Ziel dieser Arbeit ist es, die Normen in ihren Bestandteilen zu untersuchen und die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen darzulegen. Dabei wird zunächst nur auf den geplanten Regelungsgehalt des Gesetzgebers und später auf die aktuelle Rechtslage eingegangen.
Veräußert ein Gesellschafter seine Anteile an einer Körperschaft, die Verlust generiert hat, an einen Dritten so sind die §§ 8c und 8d KStG in Verbindung mit § 34 Abs. 6 und 6a KStG einschlägig. Diese Normen regeln den Umgang mit den Verlusten bei der Überschreitung kritischer Grenzen des prozentualen Anteilsübergangs. Man spricht in diesem Fall von einem schädlichen Beteiligungserwerb bzw. einem schädlichen Ereignis.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der § 8c KStG in seinen Bestandteilen
2.1 Die Grundregel
2.2 Der Erwerberbegriff
2.3 Der Fünf-Jahres-Zeitraum
2.4 Die Konzernklausel (Satz 5)
2.5 Die Stille-Reserven-Klausel (Satz 6-9)
2.6 Die Sanierungsklausel (Absatz 1a)
3 Der § 8d KStG
3.1 Die Grundregel
3.2 Die Beobachtungszeiträume
4 Aktuelle Rechtslage der Normen
4.1 Unzulässige staatliche Beihilfe der Sanierungsklausel
4.2 Grundrechtsverstoß des § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG
5 Zusammenfassung und kritische Würdigung
Literaturverzeichnis
Rechtsquellenverzeichnis
- Citar trabajo
- Anónimo,, 2018, Die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c und § 8d KStG. Überblick und kritische Würdigung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/516867
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