Der Autor stellt die verwaltungsrechtliche Bedeutung behördlichen Ermessens als begrenzten Freiraum der Exekutive gegenüber der Legislative und der Judikative dar. Darauf aufbauend untersucht der Autor das Ermessen in § 34 BBG und beantwortet die Frage nach Ermessensspielräumen bei der Entlassung von Probebeamten. Dabei wird der § 34 BBG in das Licht des Prinzips der Bestenauslese gemäß Art. 33 (2) GG gerückt und so der Sinn und Zweck der Regelung zur Entlassung von Probebeamten verdeutlicht.
Wie soll ein Beamter sein und sich verhalten? Wie soll er seine Amtsgeschäfte handhaben, um der Funktion des Berufsbeamtentums gerecht werden zu können? Prof. Dr. Hubert Treiber beschreibt den Beamten als menschlich unbeteiligt, daher absolut sachlich nach universell berechenbaren Regeln Entscheidungen treffend, prinzipiell durch einen anderen Beamten austauschbar und fachlich geschult. Eine Staatsverwaltung, die solche Beamten einsetze, zeichne sich durch eindeutiges, kontinuierliches, immer regelgebundenes und berechenbares Funktionieren aus.
Für Max Weber ist die bürokratische Abwicklung der Amtsgeschäfte die effizienteste. Um sicherzustellen, dass nur solche Beamte dauerhaft in der öffentlichen Verwaltung tätig werden, besteht das Rechtsinstitut des Beamtenverhältnisses auf Probe. Die zentrale Fragestellung, die in dieser Publikation untersucht werden soll, lautet: Wann können nach § 34 BBG Probebeamte im Rahmen einer Ermessensentscheidung entlassen werden, wann müssen sie entlassen werden?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ermessen
- Das Beamtenverhältnis auf Probe
- Die beamtenrechtliche Probezeit
- Rechtliche Einordnung und Systematik des § 34 BBG
- Das Ermessen in § 34 (1) BBG
- Dienstvergehen - § 34 (1) S. 1 Nr. 1 BBG
- Fehlende Bewährung - § 34 (1) S. 1 Nr. 2 BBG
- Dienstunfähigkeit - § 34 (1) S. 1 Nr. 3 BBG
- Verwendungsproblem - § 34 (1) S. 1 Nr. 4 BBG
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entlassung von Probebeamten gemäß § 34 BBG. Im Zentrum steht dabei die Klärung der Frage, wann die Entlassung eines Probebeamten im Rahmen einer Ermessensentscheidung möglich ist und wann sie zwingend erfolgen muss.
- Ermessensspielraum der Behörde bei der Entlassung von Probebeamten
- Rechtliche Einordnung und Systematik des § 34 BBG
- Unterscheidung zwischen Ermessensunterschreitung, -überschreitung und -fehlgebrauch
- Analyse der verschiedenen Entlassungsgrundlagen des § 34 BBG
- Bedeutung des Beamtenverhältnisses auf Probe für die öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die zentrale Fragestellung der Arbeit vor: Wann können Probebeamte nach § 34 BBG entlassen werden und wann müssen sie entlassen werden? Sie beleuchtet zudem die Funktion des Beamtenverhältnisses auf Probe im deutschen Rechtssystem.
- Ermessen: Dieses Kapitel analysiert das Konzept des Ermessens im Verwaltungsrecht. Es beleuchtet die Bedeutung des Ermessens für die Einzelfallgerechtigkeit und Effektivität der Verwaltung und geht auf die verschiedenen Arten von Ermessensfehlern ein.
- Das Beamtenverhältnis auf Probe: In diesem Kapitel wird das Beamtenverhältnis auf Probe als Rechtsinstitut näher erläutert. Es wird die rechtliche Grundlage des Beamtenverhältnisses auf Probe und die damit verbundenen Rechte und Pflichten dargestellt.
- Die beamtenrechtliche Probezeit: Dieses Kapitel beleuchtet die besondere Bedeutung der Probezeit im Beamtenverhältnis. Es zeigt auf, welche Anforderungen an einen Probebeamten während der Probezeit gestellt werden und welche Gründe zur Entlassung während dieser Zeit führen können.
- Rechtliche Einordnung und Systematik des § 34 BBG: Dieses Kapitel stellt den § 34 BBG im Kontext des Beamtenrechts dar. Es erläutert die rechtlichen Grundlagen und die verschiedenen Fallgruppen, die unter den § 34 BBG fallen.
- Das Ermessen in § 34 (1) BBG: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Entlassungsgrundlagen des § 34 (1) BBG im Detail. Es wird auf den Ermessensspielraum der Behörde bei den einzelnen Fallgruppen eingegangen und die rechtlichen Anforderungen an die Ermessensausübung erläutert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Beamtenverhältnis auf Probe, insbesondere mit dem Ermessensspielraum der Behörde bei der Entlassung von Probebeamten gemäß § 34 BBG. Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Ermessen, Ermessensfehler, Entlassungsgrundlagen, Dienstvergehen, Fehlende Bewährung, Dienstunfähigkeit, Verwendungsproblem, Beamtenverhältnis auf Probe, Probezeit.
- Quote paper
- Julian Alexander Terrero Gelhaus (Author), 2018, Ermessensspielräume bei der Entlassung von Probebeamten gemäß § 34 BBG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502605