Im Mittelpunkt dieser philosophischen Arbeit steht die Frage, ob das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben soll. Der Autor verknüpft diese Problematik mit dem Personenbegriff: Wenn durch das Klonen dieselbe Person ein zweites Mal entstünde, wäre das Verbot gerechtfertigt. Allerdings kommt er zu dem Ergebnis, dass durch Klonen niemals eine identische Person entsteht: ganz gleich ob man das antike, das mittelalterliche oder das moderne Verständnis von dem, was eine Person ist, zugrunde legt.
Auch gegen den Vorgang des Klonens selbst lassen sich entgegen der amtlichen Begründung zum Embryonenschutzgesetz keine wirklich ethisch begründeten Einwände erheben. Insbesondere wird durch das Klonen kein Menschenleben beeinträchtigt sondern vielmehr ein neues geboren. Der Klon wird gerade nicht zum bloßen Objekt degradiert, denn die Menschenwürde reicht
nicht bis zur Verschmelzung des Samens mit der Eizelle zurück. Und der Klon hat kein Recht darauf mit einem bestimmten Erbgut ausgestattet zu sein. Wenn Luttenberger trotzdem gegen eine Abschaffung von § 6 Embryonenschutzgesetz plädiert, so hat das keine ethischen Gründe, sondern liegt am ordre public. Die Menschen haben seit alters her tiefe Vorbehalte gegen Eingriffe ins menschliche Genom. Das gilt es zu respektieren.
Inhaltsverzeichnis
- Soll das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben?
- Ausgangslage
- Personenbegriffe und Klone
- Der Personenbegriff in der Antike
- Der Personenbegriff im Mittelalter
- Verschiedene Ansätze zum Personenbegriff in der Neuzeit
- Giovanni Pico della Mirandola, Friedrich Heinrich Jacobi
- Klonen und Ethik
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert das Reproduktive Klonen von Menschen und die ethischen Bedenken, die damit verbunden sind. Dabei wird das Klonen von der Perspektive der Personenidentität betrachtet. Ausgehend von verschiedenen philosophischen Personenbegriffen, insbesondere aus der Antike und dem Mittelalter, wird untersucht, ob die Herstellung eines genetisch identischen Menschen tatsächlich die Entstehung eines „Doppelgängers“ im Sinne dieser Konzepte bedeuten würde. Der Text beleuchtet auch die aktuelle Rechtslage und den Stand der wissenschaftlichen Debatte zum Thema Klonen.
- Der Personenbegriff in der Antike und im Mittelalter
- Der Personenbegriff in der Neuzeit
- Die ethische Relevanz der Personenidentität im Kontext des Klonens
- Das Reproduktive Klonen im Lichte der aktuellen Rechtslage
- Die Bedeutung des ordre public für die ethische Beurteilung des Klonens
Zusammenfassung der Kapitel
Soll das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben?
Das Kapitel stellt die aktuelle Rechtslage zum Reproduktiven Klonen von Menschen in Deutschland dar und erläutert die ethischen Bedenken, die damit verbunden sind. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Klonen tatsächlich einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt und welche philosophischen und juristischen Argumente dafür und dagegen sprechen.
Ausgangslage
Dieser Abschnitt beleuchtet die ethische Problematik des Klonens im Kontext der Personenidentität und die Bedeutung des Personenbegriffs für die Beurteilung des Klonens. Es wird argumentiert, dass ein Verstoß gegen die Menschenwürde nur dann vorliegen würde, wenn durch das Klonen tatsächlich eine „zweite Person“ mit identischer Persönlichkeit entstünde. Der Abschnitt betont auch die Notwendigkeit, sich auf das reproduktive Klonen zu konzentrieren und medizinische Aspekte des therapeutischen Klonens auszuklammern.
Personenbegriffe und Klone
Das Kapitel untersucht verschiedene philosophische Personenbegriffe, beginnend mit der Antike und dem Mittelalter. Ziel ist es, herauszufinden, ob die Herstellung eines genetisch identischen Menschen nach diesen Konzepten tatsächlich die Entstehung eines „Doppelgängers“ bedeuten würde. Das Kapitel betrachtet die Positionen von Stoikern, Augustinus, Boethius, Thomas von Aquin und Duns Scotus und analysiert die Auswirkungen des Klonens auf diese unterschiedlichen Personenkonzepte.
Schlüsselwörter
Reproduktives Klonen, Personenbegriff, Menschenwürde, ethische Bedenken, Personenidentität, Stoa, Augustinus, Boethius, Thomas von Aquin, Duns Scotus, ordre public, Embryonenschutzgesetz
Häufig gestellte Fragen
Ist das Klonen von Menschen in Deutschland erlaubt?
Nein, das reproduktive Klonen von Menschen ist gemäß § 6 des Embryonenschutzgesetzes verboten.
Entsteht durch Klonen eine identische Person?
Die philosophische Analyse zeigt, dass ein Klon zwar genetisch identisch wäre, aber aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen und Umweltfaktoren niemals dieselbe Persönlichkeit (Identität) besitzen würde.
Verletzt Klonen die Menschenwürde?
Dies ist umstritten. Die Arbeit argumentiert, dass ein Klon als eigenständiges Individuum geboren wird und nicht zwangsläufig zum bloßen Objekt degradiert wird.
Was bedeutet "ordre public" im Zusammenhang mit dem Klonverbot?
Es bezieht sich auf die öffentliche Ordnung und die tiefen ethischen Vorbehalte der Gesellschaft gegen genetische Eingriffe, die das gesetzliche Verbot rechtfertigen.
Welche Rolle spielt der Personenbegriff der Stoa beim Klonen?
Die Arbeit untersucht, ob antike Konzepte der Einzigartigkeit der Seele durch die Existenz eines genetischen Zwillings (Klons) infrage gestellt würden.
- Arbeit zitieren
- Götz-Ulrich Luttenberger (Autor:in), 2019, Sollte Klonen verboten bleiben? Eine philosophische Untersuchung zum Personenbegriff, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/508267