„It is beyond question that abandonment was a familiar part of Roman life, affecting every class of person and every type of extant source, from inscriptions to novels, from laws to plays, from moral advice to imperial chronicles. Romans regarded it as remarkable that others did not expose children.” (John Boswell)
Wie dieses einleitende Zitat von Boswell zeigt, kann die Kindesaussetzung als ein tief in die römische Kultur verstrickter, alle Schichten und Regionen betreffender Bestandteil des antiken Alltagslebens betrachtet werden, gleichwohl es in der Forschung dazu Gegenmeinungen gibt . Diese Arbeit soll das Phänomen der Kindesaussetzung in der römischen Gesellschaft mit seinen rechtlichen, sozialen , ökonomischen und politischen Hintergründen und Entwicklungen der Zeit beleuchten. Mit einem in bestimmte Merkmale aufgefächerten Überblick wird versucht werden, das Phänomen zusammenzufassen und in einem Interpretationsteil aus heutiger Sicht menschlich zu begreifen, da sich bisher wohl kaum ein Forscher der Neuzeit ohne eine gewisse menschliche Abscheu diesem Thema widmete. Hauptziel der Arbeit wird die Klärung folgender Fragestellung sein: Wie ist es möglich, dass sich eine Kultur auf die Basis eines so grausamen Phänomens stützt?
Wie das Boswell-Zitat gut zusammenfasst sind aufgrund der Alltäglichkeit in jeder erdenklichen Quellenart Hinweise und Auskünfte über Kindesaussetzung und seine Begleiterscheinungen meist zufällig und nebenbei anzutreffen. Es werden also verschiedenste prominente Autoren der Antike als hinweisgebende Instanzen erscheinen, aber auch unterstützender Weise vereinzelt archäologische Funde und Inschriften von unbekannten Urhebern. Es ist außerdem anzumerken, dass bei den unterschiedlichen Quellenarten selbst nochmals mit differenzierter Vorsicht zu arbeiten ist: ein fiktives Schriftwerk lässt prinzipiell weniger Realitätsbezug erwarten als eine Gesetzesschrift, darf aber auch nicht als unrealistisch gelten . Darüber hinaus spiegelt auch ein Rechtstext nicht unbedingt die tatsächliche gesellschaftliche Praxis wider: so kann etwas durchaus legal möglich sein, wird aber aus anderen Gründen nicht praktiziert. Generell ergibt also nur die Synthese der ganzen Palette an Quellentypen ein detailliertes und realistisches Bild der Vergangenheit. Dies soll in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt werden.
Gliederung
1. Einleitung
2. Kindesaussetzung
2.1. die demographische Bedeutung von Kindesaussetzung
2.2. Beweggründe für Kindesaussetzung
2.3. der rechtliche Hintergrund
2.3.1. Legalität der Kindesaussetzung
2.3.2. Schicksal und Rechtsstellung der Findelkinder und der Beteiligten
2.3.3. Alumni
2.4. Faktoren für die Überlebenschance ausgesetzter Kinder
2.5. die gesellschaftliche Haltung zur Kindesaussetzung
2.6. individuelle Haltungen zur Kindesaussetzung
3. Schluss
3.1. Zusammenfassung
3.2. Interpretation
4. Literatur
4.1. Quellen
4.2. Sekundärliteratur
1. Einleitung
„It is beyond question that abandonment was a familiar part of Roman life, affecting every class of person and every type of extant source, from inscriptions to novels, from laws to plays, from moral advice to imperial chronicles. Romans regarded it as remarkable that others did not expose children.” John Boswell[1]
Wie dieses einleitende Zitat von Boswell zeigt, kann die Kindesaussetzung als ein tief in die römische Kultur verstrickter, alle Schichten und Regionen betreffender Bestandteil des antiken Alltagslebens betrachtet werden, gleichwohl es in der Forschung dazu Gegenmeinungen gibt[2]. Diese Arbeit soll das Phänomen der Kindesaussetzung in der römischen Gesellschaft mit seinen rechtlichen, sozialen[3], ökonomischen und politischen[4] Hintergründen und Entwicklungen der Zeit beleuchten. Mit einem in bestimmte Merkmale aufgefächertern Überblick wird versucht werden, das Phänomen zusammenzufassen und in einem Interpretationsteil aus heutiger Sicht menschlich zu begreifen, da sich bisher wohl kaum ein Forscher der Neuzeit ohne eine gewisse menschliche Abscheu diesem Thema widmete. Hauptziel der Arbeit wird die Klärung folgender Fragestellung sein: Wie ist es möglich, dass sich eine Kultur auf die Basis eines so grausamen Phänomens stützt?
Wie das Boswell-Zitat gut zusammenfasst sind aufgrund der Alltäglichkeit in jeder erdenklichen Quellenart Hinweise und Auskünfte über Kindesaussetzung und seine Begleiterscheinungen meist zufällig und nebenbei[5] anzutreffen. Es werden also verschiedenste prominente Autoren[6] der Antike als hinweisgebende Instanzen erscheinen, aber auch unterstützender Weise vereinzelt archäologische Funde und Inschriften von unbekannten Urhebern. Es ist außerdem anzumerken, dass bei den unterschiedlichen Quellenarten selbst nochmals mit differenzierter Vorsicht zu arbeiten ist: ein fiktives Schriftwerk lässt prinzipiell weniger Realitätsbezug erwarten als eine Gesetzesschrift, darf aber auch nicht als unrealistisch gelten[7]. Darüber hinaus spiegelt auch ein Rechtstext nicht unbedingt die tatsächliche gesellschaftliche Praxis wider: so kann etwas durchaus legal möglich sein, wird aber aus anderen Gründen nicht praktiziert. Generell ergibt also nur die Synthese der ganzen Palette an Quellentypen ein detailliertes und realistisches Bild der Vergangenheit. Dies soll in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt werden.
Die verwendete Liste der Sekundärliteratur beinhaltet die einschlägige Ganzschrift von Boswell[8], die einen guten Überblick zum Phänomen der Kindesaussetzung liefert. Aber auch spezialisierte Aufsätze bzw. Ganzschriften zu den einzelnen Merkmalen: juristisch-politische Hintergründe werden von Memmer[9] dargelegt, demographische Zusammenhänge werden von Brunt[10], Harris[11], Engels[12], Hopkins[13] und Parkin[14] referiert, Corbier[15] und nochmals Harris[16] widmen sich sozial-emotionalen und ökonomischen Aspekten der Kindesaussetzung. Für Definitionen und einer ersten Orientierung leisten auch hier die Enzyklopädien der Altertumswissenschaft[17] gute Dienste.
2. Kindesaussetzung
Die Familienstrukturen der römischen Antike weisen beträchtliche Unterschiede zum heutigen christlich-westlichen Familienmodell auf[18], so fiel beispielsweise einem neugeborenen Kind nicht automatisch durch seine Geburt das heute als selbstverständlich geltende Recht auf einen Platz in dieser Familie zu. Allein der pater familias, der Kopf der römischen Familie, entschied ob das Kind Mitglied der Familie werden sollte oder nicht. Entschied er sich gegen das Kind gab es drei Möglichkeiten: die Kindestötung, den Kindesverkauf und die Kindesaussetzung – wobei die letztere in der Forschung als die mit Abstand am meisten praktizierte Option darstellte.
2.1. die demographische Bedeutung von Kindesaussetzung
„There is no way to quantify any element of the human landscape of the ancient world.“[19]
Auch die moderne Wissenschaft hat nur vereinzelte Hinweise[20] zur Verfügung, sich ein annähernd plausibles Bild der antiken Bevölkerungsstruktur zu machen. So ist es nicht verwunderlich, dass die Forschung zur Kindesaussetzung zwei gegensätzliche Meinungen zur demographischen Bedeutung der Kindesaussetzung hervorgebracht hat. Wichtig bei der Betrachtung dieses Diskurses ist die Unterscheidung von Kindesaussetzung und Infantizid[21]: Viele Betrachter und auch Forscher begehen den weit reichenden Fehler, nicht zwischen Kindesaussetzung und Kindestötung zu differenzieren[22]. Vielfältige Beweise bestätigen nämlich das Überleben mancher der ausgesetzten Säuglinge durch die Aufnahme von Dritten[23], auch wenn man davon ausgehen muss, dass die Mehrheit der Kinder starb[24]. Jedoch hatte die Möglichkeit des Überlebens offensichtlich größere demographische Folgen als zunächst angenommen. Engels[25] bildet Speerspitze derer[26], die der Meinung sind Kindesaussetzung könne aufgrund seiner von vornherein angenommenen Tödlichkeit aus demographischen Gründen nur eine unwesentliche Rolle[27] gespielt haben: Die natürliche Wachstumsrate ließe keinen Platz für die tödlichen Kindesaussetzungen, denn dies hätte offensichtlich zu rapider Depopulation geführt[28]. Um dies zu belegen benutzt er zwei historische Kontexte, das China der Mingzeit und das Europa der Renaissance, und folgert daraufhin, dass Rom wohl kaum eine höhere Rate gehabt haben kann[29]. Harris und das Gros der Forschung sind der Überzeugung, dass v.a. das enorm junge Heiratsalter und die wahrscheinlich bessere medizinische Versorgung genau den Effekt der höheren Geburtenrate hatte und Rom somit fruchtbarer gewesen sein muss als das mittelalterliche Europa[30]. Darüber hinaus ignoriere Engels bei seiner Studie antike Quellen und vergleichende Informationen von Historikern und Anthropologen, welche die Existenz eines nicht unwesentlichen Ausmaßes von Kindesaussetzung belegen, indem er sich nur auf demographische Studien stütze[31].
Man kann also folgendes zusammenfassen: „Kindesaussetzung unterscheidet sich von der Kindestötung in den demographischen und sozialen Folgen. Wie viele der ausgesetzten Kinder überlebten wissen wir nicht. Jedenfalls war es zumeist möglich, oft auch erwünscht, dass sie aufgefunden und aufgezogen wurden.“[32] Hinsichtlich einer prozentualen Einschätzung des Ausmaßes schreibt Boswell: „What seems reasonable (if disappointingly modest) quantitative inference is that a substantial percentage – perhaps a majority – of women had reared more than one child had also abandoned at least one, and that the overall rate of abandonment fell near the high end of the European scale – twenty to forty percent of urban children – at Rome during the first three centuries of the Christian era.”[33]
2.2. Beweggründe für Kindesaussetzung
Auch wenn sich die antike Gesellschaft hinsichtlich vieler Merkmale von der heutigen unterscheidet, bildeten Menschen mit ihrem Gewissen und all ihren Emotionen die Grundlage, so dass freilich davon ausgegangen werden muss, dass das eigene Fleisch und Blut auch damals nicht grundlos weggelegt und einem hohen Risiko ausgesetzt wurde. Kindesaussetzung konnte immer dann stattfinden, wenn das Kind für die Familie aus irgendeinem Grund unbrauchbar oder belastbar war. Die häufigsten Gründe sollen hier kurz referiert werden.
Dionysios von Halikarnassos stellt in seiner Bezugnahme zum archaischen Gebot des Romulus[34] eine Missgestaltung oder Behinderung der Kinder als einzigen Grund für eine Aussetzung dar. Die näheren Umstände, die dieses Gesetz beschreibt, deuten jedoch auf eine hellenistische Fälschung hin[35]. Behinderung als Aussetzungsgrund ist jedoch mehr als ernst zu nehmen, dies wird auch u.a. durch Seneca[36] bestätigt.
Dass die Römer Kindesaussetzung zur Geschlechterregulierung benutzten ist eine plausible Annahme, nach der das weibliche Geschlecht per se als ein Aussetzungsgrund zu gelten hat, auch wenn es dafür laut Boswell wenige direkte Beweise gebe[37]. Ein Hinweis dafür ist ein überlieferter Pergamentbrief: „A parchment letter surviving from the last year before the Christian era includes instructions of a man to his wife to expose her child if it turns out to be a girl“[38]: „ If you have a boy, leave it; if you have a girl throw her out”[39]. Poseidippus schreibt dazu passend: „Everyone, even if he is poor, rears a son, but exposes a daughter, even if he is rich”[40]. Dies macht aus kulturell-wirtschaftlicher Sicht Sinn, denn durch ein Mädchen ergibt sich mit Blick auf die im Heiratsalter zu stellende, nicht unbeträchtliche Mitgift ein finanzieller Nachteil[41]. Männliche Nachkommen dagegen führen als wichtigere Erben die agnatische Familienlinie weiter und können in einer Agrargesellschaft effektiver als Arbeitskraft[42] eingesetzt werden. Demnach gestaltete sich auch die römische Familienplanung[43]: „Some sources indicate that parents were careful to see that they had one or two boys as heirs and would abandon children after this; such practice would presumably result in exposing of more girls in the population at large[…]“[44].Parkin wendet dagegen einen anderen Gesichtspunkt ein: “But again the negative aspect of financial expense in having a daughter might in a father’s mind have been compensated by the prospect of a useful marriage[…]”[45].
[...]
[1] Boswell, John: The Kindness of Strangers: The Abandonment of Children in Western Europe from Late Antiquity to the Renaissance, New York 1998, S. 134.
[2] v.a. Engels, Donald; dieser Diskurs wird später kurz unter Punkt 2.1. referiert werden.
[3] Hierbei sollen auch soweit es die Quellenlage erlaubt psychologische und emotionale Hintergründe berücksichtigt werden.
[4] Hier sind v.a. demographische Auswirkungen wie Bevölkerungsschwund oder Überbevölkerung gemeint, denen schweres politisches Gewicht zukommt.
[5] Boswell nennt es „in passing“ vgl. Boswell S.
[6] u.a.: Plutarch, Seneca, Quintilian, Tacitus, Terence, Tertullian, Euripides, Plautus, Sueton, Euripides, uvm.
[7] Es ist zu empfehlen fiktive Quellen (Theaterstücke) als klischeehaft bzw. überzogen zu werten, ihre Umgebung und Umstände sollten dagegen durchaus als wirklichkeitsgetreu angesehen werden; vergleichbar mit heutigen Spielfilmen.
[8] Boswell: The Kindness of Strangers.
[9] Memmer, Michael: Ad servitutem aut ad lupanar ... Ein Beitrag zur Rechtsstellung von Findelkindern nach römischem Recht, Zeitschrift des Savigny Stiftung für Rechtsgeschichte (rom. Abt.) 108, 1991, S. 21-93.
[10] Brunt, Peter A.: Italian Manpower, 225 B.C. – A.D. 14. Oxford 1971.
[11] Harris, William V.: The Theoretical Possibility of Extensive Infanticide in the Graeco-Roman World, Classical Quarterly (N.S. 32) 76, 1982, S. 114-116
[12] Engels, Donald: The Problem of Female Infanticide in the Greco-Roman World. In: Classical Philology 75, 1980, S. 112-120.
[13] Hopkins, Keith: On the Probable Age Structure of the Roman Population. In: Population Studies 20, 1966, S. 245 – 264.
[14] Parkin, Tim G.: Demography and Roman Society, Baltimore u.a. 1992.
[15] Corbier, Mireille: Child Exposure and Abandonment. In: S. Dixon (Hrsg.), Childhood, Class and Kin in the Roman World, London u.a. 2001, S. 52-73.
[16] Harris, William V.: Child-Exposure in the Roman Empire. In: Journal of Roman Studies 84, 1994, S. 1-22.
[17] v.a.: Paulys Realencyclopädie, Der Kleine Pauly, Der Neue Pauly, Reallexikon für Antike und Christentum;
[18] Ein guten Überblick hierzu bietet z.B.: Saller, Richard: Family and Household. In: Bowman, Alan K. (Hrsg.): The Cambridge Ancient History, The High Empire, Ad. 70-192 (Bd. 11). 2. Aufl., Cambridge 2000, S.855-874.
[19] Boswell: The Kindness of Strangers, S. 135. vgl. auch Parkin: Demography, Preface (xi ff.); S. 134f.
[20] z.B. Censuslisten und Steuerbelege zur Feststellung der durchschnittlichen Lebenserwartung.
[21] Auch wenn bereits teilweise antike Autoren Kindesaussetzung mit Infantizid verglichen um eine Verharmlosung zu verhindern und um das Phänomen quantitativ einzuschränken; vgl. Dig. 25, 3, 4 (Paulus): „It is not just a person who smothers a child who is held to kill it but also the person who abandons it, denies it food, or puts it on show in public places to excite pity which he himself does not have.”
[22] “Much previous writing has conflated exposing with infanticide, hindering accurate assessment of either. Obviously the two may be related […], but to treat one as a priori a subset of the other is both a conceptual and a historical error”; Boswell: The Kindness of Strangers, S. 42.
[23] (s.u.) Kindesaussetzung war z.B. als Sklavenquelle fest in die römische Wirtschaft integriert, was die Aufnahme eines Ausgesetzten durch einen Fremden nicht unwahrscheinlich machte.
[24] “[…] many – perhaps the majority – did not survive. They succumbed to hunger or cold or both, or were devoured by dogs or birds of prey.” Eyben, Emil: Family Planning in Graeco-Ropman Antiquity. In: Ancient Society (11 -12) 1980 – 81, S. 19.
[25] Engels: The Problem of Female Infanticide.
[26] Engels zählt selbst Cameron, Bolkenstein, Bennett, Gomme u.a. dazu; Engels: The Problem of Female Infanticide, S. 112 (n. 1).
[27] “After carefully analysis of the literary evidence, earlier studies concerning the exposure of children (and any resultant infanticide) have established that the practice was of negligible importance in the Greek and Roman society.” Engels: The Problem of Female Infanticide, S. 112.
[28] Engels: The Problem of Female Infanticide, S. 115 – 120.
[29] Engels: The Problem of Female Infanticide, S. 115 – 120.
[30] Harris: Child-Exposure, S. 18.
[31] Harris: The Theoretical Possibility, S. 114.
[32] RAC 20 (2004) 885 s.v. Kind.
[33] Boswell: The Kindness of Strangers, S. 135.
[34] Zu beachten gilt hier, dass unsere heutige Kenntnis des Gebotes des Romulus nur auf dem Zeugnis des Dionysios beruht und schon allein deswegen „wenig glaubwürdig“ ist; Memmer: Ad servitutem aut ad lupanar S. 26; „[…] a law never even alluded to by any other writer“ Harris: Child-Exposure, S. 5.
[35] “Der Hausvater mußte jedoch das auszusetzende Kind fünf Nachbarn zeigen und deren Billigung einholen. Hierbei scheint es sich um eine hellenistische Fälschung zu handeln; allein die Beziehung von fünf Nachbarn widerspricht dem römischen Recht, das die Institution des Hausgerichtes kannte.“ Memmer: Ad servitutem aut ad lupanar S. 26.
[36] Bei Seneca erscheint Missbildung sogar als eindeutiger Tötungsgrund: “[…]; portentosos fetus exstinguimus, liberos quoque, si debiles monstrosique editi sunt, mergimus; nec ira sed ratio est a sanis inutilia secernere.” (Seneca, De ira 1, 15, 2);
[37] Boswell: The Kindness of Strangers, S. 100. und auch RAC 20 (2004) 876 s.v. Kind: “Die Aussetzung von Mädchen kam möglicherweise erheblich öfter vor als die von Jungen; dies ist allerdings nicht beweisbar“.
[38] Boswell: The Kindness of Strangers, S. 100f.
[39] Oxyrhynchus Papyri (OP) 4.244 item 744. zitiert und übersetzt nach Boswell: The Kindness of Strangers, S. 101 (n. 18).
[40] Poseidippus (Fr. 11 Kock = 12 Kassel-Austin, cf. Ter., Heaut. 626.) zitiert nach Harris: Child-Exposure S. 4; vgl. auch Boswell: The Kindness of Strangers, S. 102: „The axiom “Everyone raises a son, including a poor man, but even a rich man will abandon a daughter“ was already eight hundred years old when Stobaeus quoted it in his fifth-century compilation of philosophical wisdom“.
[41] Artemidor, Traumbuch 1, 15 (Auszug): „Sorge bereitet und Angst immer dem Vater das Kind. Von diesen läuft die Erscheinung eines Knaben schließlich auf etwas Gutes hinaus, ein Mädchen aber bedeutet ein Ende, das schlechter als der Anfang ist, und prophezeit einen Verlust, denn Knaben nehmen, wenn sie großgezogen sind, von den Eltern nichts, Mädchen hingegen brauchen eine Mitgift. Ich kenne jemand, dem es träumte, es wäre ihm eine Tochter geboren. Er nahm Geld auf. Ein anderer wiederum träumte, er begrabe seine verstorbene Tochter; es traf sich, daß er ein Darlehen zurückerstattete.“
[42] Auch Nachkommen von Sklaven unterstanden bei der Entscheidung zur Aufnahme in den Haushalt freilich dem pater familias bzw. dem dominus, so liegt es nahe, anzunehmen, dass in einer argraischen Familienbetrieb mehr männliche Arbeitskräfte benötigt wurden und überflüssige neugeborene Sklavenmädchen ausgesetzt wurden. Vgl. hierzu auch Brunt: Italian Manpower, S. 143f.
[43] Freilich gab es in der Antike keine pränatale Geschlechtsdiagnose und so spielte die postnatale Aussetzung als primitive Geschlechterregulierung eine wichtige Rolle.
[44] Boswell: The Kindness of Strangers, S. 103.
[45] Parkin: Demography, S.102.
- Quote paper
- Thomas Oliver Schindler (Author), 2006, Kindesaussetzung in der römischen Antike, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51291
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