Diejenigen Unionsbürger, die von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen und für eine gewisse Dauerhaftigkeit in einem anderen Mitgliedstaat verweilen, profitieren von den nationalen Sozialsystemen. Diese Übernahme sozialer Verantwortung beruht auf dem Territorialprinzip. Hierbei ist freilich zwischen steuerfinanzierten Sozialleistungen – wie etwa der Grundsicherung nach SGB II, Kindergeld und BAföG-Leistungen – und beitragsfinanzierten Sozialleistungen zu unterscheiden. Die beitragsfinanzierten Sozialleistungen stehen unproblematisch auch nichterwerbstätigen Unionsbürgern zu. Inwiefern nichterwerbstätige Unionsbürger von steuerfinanzierten sozialen Leistungsbezügen ausgeschlossen werden können, gehört jedoch zu einer immer wiederkehrenden Debatte in Politik und Rechtswissenschaft. Hierbei geht es sowohl um das Zusammenspiel von europäischem und nationalem Recht, als auch um die solidarischen Dimensionen der Unionsbürgerschaft, welche dem Einzelnen heute vielfältige subjektive Rechte verleiht. Immer wieder wird in der Politik über den Leistungsausschluss der Grundsicherung für nichterwerbstätige Unionsbürger diskutiert. Grund für den viel diskutierten Leistungsausschluss ist die finanzielle Belastung der Mitgliedstaaten. Es besteht die Sorge vor gezielter Einwanderung in die Sozialleistungssysteme. Fraglich ist jedoch, ob die europäische Rechtslage eine inadäquate Inanspruchnahme der Sozialsysteme erlaubt und in wie weit ein Leistungsausschluss der Grundsicherung möglich wäre, ohne dass eine Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft eintreten würde?
Um dieser Fragestellung nachzugehen, wird im Folgenden das koordinierende europäische Sozialrecht beschrieben, die Herkunft sozialer Rechte für Unionsbürger erläutert, die aktuelle Rechtslage des Zugangs zu Sozialleistungen dargestellt und die Entwicklung der Rechtsprechung vorgestellt.
Gliederung:
I. Einleitung
II. Das koordinierende Sozialrecht der Europäischen Union
III. Rechtsquellen der sozialen Rechte für nichterwerbstätige Unionsbürger
1. Primärrechtliche Grundlagen
a) Soziale Rechte aus der Unionsbürgerschaft
b) Soziale Rechte und die unionsbürgerschaftliche Freizügigkeit
c) Soziale Rechte aus dem Gleichbehandlungsgebot
d) Rechte aus der sozialen Säule der Europäischen Union
2. Entwicklung der sozialen Dimension der Unionsbürgerschaft durch den Europäischen Gerichtshofs
3. Sekundärrechtliche Freizügigkeit
a) Die Unionsbürgerrichtlinie
b) Die Koordinierungsverordnung
c) Innersekundärrechtlicher Konflikt
4. Die neuere Rechtsprechung des EuGH
a) Besondere Geldleistungen als Sozialleistungen
b) Aufenthalt als Voraussetzung der Gleichbehandlung
c) Gerechtfertigte Ungleichbehandlung bei bestehendem Aufenthaltsrecht
d) Geltung des Gleichbehandlungsgebots des Art. 4 VO EG 883/2004 für besondere beitragsunabhängige Geldleistungen
e) Verhältnis zwischen Koordinierungsrecht und Aufenthaltsrecht
f) Verletzung des Primärrechts
g) Anwendungsausschluss der europäischen Grundrechtecharta
h) Rechtmäßiger Aufenthalt als Voraussetzung für Kindergeld
5. Vergleich der Entscheidungen des EuGH
IV. Auswirkungen auf die Unionsbürgerschaft
V. Schlussüberlegung
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