Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) trat 2002 infolge der wahrgenommenen Zunahme von Gewalt und Stalking sowie weltweiter politischer Bestrebungen zum Schutze der Frauen in Kraft. Auch wenn das GewSchG beide Geschlechter schützt, so fußte es auf dem Umstand, dass Gewalt gegen Frauen v. a. im häuslichen Bereich lange als untrennbares Verhältnis der Geschlechter hingenommen wurde. Die Polizei beschränkte sich meist auf Streitschlichtung. Frauen konnten nur in Frauenhäusern Schutz suchen. Mit dem GewSchG sollten Betroffene nun einen verbesserten zivilgerichtlichen Schutz bei wiederholter Gewalt und unzumutbaren Belästigungen erfahren.
Aufgabe dieser Arbeit ist es, die Schutzmaßnahmen des Gewaltschutzgesetzes zu analysieren und zu evaluieren, inwieweit der Gesetzgeber 15 Jahre später seine mit dem Gesetz vorgenommenen Ziele erreichen konnte und inwieweit Verbesserungsbedarf besteht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Gegenstand der Analyse und Evaluation: Das Gewaltschutzgesetz
- I. Inhalt des Gewaltschutzgesetzes
- 1. Schutzanordnungen (§ 1 GewSchG)
- a) Schutzanordnungen bei bestimmten Verletzungen oder Drohung damit (§ 1 I, ggf. i. V. m. II Nr. 1 GewSchG)
- b) Schutzanordnungen bei Eindringen in die Wohnung oder befriedetes Besitztum eines anderen oder bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen (§ 1 II Nr. 2 a) oder b) i. V. m. I GewSchG)
- c) Vorübergehender Zustand der Unzurechnungsfähigkeit (§ 1 III GewSchG)
- 2. Wohnungszuweisung (§ 2 GewSchG)
- 3. Strafbewehrung bei Zuwiderhandlung (§ 4 GewSchG)
- 4. Geltungsbereich und Konkurrenzen (§§ 3, 4 S. 2 GewSchG)
- 1. Schutzanordnungen (§ 1 GewSchG)
- II. Gesetzeszweck
- 1. Oberziel: Verringerung von Gewalt und unzumutbaren Belästigungen durch Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes
- 2. Unterziel I: Schaffung von Rechtssicherheit bezüglich zivilgerichtlicher Schutzanordnungen und Wohnungszuweisungen (§§ 1, 2 GewSchG)
- 3. Unterziel II: Effektive Durchsetzung durch Strafbewehrung (§ 4 GewSchG)
- III. Zwischenbetrachtung
- I. Inhalt des Gewaltschutzgesetzes
- C. Evaluation des GewSchG
- I. Durchführung der Evaluation
- II. Unterziel I: Schaffung von Rechtssicherheit bezüglich zivilgerichtlicher Schutzanordnungen und Wohnungszuweisungen
- 1. Maßnahme I: Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen bei bestimmten Verletzungen und der Drohung damit (§ 1 I, ggf. i. V. m. II Nr. 1 GewSchG)
- a) Befunde
- b) Einflussfaktoren
- c) Auswertung und Verbesserungsbedarf
- 2. Maßnahme II: Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen bei Eindringen in die Wohnung oder befriedetes Besitztum eines anderen sowie bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen (§ 1 II Nr. 2 a) und b) i. V. m. I GewSchG)
- 3. Maßnahme III: Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für die Wohnungsüberlassung (§ 2 GewSchG)
- 1. Maßnahme I: Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen bei bestimmten Verletzungen und der Drohung damit (§ 1 I, ggf. i. V. m. II Nr. 1 GewSchG)
- III. Unterziel II: Effektive Durchsetzung durch Strafbewehrung (§ 4 GewSchG)
- 1. Befunde
- 2. Auswertung
- IV. Oberziel: Verringerung von Gewalt und unzumutbaren Belästigungen
- 1. Wirkung des GewSchG auf den Täter
- 2. Verringerung von Gewalt und unzumutbaren Belästigungen in Zahlen
- 3. Auswertung
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert und evaluiert das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Ihr Ziel ist es, die Wirksamkeit des Gesetzes im Hinblick auf seine Zielsetzung, die Verringerung von Gewalt und unzumutbaren Belästigungen, zu untersuchen. Dabei werden die verschiedenen Schutzanordnungen und die Strafbewehrung bei Zuwiderhandlungen im Zentrum der Betrachtung stehen.
- Rechtssicherheit bezüglich zivilgerichtlicher Schutzanordnungen
- Effektivität der Strafbewehrung
- Verringerung von Gewalt und unzumutbaren Belästigungen
- Einflussfaktoren auf die Antragstellung
- Auswertung der Befunde und Verbesserungsbedarf
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A: Einleitung - stellt das Thema der Seminararbeit vor und gibt einen Überblick über die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit.
- Kapitel B: Gegenstand der Analyse und Evaluation: Das Gewaltschutzgesetz - beinhaltet eine detaillierte Beschreibung des Gewaltschutzgesetzes, einschließlich seiner Inhalte, seinen Zweck und seiner rechtlichen Grundlagen.
- Kapitel C: Evaluation des GewSchG - untersucht die Wirksamkeit des Gewaltschutzgesetzes, indem verschiedene Aspekte wie die Schutzanordnungen, die Strafbewehrung und die praktische Anwendung analysiert werden. Die Ergebnisse der Evaluation werden in Bezug auf die Zielsetzung des Gesetzes diskutiert und mögliche Verbesserungsbedarfe werden aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Gewaltschutzgesetz, zivilgerichtlicher Schutz, Schutzanordnungen, Strafbewehrung, Gewalt, unzumutbare Belästigungen, Evaluation, Rechtssicherheit, Effektivität, Viktimisierung, Einflussfaktoren, Verbesserungsbedarf.
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- Miriam Katharina Thiel (Autor), 2019, Das Gewaltschutzgesetz. Zweck, Analyse, Evaluation, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/508187