Diese Arbeit soll zunächst den Grundgehalt des § 247a StPO darstellen und dabei sowohl auf die Voraussetzungen dieser Norm als auch Bedeutung und Gründe ihrer Einführung eingehen. Im zweiten Teil werden umfassend die Anknüpfungs- und Berührungspunkte mit der StPO abgebildet und erörtert. Anschließend daran wird sich der Bearbeiter mit der Norm kritisch auseinandersetzen und ihre Berechtigung im Gesetz prüfen. Dabei ist insbesondere zu hinterfragen, inwieweit das Spannungsverhältnis zwischen Zeugenschutz, Verfahrensgarantien und Verteidigungsinteressen zum Ausgleich gebracht worden ist.
Ein achtjähriges Kind ist vor Gericht als Zeuge geladen, um in einem Prozess auszusagen, in dem es selbst das Opfer eines Sexualdelikts wurde. Nach Betreten des Sitzungssaals und Blickkontakt mit dem Angeklagten bricht es weinend zusammen und muss daraufhin beruhigt werden. Nachdem dies nicht möglich ist, wird der Prozess zunächst unterbrochen. Aufgrund der extremen psychischen Anspannung des Kindes ist auch eine spätere Aussage nicht mehr möglich. Eine solche – hier fiktive – Situation ist Alltag in den Sitzungssälen der Gerichte. Um diese und den damit einhergehenden Beweisverlust zu vermeiden, kann inzwischen auf die Regelung des § 247a StPO zurückgegriffen werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Bedeutung und Gründe für die Einführung der Vorschrift
- I. Nutzung technischer Möglichkeiten
- II. Realisierung eines effektiven Zeugenschutzes
- III. Reduzierung der Kosten und Beschleunigung des Verfahrens
- IV. Auskunft über Aussageverhalten
- C. Genese der Videokonferenztechnik im Strafverfahren
- D. Voraussetzungen der Norm
- I. Anwendungsbereich der Norm
- 1. Videovernehmung zum Schutz des Zeugen (§ 247a I 1 1. Hs. StPO)
- 2. Videovernehmung aufgrund Unerreichbarkeit des Zeugen oder Einverständnis der Verfahrensbeteiligten (§ 247a I 1 2. Hs. in Verbindung mit § 251 II StPO)
- 3. Aufzeichnung der Vernehmung (§ 247a I 4 StPO)
- 4. Videovernehmung von Sachverständigen (§ 247a II StPO)
- II. Verfahren
- III. Rechtsbehelfe
- IV. Technische Ausstattung und Möglichkeiten
- 1. Technischer Stand und Anwendungshäufigkeit der Thüringer Gerichte
- 2. Vorbereitung und Ablauf der Übertragung
- a) Allgemeine Voraussetzungen
- b) Vernehmung von Auslandszeugen
- I. Anwendungsbereich der Norm
- E. Die Berührungspunkte des § 247a StPO mit den Verfahrensgrundsätzen
- I. Vereinbarkeit mit Verfahrensgrundsätzen
- II. Empirische und normative Probleme
- F. Zusammenfassung und Stellungnahme
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese wissenschaftliche Arbeit untersucht die Probleme der richterlichen Videovernehmung im Strafprozess gemäß § 247a StPO. Die Arbeit analysiert die Bedeutung und die Gründe für die Einführung dieser Vorschrift, beleuchtet die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten sowie die Vereinbarkeit mit den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des Strafprozesses. Ein besonderer Fokus liegt auf der empirischen und normativen Bewertung der Videovernehmung.
- Bedeutung und Rechtfertigung der Videovernehmung im Strafprozess
- Technische Voraussetzungen und praktische Umsetzung der Videovernehmung
- Vereinbarkeit der Videovernehmung mit den Grundsätzen der Unmittelbarkeit, Mündlichkeit und Öffentlichkeit
- Empirische und normative Herausforderungen der Videovernehmung
- Alternative Verfahren und Lösungsansätze
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der richterlichen Videovernehmung im Strafprozess ein und umreißt den Gegenstand und die Struktur der Arbeit. Sie stellt die Bedeutung des Themas im Kontext des modernen Strafprozesses heraus und kündigt die zentralen Fragestellungen an, die im weiteren Verlauf behandelt werden.
B. Bedeutung und Gründe für die Einführung der Vorschrift: Dieses Kapitel untersucht die Motive hinter der Einführung von § 247a StPO. Es analysiert die Nutzung technischer Möglichkeiten zur Verbesserung des Strafverfahrens, die Realisierung eines effektiven Zeugenschutzes, die Reduzierung von Kosten und die Beschleunigung des Verfahrens, sowie die Gewinnung von Auskünften über das Aussageverhalten von Zeugen. Der Abschnitt beleuchtet die verschiedenen Vorteile und Ziele, die mit der Einführung der Videovernehmung verfolgt wurden.
C. Genese der Videokonferenztechnik im Strafverfahren: Dieses Kapitel befasst sich mit der historischen Entwicklung und der Verbreitung von Videokonferenztechniken im Strafverfahren. Es analysiert die technischen Fortschritte und ihre Auswirkungen auf die Praxis der richterlichen Vernehmung. Der Fokus liegt auf der schrittweisen Integration der Technologie in den Strafprozess und den damit verbundenen Herausforderungen.
D. Voraussetzungen der Norm: Kapitel D befasst sich detailliert mit den rechtlichen Voraussetzungen für eine Videovernehmung nach § 247a StPO. Es untersucht den Anwendungsbereich der Norm, differenziert zwischen verschiedenen Vernehmungssituationen (z.B. Zeugenschutz, Unerreichbarkeit des Zeugen) und beleuchtet das Verfahren selbst, inklusive der technischen Ausstattung und der rechtlichen Möglichkeiten. Es beschreibt den Ablauf einer Videovernehmung und die damit verbundenen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
E. Die Berührungspunkte des § 247a StPO mit den Verfahrensgrundsätzen: Dieses Kapitel analysiert die Vereinbarkeit der Videovernehmung mit zentralen Verfahrensgrundsätzen des Strafprozesses, wie der Unmittelbarkeit, Mündlichkeit, Öffentlichkeit und dem Gebot des bestmöglichen Beweises. Es untersucht die potenziellen Konflikte und diskutiert die rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die sich aus der Anwendung der Videovernehmung in diesem Kontext ergeben. Die empirischen und normativen Probleme dieser Technologie werden ebenfalls beleuchtet. Der Fokus liegt auf der Abwägung zwischen den Vorteilen der Videovernehmung und dem Schutz grundlegender Verfahrensrechte.
Schlüsselwörter
Videovernehmung, § 247a StPO, Strafprozessrecht, Zeugenschutz, Unmittelbarkeit, Mündlichkeit, Öffentlichkeit, Verfahrensgrundsätze, Empirie, Normativität, technische Voraussetzungen, Videokonferenztechnik.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Richterliche Videovernehmung im Strafprozess gemäß § 247a StPO
Was ist der Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht die richterliche Videovernehmung im Strafprozess gemäß § 247a StPO. Sie analysiert die Bedeutung und Gründe für die Einführung dieser Vorschrift, die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten sowie deren Vereinbarkeit mit allgemeinen Verfahrensgrundsätzen. Ein besonderer Fokus liegt auf der empirischen und normativen Bewertung der Videovernehmung.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die Bedeutung und Rechtfertigung der Videovernehmung, die technischen Voraussetzungen und praktische Umsetzung, die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Unmittelbarkeit, Mündlichkeit und Öffentlichkeit, empirische und normative Herausforderungen sowie alternative Verfahren und Lösungsansätze. Die Genese der Videokonferenztechnik im Strafverfahren und die Berührungspunkte mit den Verfahrensgrundsätzen werden ebenfalls detailliert untersucht.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit und worum geht es jeweils?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: A. Einleitung: Einführung in die Thematik. B. Bedeutung und Gründe für die Einführung der Vorschrift: Analyse der Motive hinter § 247a StPO (z.B. Zeugenschutz, Kostensenkung). C. Genese der Videokonferenztechnik im Strafverfahren: Historische Entwicklung und Verbreitung der Technik. D. Voraussetzungen der Norm: Detaillierte Betrachtung der rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsbereich und Verfahren. E. Die Berührungspunkte des § 247a StPO mit den Verfahrensgrundsätzen: Analyse der Vereinbarkeit mit Unmittelbarkeit, Mündlichkeit, Öffentlichkeit etc. F. Zusammenfassung und Stellungnahme: Schlussfolgerungen und Bewertung der Videovernehmung.
Welche rechtlichen Grundlagen werden behandelt?
Die Arbeit befasst sich vor allem mit § 247a StPO (Strafprozessordnung), der die richterliche Videovernehmung regelt. Sie analysiert den Anwendungsbereich dieser Norm in verschiedenen Vernehmungssituationen (z.B. Zeugenschutz, Unerreichbarkeit des Zeugen) und untersucht die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Welche Verfahrensgrundsätze werden im Zusammenhang mit der Videovernehmung diskutiert?
Die Arbeit diskutiert die Vereinbarkeit der Videovernehmung mit den zentralen Verfahrensgrundsätzen des Strafprozesses, insbesondere Unmittelbarkeit, Mündlichkeit und Öffentlichkeit. Sie untersucht potenzielle Konflikte und Herausforderungen, die sich aus der Anwendung der Videovernehmung in diesem Kontext ergeben.
Welche methodischen Ansätze werden verwendet?
Die Arbeit kombiniert eine rechtliche Analyse mit einer empirischen und normativen Bewertung der Videovernehmung. Sie untersucht die praktischen Herausforderungen und die Auswirkungen der Technologie auf den Strafprozess.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Videovernehmung, § 247a StPO, Strafprozessrecht, Zeugenschutz, Unmittelbarkeit, Mündlichkeit, Öffentlichkeit, Verfahrensgrundsätze, Empirie, Normativität, technische Voraussetzungen, Videokonferenztechnik.
Für wen ist diese Arbeit relevant?
Diese Arbeit ist relevant für Juristen, Rechtswissenschaftler, Strafprozesspraktiker und alle, die sich mit dem Thema Videovernehmung im Strafprozess auseinandersetzen. Sie bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen, technischen und praktischen Aspekte dieser Thematik.
- Quote paper
- Stephanie Heß (Author), 2015, Probleme der richterlichen Videovernehmung im Strafprozess, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/505443