozialhilfeleistungen als Indikator des Vorliegens für Armut betrachtet. Sozialhilfeempfänger fallen in der politischen Diskussion jedoch unter den Begriff „bekämpfte Armut“, da sie „nicht mehr als arm zu bezeichnen seien“, so die offizielle Argumentation der Bundesregierung. Dennoch werden in der sozialwissenschaftlichen Thematisierung diese Menschen als arm definiert, da die Sozialhilferegelsätze keine konstante relative Armutsgrenze darstellen und somit kein Existenzminimum gewährleistet ist.[33]
Sozialhilfe gibt es in sehr unterschiedlichen Formen, wie auch die Bedürfnisse sehr unterschiedlich sind. Die Höhe der Hilfe wird an den Lebenshaltungskosten gemessen. Dafür wird vom Einkommen eines Haushalts der Bedarf für alle Haushaltsmitglieder abgezogen, woraus ersichtlich wird, ob Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf einmalige Leistungen besteht. Die Auszahlung wird dann von den Behörden der Länder, insbesondere der Kommunalbehörden übernommen. So können sie in eigener Verantwortung entscheiden und unterstehen keiner Fach- oder Dienstaufsicht des Bundes.
1. Formen der Sozialhilfe
So kann man Sozialhilfe als Berechtigter in erster Linie in Form von Geld empfangen – als laufende monatliche Zahlungen oder als einmalige Leistungen. Diese sollen jedoch nur als Unterstützung des Einkommens dienen, nicht als Ersatz! Weiter gibt es sie als Sachleistungen, wobei den Bedürftigen Hausrat oder Kleidung bewilligt werden, sowie als persönliche Hilfe, durch Beratung und Betreuung des Hilfesuchenden, zum Beispiel indem bei der Beschaffung einer Wohnung geholfen wird.
All diese Leistungen haben die Aufgabe, den Hilfeempfänger dahingehend zu stärken, daß er unabhängig von der Sozialhilfe leben kann. Jedoch ist in Deutschland die staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt so angelegt, daß die Empfänger ihre Sozialhilfe durch Arbeit nur minimal aufbessern können. Die Motivation, sich den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, wird ihnen durch zu großzügige Leistungen von vornherein genommen.[34]
2. Leistungen der Sozialhilfe
Die Leistungen der Sozialhilfe werden üblicherweise in Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen unterschieden.
Erstere ist in der Regel gemeint, wenn von Sozialhilfe die Rede ist. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhält derjenige, „der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann.“ (§ 11 I BSHG). Sie umfaßt vor allem die Regelsätze für Haushaltsmitglieder, die je nach Bundesland, Familienstand und Alter zwischen 258 – 541 DM pro Person liegen (Stand 01.07.98, nach § 22 BSHG). Des weiteren fallen darunter die Kostenübernahme für die Unterkunft, solange es den Hilfesuchenden nicht möglich ist, die Wohnungskosten zu senken, und eventuell Mehrbedarfszuschläge für bestimmte Personengruppen (beispielsweise Alleinerziehende, Behinderte oder alte Menschen, die besonderer Anschaffungen, Pflege oder Hilfsmittel bedürfen). Daneben zählen zur HLU die „einmaligen Leistungen“, die Hausrat und Kleidung zur Verfügung stellen.
Von diesen Leistungen unterscheidet man die Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL). Sie beseitigt Notstände, die der einzelne aus eigener Kraft nicht bewältigen kann und ist nicht ausschließlich materieller Natur.
Zunächst gibt es die Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage. Sie wird Personen gewährt, bei denen eine ausreichende wirtschaftliche Existenzgrundlage fehlt, bzw. gefährdet ist, so daß sie gar nicht erst in die Lage kommen, HBL in Anspruch nehmen zu müssen.
Hilfe in besonderen Lebenslagen heißt auch vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Pflegehilfe. Dies beinhaltet Erholungsmaßnahmen sowie Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Behandlungen und Versorgung mit Arzneimitteln, Krankenhausbehandlungen, und für die Pflegehilfe heißt das, Absicherung im Fall der fehlenden Pflegeversicherung oder wo die Leistungen zur Kostendeckung nicht ausreichen.
Weiter werden Hilfe zur Familienplanung und bei Schwangerschaft gewährt. Ärztliche Beratung und Verhütungsmittel werden mit Hilfe der staatlichen Leistungen bezahlt. Im Falle einer Schwangerschaft kann die Finanzierung von ärztlicher Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arzneimitteln und sogar Pflege beansprucht werden.
Zuletzt gibt es die Eingliederungshilfe für Behinderte und die Blindenhilfe. Bei ersterer geht es um die Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft. Die Hilfe umfaßt ärztliche Behandlungen, angemessene Schul- und Berufsausbildung, sowie die Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung. Blinde erhalten Hilfe zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen, sofern diese nicht nach dem Landesblindengesetz zu tragen sind.
3. Die Dunkelziffer der Armut
Auf all diese Leistungen hat jeder Bundesbürger Anspruch, wenn er sich in einer entsprechenden Situation wiederfindet. Tatsächlich jedoch wird nur von ca. 41% aller Sozialhilfeberechtigten der Anspruch auf Sozialhilfe geltend gemacht.
Die Zahl der Menschen, die trotz ihres Anspruchs auf öffentliche Leistungen keine Sozialhilfe empfangen, wird als „Dunkelziffer“ der Armut, bezeichnet. Darunter versteht man im Bundessozialhilfegesetz die „Nichtinanspruchnahme (absolute Dunkelziffer) bzw. unzureichende (partielle Dunkelziffer) oder verzögerte (temporäre Dunkelziffer) Inanspruchnahme von Sozialhilfe trotz bestehender Sozialhilfebedürftigkeit“.
Es gibt viele Gründe, warum Bedürftige keine öffentlichen Hilfen beanspruchen. Einerseits fehlen die Kenntnisse der Anspruchsvoraussetzungen, andererseits wird die Hilfe bewußt abgelehnt, aus Angst, Scham oder Stolz. Besonders Alte Menschen wollen nicht das Gefühl haben, dem Staat „auf der Tasche zu liegen“, andere schämen sich für ihre Lebensweise, viele haben Angst vor Sanktionen der Umwelt und davor, familiäre oder freundschaftliche Beziehungen zu gefährden. Dadurch entsteht auch ein Problem bei der Messung von Armut, denn ein genaues Armutspotential läßt sich nicht festlegen, die statistischen Daten liegen zwangsläufig immer darunter.
V. Lösungsvorschläge zur Beseitigung von Armut
Das Armut im Sozialstaat nicht nur von Seiten der Betroffenen als unangenehm empfunden wird, sondern auch von der Staatsführung, liegt auf der Hand. Leider hängt die Beseitigung des Armutsproblems, die durch geringfügige Änderungen im System der sozialen Sicherung geschehen könnte, mit entsprechenden Kosten zusammen, die niemand übernehmen mag. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zur Beseitigung von Armut geben einen Überblick über vorhandene Möglichkeiten.
Um die Sozialhilfe selbst weiterzuentwickeln, wären höhere Sozialhilferegelsätze zu zahlen, damit wenigstens das Existenzminimum dauerhaft gewährleistet ist. Darüber hinaus könnte diesbezüglich eine aktivere Informationspolitik helfen, die Dunkelziffer und die Stigmatisierung der Sozialhilfeempfänger abzubauen.
Auch Änderungen bei den Sozialversicherungen können das Problem beseitigen helfen. Zur Sicherung des Existenzminimums wären bedarfsorientierte Mindestrenten angebracht, sowie bedarfsorientierte Mindestleistungen bei Arbeitslosengeld und -hilfe. Zudem sollten die Leistungen des Kinderlastenausgleichs – Kindergeld, Steuerfreistellungen, zusätzliche Zuschläge – verbessert werden, schließlich gehören kinderreiche Familien mit am häufigsten zur Gruppe der Armen. Um wenigstens den Mindestbedarf eines Kindes durch den Familienlastenausgleich zu gewährleisten, muß auch der Unterhaltszuschuß für Alleinerziehende ausgebaut werden, sowie die soziale Absicherung von Unterhaltszahlungen für Kinder.[35]
Besonders Familien sind vom Problem der Wohnungsarmut betroffen. Der Schutz davor, - wie auch vor angemessenem Wohnraum – ist in Deutschland keineswegs garantiert, betrachtet man vor allem die explodierenden Mieten. Um dem beizukommen, wäre als erstes der soziale Mietwohnungsbau zu fördern. Familiengerechte Wohnungen, die gleichzeitig auch noch finanzierbar sein müssen, sind rar. Das Wohnen in beengten Mietverhältnissen gehört schon zur Normalität. Noch stärker von der Wohnungsarmut getroffen sind natürlich die Obdachlosen. Auch deren Situation könnte man schon durch die Sanierung von Obdachlosenheimen erheblich verbessern.
Zuletzt sind einige Maßnahmen in der Beschäftigungspolitik zu nennen.. Arbeitslose sind aufgrund ihrer Ausgangsposition schon finanziell schlechter gestellt und somit potentielle Armutskandidaten. Um Arbeitslosigkeit und Armut zu vermeiden, könnten die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verstärkt werden, anstatt sie abzubauen. Eine Politik zur Verkürzung der Arbeitszeit, bzw. eine Umverteilung der vorhandenen Arbeit würde viele Arbeitsplätze schaffen. Auch sollten Teilzeitarbeitsverhältnisse stärker in die Sozialversicherung einbezogen werden, um den Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu erweitern.[36]
VI. Armut im Internationalen Vergleich
Wenn man einen internationalen Vergleich zieht, so gilt Deutschland als einer der wohlhabendsten Staaten der Welt. Das ist auch der Fall, wirft man einen Blick auf ausgewählte Staaten wie die USA, Großbritannien und ferner Schweden.
1. Die Situation in Deutschland
Grob skizziert stellt sich die Situation für Deutschland folgendermaßen dar: Nicht nur gibt es hierzulande eine großflächige soziale Absicherung, die für jeden gesetzlich garantiert ist. Auch ist jeder Bürger sozialhilfeberechtigt, sobald er mit seinem Einkommen und Vermögen unter das Existenzminimum fällt. Ist diese Situation eingetreten, kann er mit vielseitigen Leistungen – Sozialhilfe, Mietzuschuß, Kindergeld – von seiten der Behörden rechnen. Die Höhe der Sozialhilfe beträgt beispielsweise für Alleinerziehende mit zwei Kindern 2380,-DM.
Ferner gilt für Deutschland eine überaus gerechte Vermögensverteilung, was an einem sehr hohen Mittelklasseanteil in der Bevölkerung zu erkennen ist (siehe Grafik). Dadurch bleibt die Armutsquote relativ gering, obwohl die Arbeitslosigkeit sehr hoch ist.
2. Die Situation in Großbritannien
Zieht man zum Vergleich Großbritannien heran, so wird man feststellen, daß auch hier die soziale Absicherung weit fortgeschritten ist. Bedürftige können umfangreiche Sozialhilfeleistungen (Income Support) geltend machen. Die britische Sozialhilfe für Alleinerziehende mit zwei Kindern beträgt umgerechnet 2225,-DM. Allerdings gibt es sehr viele alte Menschen, die in Armut leben. Daß dem so ist, liegt an großen Mängeln im Alterssicherungssystem, welches auf betrieblicher oder privater Absicherung besteht. Dadurch ist das Niveau der Alterseinkommen sehr niedrig, zudem herrscht in dieser Altersgruppe eine extrem ungleiche Vermögensverteilung.
Die Gesamtbevölkerung hat einen relativ geringen Mittelklasseanteil, dafür überdurchschnittliches Gewicht auf den Gruppen der Wohlhabenden und der Niedrigverdiener (siehe Grafik). Die Armutsquote ist entsprechend hoch, dazu kommt eine hohe Arbeitslosenzahl.
3. Die Situation in den USA
Die USA sind ebenfalls ein sehr wohlhabender Staat, die Situation für ihre Bevölkerung stellt sich jedoch völlig kontrovers dar. Eine soziale Absicherung wie in Deutschland oder Großbritannien gibt es nicht. Grundsätzlich haben nur Alleinerziehende Anspruch auf Sozialhilfe (TANF: Temporary Assistance for Needy Families), selbst dies begrenzt auf nur fünf Jahre im Leben. Die Sozialhilfe für das Beispiel Alleinerziehende mit zwei Kindern beträgt in den USA 1008,-DM, also weniger als die Hälfte der deutschen und britischen Sozialhilfe. Für Niedrigverdiener stehen Lebensmittelmarken zur Verfügung, es gibt kein Kinder- oder Wohngeld.
Das Gesamtvermögen ist sehr ungleich verteilt, was man an einem extrem geringen Mittelklasseanteil erkennen kann. Es gibt in den USA die mit Abstand höchste Armutsquote, welche durch ein hohes Wohlstandsniveau durch relativ viele Wohlhabende bedingt ist (siehe Grafik). Selbst Arbeit ist kein Garant für ein Leben über dem Existenzminimum, die Arbeitslosenquote von nur ?(9,7% LZA)? zeigt lediglich, daß viele Menschen auf Arbeit angewiesen sind, für die Billiglöhne unterhalb der Armutsgrenze gezahlt werden[37]
Nimmt man schließlich den Wohlfahrtsstaat Schweden als viertes Vergleichsland hinzu, so wird man feststellen, daß geringe Arbeitslosigkeit, eine weitgehende Gleichstellung bei den Einkommen und somit eine optimale Vermögensverteilung zu einer sehr geringen Armutsquote führen (siehe Grafik).
Beim Vergleich der vier Staaten kann man also folgendes feststellen: Deutliche Unterschiede der Vermögensverteilung zeigen drei verschiedene Gruppen der Armutsstruktur.
Auf der einen Seite stehen die angelsächsischen Länder mit u. a. Großbritannien und den USA, in denen überdurchschnittliche Anteile auf die Armen als auch die Wohlhabenden fallen, wobei die Mittelklasse weniger als 60% der Bevölkerung ausmacht. Sie sind gekennzeichnet durch ein hohes Maß der Ungleichheit in der Wohlstandsverteilung.
Auf der anderen Seite steht mit den skandinavischen Ländern, zum Beispiel Schweden, eine Gruppe mit relativ egalitärer Wohlstandsverteilung. Die Mittelklasse mit einem Anteil von über 70% der Gesamtbevölkerung und einer Armutsquote von 5% und niedriger sind das Merkmal dieser Wohlfahrtsstaaten.
Dazwischen schieben sich die kontinentaleuropäischen Länder mit Deutschland, die trotz einer unterschiedlicher gewichteten Vermögensverteilung geringe Armutsquoten aufweisen.[38]
VII. Literaturverzeichnis
Monographien:
1. Adamy, Wilhelm und Steffen, Johannes: Abseits des Wohlstands. Arbeitslosigkeit und neue Armut, Darmstadt 1998
2. Almeyer- Baumann, Sabine: Alte Armut – Neue Armut, Weinheim 1987
3. Beck, Ulrich: Risikogesellschaft, Frankfurt a. M.: 1996
4. Büschges, Günter: Privater Haushalt und „neue Armut“, Frankfurt 1988
5. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland (Geschichte und Staat, Band 331) München, Landsberg/Lech 1997
6. Geißler, Rainer: Die Sozialstruktur Deutschlands, Opladen 1996
7. Grimm, Jacob und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch. Erster Band, Leipzig: 1854
8. Hillmann, Karl – Heinz: Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 1994
9. Klanberg, Frank: Armut und ökonomische Ungleichheit in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt 1978
Zeitschriftenartikel:
10. Burh, Petra: "Soziologie der Armut. Eine Einführung", aus: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. 1998, J. 50, Nr. 3, S. 569-575 *
11. Daly, Mary: "Armut unterwegs - wohin?", aus: Soziologische Revue. Göttingen: 1997, J. 20, Nr. 4, S. 433-441 *
12. Jacobs, Herbert: "Armut - Zum Verhältnis von gesellschaftlicher Konstituierung und wissenschaftlicher Verwendung eines Begriffs", aus: Soziale Welt. Zeitschrift für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis. Baden-Baden: 1995, J. 46, Nr. 4, S. 403-420 *
13. Leibfried, Stefan und Voges, Wolfgang (Hrsg.): "Armut im modernen Wohlfahrtsstaat", Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 32/1992
14. Leisering, Lutz: "Zwischen Verdrängung und Dramatisierung. Zur Wissenssoziologie der Armut", aus: Soziale Welt. Zeitschrift für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis. Baden-Baden: 1993, J. 44, Nr. 4, S. 486-511 *
15. Motel, Andreas und Wagner, Michael: "Armut im Alter? Ergebnisse der Berliner Altersstudie zur Einkommenslage alter und sehr alter Menschen". aus: Zeitschrift für Soziologie. Stuttgart: 1993, J. 22, Nr. 6, S. 433-448 *
* Artikel aus den Sociological Abstracts
[...]
[1] Jacobs, Herbert: „Armut – Zum Verhältnis von gesellschaftlicher Konstituierung und wissenschaftlicher Verwendung eines Begriffs“. aus: Soziale Welt, S.403.
[2] Adamy, Wilhelm und Steffen, Johannes: Abseits des Wohlstands. Arbeitslosigkeit und neue Armut, S.106
[3] Piachaud, David: „ Wie mißt man Armut?“. aus: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 32/1992, S.65
[4] Adamy, Wilhelm und Steffen, Johannes: Abseits des Wohlstands. Arbeitslosigkeit und neue Armut, S. 108
[5] Piachaud, David: „Wie mißt man Armut?“. aus: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 32/1992, S. 81
[6] Jacobs, Herbert: „Armut – Zum Verhältnis von gesellschaftlicher Konstituierung und wissenschaftlicher Verwendung eines Begriffs“. aus: Soziale Welt, S.410
[7] Leisering, Lutz: „Zwischen Verdrängung und Dramatisierung – Zur Wissenssoziologie der Armut in der Bundesrepublikanischen Gesellschaft“. aus: Soziale Welt, S. 505
[8] Schäfers, Bernhard: „Zum öffentlichen Stellenwert von Armut im sozialen Wandel der Bundesrepublik Deutschland“. aus: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 32/1992 , S.117
[9] Leisering, Lutz: „Zwischen Verdrängung und Dramatisierung – Zur Wissenssoziologie der Armut in der bundesrepublikanischen Gesellschaft“. aus: Soziale Welt, S. 493
[10] Schäfers, Bernhard: „Zum öffentlichen Stellenwert von Armut im sozialen Wandel der Bundesrepublik Deutschland“. aus: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 32/1992, S. 118
[11] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland, S. 44
[12] Internetseite des Statistischen Bundesamts, www.statistik-bund.de
[13] Internetseite des Statistischen Bundesamts, www.statistik-bund.de
[14] vgl. Beck, Ulrich: Risikogesellschaft, Frankfurt/Main 1996
[15] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland, S. 45
[16] vgl. Motel, Andreas und Wagner, Michael: Armut im Alter? Ergebnisse der Berliner Altersstudie zur Einkommenslage alter und sehr alter Menschen. aus: Zeitschrift für Soziologie, S. 438
[17] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland, S. 44
[18] Internetseite des Statistischen Bundesamts, www.statistik-bund.de
[19] Internetseite des Statistischen Bundesamts, www.statistik-bund.de
[20] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland, S. 45
[21] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland, S. 46
[22] Internetseite des Statistischen Bundesamts, www.statistik-bund.de
[23] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland, S. 52/53
[24] Internetseite des Statistischen Bundesamts, www.statistik-bund.de
[25] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland, S. 52 – 54
[26] vgl. Rainer Geißler: Die Sozialstruktur Deutschlands, S. 187
[27] Internetseite des Statistischen Bundesamts, www.statistik-bund.de
[28] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland
[29] Deprivation: „psychologische Bezeichnung für einen psychischen Zustand der Entbehrung dadurch, daß das Individuum seine [...] Bedürfnisse [...] unzureichend befriedigen kann.“ siehe Karl-Heinz Hillmann: Wörterbuch der Soziologie, S. 146
[30] vgl. Eckardt, Thomas: Arm in Deutschland, S. 72
[31] siehe Lutz Spenneberg in Thomas Eckardt: Arm in Deutschland, S. 72
[32] vgl. Internetseite des Statistischen Bundesamtes für soziale Sicherung, www.statistik-bund.de
[33] vgl. Hauser, Richard und Neumann, Udo „Armut in der Bundesrepublik Deutschland. Die sozialwissenschaftliche Thematisierung nach dem Zweiten Weltkrieg, “. aus: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft32/1992, S 247
[34] Internetseite des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln, Thema: Sozialhilfe schlägt Arbeit (11/98)
[35] vgl. Hauser, Richard und Neumann, Udo „ Armut in der Bundesrepublik Deutschland; Die sozialwissenschaftliche Thematisierung nach dem Zweiten Weltkrieg“. aus: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft32/1992
[36] vgl. Eckhardt, Thomas, Arm in Deutschland. S. 85ff
[37] vgl. Schiessl, Michaela „Die Zumutung der harten Liebe“. aus: Der Spiegel 39/1999, S. 234
[38] vgl. Kohl, Jürgen „Armut im internationalen Vergleich; Methodische Probleme und empirische Ergebnisse“. aus: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderband 32/1992
- Quote paper
- Natalie Lewis (Author), Tanja Müller (Author), Eva Fürst (Author), 1999, Armut in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5190
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