Die Arbeit erläutert die Anwendungsbereiche Unionsgrundrechte gemäß der EU-Grundrechtencharta. Da der Großteil des Unionsrechts durch mitgliedstaatliche Hoheitsträger (mittelbar) vollzogen wird, ist die Antwort auf die Frage nach dem Anwendungsbereich in solchen Fällen von größter praktischer Relevanz. Politisch gesehen wird im jeweiligen Einzelfall eine weite beziehungsweise enge Anwendung der in der Charta kodifizierten Grundrechte gefordert, wenn es um den Vollzug des Unionsrechts in letztgenanntem Verhältnis geht. Für die Wirksamkeit und die dementsprechende praktische Anwendbarkeit der EU-Grundrechte ist maßgeblich, wie weit die Bindung der europäischen Hoheitsgewalt tatsächlich ist.
Eine der größten Herausforderungen des europäischen Verfassungsgerichtsverbundes ist der Auf- und Ausbau eines kohärenten und in sich abgestimmten Systems des Grundrechtschutzes. Trotz regelmäßiger Dissonanzen haben bisher alle maßgeblichen Akteure stets eine konstruktive Lösung gefunden und damit den Grundrechtschutz in den vergangenen Jahrzehnten in Europa zunehmend und beachtlich gestärkt. Mit dem Åkerberg Fransson Urteil des EuGH aus dem vergangen Jahr gab es jedoch so einige Irritationen, die vornehmlich den Anwendungsbereich der EU-Grundrechte-Charta (GRCh oder im Folgenden auch: Charta) betreffen. Vor diesem Hintergrund sorgen die Urteile des EuGH in den Rechtssachen Åkerberg Fransson und Melloni, sowie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Antiterrordatei für aktuellen Zündstoff. Die nachfolgenden Reaktionen in der Wissenschaft auf die Urteile des EuGH zeugen von dem bedeutenden Konfliktpotential des Anwendungsbereiches der EU-Grundrechtecharta.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Europäische Grundrechtecharta: vorläufiger Endpunkt einer langen Grundrechtsentwicklung
I. Vertrag von Lissabon und endgültige Grundrechtecharta
II. Geltungsbereich der Charta: Art. 51 GRCh
III. Die Bindung der EU und der Mitgliedstaaten
1. Die Bindung der Europäischen Union
2. Die Bindung der Mitgliedstaaten: Durchführung des Unionrechts
C. Die Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG zur mitgliedstaatlichen Bindung
I. Allgemeine Rechtsprechung des EuGH
II. Die Sachverhalte „Åkerberg Fransson“ und „Melloni“
D. Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte
I. Die Lesart des EuGH: Weite Auslegung des Anwendungsbereiches
II. Urteilsanalyse „Åkerberg Fransson“ und Konsequenzen
III. Reaktion der nationalen Verfassungsgerichte und insbesondere des BVerfG
IV. Doppelgeltung der Grundrechte als Kompromiss des EuGH?
E. Fazit
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.