In Rom wurde im Sommer 1518 offiziell das Einleitungsverfahren gegen Martin Luther eröffnet, das in dieser Arbeit untersucht werden soll. Durch verschiedene Komplikationen, Krisen und Verwicklungen zog sich das Verfahren über längere Zeit hin und endete erst durch die päpstliche Bannbulle vom 3. Januar 1521 und Luthers Bruch mit der katholischen Kirche, indem er die Bulle verbrannte. Aufgrund der langen Dauer des Verfahrens und auch wegen vieler anderer Faktoren, die von außen auf das Geschehen einwirkten, ist der „Prozess“ gegen Luther nicht einfach zu erfassen.
Anzumerken ist hier die Verwendung des Begriffs „Prozess“, denn ein offizieller Prozess gegen Martin Luther hat nicht stattgefunden. Allerdings wird dieser Begriff in der Literatur vielfach verwendet. Um die Zusammenhänge besser verstehen zu können, wird in dieser Arbeit in groben Zügen die Einleitungsphase seines angehenden Prozesses geschildert. Da neben dem Papst und der katholischen Kirche auch Kaiser, Kurfürsten, Bischöfe, Universitäten, Städte und andere Personen und Institutionen beteiligt waren, wird versucht, ein kurzes Bild der politischen Hintergründe des Reichstages zu Augsburg zu zeichnen.
Martin Luther wurde von zwei Parteien in Rom angeklagt. Zum einen erfolgte eine Anklage durch Erzbischof Albrecht von Mainz Ende 1517, indem er der römischen Kurie Luthers Thesen zur Beurteilung vorgelegt hatte. Zum anderen wurde er von den Dominikanern im Januar 1518 offiziell angeklagt. Der Ordensgeneral der Augustiner-Eremiten in Rom wollte zunächst keinen Prozess gegen Luther, sondern die Debatte über den Ablass durch eine theologische Disputation regeln. Johannes von Staupitz, deutscher Generalvikar der Augustiner-Eremiten, Beichtvater und Freund von Luther, sollte ihn zunächst zur Vernunft bringen und bat ihn am 26. April 1518 auf dem Generalkapitel der deutschen Augustiner-Eremetin in Heidelberg seine neue ablasskritische Theologie vorzubringen.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Erste Phase des Verfahrens gegen Luther
3. Der Reichstag zu Augsburg
4. Cajetan und das Verhör
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In Rom wurde im Sommer 1518 offiziell das Einleitungsverfahren gegen Martin Luther eröffnet. Durch verschiedene Komplikationen, Krisen und Verwicklungen zog sich das Verfahren über längere Zeit hin und endete erst durch die päpstliche Bannbulle vom 3. Januar 1521 und Luthers Bruch mit der katholischen Kirche, indem er die Bulle verbrannte. Aufgrund der langen Dauer des Verfahrens und auch wegen vieler anderer Faktoren, die von außen auf das Geschehen einwirkten, ist der „Prozess“ gegen Luther nicht einfach zu erfassen.1 Anzumerken ist hier die Verwendung des Begriffs „Prozess“, denn ein offizieller Prozess gegen Martin Luther hat nicht stattgefunden. Allerdings wird dieser Begriff in der Literatur vielfach verwendet.
Um die Zusammenhänge besser verstehen zu können, schildere ich in groben Zügen die Einleitungsphase seines angehenden Prozesses.
Da neben dem Papst und der katholischen Kirche auch Kaiser, Kurfürsten, Bischöfe, Universitäten, Städte und andere Personen und Institutionen beteiligt waren, versuche ich ein kurzes Bild der politischen Hintergründe des Reichstages zu Augsburg zu zeichnen. Im Anschluss widme ich mich dem Verhör von Martin Luther durch Kardinal Cajetan.
2. Erste Phase des Verfahrens gegen Luther
Martin Luther wurde von zwei Parteien in Rom angeklagt. Zum einen erfolgte eine Anklage durch Erzbischof Albrecht von Mainz Ende 1517, indem er der römischen Kurie Luthers Thesen zur Beurteilung vorgelegt hatte. Zum anderen wurde er von den Dominikanern im Januar 1518 offiziell angeklagt. Der Ordensgeneral der Augustiner-Eremiten in Rom wollte zunächst keinen Prozess gegen Luther, sondern die Debatte über den Ablass durch eine theologische Disputation regeln. Johannes von Staupitz, deutscher Generalvikar der Augustiner-Eremiten, Beichtvater und Freund von Luther, sollte ihn zunächst zur Vernunft bringen und bat ihn am 26. April 1518 auf dem Generalkapitel der deutschen Augustiner-Eremetin in Heidelberg seine neue ablasskritische Theologie vorzubringen.2
Obwohl die Augustiner-Eremiten im März 1518 noch zu Luther hielten, klagten die sächsischen Dominikaner ihn im selben Monat der Ketzerei an. Papst Leo X. verlangte von Sylvester Prierias, einem römischen Hoftheologen, ein Gutachten über die Thesen von Luther, dass dieser noch im Juni 1518 verfasste. Er führte darin vor Augen, dass das zentrale Problem die Frage der Autorität von Kirche und Papst war.3 Die Argumentation von Prierias baute darauf, dass „die Kirche auf den Papst zurückzuführen sei. Die universale Kirche ist in gewissem Sinn nichts anderes als die Kirche von Rom“, die vor allen anderen Kirchen an der Spitze steht. Das Oberhaupt dieser Kirche ist der Papst und somit muss er mit der universalen Kirche identisch sein und ebenso die Unfehlbarkeit der Kirche besitzen. Mit seiner Ablasskritik leugnete Luther diese Unfehlbarkeit. Prierias bezeichnete Luthers Thesen als „ ‚irrig‘, ‚falsch‘, ‚vermessen‘ und ‚häretisch‘“.4 Darauf stützend wurde eine Vorladung aufgesetzt, in der Luther aufgefordert wurde sich innerhalb von sechzig Tagen in Rom einzufinden und sich vor dem kirchlichen Gericht für seine Thesen und seine Missachtung der päpstlichen Autorität gegenüber zu rechtfertigen. Die Vorladung wurde am 07. August 1518 durch Kardinal Cajetan zugestellt, der während dieser Zeit auf dem Reichstag in Augsburg als päpstlicher Legat diente.5
3. Der Reichstag zu Augsburg
Eine Aufgabe von Cajetan war es, die deutschen Stände für den Türkenkrieg zu gewinnen, aber die Reichsstände hatten auf die Forderung der Türkensteuer hin die Gravamina6 vorgebracht, die sich unter anderem auf die finanzielle Ausbeutung bezog.7
Es kam Luthers Situation gelegen, dass auf diesem Reichstag auch über die Thronfolge verhandelt wurde. Maximilian hatte die Absicht die Kaiserkrone seinem Enkel Karl weiterzugeben, der zuvor den Thron von Spanien und Neapel bestiegen hatte. Allerdings war die Kaiserwürde nicht erblich und somit war die Thronfolge von den Kurfürsten abhängig. Desweitern wollte auch der Papst keinen Kaiser, der die Macht über das Heilige Römische Reich mit der Macht Spaniens vereinigte. Der Kirchenstaat war zu dieser Zeit zwischen den spanischen Besitzungen in Süditalien und den deutschen Liegenschaften im Norden der Halbinsel eingekesselt. Daher bemühte sich der Kaiser darum, der Kurie gefällig zu sein und zeigte großen Eifer für den Kreuzzug und die Vernichtung der lutherischen Ketzerei, damit im Falle einer siegreichen Wahl, der Papst Karl auch krönen würde. Mit Hilfe der Fugger-Bank konnte er die Mittel aufbringen, einige Kurfürsten daran zu hindern, für den Gegenkandidaten aus Frankreich zu stimmen. Es wurde ein Abkommen mit einigen Kurfürsten geschlossen, an welchem sich allerdings der Kurfürst von Sachsen, Friedrich der Weise, nicht beteiligte.8
[...]
1 vgl. Brecht, Martin Luther, S. 231.
2 vgl. Zur Mühlen, Reformation und Gegenreformation. Teil 1, S. 53.
3 vgl. ebd., S. 57.
4 vgl. Olivier, Der Fall Luther, S. 42-43.
5 vgl. Zur Mühlen, Reformation und Gegenreformation. Teil 1, S. 57.
6 = eine Beschwerde oder ein Vorwurf gegen die Kirche und Klerus oder den Lehensherren
7 vgl. Diwald, Luther. Eine Biographie, S. 116.
8 vgl. Olivier, Der Fall Luther, S. 51-54.
- Citar trabajo
- Katja Knauder (Autor), 2017, Martin Luther auf dem Reichstag zu Augsburg. Eine Analyse der ersten Phase seines Prozesses, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/504382
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