Handelt die EU im Mittelmeerraum völkerrechtsbrüchig? Zur Beantwortung dieser Frage sollen zuerst die verschiedenen Grundlagen, die für die Europäische Flüchtlingspolitik gelten, kurz aufgezeigt werden, bevor näher auf die Situation im Mittelmeerraum eingegangen wird. Die Maßnahmen, die die EU auf den verschiedenen Migrationsrouten ergriffen hat, werden vorgestellt und unter Beachtung des Völkerrechts ausgearbeitet.
„Menschen aus Seenot zu retten ist keine Frage für Debatten oder die Politik, es ist eine Verpflichtung seit Menschengedenken“, so United Nations (UN)-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi. Grandi nimmt vor allem Anstoß daran, dass insbesondere die Europäische Union (EU) ihrer Verpflichtung Schutzsuchenden Schutz zu gewähren, nicht nachkommt – unabhängig davon, ob die Einreise illegal oder legal erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rechtliche Gewährleistung für den Flüchtlingsschutz
2.1 Genfer Flüchtlingskonvention von 1951
2.2 Non-Refoulement-Prinzip
2.3 Europäische Menschenrechtkonvention und Grundrechtecharta
3. Maßnahmen der EU im Bereich der einzelnen Migrationsrouten
3.1 Maßnahmen entlang der östlichen Mittelmeerroute
3.1.1 Operation Poseidon
3.1.2 EU-Türkei-Deal
3.2 Maßnahmen entlang der zentrale Mittelmeerroute
3.2.1 Operation Themis
3.2.2 European Union Naval Forces Mediterranean (EUNAVFOR MED) – Operation Sophia
3.2.3 Die Beziehung zwischen EU – Libyen
3.3 Maßnahmen entlang der westlichen Mittelmeerroute
4. Völkerrechtskritisches Fazit
Literaturverzeichnis
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