Der Begriff Basel II hat in den letzten Jahren eine intensive öffentliche Diskussion ausgelöst, wie es zuvor noch kein anderer Fachbegriff des Bankenaufsichtsrechts getan hat. Das am 3. 6. 1999 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentliche Konsultationspapier diente als Ausgangspunkt, um die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 zu reformieren.
Grund der Diskussion sind die Veränderungen in der Kreditvergabepraxis, die Basel II mit sich bringt. Die Differenzierung des zu hinterlegenden Eigenkapitals anhand des Kreditrisikos erfordert ein gutes Rating von den Kreditnehmern. Allerdings wird dieses wesentlich von der Eigenkapitalquote bestimmt, welche im deutschen Mittelstand traditionell sehr gering ist. Über 99% der deutschen Unternehmen können der Gruppe der KMU zugeordnet werden. Zudem ist auch immer wieder von der Benachteiligung des deutschen Mittelstands zu hören oder auch von einem drohenden „Credit Crunch“ verbunden mit einer „Finanzierungskrise des Mittelstandes“. Die Finanzierungsstruktur des deutschen Mittelstandes im internationalen Vergleich rechtfertigt es, aufgrund des Stellenwerts der Kreditfinanzierung von einer erhöhten Belastung deutscher Mittelständler zu sprechen. Daher verwundert die lang anhaltende öffentliche Diskussion über Basel II nicht.
Zielsetzung dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen auf deutsche mittelständische Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf deren Finanzierung, zu untersuchen. Hierbei sollen alternative Finanzierungsformen zur traditionell Kreditfinanzierung aufgezeigt werden. Anschließend sollen diese dann kritisch beurteilt und ihre praktische Relevanz betrachtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Basel II im Überblick
I. Entwicklung und Zielsetzung von Basel II
II. Die drei Säulen von Basel II
C. Der deutsche Mittelstand
I. Definition und Bedeutung des Mittelstands in Deutschland
II. Eigenkapital- und Finanzierungssituation
D. Alternative Finanzierungsformen
I. Einleitung
II. Erhöhung der Eigenkapitalquote
III. Beteiligungsfinanzierung
IV. Mezzanine-Kapital
1. Einleitung
2. Verbrieftes Mezzanine-Kapital
3. Nicht verbrieftes Mezzanine-Kapital
V. Leasing
E. Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A. Einleitung
Der Begriff Basel II[1] hat in den letzten Jahren eine intensive öffentliche Diskussion ausgelöst, wie es zuvor noch kein anderer Fachbegriff des Bankenaufsichtsrechts getan hat.[2] Das am 3. 6. 1999 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht[3] veröffentliche Konsultationspapier diente als Ausgangspunkt, um die Eigenkapitalvereinbarung von 1988[4] zu reformieren.
Grund der Diskussion sind die Veränderungen in der Kreditvergabepraxis, die Basel II mit sich bringt. Die Differenzierung des zu hinterlegenden Eigenkapitals anhand des Kreditrisikos erfordert ein gutes Rating von den Kreditnehmern. Allerdings wird dieses wesentlich von der Eigenkapitalquote bestimmt, welche im deutschen Mittelstand traditionell sehr gering ist.[5] Über 99% der deutschen Unternehmen können der Gruppe der KMU zugeordnet werden.[6] Zudem ist auch immer wieder von der Benachteiligung des deutschen Mittelstands zu hören oder auch von einem drohenden „Credit Crunch“[7] verbunden mit einer „Finanzierungskrise des Mittelstandes“. Die Finanzierungsstruktur des deutschen Mittelstandes im internationalen Vergleich rechtfertigt es, aufgrund des Stellenwerts der Kreditfinanzierung von einer erhöhten Belastung deutscher Mittelständler zu sprechen.[8] Daher verwundert die lang anhaltende öffentliche Diskussion über Basel II nicht.
Zielsetzung dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen auf deutsche mittelständische Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf deren Finanzierung, zu untersuchen. Hierbei sollen alternative Finanzierungsformen zur traditionell Kreditfinanzierung aufgezeigt werden. Anschließend sollen diese dann kritisch beurteilt und ihre praktische Relevanz betrachtet werden.
B. Basel II im Überblick
B.I. Entwicklung und Zielsetzung von Basel II
1974 wurde von den Zentralbanken der G10-Staaten der Baseler Ausschuss für Bankaufsicht gegründet. Das Ziel des Ausschusses ist die Erarbeitung von international anerkannten und anwendbaren sowie einheitlichen Richtlinien, die dann auf nationaler Ebene durch die Legislative umgesetzt werden. Dabei können die einzelnen Staaten eigenverantwortlich festlegen in welchem Umfang diese Richtlinien umgesetzt werden. Die Empfehlungen werden i. d. R. aber auch von den übrigen Staaten übernommen, die nicht der G10 angehören.[9]
Aus Sorge über die mangelnde Stabilität des Bankensystems in den 80er Jahren führte der Baseler Ausschuss für Bankaufsicht 1988 die 1. Baseler Eigenkapitalvereinbarung ein, Basel I. Diese gemeinsamen Regelungen sollten den weltweiten Verdrängungskampf im Bankensektor entschärfen und eine adäquate Eigenmittelausstattung der Kreditinstitute gewährleisten.[10] Das Ziel sollte durch eine Eigenkapitalhinterlegung von 8% der Kreditsumme und durch eine Begrenzung des Kreditvolumens auf das 12,5-fache des Eigenkapitals erreicht werden.[11] Jedoch stieß Basel I in den 90er Jahren durch die Entwicklungen an den Finanz- und Kapitalmärkten an seine Grenzen, da u. a. Anwendungen von neuen Risikomodellen oder innovative Finanzinstrumente, wie z. B. Kreditderivate oder verbriefte Aktiva, nicht berücksichtigt wurden.[12]
Das im Juni 1999 veröffentliche 1. Konsultationspapier zu Basel II sollte Abhilfe schaffen. Nach dem Widerstand einiger Interessenverbände wurde das Konsultationspapier im Januar 2001, im April 2003 und im April 2004 nachgebessert.
Am 11. Oktober 2005 hat der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU die Richtlinien zur Umsetzung von Basel II innerhalb der EU gebilligt. Damit muss ab dem 1. Januar 2007 in allen Kreditinstituten der EU Basel II angewendet werden.
Als vorrangiges Ziel von Basel II ist die Erhöhung der Stabilität des internationalen Bankensystems anzusehen. Dies soll durch eine Erfassung des Kreditausfallrisikos und, damit verbunden, eine risikoadäquate Eigenmittelhinterlegung von Kreditengagements erreicht werden. Hierbei soll nun eine Betrachtung der Schuldnerbonität erfolgen, so dass die Höhe der Eigenkapitalhinterlegung nicht mehr pauschal, sondern nach der Bonität des Kunden ermittelt wird.[13]
B.II. Die drei Säulen von Basel II
Um die in 2.1 genannten Ziele zu erreichen, wurde Basel II auf folgende drei sich ergänzende Säulen gestellt:
- Mindestkapitalanforderung
- Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren
- Marktdisziplin, Offenlegungspflichten[14]
Die erste Säule basiert auf den bereits bestehenden Regelungen für die Mindestkapitalanforderung. Allerdings wurde das Prinzip der ehemals pauschalen Festsetzung des zu hinterlegenden Eigenkapitals in eine risikoorientierte Festsetzung anhand komplexer Formeln und Regeln[15] verwandelt.
Die Bestimmung der Höhe des zu hinterlegenden Eigenkapitals soll durch die Durchführung eines internen oder auch externen Ratings erfolgen. Somit kann die zu hinterlegende Eigenkapitalquote durch Multiplikation des Standardssatzes von 8% mit dem Bonitätsgewicht zwischen 1,6% und 12% betragen. Die Höhe hängt von der Bonitätsbeurteilung innerhalb des Ratings der Unternehmen ab. Sollte für ein Unternehmen kein Rating vorliegen, ist eine Eigenkapitalhinterlegung von 8% anzusetzen.[16] Bonitätsmäßig schwache Unternehmen werden daher in Zukunft nicht mehr durch finanziell gut aufgestellte Unternehmen subventioniert.[17]
Die zweite Säule von Basel II, das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren, soll dem Ziel dienen, die Einhaltung der in den Mindestkapitalanforderungen festgesetzten Standards und Veröffentlichungspflichten sicherzustellen.[18]
Hierzu sollen die Bankenaufsichten der jeweiligen Länder individuelle Anforderungen für die Kreditinstitute festlegen. So sollen Risiken, die in der ersten Säule nicht angemessen berücksichtigt wurden, wie beispielsweise konjunkturelle Einflüsse, im Rahmen der zweiten Säule mit in die Bewertung einfließen.[19]
Teil dieses Überprüfungsverfahrens ist auch die Prüfung der verschiedenen bankinternen Risikomanagementverfahren. Dadurch wird ein intensiver Dialog zwischen den Banken und Aufsichtsbehörden angestrebt, der eine frühzeitige Risikoerkennung und -erhebung gewährleisten soll.[20]
Die dritte Säule des neuen Baseler Akkords soll durch deutlich erweiterte Publizitätspflichten für die Kreditinstitute, insbesondere bezüglich ihrer Risikosituation, zu einer Erhöhung der Markttransparenz führen.[21] Die Offenlegungspflichten beziehen sich neben Informationen zur Eigenkapitalausstattung auch auf die eingegangenen Risiken sowie deren Beurteilungen. Dadurch soll es für alle Marktteilnehmer möglich sein, die Risikostruktur sowie die Eigenkapitalhinterlegung der Kreditinstitute zu beurteilen.[22]
Diese Beurteilung kann auch zu einer Erhöhung der Marktdisziplin beitragen und Anreize für die Kreditinstitute darstellen, denn die Anlageentscheidungen von Marktteilnehmern werden sich auch an einer ausgewogenen Portfoliosteuerung sowie einem qualitativ hochwertigen Risikomanagement des Kreditinstituts orientieren.[23]
[...]
[1] International Convergance of Capital Measurement and Capital Standards: A Revised Framework
[2] Vgl. Göttgens 2004, S. 5; Engbers 2003, S. 456.
[3] Bestehend aus Vertretern der nationalen Bankenaufsichtsbehörden und der Notenbanken der Länder USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Belgien, Niederlande, Schweden, Luxemburg, das Vereinigte Königreich und der Schweiz (G10).
[4] Im Folgenden wird hierfür verkürzend „Basel I“ verwandt.
[5] Vgl. Ehlers 2003, S. 8-9; Kamp/Solmecke 2005, S. 618.
[6] Vgl. Nolte 2003, S. 9.
[7] Einschränkung und Verknappung von Krediten.
[8] Vgl. Engbers 2003, S. 456-459; Vgl. Uhde 2005, S.10.
[9] Vgl. Werthschulte 2005, S. 25.
[10] Vgl. Deloitte (Hrsg.) 2005, S. 19.
[11] In Deutschland 1993 durch die vierte KWG-Novelle in nationales Recht umgesetzt.
[12] Vgl. Ehlers 2003, S. 7; Vgl. Heinke 2001, S. 24.
[13] Vgl. Gürtler/Schunk 2003, S. 33.
[14] Vgl. Werthschulte 2005, S. 28; Vgl. Abb. 1.
[15] Vertiefend Deloitte (Hrsg.) 2005, S. 27-40.
[16] Vgl. Behr/Fischer 2005, S. 42-43; Vgl. Werthschulte 2005, S. 29-31.
[17] Vgl. Coenen 2005, S. 43; Vgl. Werthschulte 2005, S. 29-31.
[18] Vgl. Deloitte (Hrsg.) 2005, S. 40.
[19] Vgl. Taistra 2003, S. 1.
[20] Vgl. Behr/Fischer 2005, S. 41; Vgl. Werthschulte 2005, S. 28-29.
[21] Vgl. Taistra 2003, S. 1; Vgl. Behr/Fischer 2005, S. 41.
[22] Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht September 2004, S. 17.
[23] Vgl. Werthschulte 2005, S. 29; Vgl. Engbers 2003, S. 458.
- Citation du texte
- Karl Bäumner (Auteur), 2006, Finanzierungsalternativen für deutsche mittelständische Unternehmen im Lichte von Basel II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50638
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