Der Auszubildende soll durch diese Ausbildungseinheit das Herstellen einer CEE-Verlängerungsleitung erlernen. Dabei soll der Umgang mit dem verwendeten Werkzeug vertieft werden, sowie das Entmanteln und Abisolieren von Leitungen und das Anbringen von Aderendhülsen wiederholt werden. Außerdem soll er befähigt werden Informationen aus dem Tabellenbuch zu entnehmen und anwenden zu können. Der Auszubildende soll den normgerechten Anschluss eines CEE-Steckers erlernen und den fachgerechten Anschluss mit Hilfe eines Multimeters/Durchgangsprüfers überprüfen können
Inhaltsverzeichnis und Gliederung
1. Angabe der gewählten Ausbildungseinheit
1.1 Ausbildungsrahmenplan
1.2 Betrieblicher Ausbildungsplan
1.3 Thema der vorangegangenen Unterweisung
1.4 Thema der nachfolgenden Unterweisung
1.5 Einbeziehung des Partners Berufsschule im dualen System
2. Angaben zum Auszubildenden
2.1 Schulische Vorbildung
2.2 Alter, Entwicklung und Ausbildungsstand
3. Planung für die Erarbeitung der Ausbildungseinheit
3.1 Beschreibung der Lernziele
3.1.1 Leitlernziele
3.1.2 Richtlernziele
3.1.3 Groblernziele
3.1.4 Feinlernziele
3.2 Gewünschte Veränderungen in den verschiedenen Lernzielbereichen
3.2.1 Kognitiver Lernzielbereich
3.2.2 Affektiver Lernzielbereich
3.2.3 Psychomotorischer Lernzielbereich
3.3 Förderung der Qualifikation und Kompetenzen
3.4 Festlegung der Methode und Begründung der Wahl
3.5 Zeitangabe
4. Organisation
4.1 Lernort
4.2 Medien
4.3 Ausbildungsmittel
5. Durchführung
6. Literatur- und Quellenhinweise
7. Anhang
1. Angabe der gewählten Ausbildungseinheit
1.1 Ausbildungsrahmenplan
Damit es einen bundesweit einheitlichen Ausbildungsstandard gibt, existiert für alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe eine Ausbildungsverordnung, welche von den zuständigen Bundesministerien erlassen wird. Inhalt dieser Ausbildungsordnung ist der Ausbildungsrahmenplan, in welchem die für die Berufsausübung notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zeitlich und fachlich gegliedert sind. Dies begründet auch die Wichtigkeit der Ausbildungsordnung für den Ausbilder selbst, da er hier alle zu vermittelnden Inhalte findet und sich nach diesen richten muss.
In dem Ausbildungsrahmenplan für den Beruf des Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik (vom 3. Juli 2003) ist im Abschnitt 2 unter der laufenden Nummer 7 „Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel“ der Punkt b) das Groblernziel „Leitungen auswählen und zurichten so wie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden“ zu finden. Dort ist ebenfalls der Punkt „Herstellung einer CEE-Verlängerungsleitung“ einzuordnen.
Dieses Lernziel soll im 1 Ausbildungsjahr vermittelt werden. Als Zeitrahmen sind 2-4 Monate genannt, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass zum einen von dieser Zeit die Berufsschulzeit abzuziehen ist und zum anderen eventuelle Urlaubsansprüche die Zeit weiter verkürzen. Hinzu kommt auch, dass innerhalb dieser 2-4 Monate eine Reihe von Lernziele vermittelt werden sollen, so dass die tatsächliche zu Verfügung stehende Zeit für die Vermittlung dieses Lernzieles erheblich geringer ist.
1.2 Betrieblicher Ausbildungsplan
Der betriebliche Ausbildungsplan ist eine Art Übersicht, in dem den unterschiedlichen Lernorten, das jeweilige Lernziel des Ausbildungsrahmenplanes sowie die anteilige Ausbildungsdauer zugeordnet ist.
In vorliegenden Fall wurde der Ausbildungsrahmenplan als betrieblicher Ausbildungsplan übernommen.
1.3 Thema der vorangegangenen Unterweisung
In den vorangegangenen Unterweisungen hat der Auszubildende bereits neben den handwerklichen Grundfähigkeiten, folgende Tätigkeiten erlernt:
- Messen mit den Durchgangsprüfer
- Abmanteln von Leitungen
- Abisolieren von Leitungen
- Anbringen von Aderendhülsen
Des Weiteren wurden bereits folgende theoretischen Inhalte vermittelt:
- Auswahl von Leitungen
- Grundlagen des Drehstroms
1.4 Thema der nachfolgenden Unterweisung
Als Thema der nachfolgenden Unterweisung ist der Punkt „Beachtung der Selektivität bei Verwendung von Verlängerungsleitungen“ sinnvoll.
1.5 Einbeziehung des Partners Berufsschule im dualen System
Die Berufsschule hat die Aufgabe, die für den Beruf erforderliche fachtheoretische Grundausbildung zu vermitteln und die Allgemeinbildung zu vertiefen. Sie ist der gleichberechtigte Partner der betrieblichen Ausbildung im Dualen System. Da jedoch der Auszubildende den Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb und nicht mit der Berufsschule abgeschlossen hat, ist der Ausbilder letztendlich dafür verantwortlich das der Auszubildende alle für das Ausbildungsziel erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse während seiner Ausbildungszeit erlangt. Jedoch ist es ratsam mit der Berufsschule in engen Kontakt zu stehen damit man eventuell die Ausbildungsinhalte thematisch aufeinander abstimmen kann und durch die Parallelität gegenseitig voneinander profitiert. Ausbildungsinhalte können von dem Auszubildenden einfacher und schneller aufgenommen werden, da man durch die Abstimmung eine bessere zeitliche und thematische Mischung der Inhalte aus Praxis und Theorie erreichen kann.
[...]
- Citar trabajo
- Christian Wulfert (Autor), 2006, Herstellung einer CEE-Verlängerungsleitung (Unterweisung Elektriker / -in), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51555
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.