A. Schutz von Software durch Urheber- und Patentrecht
I. Einleitung
Der Schutz von Software befindet sich zur Zeit im Umbruch. Während die Industrie den Ausbau des Schutzes durch Patente fordert, wächst gleichzeitig eine Gegenbewegung, die vor schweren Hindernissen für zukünftige Innovationen warnt.
Der wirtschaftliche Vorteil für die Industrie scheint dabei klar auf der Hand zu liegen: während das Patentrecht die zugrundeliegende Funktionsweise einer Erfindung, sowie die Erfindung selbst absolut schützt, unterbindet das Urheberrecht grundsätzlich nur die Vervielfältigung des konkreten Werkes und eben nicht die zugrundeliegende Idee. Problematisch ist jedoch schon, ob die Patentierung von Software derzeit auch von deutschem und europäischen Recht, auch und gerade unter dem Einfluß von TRIPS, gedeckt ist. Außerdem muß geklärt werden, ob der augenscheinliche Vorteil des Patentschutzes gegenüber anderen Schutzsystemen de facto existiert und ob ein Patentschutz somit überhaupt erstrebenswert ist. Hierbei darf natürlich nicht nur die Sichtweise des potentiellen Patentinhabers eine Rolle spielen. Das Interesse der Allgemeinheit an wissenschaftlicher Weiterentwicklung und wirtschaftlichem Fortschritt ist ebenfalls zu beachten.
Aufgrund der Tatsache, daß sowohl Befürworter als auch Gegner eines umfangreichen Software-Patentschutzes jeweils mit der Gefahr für die zukünftige Entwicklung des Softwaresektors argumentieren, ist eine genaue Analyse dieses Problemfeldes notwendig. Am wirkungsvollsten dürfte dies mit einer genauen Betrachtung der Vor- und Nachteile dieser grundverschiedenen Schutzsysteme zu erreichen sein.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- A. Schutz von Software durch Urheber- und Patentrecht
- I. Einleitung
- II. Schutz von Software durch das Urheberrecht
- 1. Schutzvoraussetzungen
- 2. Schutzumfang — Die einzelnen Schutzrechte
- a) Vervielfältigung
- b) Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement und Umarbeitung
- c) Verbreitung und Vermietung
- d) Schutzschranken
- e) Erschöpfung
- f) Rechtsfolgen
- 3. Schutzdauer
- 4. Fazit
- III. Schutz von Software durch das Patentrecht
- 1. Schutzvoraussetzungen
- a) Datenverarbeitungsprogramm „als solches" und Technizität
- i) Rechtsprechung
- ii) Europäische Entscheidungspraxis
- iii) Literatur
- (a) Generell untechnisch
- (b) Auf einem Speichermedium festgehaltenes Programm ist technisch
- (c) Auf einem Speichermedium festgehaltenes Programm ist Datenverarbeitungsprogramm „als solches"
- (d) Trotz Technizität keine Patentierung
- iv) Kritische Wertung
- v) Problemlösung als neues Abgrenzungskriterium
- vi) Zusammenfassung und Definition
- b) Neuheit
- i) Stand der Technik
- ii) Offenbarung
- iii) Entgegenhaltung
- iv) Fazit
- c) Erfinderische Tätigkeit
- d) Gewerbliche Anwendbarkeit
- a) Datenverarbeitungsprogramm „als solches" und Technizität
- 2. Schutzumfang
- 3. Schutzschranken
- 4. Schutzdauer
- 5. Der Einfluß von TRIPS auf europäisches und deutsches Recht
- 6. Fazit
- 1. Schutzvoraussetzungen
- IV. Ergebnis
- V. Ausblick
- B. Exkurs — Patentierbarkeit von software-basierten Geschäftsmethoden
- I. Einleitung
- II. Darstellung
- III. Ergebnis und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Schutz von Software im Spannungsfeld von Urheberrecht und Patentrecht. Das Hauptziel ist es, die aktuellen Herausforderungen und Kontroversen im Bereich des Software-Schutzes zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Patentierbarkeit von Software und softwarebasierten Geschäftsmethoden.
- Das Urheberrecht als Schutzsystem für Software
- Die Patentierbarkeit von Software unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Rechts
- Der Einfluss von TRIPS auf den Software-Schutz
- Die Abgrenzung von Datenverarbeitungsprogrammen „als solchen" und patentierbarer Software
- Die Patentierbarkeit von softwarebasierten Geschäftsmethoden
Zusammenfassung der Kapitel
Die Seminararbeit beginnt mit einer Einleitung, die den aktuellen Stand der Debatte um den Software-Schutz beleuchtet. Die Bedeutung des Urheberrechts für den Schutz von Software wird im zweiten Kapitel ausführlich dargestellt. Dabei werden die Schutzvoraussetzungen, der Schutzumfang, die Schutzdauer und die Rechtsfolgen im Detail analysiert. Das dritte Kapitel widmet sich der Patentierung von Software. Es werden die Schutzvoraussetzungen, insbesondere die Technizität, die Neuheit, die erfinderische Tätigkeit und die gewerbliche Anwendbarkeit, sowie der Schutzumfang, die Schutzdauer und der Einfluss von TRIPS auf das europäische und deutsche Recht untersucht. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich des Software-Schutzes.
Im Exkurs befasst sich die Arbeit mit der Patentierbarkeit von softwarebasierten Geschäftsmethoden. Der Fokus liegt dabei auf der aktuellen Diskussion um die Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden im Kontext der Entscheidung „State Street Bank & Trust Co. v. Signature Financial Group Inc." sowie der Rechtsprechung des Europäischen Patentamts (EPA).
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Schutz von Software, Urheberrecht, Patentrecht, Datenverarbeitungsprogramm, Technizität, Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit, TRIPS, Geschäftsmethoden, Patentierbarkeit, Software-Schutz, Softwareindustrie, Innovationen, Recht sui generis, Stand der Technik, Rechtsprechung, Literatur, Europäisches Patentamt, US Court of Appeals for the Federal Circuit, State Street Bank & Trust Co. v. Signature Financial Group Inc..
- Arbeit zitieren
- Felix Klopmeier (Autor:in), 2001, Software und softwarebezogene Erfindungen - Der Schutz von Innovationen im Spannungsfeld von Urheberrecht und Patentrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/518
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