Kaum ein Ereignis der deutschen Außenpolitik war so umstritten wie die Ostpolitik Willy Brands.
Was waren die Kernpunkte des Streits und was waren die Alternativen der CDU/CSU, dies sind die Kernpunkte der Hausarbeit
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Fragestellung
2. Geschichte der Ostpolitik von 1949 bis 1969
2.1 Die Ostpolitik Adenauers
2.2 Die Ostpolitik Ehrhards und Kiesingers.
3. Die Ostverträge
3.1 Der Moskauer Vertrag
3.2 Das Viermächteabkommen
3.3 Der Grundlagenvertrag
3.4 Die neuen Elemente der Ostpolitik
4. Innenpolitische Kritik an der Ostpolitik von 1969 bis 1972
4.1 Verlauf des innenpolitischen Streits um die Ostpolitik
4.2 Inhalte der Kritik
5. Bilanz
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung und Fragestellung
Die „Westintegration“ unter Adenauer und die „neue Ostpolitik“ unter Willy Brandt beide waren wichtige Wendepunkte in der deutschen Geschichte. Beide legten Grundlagen, die bis heute andauern und beide waren innenpolitisch, wie keine andere außenpolitische Idee, heftigst umstritten.
„Hart und unversöhnlich stehen sich die Meinungen über die neue Ostpolitik einander gegenüber.“, so schriebt Graf Huyn in dem Vorwort zu seinem Buch „Ostpolitik im Kreuzfeuer“. Die Ereignisse z.B. das Misstrauensvotum gegen W. Brandt und die Verfassungsklage gegen die Ostverträge scheinen ihm Recht zu geben. Doch was kritisierte die CDU/CSU an den Ostverträgen? Waren ihre politischen Perspektiven in der Ostpolitik überhaupt wirkliche Alternativen oder war es nur ein Festhalten an Altem, an Gewohntem und der Mangel an Mut Neues zu wagen?
Um die Grundlagen und Vorraussetzungen der Ostpolitik und auch der CDU Position von 1969 bis 1972 besser verstehen zu können beschreibe ich im ersten Teil die Ostpolitik von 1949 bis 1969. Danach gebe ich einen kurzen Überblick über die Ostverträge. Weiter versuche ich zu veranschaulichen was die neuen Elemente der Ostpolitik Brandts ausmachen. Anschließend stelle ich die innenpolitischen Ereignisse von 1969 bis 1972 dar, die die Diskussion und den Streit um die Ostpolitik betreffen. Weiter stelle ich die inhaltliche Kritik der CDU/CSU an den Ostverträgen dar. Zum Schluss will ich mich noch der eingangs gestellten Frage nach der Alternative zur Ostpolitik Brandts zuwenden.
2. Ostpolitik vor 1969
2.1 Außenpolitik Adenauers
Als Adenauer 1949 erster Bundeskanzler wurde war das erste Ziel seiner Außenpolitik das Wiedererlangen der staatlichen Souveränität. Allein schon deshalb war seine erste Orientierung der Westen, da nur dieser der Bundesrepublik die volle Souveränität wiedergeben konnte. Wichtige Schritte in Richtung Souveränität waren das Petersberger Abkommen vom 22.11.1949, schon dort erreichte die Regierung Adenauer die erste Unabhängigkeit für die deutsche Außenpolitik. Weitere Schritte in Richtung Souveränität waren der Deutschlandvertrag (26.5.1952), die EVG (Europäische Verteidigungsgemeinschaft) (27.5.1952) und schließlich die Pariser-Verträge (23.10.1954), mit denen die Bundesrepublik nahezu die volle staatliche Souveränität zurückerlangte.
Das Konzept der Westintegration wurde kontinuierlich fortgesetzt, auch um den Preis der Wiedervereinigung im Wege zu stehen. Mit zunehmender Einbindung der Bundesrepublik in das westliche und der DDR in das östliche System vergrößerte sich die Kluft zwischen den beiden Staaten.
Daher entwarf Adenauer sein Konzept der „Politik der Stärke“. Je länger sich die Frage der Wiedervereinigung allerdings hinzog und je mehr Probleme oder besser gesagt Krisen, für das Ost-West Verhältnis sich daraus ergaben wie z.B. Berlin Ultimatum Chruschows 1958, desto mehr war es auch im Interesse der Westmächte einen Status-quo in Deutschland zu erhalten.
Adenauers „Politik der Stärke“ beruhte auf der Unterstützung durch die Verbündeten, vor allem den USA und deren „roll – back“ Politik. Als 1961 Kennedy neuer Präsident der Vereinigten Staaten wurde und nachdem die Welt während der Kubakrise am Rande eines 3.Weltkrieges gestanden hatte, änderte sich die Politik der beiden Flügelmächte. An die Stelle eines bisher propagierten globalen Engagements durch die USA in der ganzen Welt, trat nun die Konzentration auf die Führungsrolle in der westlichen Welt. Die USA erkannten die Hegemonialstellung der Sowjetunion im sozialistischen Lager an und erkannten somit auch den politischen Status-quo in Europa an.
2.2 Außenpolitik Ehrhards und Kiesingers
Unter Ehrhard und seinem Außenminister G.Schröder kam es zu einer ersten, vorsichtigen Öffnung nach Osten, dort wurden Handelsvertretungen eingerichtet
(1963 Warschau, Bukarest, Budapest; 1964 Sofia 1967 Prag). Allerdings war die Regierung nicht zur Aufgabe der Hallstein-Doktrin oder Anerkennung der „Oder-Neiße“ Grenze bereit und somit auch nicht zu einer neuen Politik gegenüber der DDR. Ehrhards wichtigster außenpolitischer Beitrag zur Ostpolitik war seine „Friedensnote“ vom März 1966, in der ein wichtiger Bestandteil der späteren Ostverträge genannt wurde - das Angebot zum Gewaltverzicht an die osteuropäischen Staaten.
Ende 1966 kam erstmals die SPD in der großen Koalition mit der CDU an die Regierungsmacht. Das außenpolitische Programm wurde stark vom Koalitionspartner SPD, besonders von der Gruppierung die für eine neue Ostpolitik eintrat, darunter auch der neue Außenminister W. Brandt, mitbestimmt.
3. Die Ostverträge
Erst mit dem Regierungsantritt der Sozialliberalenkoalition am 22.Oktober 1969 unter Willy Brandt begann ein von Grund auf neues Verhältnis zwischen der DDR und der Bundesrepublik. Aus der strikten Nicht - Anerkennung der DDR wurde die „zwei Staaten eine deutsche Nation“ These. Aus der „Politik der Stärke“ wurde die Politik des „Wandels durch Annäherung“. Das Ziel war hin zu einem geregelten Miteinander zu kommen ein Vertragswerk zu errichten dessen Aufkündigung für beide Seiten – für die „kapitalistischen“ und die „sozialistischen“ Staaten - von Nachteil wäre. Schon 1970 begannen daher die Verhandlungen um die Ostverträge und führten zu den 5 wichtigen Verträgen: Moskauer Vertrag, Warschauer Vertrag, Vier-Mächte Abkommen, Deutsch-Tschechische Vertrag und Grundlagenvertrag
3.1 Der Moskauer Vertrag: (12.8.1970)
Präambel: Übergeordnetes Ziel des Vertrages ist der Beitrag zum Frieden und zur Sicherheit in Europa und in der Welt. Konkretes Ziel ist die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern
Artikel 1: Konkretisierung des in der Präambel genannten Ziels. Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und Erreichen der Entspannung
Artikel 2: Gegenseitiger Gewaltverzicht, Lösung eventueller Streitfragen mit friedlichen Mitteln
Artikel 3: Anerkennung der gegenwärtigen Grenze in Europa, Achtung der territorialen Integrität und Unverletzlichkeit der Oder-Neiße Grenze
Der Vertrag behielt sich allerdings eine friedliche Neuregelung der im Vertrag garantierten Grenzen vor. Der erste wichtige Schritt war allerdings durch diesen Vertrag getan und nun stand auch einer neuen Außenpolitik mit den andere Ostblockstaaten nichts mehr im Wege. Im gleichen Jahr noch wurde mit Polen der Warschauer Vertrag abgeschlossen, der im Grunde ähnlich wie der Moskauer Vertrag ist. Er war eine Ergänzung dazu, in der aber noch mal klar und deutlich gegenüber Polen folgendes zum Ausdruck kam: Die beiden Länder stellten in Artikel I "übereinstimmend" fest, dass die "bestehende Grenzlinie (die Oder-Neiße-Linie) die westliche Staatsgrenze Polens bildet", und dass diese unverletzlich sei. Fast noch wichtiger als der Warschauer Vertrag selbst war jedoch der Kniefall von Brandt vor dem Mahnmal des Warschauer Ghettos, im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages. Brandts Kniefall symbolisierte eindringlich den politisch-moralischen Willen seiner Regierung zur Vergangenheitsbewältigung und zum Neuanfang.
3.2 Das Viermächteabkommen
An den Moskauer Vertrag war das Viermächteabkommen über Berlin gekoppelt, dass eine praktische Verbesserung der Lage Westberlins zu erreichen suchte. In folgenden vier Punkten:
1. Die SU versprach Verbesserungen bezüglich des Zugangs zu Berlin
2. Die Sowjetunion versprach Verbesserungen im Bereich der Reise- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Berlin und angrenzenden Gebieten
3. weiterhin gilt West-Berlin bleibt unter Verantwortlichkeit der 3 Siegermächte und ist kein Bestandteil der Bundesrepublik
4. das Recht zur Außenvertretung West-Berlins bleibt weiterhin bei der Bundesrepublik
3.3 Der Grundlagenvertrag
Nun war der Weg frei für ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Nachdem die Bundesrepublik die Oder-Neiße Linie als Grenze anerkannt hatte und signalisiert hatte mit der DDR als gleichberechtigten Partner zu verhandeln. Der „Grundlagenvertrag“ wurde schließlich am 21. Dezember 1972 unterzeichnet und am 11. Mai nach heftigen Debatten im Bundestag ratifiziert.
Inhalt des Vertrages war:
Artikel:
1. Gutnachbarliche Beziehungen auf Grundlage der Gleichberechtigung
2. Grundlage der Verhältnisse ist die Charta der Vereinten Nationen
3. Gewaltverzicht, Achtung der Grenzen
4. Keiner der Vertragspartner kann den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln
5. Beide Vertragspartner wollen einen Beitrag leisten zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zur Abrüstung und Rüstungskontrolle
6. Betonung der staatlichen Souveränität der Vertragspartner
7. Bereiche der zu normalisierenden Beziehungen: humanitärer Sektor, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Verkehr
8. Austausch „ständiger Vertreter“
9. Frühere Verträge werden nicht betroffen
10. Der Vertrag bedarf der Ratifizierung
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- Sascha Woditsch (Author), 2004, Ostpolitik der CDU/CSU 1960/70 - Eine politische Alternative zu Willy Brands Ostpolitik?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50286
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