Für den Übergang von der späten römischen Republik hin zum Prinzipat ist es von nicht zu unterschätzender Bedeutung, auch die Rolle der plebs urbana in Bezug auf deren politische Einflussnahme zu beleuchten. Für den Ausgang der Bürgerkriege, die schließlich zum Ende des aristokratischen Herrschaftssystems führten, spielt die plebs urbana eine untergeordnete Rolle. Für die Legitimation der Herrschaft, die sich in der Hauptstadt entschied, blieb sie trotz ihrer marginalen Rolle für den Ausgang des Bürgerkrieges jedoch weit mehr als nur ein passives Element.
Was die plebs urbana definiert und inwieweit sie Einfluss auf die Politik der herrschenden Klasse und deren Machtkämpfe nehmen konnte, dabei eigene Interessen und Ziele verfolgte, ob sie solcherlei überhaupt besaß, soll in dieser Arbeit untersucht werden. Außerdem wird in diesem Zusammenhang zu klären sein, ob die städtische Bevölkerung über Möglichkeiten verfügte, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Dabei wird zu klären sein, ob es ihr möglich war sich zu organisieren und ob es dafür speziell geschaffene Institutionen gab.
Um über die Interessessen und Ziele der plebs urbana schreiben zu können, wird zudem eine Untersuchung der Politik der sog. populares in der späten römischen Republik notwendig sein. Da das niedere Volk Roms über keine Stimme verfügte, um sich wie Cicero der Nachwelt mitzuteilen, ist der Nachweis etwaiger politischer Forderungen erst Mittels der Darstellung popularer Politik möglich.
Hierbei soll geklärt werden, welche persönlichen Ziele die populares verfolgten, ob sich in diesen Zielen Forderungen der plebs urbana wiedererkennen lassen und ob man dann von einer Politik sprechen kann, die selbstlos, auf die Verbesserung der plebejischen Lebensverhältnisse abzielte.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Die plebs urbana - Begriffsbestimmung und soziale Stellung in der späten römischen Republik
3. Zu den politischen Handlungsmöglichkeiten der plebs urbana
3.1. Die Volksversammlung
3.2. Kollegien
4. Ziele und Interessen der städtischen plebs
5. Die plebs urbana und populare Politik
6. Schlussbemerkungen
7. Bibliographie
1. Einleitung
Für den Übergang von der späten römischen Republik hin zum Prinzipat ist es von nicht zu unterschätzender Bedeutung, auch die Rolle der plebs urbana in Bezug auf deren politische Einflussnahme zu beleuchten. Für den Ausgang der Bürgerkriege, die schließlich zum Ende des aristokratischen Herrschaftssystems führten, spielt die plebs urbana eine untergeordnete Rolle. Für die Legitimation der Herrschaft, die sich in der Hauptstadt entschied, blieb sie trotz ihrer marginalen Rolle für den Ausgang des Bürgerkrieges jedoch weit mehr als nur ein passives Element.[1]
Was die plebs urbana definiert und inwieweit sie Einfluss auf die Politik der herrschenden Klasse und deren Machtkämpfe nehmen konnte, dabei eigene Interessen und Ziele verfolgte, ob sie solcherlei überhaupt besaß, soll in dieser Arbeit untersucht werden. Außerdem wird in diesem Zusammenhang zu klären sein, ob die städtische Bevölkerung über Möglichkeiten verfügte, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Dabei wird zu klären sein, ob es ihr möglich war sich zu organisieren und ob es dafür speziell geschaffene Institutionen gab.
Um über die Interessessen und Ziele der plebs urbana schreiben zu können, wird zudem eine Untersuchung der Politik der sog. populares in der späten römischen Republik notwendig sein. Da das niedere Volk Roms über keine Stimme verfügte, um sich wie Cicero der Nachwelt mitzuteilen, ist der Nachweis etwaiger politischer Forderungen erst Mittels der Darstellung popularer Politik möglich.[2]
Hierbei soll geklärt werden, welche persönlichen Ziele die populares verfolgten, ob sich in diesen Zielen Forderungen der plebs urbana wiedererkennen lassen und ob man dann von einer Politik sprechen kann, die selbstlos, auf die Verbesserung der plebejischen Lebensverhältnisse abzielte.
2. Die plebs urbana Begriffsbestimmung und soziale Stellung in der späten römischen Republik.
Was plebs in der späten Republik bezeichnet, ist bis heute terminologisch unklar. Nicht selten wird bei den antiken Autoren dieser Begriff mit populus, multitudo oder etwa vulgus gleichgesetzt.[3] Zwar bezeichnet der Begriff populus meist das Gesamtvolk, schließt aber gelegentlich auch die plebs aus oder definiert das gewöhnliche Volk im Gegensatz zu den höheren Ständen.[4] Die römische Gesellschaft begrenzt die plebs somit oft auf den Teil der Gesamtbevölkerung, der sich als „einfaches Volk“ von Senatoren und Ritterstand abgrenzt. Die plebs besaß, wie Senatoren und Ritter, das Bürgerecht. Damit war sie diesen faktisch rechtlich gleichgestellt. Natürlich sagt das verbürgte Privileg des Bürgerrechts nur wenig über das tatsächliche Wohlstandsgefälle und Sozialgefüge innerhalb der plebs urbana aus. Es grenzt diese aber zumindest rechtlich nach unten, nämlich zu jenen, welche eben nicht über diese Privilegien verfügten, wie etwa Sklaven oder Provinziale, ab.
Die einzige tradierte Differenzierung innerhalb der plebs als nicht näher definierte Masse vollzieht sich in der späten Republik mit der Unterscheidung von städtischer (plebs urbana) und ländlicher Plebs (plebs rustica). Die städtische plebs umfasst dabei freigeborene, römische Bürger und nach Rom abgewanderte Bauern (ingenui), schließt aber auch in Rom lebende, freigelassene Sklaven (libertini) mit ein.
Über das Sozialgefüge innerhalb der plebs urbana ist wegen der dürftigen Quellenlage ebenso wenig bekannt wie über die Bedeutung des Begriffes plebs selbst. Nur indirekt berichten antike Autoren über das Leben und den Besitzstand der ärmeren Bevölkerung.[5] Somit ist es schwierig, genaue Aussagen über das tatsächliche Sozialgefüge innerhalb der städtischen plebs zu tätigen. Die plebs urbana schloss, wie die plebs als Ganzes, diejenigen ein, welche vom Sklavenstatus und Vermögen frei waren.[6] D. h. vom städtischen Bürger, der um seine tägliche Existenz zu kämpfen hatte, bis hin zum gut situierten Kaufmann oder Handwerker waren alle sozialen Schichten mit eingeschlossen. Auf der untersten Stufe bewegten sich Tagelöhner und Zwischenhändler.[7] Diese waren meist ehemalige Bauern, die aus dem italischen Umland wegen der im 2. Jahrhundert v. Chr. dort einsetzenden Pauperisierung abgewandert und in die Großstadt geströmt waren. Den Hinzugewanderten boten sich hier neue Verdienstmöglichkeiten, vor allem im Transport und Baugewerbe.[8] Die Löhne waren jedoch niedrig und die Zahl der ausfallenden Arbeitstage hoch, so dass viele, welche als Arme in die Stadt abgewandert waren, weiter in Elend leben mussten. Dennoch wuchs die städtische Bevölkerung trotz der immer wiederkehrenden Seuchen und zahlreichen Bürgerkriege zwischen 225 und 28 v. Chr. von 150000 auf 600000 freie Bewohner an.
Als zusätzlicher Anreiz, Haus und Hof zu verlassen und in die Stadt zu ziehen, kam hinzu, dass sich dort neben den neuen Verdienstmöglichkeiten weitere Annehmlichkeiten, wie etwa die seit 58 v. Chr. kostenlose Ausgabe von verbilligtem Getreide, boten. Dass man eine Familie mittels der Getreidespenden nicht ernähren konnte, ist durch die Forschung nachgewiesen worden. Nichts desto trotz profitierten besonders die Armen von diesen Sonderzugaben, die sowohl aus staatlicher als auch privater Hand finanziert wurden.
Da sich die Getreideausgabe allein auf die Stadt Rom beschränkte, erhielt die städtische gegenüber der ländlichen Bevölkerung einen nicht zu unterschätzenden Versorgungsvorteil. Der wurde noch verschärft, da nur ein ausgewählter Teil der städtischen Bevölkerung zum Getreideempfang berechtigt war.[9] Somit besaß ein Teil der plebs urbana, welche bereits durch die Versorgungslage und die zahlreichen Verdienstmöglichkeiten der römischen Hauptstadt gegenüber der plebs rustica bevorteilt war, das zusätzliche Privileg des kostenlosen Getreideempfang. Es grenzte sich damit erneut eine Gruppe, die plebs frumentaria, von der großen Masse der plebs urbana ab.
Das zugesicherte Sonderprivileg des kostenlosen Getreideempfangs resultierte aus der besonderen Bedeutung dieses Teils der römischen Stadtbevölkerung für die Mächtigen in der Hauptstadt. Die Stimme eines Mitgliedes der plebs rustica besaß zwar faktisch die gleiche Wertigkeit wie die der plebs urbana. Es war jedoch ein entscheidender Unterschied, ob man bei einer einberufenen Volksversammlung tatsächlich physisch anwesend oder aber wegen der zeitaufwendigen und kostspieligen Reise dieser fern bleiben musste. So konnte der italische Bauer nicht selten nur dann von seinem Stimmrecht gebrauch machen, wenn sein patronus die Reise finanzierte. Für die politisch aktive Oberschicht in Rom war es daher für die Durchsetzung ihrer Ziele wichtiger, sich der städtischen Klientel mittels zahlreicher Vergünstigungen anzunehmen. Der Senat oder auch vereinzelte Optimaten kauften sich deren Stimmen mittels großzügiger Spenden.[10] Ein soziales Gewissen im Sinne des christlichen Verständnisses gab es freilich nicht. Nicht selten wurden die großzügigen Spenden eingestellt, nachdem der ehrgeizige Politiker sein Ziel erreicht hatte. Die Unterstützung der Armen war folglich unregelmäßig und endete oft mit dem Amtsantritt des großzügigen Spenders.
3. Zu den politischen Handlungsmöglichkeiten der plebs urbana
Trotz der enormen sozialen Unterschieden zwischen dem kleinen reichen Teil der römischen Oberschicht und dem großen Teil an Armen, war jeder, der das Bürgerrecht besaß, faktisch gleich.[11] Diese von Cicero und seines Gleichen gepriesene Gleichheit aller römischen Bürger beschränkte sich jedoch formell nur auf das Stimmrecht.
Wer ein politisches Amt bekleiden wollte, benötigte vor allem Geld oder einen, besser mehrere, einflussreiche Gönner, in deren Interesse ein Aufstieg ihres „Schützlings“ lag. Dem Großteil der plebs urbana blieb natürlich der Zugang zu einflussreichen politischen Ämtern und Positionen verwehrt. Die politischen Handlungsmöglichkeiten beschränkten sich für sie, aus dem römischen Bürgerrecht resultierend, auf zwei Bereiche. Zum einen auf die Volksversammlung und zum anderen auf die Kollegien. Bei der ersteren Möglichkeit blieb der plebs jedoch oft nur eine Möglichkeit, sich in den Prozess der politischen Entscheidungsfindung einzubringen; ihre Stimme, die vox populi, an den Höchstbietenden zu verkaufen.[12]
[...]
[1] Vgl. Nippel, Wilfried: Die Plebs urbana und die politische Gewalt in der späten Republik im Spiegel der jüngeren französischen und deutschen Forschung, in: Bruhns, Hinnerk (Hrsg.): Die späte römische Republik - un débat franco-allemand d'histoire et d'historiographie, Rom 1997, S. 238.
[2] Vgl. Will, Wolfgang: Der römische Mob - soziale Konflikte in der späten Republik, Darmstadt 1991, S. 47.
[3] Ebenda, S. 26.
[4] Vgl. Cicero, Marcus Tullius/ Reggiani, Renato (Hrsg.): M. Tvlli Ciceronis pro P. Sestio oratio, Milano 1990. S. 103-105.
[5] Vgl. Will, Wolfgang: Der römische Mob - soziale Konflikte in der späten Republik, Darmstadt 1991, S 29.
[6] Vgl. Kühnert, Barbara: Die Plebs Urbana der Späten Römischen Republik, Berlin 1991, S 432.
[7] Cicero über Arbeit, in: Cicero, Marcus Tullius/ Büchner/ Karl (Hrsg.):Vom rechten Handeln, Zürich 1953, S. 150.
[8] Vgl. Bruhns, Hinnerk: Armut und Gesellschaft in Rom, in: Mommsen, Hans (Hrsg.): Vom Elend der Handarbeit, Stuttgart 1981, S. 31.
[9] Nur wer in dem entsprechendem Klientelverhältnis stand konnte von der Getreidespende seines Patrons profitieren. Auf Listen wurde festgehalten wer zum Getreideempfang berechtigt war.
[10] Vgl. Bruhns, Hinnerk: Armut und Gesellschaft in Rom, in: Mommsen, Hans (Hrsg.): Vom Elend der Handarbeit, Stuttgart 1981, S. 38.
[11] Ebenda ,S.38.
[12] Vgl. Will, Wolfgang: Der römische Mob - soziale Konflikte in der späten Republik, Darmstadt 1991, S. 36.
- Citation du texte
- Daniel Böhme (Auteur), 2005, Interessen und politische Einflussmöglichkeiten der plebs urbana, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50760
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