Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Debatte um die Erzeugung von Rettungsgeschwistern. Der Schwerpunkt liegt auf der ethischen Diskussion, jedoch wird durch einen naturwissenschaftlichen Teil eine ausreichende Basis für das Verständnis der sich ergebenden Probleme geschaffen. Dabei geht es um die Embryogenese, die Blutbildung und um die Indikationen, sprich die Erkrankungen, die Anlass geben, Rettungsgeschwister zu erzeugen. Auch das Vorgehen bei Präimplantationsdiagnostik und HLA-Typisierung wird behandelt. Dann wird die Geschichte der Rettungsgeschwister mit Fallbeispielen erläutert sowie ein Überblick über die Fallzahlen bis heute sowie der rechtlichen Situation in verschiedenen Ländern mit einem Fokus auf Deutschland gegeben. Hinsichtlich der ethischen Problematisierung stehen der moralische Status von Embryonen, der Vorwurf der Instrumentalisierung, die physischen und psychischen Folgen bei Rettungsgeschwister, die Gefahr der Entwicklung zum „Designerbaby“ und die Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen im Fokus. Es werden zudem mögliche Alternativen zur Erzeugung von Rettungsgeschwistern gegeben.
Die Entstehung eines Kindes ist immer ein besonderes Ereignis. Die Erzeugung eines Kindes, mit dem Ziel einem anderen Kind das Leben zu retten, ist jedoch außergewöhnlich. Eltern, für die die Zeugung eines solchen Kindes in Frage kommt, haben schon ein weiteres Kind, das allerdings sehr krank, nicht selten todkrank ist und nur durch eine Transplantation hämatopoetischer Stammzellen geheilt werden kann. Das neue Geschwisterkind wird durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) gezeugt und nach einer Präimplantationsdiagnostik (PID) in die Gebärmutter der Frau übertragen. Auf diese Weise entstandene Kinder werden als Rettungsgeschwister bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Medizinisch-technischer Hintergrund
2.1 Embryonalentwicklung
2.2 Hämatopoese
2.3 Indikationen für Rettungsgeschwister
2.3.1 Fanconi Anämie
2.3.2 a- und ß-Thalassämie
2.3.3 Diamond Blackfan Anämie
2.3.4 Hyper-IgM-Syndrom
2.3.5 Sichelzell-Anämie
2.3.6 Weitere Indikationen
2.4 Präimplantationsdiagnostik und HLA-Typisierung
2.4.1 In-vitro-Fertilisation und Bewertung von Eizellen und Embryonen
2.4.2 Mögliche Biopsien in verschiedenen Stadien
2.4.3 Methoden genetischer Diagnostik
2.4.4 HLA-Typisierung
2.4.5 Risiken für Mutter, Kind und Vater
3. Geschichte der Rettungsgeschwister und rechtliche Situation
3.1 Geschichte der Rettungsgeschwister und Fallbeispiele
3.1.1 Der FallAyala
3.1.2 Der FallNash
3.1.3 Der Fall Hashmi
3.1.4 Der FallWhitaker
3.2 Fallzahlen großer Zentren
3.3 Rechtliche Situation
3.3.1 Deutschland
3.3.2 Groß-Britannien
3.3.3 USA
3.3.4 Weitere europäische Länder
4. EthischeProblematisierung
4.1 MoralischerStatusvon Embryonen
4.1.1 NichtabstufbarerSchutzvon Embryonen
4.1.1.1 DasSpeziesargument
4.1.1.2 Das Kontinuitätsargument
4.1.1.3 Das Identitätsargument
4.1.1.4 Das Potentialitätsargument
4.1.2 Abstufbarer Schutz von Embryonen
4.2 Instrumentalisierungsvorwurf
4.3 Kindeswohl und psychologische Erwägungen
4.3.1 Physische Folgen
4.3.2 Psychische Folgen
4.4 Türöffner zu „Designerbabys“ und Eugenik
4.5 Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen durch die
Selektion bestimmter Embryonen
5. Mögliche Alternativen zur Zeugung von Rettungsgeschwistern
5.1 Stammzelltransplantationen und passende Spender
5.1.1 Stammzellquellen
5.1.2 Spendersuche
6. ZusammenfassendeBewertung
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Abbildungsverzeichnis
Glossar und Abkürzungen
1. Einleitung
Die Entstehung eines Kindes ist immer ein besonderes Ereignis. Die Erzeugung eines Kindes, mit dem Ziel einem anderen Kind das Leben zu retten, ist jedoch außergewöhnlich. Eltern, für die die Zeugung eines solchen Kindes in Frage kommt, haben schon ein weiteres Kind, das allerdings sehr krank, nicht selten todkrank ist und nur durch eine Transplantation hämatopoetischer Stammzellen geheilt werden kann. Das neue Geschwisterkind wird durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) gezeugt und nach einer Präimplantationsdiagnostik (PID) in die Gebärmutter der Frau übertragen. Bei dieser PID sollen in der Regel zwei Dinge untersucht werden: 1. soll das neue Kind selbst frei von der Erkrankung sein, die meist von den Eltern vererbt wurde und 2. soll das Kind das gleiche HLA-Profil aufweisen wie die kranke Schwester oder der kranke Bruder, um nach der Geburt als Stammzellspender fungieren zu können. Auf diese Weise entstandene Kinder werden als „Rettungsgeschwister“ bezeichnet. Der Ausdruck ist die Übersetzung des englischen Begriffs „saviour sibling“, der von Spriggs und Savulescu 2002 erstmals verwendet wurde. Im Französischen werden die Kinder „bébé médicament“ oder „bébé double espoir“ („Baby doppelter Hoffnung“) genannt; vor allem letzteres bringt die zweifache Intention der Erzeugung zum Ausdruck. Im deutschen Sprachraum werden auch die Begriffe „Retter-Kind“ oder „Rettungskind“ gebraucht.
Seit im Jahr 2000 das erste Rettungsgeschwister zur Welt kam, wurden viele weitere solcher Kinder gezeugt. Die Kritik war groß und es entbrannte eine angeregte Diskussion über die moralische Vertretbarkeit der Erzeugung von Rettungsgeschwistern. Diese Diskussion wurde vor allem in den USA und Großbritannien geführt - hier gab es die ersten Fälle und eine explizite gesetzliche Regelung wurde als nötig erachtet.
Besonders in der Kritik standen die Verwerfung von menschlichen Embryonen mit unerwünschten Eigenschaften nach der PID, die Instrumentalisierung des erzeugten Kindes und die Möglichkeit der psychischen Schädigung, wenn das Kind die Umstände seiner Zeugung erfährt. Andererseits fand diese besondere Form der PID auch Befürworter, die besonders das positive Resultat der Anwendung betonten: das kranke Kind kann geheilt werden und wäre andernfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit gestorben. Die Dringlichkeit einer Klärung der aufgeworfenen
Probleme ist sehr deutlich, geht es schließlich um Leben und Tod. Einerseits gibt es dieses todkranke Kind und ein weiteres Kind, das auf die Welt kommen soll, andererseits gibt es eine nicht geringe Zahl menschlicher Embryonen, die der Rettung des kranken Kindes zum Opfer fallen und noch im Labor verenden. Außerdem muss die Intention das Rettungskind zu bekommen einer Prüfung unterzogen werden.
Es gibt reichlich englischsprachige Literatur zu diesem Thema und auch in Deutschland wurden inzwischen wenige akademische Arbeiten hierzu verfasst. Meist jedoch wird auf die Thematik nur oberflächlich eingegangen und sie ist als besondere Anwendung der PID mit dem Hinweis auf den Streit um die moralische Bewertung schnell abgehandelt. Und auch in der ausführlicheren englischsprachigen Literatur finden sich Ungenauigkeiten und Missverständnisse. Die Erzeugung von Rettungsgeschwistern ist in einigen Staaten vollkommen legal, während sie in anderen verboten ist. Das ist besonders bemerkenswert, wenn die gesetzlichen Vorschriften auf relativ engem Raum weit auseinander gehen, wie in einzelnen Bundesstaaten der USA oder verschiedenen Ländern der EU.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Einblick in die Debatte um die Erzeugung von Rettungsgeschwistern zu geben. Der Schwerpunkt liegt also auf der ethischen Diskussion, jedoch soll zuvor durch einen naturwissenschaftlichen Teil eine ausreichende Basis für das Verständnis der sich ergebenden Probleme geschaffen werden. Dabei geht es zunächst um die Embryogenese (Kapitel 2.1), woran sich ein Kapitel zur Blutbildung (Kapitel 2.2) und ein Kapitel zu den Indikationen (Kapitel 2.3), also zu den Erkrankungen, die Anlass geben ein Rettungsgeschwister zu erzeugen, anschließen. Darauffolgend wird das Vorgehen bei Präimplantationsdiagnostik und HLA-Typisierung (Kapitel 2.4) behandelt. Nachdem der medizinisch-technische Hintergrund dargelegt ist, folgt in Kapitel 3 die Geschichte der Rettungsgeschwister mit Fallbeispielen, eine Darstellung der Fallzahlen bis heute sowie der rechtlichen Situation in verschiedenen Ländern mit einem Fokus auf Deutschland. Die ethische Problematisierung gliedert sich in die Teilkapitel zum moralischen Status von Embryonen (Kapitel 4.1), zum Vorwurf der Instrumentalisierung (Kapitel 4.2), zu physischen und psychischen Folgen beim Rettungsgeschwister (Kapitel 4.3), zur Gefahr der Entwicklung zum „Designerbaby“ (Kapitel 4.4) und zur Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen (Kapitel 4.5) durch die Anwendung. Das abschließende
Kapitel 5 behandelt mögliche Alternativen zur Erzeugung von Rettungsgeschwistern, bevor eine zusammenfassende Bewertung vorgenommen wird.
Die vorliegende Zulassungsarbeit bietet durch den ersten Teil eine gute Grundlage für die Auseinandersetzung mit den ethischen Problemen im Hauptteil. Außerdem gibt sie einen Überblick über die bisherige Geschichte des Verfahrens und macht auf die divergierende rechtliche Situation aufmerksam. Erstmals wird eine Verbindung zwischen der Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Spendersuche für eine Stammzelltransplantation und dem Bedarf nach der Erzeugung von Rettungsgeschwistern in Deutschland hergestellt. Es fließen einerseits die „klassischen“ Publikationen zum Thema Rettungsgeschwister vom Beginn der Debatte ein, andererseits werden möglichst aktuelle Studien herangezogen, etwa um Aussagen zum psychischen Befinden lebender Rettungsgeschwister machen zu können. Insgesamt wurden über 50 Publikationen als Quellen genutzt, nachdem etwa 85 Publikationen gesichtet wurden.
Letztlich wird die Erzeugung von Rettungsgeschwistern bedingt befürwortet, wenn auch weiterhin Probleme vorliegen, die im Rahmen dieser Arbeit nicht gelöst werden konnten und die wohl auch in Zukunft einer bedenkenlosen Anwendung von PID mit HLA-Typisierung im Wege stehen werden.
Die Bedeutungen von Fachbegriffen und im Text verwendeten Abkürzungen sind im Glossar knapp erklärt, sodass die Arbeit auch biologisch wie philosophisch fachfremden Lesern verständlich ist.
2. Medizinisch-technischer Hintergrund
Als Grundlage für das Verständnis der technischen Anwendung der PID, der thematisierten Indikationen für Rettungsgeschwister und der ethischen Problematisierung soll zunächst ein Überblick über die Embryonalentwicklung und über die Blutbildung gegeben werden.
2.1 Embryonalentwicklung
Der Entstehung und Entwicklung eines menschlichen Individuums geht in aller Regel ein Sexualakt voraus. Der Fall der extrauterinen künstlichen Befruchtung im Kontext einer reproduktionsmedizinischen Behandlung wird in Kapitel 2.4 Präimplantationsdiagnostik und HLA-Typisierung näher betrachtet. Spermien, die sich nach der Ejakulation in der Scheide befinden, wandern von dort durch den Uterus in die Tuben (=Eilieter/Tuba uterina). Erst auf dieser sogenannten Spermienwanderung werden die Spermien vollständig befruchtungsfähig. In der Ampulla tubae, einem Teil des Eileiters, findet normalerweise die Befruchtung der Eizelle statt. Zuvor geht in einem der Ovarien die erste Reifeteilung der Meiose vonstatten. Anschließend wird die Oozyte im Vorgang der Ovulation aus dem Ovar ausgestoßen und gelangt in den Eileiter. Dabei ist die Eizelle von sogenannten Cumuluszellen umgeben, die eine Hülle namens Corona radiata bilden. Die darunterliegende Hüllschicht heißt Zona pellicula und besteht aus Glykoproteinen. Zusammen bilden Eizelle, Zona pellicula und Cumuluszellen den Cumulus- Oozyten-Komplex (COC).1 Eines der 200-400 Spermien, die es bis in den Eileiter geschafft haben (von ursprünglich 200-400 Millionen), bindet mit der Kopfregion an spezifische Glykoproteine, die den Hüllen der Eizelle außen aufgelagert sind. Dadurch werden bestimmte Enzyme aus dem Akrosom am vorderen Ende des Spermienkopfes ausgeschüttet, die dazu führen, dass das Spermium durch die Schleimhülle dringt und mit der Zellmembran der Eizelle verschmilzt. Diesen Vorgang bezeichnet man als Akrosomreaktion. Nach der Membranfusion werden von der nun depolarisierten Eizelle Enzyme freigesetzt, die verhindern, dass weitere Spermien die Eizelle befruchten.2
Erst nach der Membranverschmelzung kommt es zur Vollendung der zweiten Reifeteilung der Eizelle. Nun liegen in der Eizelle ein haploider weiblicher und ein haploider männlicher Vorkern vor, die, nachdem sich der Chromosomensatz durch DNA-Replikation verdoppelt hat, fusionieren. Hier wird regelmäßig der Begriff der Kernverschmelzung gebraucht, der jedoch insofern irreführend ist, als dass sich die Kernmembranen der Vorkerne nicht mehr zu einer alle DNA umgebenden Kernhülle verbinden, sondern sich auflösen. Die maternalen und paternalen Chromosomen ordnen sich direkt auf einer Ebene an, bevor es etwa einen Tag nach dem Eindringen des Spermiums zur ersten mitotischen Teilung der Zygote kommt.3 Das komplette genetische Material liegt in der Zelle vor und das Geschlecht des zukünftigen Menschen ist determiniert. Nach der Teilung liegen zwei Tochterzellen mit jeweils 46 Chromosomen vor (2-Zellstadium). Die nach der Befruchtung im Rahmen der sogenannten Furchung durch Teilung entstehenden Zellen werden Blastomeren genannt. Der Embryo wird von den Zilien des Eileiters Richtung Uterus transportiert. Auf dieser Reise teilen sich die embryonalen Zellen weiterhin, wodurch in den nächsten Schritten das 4-Zell-, das 8-Zell- und das 16-Zellstadium entstehen. Der in diesem Stadium als Morula bezeichnete Embryo ist 2-3 Tage alt und besteht nun aus dicht aneinander liegenden Zellen, die über Zell-ZellVerbindungen miteinander in Kontakt treten, was als Kompaktion bezeichnet wird. Der Embryo ist insgesamt noch nicht größer als die ursprüngliche Eizelle und wird noch immer von der Zona pellicula umgeben. Bei einer Zellzahl von 32 bis 58 vollzieht sich ein Übergang von der Morula zur Blastozyste. Hierbei entwickeln sich die außenliegenden Blastomeren zu Trophoblastzellen und die innen gelegenen Blastomeren zu Embryoblastzellen (=innere Zellmasse). Der Trophoblast vermittelt bald die Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut und bildet die Fruchthüllen wie auch den embryonalen Teil der Plazenta. Der Embryoblast bildet weiterhin den Embryo und später den Fötus. Die Blastozyste wird also durch eine Schicht Trophoblastzellen nach außen abgegrenzt und enthält die innere Zellmasse. Der Embryoblast ist dabei an nur einer Seite der Blastozyste lokalisiert. Der Rest besteht nun aus einem mit Flüssigkeit gefülltem Raum, Blastozystenhöhle genannt.4 Bevor sich die Blastozyste in die Uterusschleimhaut einnistet (=Nidation), schlüpf sie aus der Zona pellicula und bläht sich durch die Sekretion von Flüssigkeit in die Blastozystenhöhle durch die Trophoblastzellen auf.5 Zellen haben unterschiedliche Potentiale, also Fähigkeiten, sich in verschiedene Zelltypen zu differenzieren. Die Blastomeren sind in der Regel bis zum 8- Zellstadium fähig, sich in jeden Zelltyp zu differenzieren. Sie sind totipotent.6 So könnte sich aus einem einzelnen Blastomer noch ein vollständiger Embryo entwickeln. Mit zunehmender Differenzierung einer Zelle nimmt das Potential ab. Pluripotente Zellen können sich noch in die unterschiedlichsten Zelltypen differenzieren, jedoch keinen ganzen Organismus mehr bilden. Schon die Zellen der Blastozyste sind „nur“ noch pluripotent.7 Die Zellen der inneren Zellmasse etwa können sich zwar noch zu allen Zelltypen entwickeln, die aus Ento-, Meso- oder Ektoderm entstehen, aber sie können keine Teile der Plazenta mehr bilden.8 Diese verschiedenen Potentiale der Zellen haben auch in rechtlicher Hinsicht Relevanz (s. Kapitel 3.3).
Nach der Nidation entwickeln sich im Embryo zunächst die drei Keimblätter (Ento- , Meso-, und Ektoderm) im Prozess der Gastrulation, woran sich die Organogenese anschließt. Dabei werden alle Organe des Körpers angelegt. Ab der 9. Schwangerschaftswoche wird das heranwachsende Individuum als Fetus bezeichnet, der sich bis zur Geburt entwickelt und wächst.9
2.2 Hämatopoese
Das Blut besteht aus Plasma, das sich aus Wasser, Proteinen und anderen Molekülen zusammensetzt, und dem Hämokrit (=zelluläre Bestandteile), also Erythrozyten, Leukozyten und Thrombozyten. Die Erythrozyten machen 96% des zellulären Anteils aus, während Thrombozyten und vor allem Leukozyten in verhältnismäßig geringer Zahl vorliegen. Die Hämatopoese (=Blutbildung) im Embryo erfolgt in den ersten Wochen der Schwangerschaft hauptsächlich im Dottersack (mesoblastische Hämatopoese), anschließend in Leber und Milz (hepatische Hämatopoese) und ab etwa dem 7. Monat im Knochenmark (myeloide Hämatopoese). Während Blut in allen Knochen des Fötus gebildet wird, beschränkt
sich dies beim Erwachsenen auf flache Knochen des Schädels, des Beckens und der Wirbelkörper, sowie auf die proximalen Teile der langen Röhrenknochen. Das Knochenmark setzt sich aus verschiedenen Stromazellen und einem Netz aus feinen Blutgefäßen zusammen. Reife Blutzellen gelangen über die feinen Gefäße in den Blutkreislauf, unreife Zellen sind über mehrere Adhäsionsmoleküle an Stromazellen gebunden. Reife Blutzellen entstehen durch Zelldifferenzierung, die mit einer pluripotenten Stammzelle beginnt. Aus diesen pluripotenten Stammzellen entwickeln sich multipotente myeloische oder lymphatische Zellen, die sich zu reiferen Vorläuferzellen, danach zu sogenannten Blasten und letztlich zu reifen Blutzellen differenzieren. Aus den myeloischen Vorläuferzellen entwickeln sich unter anderem die Erythrozyten und die Thrombozyten, aus den lymphatischen Vorläuferzellen entstehen die Vorläuferzellen von B- und T-Lymphozyten und von sogenannten natürlichen Killer-Zellen. Die lymphatischen Zellen vollenden ihre Entwicklung im Gegensatz zu den myeloischen nicht im Knochenmark, sondern in verschiedenen Organen und Geweben des lymphatischen Systems, nämlich Thymus, Milz und Lymphknoten.10
[...]
1 vgl. Diedrich et al. 2013, S. 77
2 vgl. Vaupel et al. 2015, S. 643-646
3 vgl. Gilbert, Barresi 2016, S. 246
4 vgl. ebd., S. 391-393
5 vgl. Drews 1993, S. 50
6 vgl. Sauermost 2004, Bd. 13, S. 498
7 vgl. ebd., S. 498
8 vgl. Gilbert, Barresi 2016, S. 145
9 vgl. Campbell, Reece 2009, S. 1367
10 vgl. Michl 2013, S. 2-3
- Quote paper
- Philipp Stein (Author), 2018, Biologische und ethische Implikationen von "Rettungsgeschwistern", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507245
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