Seit Mitte Dezember 2002 steht fest, welche europäischen Staaten ab 2004 der Europäischen Union beitreten dürfen. Für diese Staaten waren einige Bedingungen zu erfüllen. U.a. musste der einzelne Staat institutionelle Stabilität und demokratische und rechtstaatliche Ordnung bzw. bis zum Beitritt Bemühungen dahingehend vorweisen. In diesen Bereich gehört auch die Bekämpfung der noch sehr hohen Korruption in den einzelnen Ländern. Aber welche Vorbilder haben diese Staaten? In Deutschland ist das Thema Korruption fast täglich in den Medien präsent. Seit März diesen Jahres läuft der Prozess gegen die Herforder Installationsfirma "Büker", in die auch der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Günter Rixe verwickelt ist. Im Jahr 2000 wurde die Spendenaffäre der CDU aufgedeckt und sorgte für internationales Aufsehen. Zwei Jahre später geriet auch die SPD mit einer Spendenaffäre in die Schlagzeilen.
Doch nicht nur auf nationaler Ebene existiert Korruption. Die Europäische Kommission, die u.a. den Beitritt der Staaten überwacht, musste sich mit Vorwürfen der Korruption auseinandersetzen. Letztendlich führte das zum geschlossenen Rücktritt der Kommissionsmitglieder im März 1999.
Diese Hausarbeit wird im zweiten Kapitel die Europäische Kommission, deren Mitglieder und die Aufgaben beschreiben. Daran kann aufgezeigt werden, wo die Schwachstellen, die die Korruption begünstigen, liegen. Im anschließenden Kapitel wird der Begriff Korruption erläutert. Es wird nach möglichen Ursachen geforscht und an Hand eines Beispiels eine Affäre vom Beginn bis zu den Folgen geschildert. Im letzten Kapitel werden Vorschläge zur Bekämpfung der Korruption, die teilweise schon während der Korruptionsaffä-re der Europäischen Kommission umgesetzt wurden, beschrieben und beurteilt. Abschließend folgt eine Zusammenfassung.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Europäische Kommission
2.1. Die Aufgaben der Europäischen Kommission
2.2. Der Präsident der Europäischen Kommission
2.3. Die Kommissare der Europäischen Kommission
3. Korruption und ihre Folgen
3.1. Was bedeutet Korruption?
3.1.1. Die Bestechung
3.1.2. Die Veruntreuung
3.1.3. Der Nepotismus
3.2. Handlungen im Rahmen der Korruption
3.2.1. Die kleinen und situationsbedingten Korruptionen
3.2.2. Die großen, langfristig angelegten Korruptionen
3.3. Korruption und ihre Ursachen
3.4. Der Korruptionsindex
3.5. Korruption in der Europäischen Kommission
4. Instrumente zur Bekämpfung der Korruption
4.1. Der Misstrauensantrag
4.2. "Der Rat der Fünf Weisen"
4.3. Der Bericht
4.4. Beurteilung der Instrumente
5. Zusammenfassung
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Seit Mitte Dezember 2002 steht fest, welche europäischen Staaten ab 2004 der Europäischen Union beitreten dürfen. Für diese Staaten waren einige Bedingungen zu erfüllen. U.a. musste der einzelne Staat institutionelle Stabilität und demokratische und rechtstaatliche Ordnung bzw. bis zum Beitritt Bemühungen dahingehend vorweisen.[1] In diesen Bereich gehört auch die Bekämpfung der noch sehr hohen Korruption in den einzelnen Ländern. Aber welche Vorbilder haben diese Staaten? In Deutschland ist das Thema Korruption fast täglich in den Medien präsent. Seit März diesen Jahres läuft der Prozess gegen die Herforder Installationsfirma "Büker", in die auch der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Günter Rixe verwickelt ist. Im Jahr 2000 wurde die Spendenaffäre der CDU aufgedeckt und sorgte für internationales Aufsehen. Zwei Jahre später geriet auch die SPD mit einer Spendenaffäre in die Schlagzeilen.
Doch nicht nur auf nationaler Ebene existiert Korruption. Die Europäische Kommission, die u.a. den Beitritt der Staaten überwacht, musste sich mit Vorwürfen der Korruption auseinandersetzen. Letztendlich führte das zum geschlossenen Rücktritt der Kommissionsmitglieder im März 1999.
Diese Hausarbeit wird im zweiten Kapitel die Europäische Kommission, deren Mitglieder und die Aufgaben beschreiben. Daran kann aufgezeigt werden, wo die Schwachstellen, die die Korruption begünstigen, liegen. Im anschließenden Kapitel wird der Begriff Korruption erläutert. Es wird nach möglichen Ursachen geforscht und an Hand eines Beispiels eine Affäre vom Beginn bis zu den Folgen geschildert. Im letzten Kapitel werden Vorschläge zur Bekämpfung der Korruption, die teilweise schon während der Korruptionsaffäre der Europäischen Kommission umgesetzt wurden, beschrieben und beurteilt. Abschließend folgt eine Zusammenfassung.
2. Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, der Hauptstadt Belgiens. Als Kommission der Europäischen Gemeinschaften entstand sie 1967 aus der Fusion der Hohen Behörde der Montanunion mit den Kommissionen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM).
2.1. Die Aufgaben der Europäischen Kommission
Als zentrales Steuerungsorgan der Europäischen Union ist die Europäische Kommission die Hüterin der Verträge, d.h. sie achtet darauf, dass die Mitgliedsstaaten ihre vertraglichen Pflichten einhalten. Bei Verstößen muss die Kommission einschreiten und falls nötig vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen den betreffenden Mitgliedsstaat erheben. Sie kann von solchen Verletzungen des Europäischen Rechts durch eigene Beobachtungen, aus dem Antrag einer Regierung oder durch Beschwerde eines Unternehmers oder eines Bürgers erfahren.
Des Weiteren verwaltet die Kommission die Gelder der Gemeinschaft. Das bedeutet, dass sie zuständig ist für den Haushaltsentwurf, für die Einhaltung des Haushaltes und für die Mittel der Strukturförderung.
Die Europäische Kommission allein hat das Initiativrecht, also das Recht, Gesetzesentwürfe einzubringen. Bevor der Rat und das Europäische Parlament sich mit der Gesetzgebung befassen können, muss ihnen erst ein Vorschlag der Kommission vorliegen. Somit hat die Europäische Kommission einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Gemeinschaft und deren Schnelligkeit, deshalb wird sie auch der „Motor der Gemeinschaft“[2] genannt.
2.2. Der Präsident der Europäischen Kommission
Der derzeitige Präsident der Europäischen Kommission heißt Romano Prodi und ist italienischer Staatsbürger.
Nominiert wird der Präsident durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten und anschließend zu seiner Ernennung vom Europäischen Parlament bestätigt. Durch diese doppelte Legitimation erhält der Präsident eine erhebliche politische Autorität. Er ernennt beispielsweise im Einvernehmen mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten die anderen Mitglieder der Kommission. Auch diese müssen sich anschließend als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen.
Der Präsident hat eine sogenannte Richtlinienkompetenz, d.h. er legt die politischen Leitlinien für das Vorgehen der Kommission fest. Außerdem organisiert er die Arbeit der Kommission, beruft die Sitzungen des Kollegiums ein und leitet sie. Weiterhin weist er den einzelnen Kommissionsmitgliedern ihre Zuständigkeitsbereiche zu oder setzt Arbeitsgruppen ein.
Durch den Vertrag von Nizza, der Anfang Februar diesen Jahres in Kraft getreten ist, wurde die politische Autorität des Präsidenten gestärkt, indem er unter anderem die Möglichkeit erhielt, die Zuständigkeitsbereiche der Kommissionsmitglieder in der laufenden Amtszeit neu zu verteilen oder sogar sie zum Rücktritt aufzufordern.
2.3. Die Kommissare der Europäischen Kommission
Neben dem Präsidenten sind noch weitere 19 Mitglieder in der Kommission, denen die Verantwortung für bestimmte Politikbereiche zugeordnet ist. Je zwei kommen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien (neben dem Präsidenten noch ein weiterer Vertreter) sowie jeweils ein Vertreter aus den anderen Europäischen Ländern. Deutschland wird derzeit vertreten durch Michaele Schreyer und Günter Verheugen. Frau Schreyer ist zuständig für den Bereich Haushalt und Herr Verheugen für den Bereich Erweiterung.
Die Kommissare sind den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet. Ihre Arbeit ist unabhängig von den jeweiligen Mitgliedsstaaten, aus denen sie stammen. Sie üben ihr Amt „in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus“[3]. Das bedeutet, dass sie Anweisungen einer Regierung oder einer anderen Stelle weder anfordern noch entgegennehmen dürfen.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der EU-Kommissare gefasst. Ein Kommissar allein kann also keine Entscheidung treffen. Dennoch sind auch die Kommissare einzeln für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig.
Im Hintergrund arbeiten ca. 17.000 Beamte, die sich auf 25 Generaldirektionen verteilen. Sie unterstützen die Kommissionsmitglieder bei ihrer Arbeit.
[...]
[1] Vgl. o.A.: Die Erweiterung der Europäischen Union, o.J., http://www.auswaertigesamt.de/www/de/eu_politik/vertiefung/erweiterung_html#4, 11.März 2003
[2] Vgl. o.A.: Überblick über die EU, o.J.,
http://www.wirtschaft.muenchen.de/EUGeschichte.htm#Kommission, März 2003
[3] Vgl. Art. 213, Abs.2, EG-Vertrag
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- Kristina Mechnik (Author), 2003, Korruption in der EU-Kommission? Ein Kurzreferat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50784
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